Wie den Unterhalt m...
 
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Wie den Unterhalt meiner Frau kürzen?

 
(@ts_ts_ts)
Schon was gesagt Registriert

... so nun reicht es.

Ein halbes Jahr ohne RA, mit vielen kleinen und auch großen Zugeständnissen für meine getrennt lebende Noch Ehefrau.

Vereinbarungen wurden getroffen die dann von ihr nicht eingehalten wurden.

Meine Frage:
Wie kann ich den Unterhalt meiner Frau drücken.
Mein Auto ist finanziert
Ich zahle Lebensversicherung, Unfallvers., Haftpflicht (Gebäude), u.v.m.

Sie kriegt den Hals nicht voll und ich soll bluten.
Seit dieser Woche habe ich einen RA - brauche Tipps was ich ihr alles wieder abknüpfen kann sonst muss ich Privatins.anmelden.

Sie wohnt bei Ihrem Lebensgefährten mietfrei zahlt keine Heizung keine Wasser keinen Strom und keine Telefon. Aber Möbel neu auf Pump kaufen das tut sie schon.

Muss ich das finanzieren???
Sie bekommt 938 EUR Unterhalt zzgl. 462,- EUR Kindergeld für unsere 3 gemeinsamen Kinder, 400 EUR Arbeitslosengeld und etz will sie von mir noch 450,-- EUR Unterhalt.
Mir bleiben dann grade mal 1100 EUR.

Habe aber ein Haus zu halten das auch immer noch in Ihrem Eigentum steht - eig. müsste Sie dann auch die Hälfte der Raten bezahlen (?ODER?), wären auch immerhin 550,-EUR.

Wär nett wenn ihr mir ein paar Tipps gebt wie ich mich über Wasser halten kann

Gruß
tststs


Wir haben alle den gleichen Himmel,
aber selten den gleichen Horizont...

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 24.04.2007 18:09
(@papi74)
Registriert

Hallo,

ich würde an Deiner Stelle erstmal versuchen das Haus abzustossen....schwierige Sache.

Das Deine holde Ex mit einen neuen LG zusammen lebt ist erstmal zweitrangig.

Erst nach 2 Jahren kannst du das dann mit ansetzen.

Was und wie Sie mit Ihrem Geld umgeht, dass soll Dich nicht stören...bringt nix.

Liegt ein Titel bezüglich des TU's vor?

Mache Dir bewusst, dass du einen SB von 820€ hast + evt. Aufwendungen zur Arbeit.

Der Rest kann für KU und TU draufgehen. Natürlich kannst du den "hoffentlich gemeinsamen Hauskredit" noch mit in Abzug bringen...

Ich denke langfristig wirst du das haus nicht halten können.

Mfg

papi74


Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.04.2007 18:35
(@stema)
Nicht wegzudenken Registriert

Hey,

willkommen bei VS.

Papi74 hat leider recht. allerdings könnte eine überprüfung der wohnadresse beim einwohnermeldeamt helfen, um die 2 jahre zu verkürzen.. 😉

bzgl. haus: abwarten!! vielleicht möchte deine noch-frau das haus ja übernehmen...mit 3 kindern plus neuem lg braucht man ja platz. das meine ich nicht böse, sondern dadurch könnte für dich trotz der ganzen K.acke noch was "rausspringen".

inwieweit autorate ehebedingt ist, muss dein ra bewerten. die halbe hypo.rate ist definitiv anzusetzen. bei dir evtl. aber auch ein wohnvorteil. allerdings kann auch von einer aufgedrängten wohnsituation durch die Km gesprochen werden, dann würde ein sehr geringer betrag während der trennung anfallen.

also: ab zum ra und die rahmenbedingungen abstecken. und sag ihm klipp und klar, dass du keine zeit verschwenden möchtest und keinerlei zugeständnisse machen willst. sag ihm was du erwartest. und er soll ruhig schreiben, dass du bereit bist die paar- und elternebene zu trennen und das auch von der gegenseite erwartest (wegen umgangsterminen mit den kiddies)

mach keine zugeständnisse...es bringt nichts. ich weiß das nur zu gut.

stema


AntwortZitat
Geschrieben : 24.04.2007 18:44
(@ts_ts_ts)
Schon was gesagt Registriert

Hört sich an als gäbe es mehr leidtragende... *smile*

Warum eig. die Meldeaddresse überprüfen.
So weit ich weiß ist sie dort -also bei ihrem Lebensgefährten- schon gemeldet.

