Hallo Mitstreiter,
sicherlich ist zu diesem Thema schon sehr viel geschrieben worden, letztendlich weiß ich aber dennoch nicht, was alles zum Selbsteinbehalt gehört. Ich möchte einmal, daß die fiktiven Einkünfte außer Acht gelassen werden.
Meine Einkünfte belaufen sich auf 1.016,40 ALG I im Monat. Sonst habe ich keine weiteren Einkünfte, bekomme auch keine Sachwerte oder sonstigen Leistungen.
Das Jugendamt hat mir 1.016,40 Euro ./. 770 Euro = 246,40 an Leistungsfähigkeit bescheinigt.
Meine Kosten gliedern sich wie folgt:
Fix Monat
Miete 410,00 €
Strom 55,00 €
Gas 55,00 €
Telefon/Handy
Internet
GEZ 27,01 €
Rechtsschutz
Haftpflicht
Hausrat
Kontoführung
Zusatz
Krankenver. 35,06 €
Summe 582,07 €
Dann fahre ich noch ein geliehenes Auto, bei dem ich die Betriebskosten und Steuern, Versicherungen und TÜV und so bezahlen muß. Ein Auto ist nicht notwendig, das gebe ich zu. Ohne Auto könnte ich allerdings meinen Sohn wohl nur Guten Tag und Auf Wiedersehen sagen und mit ihm überhaupt nichts anstellen. Im Augenblick ist der Wagen auch ganz nützlich, wenn ich weitere Strecken fahre > 300 km, um Bewerbungsgespräche wahrzunehmen.
Die Kosten für das Auto betrugen für die letzten 6 Monate durchschnittlich 320,-- Euro im Monat.
Ferner habe ich bisher keine weiteren Kosten angeführt, wie Bewerbungskosten, Praxisgebühr und Zuzahlung von Medikamenten und Anwalts- und Prozeßkosten, wegen meinem aktuellen Arbeitsprozeß.
Die angeführte Position Strom, beinhaltet auch die Warmwasseraufbereitung zum Duschen. In wieweit jetzt die aktuelle Rechtslage ist, daß Warmwasser zur Körperpflege mit zu den Wohnungskosten zu rechnen sind, weiß ich leider nicht.
Über Euer Feedback, würde ich mich sehr freuen.
Klaus
Hallo Klaus,
die Berechnung des JA ist soweit korrekt. Der Selbstbehalt beträgt 770 Euro für Arbeitslose, wie Du diese 770 Euro "verbrätst" ist Deine persönliche Angelegenheit. Dass Du Zusatzkosten hast interessiert dabei nicht, wenn Dein Kind älter als 6 Jahre alt ist, reicht Deine Verteilermasse nicht mal für den Mindest-KU, das heißt, niemand wird Deinen Selbstbehalt aufstocken.
Ich muss ehrlich sagen, dass ich 320 Euro für Autokosten im Monat auch arg viel finde. Soviel zahle ich nicht mal bei eigenem Auto und täglichem Arbeitsweg.
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Wenn alles so bleibt wie bisher, würde ich nächsten Monat Hartz IV werden.
410,-- € Miete
55,-- € Heizkosten
20,-- € Zuschuß für Warmwasser
359,-- € Eigenbedarf
15,-- € Bewerbungskostenzuschuß
und Erstattung für Reisekosten zu Bewerbungsgesprächen bekommen, ca. 150 € im Monat.
Insgesamt könnte ich 1.009 € bekommen. Gemäß dem Selbstbehalt von 770 €, könnte ich den vollen Mindestunterhalt von 225 € ja leisten. Demnach stünden mir dann 134 € zum Leben zu.
Ist das wirklich so?
Das Auto kostet:
29,58 € KFZ-Steuer
33,79 € KFZ-Versicherung
31,04 € Benzin
225,84 € Wartungskosten
In den Wartungskosten habe ich TüV und den kompletten Austausch von Bremsen auf 5 Monate verteilt. Das Auto ist geliehen und für Abnutzung und Wertverlust brauche ich nichts zu zahlen. Das Auto wurde aber Opfer von Rowdys und den dadurch entstandenen Schaden, habe ich noch nicht beziffert.
