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Wie funktioniert der Trennungsunterhalt eigentlich ?

 
(@horkar)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ich stehe kurz vor einer Trennung und rätsele gerade darüber, wir das mit dem Trennungsunterhalt eigentlich funktioniert. Ehegatten- und Kindeshalt NACH der Scheidung ist mir vom Prozeß her eigentlich klar. Aber welche Ansprüche werden eigentlich generiert, wenn ich ausziehe ? Klar ist, daß ich als Hauptverdiener zahlen muß, zumal die Kinder bei der Mutter verbleiben würden (wir sind verheiratet). Aber wer legt eigentlich die Höhe fest, zumal es ja schon Unterschiede gibt im Vergleich zum nachehelichen Unterhalt, z.B. in bezug auf die Steuerklasse (momentan III/V). Und auch in bezug auf gemeinsame finanzielle Belastungen, die sich kurzfristig nicht reduzieren lassen (Miete, Handyverträge, Firmenwagen gegen Gehaltsumwandlung etc.) !? Und wie sieht es eigentlich mit dem Vermögen aus ? Ich erinnere mich an die Aussage einer Anwältin, daß der Zugewinnausgleich erst per Stichtag = Einreichung der Scheidung errechnet wird. D.h. jeder kann sein Vermögen in den neun Monaten zwischen Trennung und Einreichung der Scheidung beliebig verpulvern bzw. beiseite schaffen, zumindest, wenn das nicht so offensichtlich geschieht ?

Kurz gesagt, ich ziehe also aus, würde mir eine einigermaßen realistische Summe ausrechnen. Und dann ?

Thanx
Horkar

PS: denke, das ist eine grundsätzliche Frage, aber ich habe im Forum nichts gefunden, daß meine Frage beantwortet. Über Links, FAQ´s usw. würde ich mich natürlich auch freuen !

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 30.10.2011 01:49
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Bei Trennung während der  Ehe gilt fast immer der Halbteilungssatz. D.h., nach Bereinigung und anschliessendem Abzug des KU wird das verbliebende Einkommen halbgeteilt. Ehebedingte Verbindlichkeiten sind spätestens jetzt zu berücksichtigen. Wenn es nicht auf einen Mangelfall hinausläuft, dann auch bereits bei der Festlegunbg des KU. Zuvor ist entsprechend der jeweilig zutreffenden URL ein Erwerbsbonus (süddt. 1/10, ansonsten eigentlich 1/7) abzuziehen. Und zwar bei jedem, der Erwerbseinkommen erzielt.

Die URL - unterhaltsrechtlichen Leitlinien - findest Du >>hier<<.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.10.2011 22:45
(@horkar)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ist es also grundsätzlich so, daß der Trennungsunterhalt i.d.R. höher ausfällt, als der Unterhalt nach der Scheidung, allein schon weil die KM erst mit der Scheidung verpflichtet ist, (Vollzeit) zu arbeiten ?

Andererseits wird aber doch das zu verteilende Vermögen erst drei Monate vor der Scheidung festgelegt, d.h. wenn ich mit dem verbleibenden Einkommen während der Trennungsphase nicht auskomme, könnte ich das (noch) gemeinsame Vermögen "anzapfen", es wird dann später eben weniger verteilt.

Irgendwo habe ich gelesen, daß man das Vermögen nicht ungestraft verpulvern kann während der Trennunsgphase. Aber wie wird denn da die Grenze definiert, d.h. wenn ich oder die KM den Lebensstandard einfach aufrecht erhalten, wäre das zu verteilende Vermögen wegen der höheren Kosten schnell weg, und zwar ohne große Luxusausgaben. Anders gefragt, gibt es einen Sparzwang, um das gemeinsame Vermögen zu erhalten ?

Und warum wird der Vermögensstatus nicht gleich bei der Trennung festgelegt, dann wären diese Fragen bzw. Probleme ja obsolet !?

Ich nehme an, ich unterliege da einem Denkfehler ???

Viele Grüße
Horkar

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.11.2011 12:42
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Andererseits wird aber doch das zu verteilende Vermögen erst drei Monate vor der Scheidung festgelegt,..

Nein. Stichtag ist die Zustellung des Scheidungsantrages. Und ja, nicht selten wird bis dahin Vermögen "zur Seite geschafft".

Und warum wird der Vermögensstatus nicht gleich bei der Trennung festgelegt, dann wären diese Fragen bzw. Probleme ja obsolet !?
Ich nehme an, ich unterliege da einem Denkfehler ???

Ja. Das Trennungsjahr soll ja einen Zeitraum geben, wo sich die Ehepartner zusammen raufen können. Da wäre eine Vermögensaufteilung kontraproduktiv und würde viel zu sehr die materiellen Bedürfnisse befördern, falls darauf folgend eine "Versöhnung" geschieht.

Was hindert euch daran, zum jetzigen zeitpunkt eine Scheidungsfolgevereinbarung aufzusetzen, wo genau diese Punkte geregelt werden?

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.11.2011 13:42
(@horkar)
Schon was gesagt Registriert

Danke, oldie !

Stimmt, der "Versöhnungsaspekt". Wobei ich mal einfach behaupte, daß dieses Konstrukt mehr Probleme bereitet als löst. Wieviele Paare finden sich wirklich wieder zusammen in dieser Zeit und wieviele streiten sich dagegen über die Aufteilung ihrer Habseligkeiten. Aber im Ernst: gibt es Zahlen darüber, wieviele Paare in der Trennungsphase wieder zusammenkommen ?

Naja, daß mit der Scheidungsfolgevereinbarung ist eine gute Idee. Wollte ich allein schon für die Umgangsregelungen machen, damit das alles schriftlich eindeutig fixiert ist (ansonsten: "hab ich nie gesagt" oder "hab ich SO nie gesagt" usw.). Ist das das gleiche wie eine Elternvereinbarung ?

Gruß
Horkar

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.11.2011 14:11