Hallo zusammen,
bei mir stehen die Zeichen, wie in einem anderen Thread beschrieben, deutlich auf Trennung (nicht verheiratet, 1 jähriges Kind). KM arbeitet wieder in Teilzeit. Nennenswertes gemeinsames Vermögen (Haus, Auto usw) besteht nicht.
Ich habe mir in den letzten Jahren ein nicht unbeträchtliches Vermögen zusammengespart. Ich stelle mir die Frage, wie ich am elegantesten mein Vermögen "verstecken" kann. Zum einen erhöhen die Kapitalerträge mein Einkommen, was ja auch wieder die Unterhaltsansprüche hebt, zum anderen möchte ich weder bei der KM noch bei sonstigen Ämtern und Dritten (RA) irgendwelche Begehrlichkeiten wecken. Das Geld liegt auf meinem Girokonto, auf einem Tagesgeldkonto und in Aktien(-fonds). Wie kann ich es am lautlosesten an einen sicheren Ort bringen, von dem ausser mir keiner weiß und es auch nicht zu unangenehmen Nachfragen kommen kann? Das einzige was mir momentan einfällt ist, das Geld abzuheben, davon Gold und Silber zu kaufen und die Edelmetalle zusammen mit Bargeld in einem Bankschließfach zu lagern. Bringt halt keine Zinsen und ist relativ riskant, weil keiner weiß wie sich der Goldpreis entwickelt.
Wie würdet ihr das machen?
Gruß,
Lullaby
Genau so!
Zinseinkünfte sind das Letzte, was du im Moment gebrauchen kannst.
Tue das schnell, bevor du zur Offenlegung aufgefordert wirst.
Was weiß sie davon?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin,
gibt es evtl. noch Kontovollmachten etc.? Eben mal gegenprüfen und ggf. revidieren.
Gruß
Agent
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
Moin,
dein Vermögen ist uninteressant hinsichtlich zu erwartender Unterhalte - die Zinsen sind relevant. Wenn Exchen dich allerdings vor Gericht zieht, musst du ggf. dein Vermögen verwerten, bevor du VKH in Anspruch nehmen kannst.
Anlässlich einer Trennung müssen Neuanschaffungen getätigt werden. Angesichts des von dir angestrebten Betreuungsmodells z.B. ein komplettes Kinderzimmer. Dieses kannst du vom Vermögen erwerben oder dir das geld bei Freunden/der Familie leihen. Es versteht sich von selbst, dass du das Geld irgendwann zurückzahlen musst und bis zur vollständigen Tilgung eine Sicherungsübereignung unterschreibst.
Ein Schließfach hat auch seinen Charme. Schließlich weiß jeder, dass wichtige Dokumente sicher aufbewahrt werden müssen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
@ Beppo:
Sie weiß, dass ich nicht "arm" bin, die genauen Zahlen kennt sie jedoch nicht. Von den meisten Konten weiss sie gar nicht, dass sie existieren. Hinzu kommt, dass sie von Geldsachen nicht sonderlich viel Ahnung hat, sie weiss z. b. nicht was das Prinzip von einem Aktienfonds oder Tagesgeldkonto ist.
@ Agent Zero:
Kontovollmacht hat sie nur auf unserem "Hauskonto", von dem Miete, Heizung usw. abgeht und wir beide jeden Monat unterschiedliche Beträge drauf überweisen. Ist unkritisch, Dispo sind nur 1.500 Euro.
Muss ich ein Schließfach auch als Vermögen irgendwo angeben? Kann es zu Nachfragen kommen, was ich mit dem Geld gemacht habe, wenn festgestellt wird, dass ich das ganze Geld in bar abgehoben habe?
Danke + Gruß,
Lullaby
Hallo Lullaby,
vorab berichtigt mich bitte, falsch ich mit meinen Annahmen falsch liege!
1. Du gehst davon aus, dass die Zinserträge dein Einkommen so erhöhen, dass du höheren Unterhalt zahlen musst. Legst du dein
Vermögen nicht an, erhältst du erst gar eine Zinserträge.
2. Scheint es für die unterhaltspflichtigen Elter ein Sport zu sein, sich vor berechtigten Unterhaltsverpflichtungen zu drücken. Dabei
arbeitet doch hier die KM schon halbtags. Soweit wie ich weiß, müsste sie dies noch nicht einmal bei einem einjährigen Kind.