Moin Klaus,
wie LBM schon schrieb: Ein Auto ist kein Grundrecht, das die Allgemeinheit zu finanzieren hat; ebensowenig den Unterhalt, den Du wegen der Autokosten dann nicht bezahlen kannst. Wenn Du es Dir nicht leisten kannst, brauchst Du es nicht (was ich angesichts von 31 EUR Spritkosten im Monat auch sachlich stark bezweifle; die damit korrelierenden Entfernungen von vielleicht 300 Kilometern lassen sich auch per Fahrrad bzw. mit den Öffis zurücklegen. Für 1 EUR pro Kilometer könntest Du sogar Taxi fahren).
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin,
Wenn alles so bleibt wie bisher, würde ich nächsten Monat Hartz IV werden.
Du gehst von ALG-1 auf ALG-2 über und wirst das sog. Übergangsgeld beziehen. Dies ist voll für den KU einzusetzen.
Bewerbungsgesprächen bekommen, ca. 150 € im Monat.
Der Betrag ist m.W.n auf 250 € im Jahr gedeckelt.
Nochmal in Wiederholung der Worte von LBM: Was du mit dem dir zur Verfügung stehenden Geld liegt allein in deiner Verantwortung.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
verstehe nicht, was Du meinst. Ich habe doch nun mal die Kosten, auch für mein Auto und bezahle sie von meinem ALG I, sofern das Geld ausreicht. Wieso sollte die Allgemeinheit mein Auto zahlen?
Es ist schon klar, wenn ich von Wiesbaden nach Hamburg zu einem Bewerbungsgespräch fahren sollte, kann ich die Strecke auch laufen und am Wegesrand schlafen. Es ist ja schließlich meine Sache. Ich bräuchte auch keine Krankenversicherung und zum Arzt muß ich ja schließlich auch nicht gehen. GEZ müßte ich auch keine zahlen, ich könnte meinen PC abmelden und mein Handy wegwerfen. Telefon und Internet braucht auch kein Mensch. Ein eigenes Konto bräuchte ich theoretisch auch nicht, ich könnte ja meine Eltern fragen, ob ich ihres benutzen kann.
Allerdings meinte ich es nicht sarkastisch, sondern voll im Ernst. Mir ging es mit meiner Frage darum, ob vom Hartz IV Regelsatz in Höhe von 369,-- €, 225,-- € gepfändet werden können.
Bisher habe ich meine Unterhaltsverpflichtungen für die letzten 12 Monate zu 121% erfüllt.
Das wird sich aber jetzt ändern. Ich versuche zu eruieren, ob ich überhaupt noch eine Zukunft habe oder mein Leben zu Ende ist.
Sofern jetzt die Antwort nicht 42 ist. Was ist denn Übergangsgeld?
Ich bekomme ab 01.09.10 überhaupt keine ALG II, weil ich defacto nicht arbeitslos bin. Ich habe in 1. Instanz meinen Kündigungsschutzprozeß gewonnen. Meine Firma ist aber in Berufung gegangen und zahlt weiterhin auch keine Gehälter. Der Termin ist erst in einem halben Jahr.
Was mir also bleibt, wäre die Kündigung anzuerkennen. Dann würde ich zwar Hartz IV bekommen, dürfte aber schon mal 3 Monate Arbeitslosengeld zurückzahlen, weil die Anerkennung der Kündigung, jetzt einer Selbstkündigung gleicht kommt.
Zudem wären dann noch die 10.000,-- € an Anwalts- und Prozeßkosten für die Katz. Die Übernahme der Kosten wäre dann wieder eine weitere Baustelle für mich, betrifft aber dieses Forum nicht.
Sofern jetzt die Antwort nicht 42 ist.
Andersrum. Gemeint ist >§ 24 SGB II<
Meine Firma ist aber in Berufung gegangen und zahlt weiterhin auch keine Gehälter. Der Termin ist erst in einem halben Jahr.
