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Wie fachgerecht an Unterhaltszahlungen erinnern und berechnen lassen

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(@funsurfer77)
Rege dabei Registriert

Mein Sohn (13) lebt seit Ende August 22 bei mir.

Da es mittlerweile so aussieht, dass er auch weiter bei mir bleiben will, möchte ich die Mutter erstmalig an Unterhaltszahlungen erinnern.

 

Das Kind ist seit dem nicht einen Tag bei der Mutter zu Hause gewesen.

Ich hatte die Mutter vor 2 Wochen gebeten, sich über die Höhe des zu zahlenden Unterhaltes zu erkundigen.
Leider ist bis heute diesbezüglich nichts passiert.
Ich habe also keine Antwort erhalten.

Jetzt hatte ich Kontakt mit dem Jugendamt aufgenommen:
Das Jugendamt teilte mir mit, dass ich eine sogenannte Beistandschaft beantragen solle.
Dann würde das Jugendamt mit der Mutter Kontakt aufnehmen und sie um Vorlage ihrer Einkommensnachweise bitten.

Darauf hin will das Jugendamt den Unterhalt berechnen. Ein fiktives Gehalt hat die Mitarbeiterin von Jugendamt allerdings aufgrund des 2 Jahre alten Kindes der Mutter in Frage gestellt.

Die Mutter arbeitet nur 20 Stunden als gelernte Erzieherin.
Sie hat ein 2 Jahre altes Kind mit ihrem neuen Ehemann.
Der neue Ehemann ist Frührentner und die ganze Zeit zu Hause.

Die beiden haben zusammen ein Haus gekauft und zahlen zusammen einen Kredit hierfür ab.

Das 2 Jahre alte Kind ist ist halbtags bei einer Tagesmutter.
Danach könnte der Kindsvater und neue Ehemann der Kindesmutter ohne weiteres das Kind betreuen.
Hier ist die Frage: Kann bei der Mutter in dieser Konstellation ein fiktives Einkommen angesetzt werden?

Das Jugendamt hat auch das Stichwort "Unterhaltsvorschuss" erwähnt. Dieser wäre aber deutlich niedriger als der reguläre Unterhalt nach einem fiktivem Einkommen.

Die Mitarbeiterin vom Jugendamt hat mir nach einer Woche immer noch nicht den Antrag auf Beistandschaft übersandt.
Auch machte mir die Mitarbeiterin vom Jugendamt keinen sonderlich motivierten Eindruck, sodass ich Zweifel daran habe, dass sie in meinem Sinne den Unterhaltsanspruch fachgerecht berechnen wird.

Wie sollte ich vorgehen, um die Unterhaltsansprüche zu klären?
Ist der Weg der vom Jugendamt vorgeschlagen wurde - Beistandschaft- die beste Vorgehensweise?

Vielen Dank für eure Beiträge!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 20.01.2023 11:49
(@tomatenfisch)
Rege dabei Registriert

Hallo funsurfer,

ich denke, dass der Weg über die Beistandschaft des JA sicher ein guter Weg ist, damit Dir diese dann die Diskussion mit der KM abnehmen.

Ansonsten müsstest Du, wenn sich die KM weiter stumm stellt, den Weg über Anwalt und ggf. Gericht gehen - was sicherlich wesentlich mehr Nerven, ggf. Kosten und böses Blut fordert.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.01.2023 12:30
(@tacheles)
Nicht wegzudenken Registriert
Geschrieben von: @funsurfer77

Wie sollte ich vorgehen, um die Unterhaltsansprüche zu klären?

Noch heute oder am Montag direkt im Jugendamt erst die Beistandschaft und anschließend Unterhaltsvorschuss beantragen.

Wenn du über ein sehr gutes Einkommen verfügen solltest, sollten wir vorher darüber noch reden... 

AntwortZitat
Geschrieben : 20.01.2023 13:11
(@funsurfer77)
Rege dabei Registriert

Danke, dann warte ich auf das Formular für die beistandschaft. Es ist schon ärgerlich, dass ich das Formular am Montag beantragt habe und es bis heute immer noch nicht abgeschickt wurde. Die Dame im jugendamt meinte, sie wird es mir kommende Woche Montag übersenden.

Zu meinem Gehalt: ja, ich habe ein relativ gutes Gehalt. Was hat das mit dem unterhalt zu tun?

 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.01.2023 13:44
(@tacheles)
Nicht wegzudenken Registriert
Geschrieben von: @funsurfer77

Das Jugendamt hat auch das Stichwort "Unterhaltsvorschuss" erwähnt. Dieser wäre aber deutlich niedriger als der reguläre Unterhalt nach einem fiktivem Einkommen.