Diese Frau scheint sich nicht auf Unterhaltszahlungen ausruhen zu wollen...
3. Vielleicht bin ich naiv, aber werden so nicht erst Streitigkeiten provoziert?!? Ich kenne deine Geschichte nicht, aber sollten nicht
beide Seiten fair bleiben?
Mal wieder aneckend
Sternchen
Das Geld liegt auf meinem Girokonto, auf einem Tagesgeldkonto und in Aktien(-fonds). Wie kann ich es am lautlosesten an einen sicheren Ort bringen, von dem ausser mir keiner weiß und es auch nicht zu unangenehmen Nachfragen kommen kann?
Seit 2009 gilt die Abgeltungssteuer, sodass Kapitalerträge auch in einer korrekten Steuererklärung nicht mehr auftauchen, es sei denn über die Kirchensteuer, aber da kann man der Depotführenden Stelle ja auch den Auftrag zum Kirchensteuerabzug erteilen.
Wenn Du in Deinem Depot "Alt-Bestände" hast, die vor dem Stichtag 1.1.2009 eingebucht wurden und deswegen bei der Veräusserung Abgletungssteuerfrei sind, wär'st Du schön dumm, wegen son'em Weibchen irgendwas zu verkaufen und diesen Vorteil zu löschen.
Ich würde einfach mal das Depot durchschauen nach Titeln mit zu hohen ordentlichen Erträgen und da die Struktur verbessern, ansonsten einfach cool bleiben und keine Dummheuiten machen.
Sternchen, deine Frage ist nicht unberechtigt.
Juristisch richtig ist es, dass er ihr zum "Schadensersatz" verpflichtet ist, d.h. die Obergrenze des Unterhalts an die Mutter ist ihr früheres Gehalt.
Dabei kommt es nicht auf sein Vermögen an, sondern nur auf das Einkommen, inkl. Zinsen.
Darüber hinaus ist er aber auch alleine für den Barunterhalt seines Kindes zuständig.
Für mich persönlich bedeutet Elternschaft jedoch das Recht und die Pflicht für das Kind da zu sein.
Finanziell und durch Betreuung.
Solange man diese Pflicht gemeinsam ausübt, entsteht kein Ausgleichsbedarf.
Wenn ein Elternteil seinen Anteil an der Betreuung nicht oder nur nur in Teilen erfüllen kann oder will, so muss er eben mehr für den anderen Anteil aufwenden. Z.B. in Form von Barunterhalt.
Wenn aber ein Elternteil den anderen daran hindert, seinen Teil zu erfüllen, so erlischt der Schadensersatzabspruch und der behinderndee Elternteil ist selbst für die Folgen verantwortlich.
Vor diesem Hintergrund sehe ich Unterhalt immer schon als Resultat einer Verweigerung.
Ich will nicht unterstellen, dass es hier genau so abläuft. Da die Verweigerung der Betreuung aber in D der juristische Standardfall ist, halte ich auch eine Unterhaltsminimierung für legitim.
Für eine Maximierung auch weit über die gesetzlichen Grenzen hinaus, stehen der Mutter ja sämtliche staatliche Instanzen von JA, über Justiz, und Politik zur Verfügung.
Der sich daraus ergebende Konflikt ist sicher zum Schaden aller Beteiligten. Deswegen kämpfe ich auch dafür, dieses verheerende Gebilde namens "Familienrecht" zu zerstören.
Es ist für sehr viel Leid und Elend in D verantwortlich.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
@ Sternchen:
Wenn du dir den ersten Thread von Lullaby anschaust wirst du verstehen warum ihm bei dieser (provokanten) Fragestellung soviel Verständnis entgegenschlägt.
Er will sich nicht vor Zahlungen drücken sondern sich hälftig um das kind kümmern. Ein großer Unterschied.
@Lullaby: wenn du Eltern oder Geschwister hast denen du vertrauen kannst dann überweis denen einen Teil des Geldes. Nie mehr als 9T€ auf einmal. Die können das Geld
dann z.B bei einer Online Tagesgeldbank anlegen. Als kleine Sicherheit wird als Referenzkonto dein Giro angegeben und die Zugangsdaten und PIN sind nur dir bekannt.