Wovon lebst du jetzt? Doch von ALG-1. Irgendwann erfolgt dann die Überleitung in ALG-2.
Was mir also bleibt, wäre die Kündigung anzuerkennen. Dann würde ich zwar Hartz IV bekommen, dürfte aber schon mal 3 Monate Arbeitslosengeld zurückzahlen, weil die Anerkennung der Kündigung, jetzt einer Selbstkündigung gleicht kommt.
De facto ja. Allerdings ist das alles eine Frage der Argumentation gegenüber der ARGE / dem Jobcenter.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
@ Klaus,
vatersein.de ist keine Behörde und kein Gericht, dass Entscheidungen darüber trifft, welche Kosten unterhaltsrelevant sind und welche nicht. Wir schildern lediglich die geltende Rechtslage. Es gibt also keinen Grund, angepisst zu reagieren; wir haben diese Rechtslage oder die Höhe von ALG oder Selbsbehalten nicht zu verantworten. Höchstens unsere persönlichen Meinungen und Erfahrungswerte, zu denen unter anderem gehört, dass ein Auto, das ein Drittel des Monatseinkommens kostet, entbehrlicher Luxus ist. Zumal von Wiesbaden auch Züge nach Hamburg fahren.
Behörden und Gerichte, denen gegenüber Du ähnlich reagierst, werden nicht besonders beeindruckt sein. Zumindest nicht in Deinem Sinne.
Kein Mensch hat gesagt, dass Du Deinen PC wegwerfen oder auf der Strasse schlafen sollst. Was Du mit Deinem Selbstbehalt anstellst, ist Deine Sache. Und die Annahme eines Nebenjobs oder der Start einer nebenberuflichen Selbständigkeit ist Dir während Deines laufenden Arbeitsgerichtsverfahrens auch nicht verboten. Dein Leben ist ganz sicher nicht zu Ende. Es ist nur eine Frage, ob man sich mehr mit den Dingen beschäftigt, die (angeblich) nicht gehen - oder mehr mit denen, die möglich und machbar sind.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Leider weiß ich nicht, wie ich so elegant zitieren kann.
- Danke für den Hinweis. Ich werde mir § 24 SGB II mal anschauen.
- Bis 30.08.10, bekomme ich Anspruchsübergang gem. § 143 Abs. 3 bzw. § 143a Abs. 4 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) i.V.m. § 115 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X). Die Höhe entspricht ALG I
- Ich bin hier schon bei der ARGE gewesen. Solange ich in einem Arbeitsverhältnis stehe, gibt es keinen Anspruch auf Leistungen. Wenn der Arbeitgeber nicht zahlt, so ist das nicht das Problem der ARGE, sondern dann muß ich mich ans Arbeitsgericht wenden, so die Auskunft der ARGE an meinem Wohnort.
Das Arbeitsamt ist für mich nur noch bis 30.08.10 zuständig und die ARGE erst, wenn ich tatsächlich arbeitslos sein sollte und ich keinen Anspruch auf ALG I mehr habe. Der Termin vor dem Berufungsgericht ist erst im Dezember 2010. Schlau wie mein Arbeitgeber ist, wird er kurz vorher noch mal einen Grund erfinden, um den Termin zu verschieben.
So ist das Leben! :knockout:
Der Vorschlag mit dem Taxi zu einem Bewerbungsgespräch zu fahren kam nicht von mir, sondern von Dir! Mit Deinem Zynismus ist mir aber nicht geholfen. Ich suche hier eine Lebenshilfe, weil ich nicht mehr weiter weiß.
Bei der Argumentation sollte man doch sachlich bleiben, gerade auch als Moderator. Zumindest ist das meine persönliche Meinung.
Obwohl ich nur Hauptschüler bin, ist mir schon klar, daß diese Plattform keine Behörde ist und auch nicht die Aufgabe hat, mich rechtlich zu beraten.