Unterhaltsvorschuss = Mindestunterhalt abzgl. volles Kindergeld = 338,00

"regulärer" Unterhalt = Mindestunterhalt abzgl. hälftiges Kindergeld = 463,00 

 

AntwortZitat
Geschrieben : 20.01.2023 13:47
 SLAM
(@slam)
Nicht wegzudenken Registriert
Geschrieben von: @funsurfer77 

Zu meinem Gehalt: ja, ich habe ein relativ gutes Gehalt. Was hat das mit dem unterhalt zu tun?

 

Wenn Du im Vergleich mit der Kindsmutter zuviel verdienst, muss sie keinen Kindsunterhalt zahlen. Das ist ein Schutz für die Mütter, falls etwas schief geht und wider Erwarten trotz aller Bemühungen von Gericht, Anwältin und Jugendamt das Kind, wie bei Dir, doch beim Vater landet.

Ab dem Zwei- Dreifachen im Vergleich zu ihrem Einkommen ist sie raus aus der Unterhaltsnummer.

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 2 Jahren von SLAM

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.01.2023 13:55
(@funsurfer77)
Rege dabei Registriert

@slam ja? Wie ist denn die gesetzliche Grundlage dafür?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.01.2023 13:58
(@funsurfer77)
Rege dabei Registriert

Wenn das Kind nur bei mir lebt, muss ich doch überhaupt keine Auskünfte über mein Einkommen abgeben.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.01.2023 14:00
 SLAM
(@slam)
Nicht wegzudenken Registriert
Geschrieben von: @funsurfer77

Wie sollte ich vorgehen, um die Unterhaltsansprüche zu klären?

Ist der Weg der vom Jugendamt vorgeschlagen wurde - Beistandschaft- die beste Vorgehensweise?

Für Mütter ja, für Väter nein.

Die Jugendamtsmitarbeiter sind in der Regel pro Mutter und sehen ihre Aufgabe nicht darin, Dich zu supporten. Deswegen auch der von Dir diesbezüglich bereits festgestellte Widerwillen.

Ich würde versuchen, das mit der KM zu klären. Falls das nichts hilft, ab zum Anwalt. Aber nur wenn Dein Gehalt im Vergleich zu dem der KM nicht exorbitant hoch ist. Falls das der Fall sein sollte, vergiss das mit dem Unterhalt und genieß die Zeit mit Deinem Kind. Viel Spaß.

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.01.2023 14:04
 SLAM
(@slam)
Nicht wegzudenken Registriert
Geschrieben von: @funsurfer77

@slam ja? Wie ist denn die gesetzliche Grundlage dafür?

Es gibt keine gesetzliche Grundlage dafür. Das Problem im Familienrecht ist allgemein, dass sich die OLGs und der BGH ihre eigenen „Gesetze“ schaffen nach denen sie dann handeln. Mit anderen Worten: Dafür gibst ein BGH Urteil. Dieses ist mWn hier irgendwo auf der Seite verlinkt.

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.01.2023 14:07




 SLAM
(@slam)
Nicht wegzudenken Registriert
Geschrieben von: @funsurfer77

Wenn das Kind nur bei mir lebt, muss ich doch überhaupt keine Auskünfte über mein Einkommen abgeben.

Im Streitfall sagt die KM einfach mit Verweis auf Deinen Arbeitgeber und Deinen Beruf, dass Du 10.000 Euro netto verdienst. Das musst Du dann widerlegen.

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.01.2023 14:11
(@wp_admin)
Benutzer Admin
Geschrieben von: @slam

Dieses ist mWn hier irgendwo auf der Seite verlinkt.

Genau, dieses Urteil geht die Richtung.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.01.2023 14:19
(@funsurfer77)
Rege dabei Registriert

Das kommt dann ggf. bei uns in Betracht. Ich verdiene deutlich mehr als die Kindsmutter.

 

Vielleicht sollte ich das mit der Beistandschaft dann ggf. lassen und besser Unterhaltsvorschuss beantragen?

Muss man beim Unterhaltsvorschuss auch seine eigene Bedürftigkeit nachweisen? Ist da mein Einkommen irrelevant?

 

Wird das Einkommen aus dem vorangehendem Kalenderjahr herangezogen? Oder das aktuelle?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.01.2023 15:47
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

bei der Beantragung des UHV wird nicht nach Deinem Einkommen gefragt. Beantragst Du UHV, dann wird die UHV-Kasse Deine Ex kontaktieren und versuchen den UHV von ihr wieder zu bekommen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 20.01.2023 19:40
(@funsurfer77)
Rege dabei Registriert

Dann sollte ich wohl keinen Antrag auf beistandschaft stellen, sondern nur auf den niedrigeren unterhaltsvorschuss, da mein vollzeitgehalt mehr als das dreifache von ihrem vollzeitgehalt ist.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.01.2023 19:45
(@funsurfer77)
Rege dabei Registriert
Geschrieben von: @susi64

Hallo,

bei der Beantragung des UHV wird nicht nach Deinem Einkommen gefragt. Beantragst Du UHV, dann wird die UHV-Kasse Deine Ex kontaktieren und versuchen den UHV von ihr wieder zu bekommen.