Gruß
Bart
Danke Beppo!
Meistens ist es in D aber so: Zwei entscheiden sich für ein Kind. Die Arbeitsteilung sieht meist vor, dass der weniger Verdienende zu Hause beim Kind bleibt und der Andere frei für Job und Karriere ist. Solange KEINE Umgangsverweigerung vorliegt, sollte auch dies nach einer Trennung so gehandhabt werden. Ich will nicht verstehen, warum plötzlich eine Mutter oder auch Vater zum Sozialfall wird. Die gemeinsame Entscheidung für das Kind sollte weiterhin auch so getragen werden.
(Auch @Bart:) Viele Unterhaltszahler sagen, dann nehme ich das Kind. Aber warum haben sie den nicht schon in der Beziehung kürzer gearbeitet, damit der/die Unterhaltsberechtigte(r) auch weiterhin in ihrem Beruf bleiben kann. Es wird erst von den Erziehenden verlangt sofort wieder zu arbeiten oder voll zu arbeiten, sobald eine Trennung vorliegt. Praktisch ist dies meist überhaupt nicht möglich oder erst später zu erreichen.
Solange Ex-Partner/Eltern fair bleiben und sich nicht berechtigte Unterhaltsforderungen entziehen bzw. Unterhaltsberechtigte sich um einen adequaten Job bemühen und beide die Elternschaft wahrnehmen bzw. fördern, sollte auch das Verstecken von Vermögen keine Option sein.
LG
Sternchen
...übrigens dieses Wechselmodell hätte ich gerne, wenn ich Vollzeit arbeiten könnte!!! Aber nicht jeder Mann will das!
Aber nicht jeder Mann will das!
Genau in dem Fall macht er sich unterhaltspflichtig!
Aber eben erst dann.
Ich habe vor einer Weile mal hier über das Dilemma der Scheidung filosofiert!
Aber ich denke, wir sollten diese Diskussion nicht länger in Lullabys Faden führen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
...aber doch ungerecht! Der Mann entscheidet selbst, ob er das Wechselmodell wählt und die Frau hat diese Entscheidung so zu akzeptieren. Ansonsten werden Gelder versteckt.... Ich weiß, echt überspitzt ausgedrückt.
Warum denn nicht gleich Wechselmodell in der Beziehung - so dass die Mutter genauso viel Stunden wie der Vater arbeiten konnte. Der Stein ist doch schon in den Brunnen gefallen, da sie ja schon nur eine Teilzeitstelle mit dementsprechend wenig Gehalt hat. Finanziell kann sie sich doch zur Zeit nur mit Unterhalt über Wasser halten. Besser ist es doch, ihr dieses Wechselmodell anzubieten, sobald sie ihre Teilzeitstelle ausweiten kann. So ist es doch auch in einer funktionierenden Beziehung!
...aber doch ungerecht! Der Mann entscheidet selbst, ob er das Wechselmodell wählt und die Frau hat diese Entscheidung so zu akzeptieren. Ansonsten werden Gelder versteckt.... Ich weiß, echt überspitzt ausgedrückt.
Meistens ist es in D aber so: Zwei entscheiden sich für ein Kind.
Hi sternchen,
ist zwar OT, aber ich muß es los werden: Ich weiß, echt überspitzt ausgedrückt. Die Frau entscheidet selbst, ob sie das Kind bekommt und der mann hat diese Entscheidung zu akzeptieren.
😉
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
@ pappasorglos: danke, dass ist ein wichtiger Punkt, den muss ich beachten.
@ sternchen: Im Punkt 1 hast du recht, auf die anderen Punkte von dir gehe ich nicht ein. Sie haben nichts mit meiner konkreten Frage in diesem Thread zu tun. Wenn dich meine Geschichte interessiert, lies sie in meinem anderen Thread. Nur soviel, ich will für meine Tochter da sein und mich um sie kümmern und kein Zahlesel und Wochenendonkel sein. Zudem frage ich nach nichts Illegalem und mein Vermögen habe ich mir selbst erwirtschaftet, teilweise durch sehr harte Arbeit (auch an Wochenenden und Feiertagen) und unter vielen Entbehrungen. Ich habe kein Verständnis, dass ich deswegen einen höheren Unterhalt zahlen soll. Ich bitte dich höflich in diesem Thread nur noch auf meine konkreten Fragen zu antworten und nicht über die ungerechte Rollenverteilung zwischen Mann und Frau zu diskutieren. Danke für dein Verständnis.