Natürlich kann ich einen Nebenjob aufnehmen, wenn dann aber nur illegal. Ich stehe immer noch in einem Arbeitsverhältnis. Ein Nebenjob ist durch meinen Arbeitgeber zustimmungspflichtig. Einen Antrag habe ich gestellt und dieser wurde ablehnt. Selbst wenn mein Arbeitgeber die Zustimmung gegeben hätte, wären die zusätzlichen Einkünfte dem Arbeitslosengeld angerechnet worden.
Der Grund meiner Kündigung war im Übrigen, weil die Kindesmutter und ich uns damals darüber einig waren, daß ich Elternzeit bei meiner Firma beantrage. Meine Firma sah den Antrag auf Elternzeit einen Angriff gegen Ihre Autorität und sprach mir die Kündigung aus, weil ich versucht hatte, mein Recht auf Elternzeit mit anwaltlicher Hilfe durchzusetzen. Da ich nicht mal in der Lage bin, mit Anwalt und Gericht zu meinem Recht zu kommen, hat die Kindesmutter mich kurzerhand auf die Straße gesetzt, weil sie es nicht mit Versagern zu tun haben möchte.
So ist eben das Leben.
@ Klaus,
Der Vorschlag mit dem Taxi zu einem Bewerbungsgespräch zu fahren kam nicht von mir, sondern von Dir! Mit Deinem Zynismus ist mir aber nicht geholfen.
das habe ich mit keiner Silbe geschrieben; Du solltest schon lesen, was man Dir rät - und nicht das, was Du hören möchtest. Meine Rechnung war schlicht: Monatliche Spritkosten von 31 EUR entsprechen bei einem Kleinwagen einer monatlichen Fahrleistung von vielleicht 300 km. Denen stehen monatliche Gesamt-Kfz-Kosten von über 300 EUR - mithin etwa 1 EUR pro Kilometer - gegenüber. Und für dieses Geld kann man auch Taxi fahren.
Dieses Auto ist ein Luxus wie ein VDSL-Anschluss für jemanden, der nur gelegentlich mal ne Mail lesen will. Und wäre das erste, was ich bei einem SB von 770 EUR abschaffen würde - wenn es bereits die Hälfte dieses SB kostet.
Bei der Argumentation sollte man doch sachlich bleiben, gerade auch als Moderator. Zumindest ist das meine persönliche Meinung.
Ich bin sachlich; Zynismus hast nur Du behauptet. Nur eben: Wunschantworten helfen Dir nichts. Und Geld für Dich drucken kann hier auch niemand.
Natürlich kann ich einen Nebenjob aufnehmen, wenn dann aber nur illegal. Ich stehe immer noch in einem Arbeitsverhältnis. Ein Nebenjob ist durch meinen Arbeitgeber zustimmungspflichtig.
Das finde ich jetzt nicht wirklich glaubhaft. Denn wenn Dein Arbeitgeber tatsächlich behaupten würde, Du stündest nach wie vor in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis (was seine Zustimmung zu einem Nebenjob erforderlich macht) , müsste er Dir a.) ab morgen Dein Gehalt weiterzahlen (inklusive aller Rückstände; b.) Dich ab morgen wieder arbeiten lassen und hätte c.) mit diesem Zugeständnis den Arbeitsgerichtsprozess verloren. Für so dumm halte ich eigentlich keinen Arbeitgeber - Du?
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Na gut, dann haben wir unseren Disput ja jetzt beendet.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, eine sogenannte Prozeßbeschäftigung zuzulassen. Diese läuft solange, bis das Urteil aus der 1. Instanz gekippt oder in der Berufung für rechtskräftig erklärt wird. Ich habe meine Arbeitskraft angeboten, aber mein Arbeitgeber hat abgelehnt. Dieses entbindend ihn aber nicht, meine Gehälter weiter zu zahlen. Er zahlt aber nicht. Somit muß ich erneut klagen. Die Klage läuft aber noch und kostet wieder Geld. Meine Firma hat beantragt, den Prozeß auszusetzen, bis über die Kündigung entschieden wurde. Somit stehe ich in einem Arbeitsverhältnis, bekomme aber kein Geld. Deshalb gab es Überbrückungsgeld vom Arbeitsamt, welches jetzt ausläuft.