Vor 14 Tagen hat sie mir gesagt sie könne bei ihrem alten Arbeitgeber, der sie im Nov ausgestellt hatte, wieder anfangen.
um mir dann eine Woche später zu sagen dass es doch nichts war - in meinen Augen eine reine Lüge.
Sie könnte arbeiten aber sie will nicht. Ich könnte sogar die Kinder Schulfertig machen von meinem Job her.

RA Termin habeich am Freitag und ich will etz alles. Keine Zugeständnisse mehr.
Ich gab ihr das große Auto, ich behielt den kleinen an dem noch mehr zu zahlen war und unseren Wohnwagen: ca.3000,-- EUR Zugeständnis.
Ich habe die Raten für das Haus seit November 2006 bezahlt immerhin 1100 EUR monatlich . ich habe bisher 1562 EUR zuviel an Unterhalt bezahlt - sie stottert es etz 200 EURO weise ab.
Und etz will sie noch mehr???

NEIN DANKE - ETZ ISS SCHLUSS DAMIT.

Ich glaube mal so wie ich die Sache sehe hol ich die RA Kosten locker wieder rein - hoffe zumindest.

Wie isn das mit der Lohnsteuerklasse?
Wann muß , oder besser darf (denn mir bleiben ja so oder so die 890 EUR) ich die denn ändern? Geht das auch rückwirkend zum Jahreswechsel?

tststs


Wir haben alle den gleichen Himmel,
aber selten den gleichen Horizont...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.04.2007 23:26
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus ts_ts_ts!
Änderung der Steuerklasse ist meines Wissens jederzeit möglich, auch rückwirkend (ich habe mich Okt. 2005 getrennt und für 2005 getrennt veranlagt).

Können deine Versicherungen als private Altervorsorge angesehen werden? Wenn ja, reduzieren diese unterhaltstechnisch ebenfals Dein Einkommen, genauso wie die Zinsen für Immobilien- und Geschäftsdarlehen...

Grüße ausm Süden
Marco


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 25.04.2007 09:28
(@stema)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

Meldeadresse prüfen, weil dadurch ggf. vor Gericht behauptet werden kann dass eine eheähnliche Lebensgemeinschaft besteht. Sollten in Sommerferien durch deine Ex und neuem LG mit den Kindern (oder auch ohne) Urlaube stattfinden, werten die Fam.gerichte in einigen Fällen, dass schon als Grund um keiner Ehegattenunterhalt zahlen zu müssen. Immerhin ein kleiner Trost. Wenn Du diese Behauptung aufstellst muss die Gegenseite erstmal das Gegenteil beweisen. Was erzählen denn Deine Kiddies so vom neuen LG? Bekommen die etwas beziehungsähnliches dort mit? Wie alt sind die Krümmel oder sind es schon Brocken??  😉

Steuerkarte ändern würde ich mal beim FA nachfragen. Dort bekommt man die beste Auskunft. Für 2007 wäret ihr ja noch gemeinsam veranlagt, denke ich.(?) Meine Steuerklasse habe ich kurz nach der Trennung in II ändern lassen. Dadurch berechnet sich der Unterhalt komplett neu. Wenn möglich, lass dir dein Gehalt vom Arbeitgeber mal mit der Klasse berechnen/simulieren. Das ist durchaus möglich. Auch für den Fall dass Du selbstständig sein solltest kann das dein "Abrechnungsbüro". Diese Zahlen würde ich dann dem RA vorlegen, damit er der Gegenseite gleich den "Hammer" zeigt.

Wegen der KFZ-Angelegenheiten: es gibt ja die Meldestelle für KFZ. Dort kann man sich bescheinigen lassen, dass die Autos etc. auf Deinen (?) Namen zugelassen sind. Unter AAngabe der Kennzeichen erhälst Du, auch per Post, eine schriftliche Information. Gilt übrigens auch für Fahrzeuge, die früher auf Deinen Namen zugelassen waren, und die du während der Ehe gegen andere "eingetauscht" hast. Vielleicht hast du sogar noch alte Rechnungen über Inspektionen etc., dann kann man sogar den Zeitwert nachträglich cirka festlegen (Schwacke-Liste).

Warum stottert sie den Unterhalt mtl. bei dir ab? Du kannst verrechnen oder kürzen...

Die Altersvorsorge fließt mit in die Berechnung des Zugewinnausgleichs zum Zeitpunkt der Scheidung. Während der Trennungsphase ist ein Auflösen möglich und mindert Deinen Zugewinn...wenn Du noch nicht zu alt (versicherungstechnisch  :redhead:) bist, kannst Du evtl. nochmal von vorne anfangen...
Solltest Du ihren Vertrag auch bedienen...gehört ihr das Geld und sie kann jederzeit auflösen...

bis demnächst in diesem forum

stema


AntwortZitat
Geschrieben : 25.04.2007 10:22