Hallo zusammen,
mal kurz erklärt worum es geht.
Ich habe mir der Mutter meines Sohnes ein super Verhältniss und wir kommen top klar. Sie bezieht leider (auch auf Grund von Kindern aus früherer Beziehung und Krankheit ) Harz 4. Unser Sohn ist inzwischen 8 Jahte alt und hat in der Vergangenheit OP s an den Beinen bekommen, so das er vom Versorgungsamt eine Behinderung von 30 % ausgestellt bekommen hat.
Es wurden Fehlstellungen an den Beinen korrigiert, so das er zur Zeit keine wirkliche Behinderung mehr hat, jedoch event. , laut Aussage der Ärzte, in den kommenden Jahren in die Klinik zur erneuten OP muß. Er geht auf eine ganz normale Grundschule, wie sein 1 Jaht älterer Bruder und steht diesem auch in allen anderen Dingen gleich.
Vor ca 1 Jaht, kam die ARGE auf die Idee, das sie mich ja an den Unterhalt der Kindesmutter beteiligen könnte, da unser Sohn doch durch seine Behinderung eine besondere Betreuung benötige.
Damals habe ich das einfach so hingenommen und angefangen zu zahlen. Inzwischen wollen die mal wieder schauen, ob da nicht noch mehr zu holen ist und möchten wieder das ich alle meine Finanzen offenlege.
Festgestellt habe ich inzwischen schon, das die ARGE bei der Kindesmutter einem letzten Verdienst von 900€ rechnet, obwohl nach Internet bei ihr nur 770€ berechnet werden dürften, da sie vor der Schwangerschaft nicht berufstätig war.
Das andere ist, wie kann die ARGE , ohne Ärztliche Informationen entscheiden, ob mein Sohn einen besonderen Betreuungsbedarf hat, den sonst ausser der ARGE niemand veststellen kann?
Ich denke, da die Kindesmutter so krank ist, das sie von der Krankenkasse keine Einwilligung zu einer Beschäftigung bekommt und die ARGE ihr deswegen Zahlungen leistet, diese versucht einen Teil der Summe von mir zu kekommen.
Nun würde ich gerne gegen diese ganze Sache Einspruch erheben, habe aber leider keine Rechtschutzversicherung um damit einen Anwalt zu beauftragen und leider auch nicht das Geld so einen alleine zu bezahlen.
Aus diesem Grund wäre es super, wenn mir hier jemand mit Rat zur Seite stehen könnte.
Danke
Hi altersack
Das andere ist, wie kann die ARGE , ohne Ärztliche Informationen entscheiden, ob mein Sohn einen besonderen Betreuungsbedarf hat, den sonst ausser der ARGE niemand veststellen kann?
Solange Du darauf hereinfällst und mitmachst.
Nun würde ich gerne gegen diese ganze Sache Einspruch erheben,
Was hast Du denn unterschrieben, weswegen Du Einspruch erheben willst? Falls es da nichts gibt einfach Zahlung einstellen und fertig. Wenn Du lieb und freundlich bist schreibst Du der Arge noch, dass Du nach eingehender Prüfung keinen Betreuungsbedarf erkennen kannst und daher die obsolete Zahlung beendest. Für Deinen Sohn kommst Du natürlich weiterhin auf und unterstützt ihn auch nach besten Kräften.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Danke für diese super schnelle Antwort.
Dann werde ich der ARGE mal einen Brief schreiben und schauen was die mir darauf Antworten.
Auf den bereits gezahlten Unterhalt habe ich bestimmt keinen Anspruch auf Rückerstattung denke ich. Die Zahlungen gingen an die ARGE :question:
Klar zahle ich für meinen Sohn den Unterhalt, ist Ehrensache als Papa und kümmer mich um meinen Sohn sowie die anderen Kinder im Haushalt der Kindesmutter so gut wie möglich.
Hi
Klar zahle ich für meinen Sohn den Unterhalt,
Mir ist klar dass Dir das klar ist, das war auch nicht für Dich persönlich bestimmt. 😉
Schreibe das so ähnlich der Arge. Daraus geht nämlich hervor, dass Du niemals eine dauerhaften Anspruch anerkannt hast, sondern eben gründlich alles geprüft hast. Daduch, dass Du bereits etliche Monate denen Folge geleistet hast, könnten die noch auf dumme Gedanken kommen. So kürzt es hoffentlich alles etwas ab. Du wirst mit heftiger Gegenwehr seitens der Arge rechnen müssen.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
hallo,
ich finds etwas merkwürdig, dass die KM überhaupt geld von der arge bekommt: sie ist lt deiner aussage nicht erwerbsfähig wg krankheit. dann muss eigentlich das sozialamt zahlen...
romy
ARGE und Sozialamt sind hier ein Amt und somit kommt alles von der Arge nur von zig Sachbearbeitern, wo der eine nicht weiß was der andere macht.
Sie lässt auch gerade mal die Bescheide prüfen, da sie zur Zeit wohl jede Woche eine andere Berechnung bekommt. Mal mehr, mal weniger Geld.
Da Sie mit den Kindern eine Bedarfsgemeinschaft ist, bekommt Sie wohl selber in manchen Bescheiden auch fast nichts, da Kindergeld und Unterhalt da irgenwie hineingerechnet werden.
Habe da aber auch nicht wirklich die Ahnung von und sie macht soetwas dann mit der ARGE auch alleine.
Hi
Da Sie mit den Kindern eine Bedarfsgemeinschaft ist, bekommt Sie wohl selber in manchen Bescheiden auch fast nichts, da Kindergeld und Unterhalt da irgenwie hineingerechnet werden.
Ähm, wenn das KG innerhalb einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft plötzlich als Einkommen der KM gerechnet wird, dann steht eins fest: Das Kind, von welchem das KG hier verwendet wird, gehört nicht zur Bedarfsgemeinschaft. Die Verwendung des hälftigen KG als EK der KM ist nämlich ausschliesslich dann möglich, wenn der Bedarf des Kindes laut Arge gedeckt ist. Die andere Hälfte des KG stellt EK des Kindes dar. Da es aber nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft gehört kann es durch die Arge nicht mehr zweckentfremdet werden. Ausserdem müssen ca. 30€ vom "überschüssigen" KG (des hälftigen Anteils der KM) vorher abgezogen werden (Versicherungspauschale etc.). Dies ist ein sehr beliebter Trick der Arge, hier zusätzlich Geld einzustreichen.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.