VG Susi

ich habe Unterhaltsvorschuss beantragt: 

Das Jugendamt fordert mich um Vorlage folgender Unterlagen auf:

- Einkommensnachweise

- Mietvertrag 

- Personalausweis 

Also prüfen die bei Unterhaltsvorschuss doch das Einkommen des betreuenden Elternteiles.

Oder soll ich die Vorlage der Einkommensnachweise ablehnen?

Oder will das JA nur Prüfen, ob ich keine anderen Sozialleistungen beziehe?

->

  • Für Kinder ab dem 12. Lebensjahr gilt, dass sie sich nicht in Bezug von Hartz-IV-Leistungen bzw. Sozialgeld befinden. Ebenso darf der alleinerziehende Elternteil keine Leistungen beziehen und muss ein monatliches Bruttoeinkommen von mindestens 600 Euro nachweisen.
Diese r Beitrag wurde geändert Vor 2 Jahren von funsurfer77
AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.01.2023 11:15
(@dasred)
Schon was gesagt Registriert

Also für den Unterhaltsvorschuss braucht es eigentlich von dir nicht deine Einkünfte, Mietvertrag und Personalausweis.

Meine Jungs leben ebenfalls bei mir und da die KM ab und an mal nicht zahlt, bekomme ich auch Unterhaltsvorschuss. Da musste ich nichts dergleichen angeben. Es steht davon auch nichts im Antrag.

Auch würde ich dir empfehlen, die Beistandschaft zu beantragen. Ich habe mit dieser nur positive Erfahrung machen können. Ich muss nur Anträge ausfüllen, mehr nicht. Um alles andere (Gericht, Pfändung, Kommunikation, Geldeingänge, etc) kümmert sich das Jugendamt.

Aber auch bei mir hat die KM versucht, aus der Unterhaltszahlung rauszukommen mit dem Hinweis, dass ich ja so viel mehr verdiene als sie. Die Beistandschaft hat das auch geprüft und dafür musste ich mich quasi genauso offenlegen, welche Einkünfte und Ausgaben ich habe. Aber auch hierbei haben sie eher für mich gerechnet, als für die KM.

Ich denke im Bereich Beistandschaft und Unterhaltsvorschuss kann man durchaus als KV auch interagieren.

Einzig in dem "normalen" Bereich des JA, welche auch Personen dann ins Gericht schicken bei Sorgerechtsstreitigkeiten, hat man auf jeden Fall als KV das nachsehen. Zumindest war das bei mir so.

 

AntwortZitat
Geschrieben : 28.01.2023 11:48
(@tacheles)
Nicht wegzudenken Registriert
Geschrieben von: @funsurfer77

Oder will das JA nur Prüfen, ob ich keine anderen Sozialleistungen beziehe?

Genau darum geht es, siehe § 1 Abs. 1a Unterhaltsvorgeschussgesetz und die Begründung im Gesetzentwurf.

Allerdings verstehe ich nicht, warum die den Mietvertrag haben wollen.

@DasRed

Sobald deine Kinder das 12. Lebensjahr vollenden, wird das bei dir auch erfolgen.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.01.2023 12:49
(@tacheles)
Nicht wegzudenken Registriert
Geschrieben von: @funsurfer77

Das Jugendamt fordert mich um Vorlage folgender Unterlagen auf:

Mit Formular? Welches Bundesland?

Oder handelt es sich um ein separates Anschreiben mit Auskunftsaufforderung? Nennen die eine Rechtsgrundlage? Lade mal hoch das Ding.

 

AntwortZitat
Geschrieben : 30.01.2023 13:01
(@funsurfer77)
Rege dabei Registriert

Auf Nachfrage nach dem Bearbeitungsstand hat sich eine Mitarbeiterin heute telefonisch bei mir gemeldet:

 

Das  Jugendamt meinte es gäbe ein Gerichts-Urteil, wonach ab den dreifachen Einkommen kein Unterhalt durch die Mutter an mich gezahlt werden müssen.

 

Die Mutter hatte den JA noch mitgeteilt, dass ich noch weitere Einkünfte haben müsse. Das soll ich dem JA jetzt weiter offenlegen.

Ich war etwas genervt und habe der der Dame gesagt, dass ich dass bitte mit Rechtsgrundlage schriftlich hätte. 

 

Ich könnte dem JA auch einfach meinen letzten Rechtskräftigen Steuerbescheid schicken...

Bei dem dreifachen Gehaltsunterschied ist auch die Frage, ob hier ein fikitives Gehalt der Mutter angesetzt werden könnte.

 

Wenn das nicht angesetzt wird, habe ich mehr als das dreifache von Ihr. Sie könnte aber ohne Probleme wieder voll arbeiten.

 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.02.2023 16:59




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