@ Bart: Danke, das ist wirklich ein sehr guter Tipp, der auch praktikabel umsetzbar ist.
@ alle: ich habe noch Geld für mein Kind angelegt. Das Geld kommt ausschließlich von mir. Was passiert damit bei einer Trennung? Hat da die KM Anspruch auf die Hälfte?
Hi,
hast du das Geld auf deinen Namen angelegt und das Kind ist irgendwann berechigt das Geld zu bekommen doer wurde das Geld auf den Namen des Kindes angelegt?
Wenn zweiteres der Fall ist, hat die KM, sofern sie das ASR hat, die alleinige Zugriffsberechtigte und kann im Sinne des Kindes über ds angelegte Geld verfügen.
Also, wenn Geld anlegen, dann immer auf den eigenen Namen und irgendwo einn Vernerk machen, das das Kind das Geld mal bekommen soll. Ab Volljährigkeit, abgeschlossener Ausbildung, Heirat u.s.w.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Geld läuft auf Namen des Kindes. Sorgerecht ist geteilt, KM musste Kontoeröffnung mit unterschreiben.
Ist ein Vermerk dabei, das nur von beiden Elternteilen gemeinsam über das Geld verfügt werden kann?
Bei einer Trennung würde ich trotz allem, immer ein Konto auf eigenen Namen eröffnen, das später fürdas Kind bestimmt ist. Sonst gibt es immer wieder Diskussionen.
Zustehen tut der KM nicht, auch nicht die Hälfte, da das Geld eindeutig Geld des Kindes ist, aber u.U. kann sie es sich aneignen, wenn sie Verfügungsberechtigung hat.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Beide Elternteile sind allein verfügungsberechtigt. Allerdings ist es ein online-Konto, PIN, TAN usw. liegen alle bei mir. Sie könnte evtl. aber auch direkt bei der Bank Geld abheben. Das sollte ich auf jeden Fall auf dem Radar haben.
Vielen Dank für die bisherigen Antworten!
2 Fragen sind noch offen:
1. Muss ich das Schließfach auch als Vermögen irgendwo angeben? Kann ein Amt/RA usw. Auskunft von der Bank verlangen, dass ich dort ein Schließfach habe und es ggf. auch öffnen lassen?
2. Kann es zu Nachfragen kommen, was ich mit dem abgehobenen Geld gemacht habe? Wenn ich z.B. 30.000 Euro in bar abhebe und das Geld halbe-halbe in Gold und Bargeld in das Schließfach lege, kann es zu Nachfragen kommen, wo die 30.000 Euro sind? Oder würde es reichen wenn ich behaupte, dass ich das Geld für (andere) Frauen und Autos ausgegeben habe und den Rest einfach verprasst habe? 😉
Hat da jemand Erfahrungen oder Tips zu den 2 Punkten?
Danke + Gruß,
Lullaby
Moin Lullaby,
vielleicht ist es nicht ganz klar geworden: Dein Vermögensstamm ist nicht unterhaltsrelevant; nur die Erträge daraus, die Dein Einkommen erhöhen. Du bist auch nicht verpflichtet, Dein Vermögen gewinnbringend anzulegen. Wenn Du also irgendwo Krügerrand-Münzen oder Goldbarren in einem Schliessfach hast, werfen diese keine Zinsen ab (und solange Du sie nicht verkaufst, auch keine Spekulationsgewinne); also erhöhen diese Vermögenswerte auch nicht Dein unterhaltsrelevantes Netto. Gleiches gilt auch für Aktiendepots o. ä.: Solange keine Gewinne realisiert werden, passiert auch nix.
Kitzlig würde das Ganze höchstens dann, wenn Du nach aussen "armer Mann" spielst, also behaupten würdest, kaum unterhaltsrelevante Erwerbseinkünfte zu haben, sondern nur ein fettes Vermögen: Dann könnte man Dich meines Wissens auch verpflichten, den Vermögensstamm anzugreifen, um wenigstens den Mindestunterhalt zu gewährleisten.
Vielleicht stellst Du mal ein paar konkrete Zahlen ein; dann kann man konkreter rechnen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.