Dumm ist meine Firma nicht. Die Strategie heißt ausbluten. Einfacher und billiger wäre es allerdings, die hätten mir eine Salami ins Auto gepackt (Lidl läßt grüßen), somit war meine Firma nicht optimal beraten.
- Ich bin hier schon bei der ARGE gewesen. Solange ich in einem Arbeitsverhältnis stehe, gibt es keinen Anspruch auf Leistungen. Wenn der Arbeitgeber nicht zahlt, so ist das nicht das Problem der ARGE, sondern dann muß ich mich ans Arbeitsgericht wenden, so die Auskunft der ARGE an meinem Wohnort.
Diese Auskunft war wohl nur mündlich? Denn sie ist eindeutig falsch! Man hat dich nur elegant abgewimmelt und dich daran gehindert, einen Antrag zu stellen.
Man kann durchaus in einem Arbeitsverhältnis stehen. Wenn man dennoch weniger hat, als der sozialrechtliche Bedarf, dann erhält man die Differenz als sog. Aufstocker. Auch zusätzlich zu einem zu niedrigen ALG I. Im übrigen kann ALG II auch vorläufig darlehensweise gewährt werden, wenn Bedürftigkeit aufgrund tatsächlich im laufenden Zeitraum nicht verfügbarer Mittel (wie nichtzahlende Arbeitgeber) besteht.
Es ist dringend erforderlich, dass du eine sozialrechtliche Bedarfsberechnung machen läßt, indem du einen Antrag stellst. Dieser sozialrechtliche Bedarf kann durchaus höher sein als der tabellarische Selbstbehalt (insbesondere mit Umgangskosten.de). Der unterhaltsrechtlich sog. Selbstbehalt ist eine reine Märchenrechnungsgröße, der keine lebenspraktische Bedeutung besitzt, sobald ein Titel besteht.
Dieser sozialrechtliche Bedarf ist dann auch der "notwendige Selbstbehalt" nach BGB mit dem du der angeblichen Berechnungsweise vom Jugendamt widersprechen kannst. Allerdings kann gerade bei ALG II der Unterhalt vom ALG I bezahlt werden und nach §11, Abs. 7 SGB II wiederum beim ALG II anrechnungsfrei gestellt werden. Daher ist es dann sinnvoll auch zu bezahlen, damit bei Bestehen eines Titels keine Schulden auflaufen (auf denen dich später das Amt sitzen läßt).
gruss
maxo
Danke, ich denke, ich weiß was Du meinst. Bedürftigkeit ist nicht gegeben. Der Arbeitsgeber ist nicht insolvent und auch nicht zahlungsunfähig. Er zahlt einfach nicht. Es ist nicht die Aufgabe des Amtes sondern meine, die Vollstreckung meiner Gehälter voranzutreiben. So die ARGE.
Selbst die angebotene Abfindung meines Arbeitgebers, auf die ich keinen Rechtsanspruch habe, sieht die ARGE als verwertbares Vermögen an. Ich muß erst den Vergleich und somit die Kündigung akzeptieren.
Ich werde einen Antrag auf Hartz IV stellen und sehen, was passiert.
Und es gibt noch eine andere Sache in diesem Fall. Mein Anwalt kann mir nicht einmal sagen, ob mir meine Gehälter zustehen, wenn das Berufungsgericht (Termin Dez. 2010) entscheiden sollte, daß meine Kündigung doch zu Rechtens erfolgt ist. Genau darauf beruft sich jetzt auch mein Arbeitgeber und hat die Aussetzung des Verfahrens und Vollstreckung der Gehälter beantragt.
Mir kann auch niemand sagen, ob im Falle der Vollstreckung, die Gehälter unter Vorbehalt stehen. Das Gericht weiß es auch nicht und wird wohl dann eher dem Antrag meiner Firma stattgeben und das Verfahren der Vollstreckung aussetzen (Termin 16.09.10). Wovon ich leben soll bzw. meinem Unterhalt zahlen darf, interessiert niemanden.
So ist das Leben!