Wie alt darf der "l...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Wie alt darf der "letzte Steuerbescheid" sein?

 
(@feldinger)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

Auch von mir ein Lob an alle, die dieses Forum unterstützen. 

 

Ich stolpere gerade über den Begriff "letzte Steuerbescheinigung". Der kleine Mann (11/25) braucht nun Unterhalt. 

 

Vermögensauskunft wurde erteilt, Steuerbescheid habe ich nicht übersandt, da ich 2023,2024 und auch 2025 keine gemacht habe (Keine Verpflichtung).

 

Das Jugendamt fordert mich nun den letzten erhaltenen Steuerbescheid zu übersenden. Der müsste dann ungefähr von 2019 oder 2020 sein.

 

1.)  Bin ich zur Aushändigung einer solch alten Steuerbescheinigung verpflichtet? 

 

2.) Wenn ja: Welchen Zweck verfolgt das JA? Sowohl Gehalt, wie auch Steuerrückerstattung oder Kapitalerträge haben sich geändert. Eigentlich alles, auch die Werbekosten sind nach 6 Jahren komplett anders. Inwieweit kann das JA diese Zahlen dann verwenden?

 

Grüße


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 13.12.2025 21:10
(@der-frosch)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Feldinger, Herzlich Willkommen hier im Forum. Bezüglich des Steuerbescheides würde ich dem Jugendamt mitteilen das für das letzte( maßgebliche Jahr) und für dieses Jahr noch keine Steuererklärung gemacht wurde. Das Problem was auf Dich zu kommen könnte ist das das Jugendamt Dich auffordert für das letzte Jahr eine Steuerklärung einzureichen, denn zur Berechnung des Unterhalts werden immer die letzten 12 Abrechnungen und der Steuerbescheid des letzten Jahres verlangt. Also würde ich an Deiner Stelle würde ich mir ein Steuerprogramm anschaffen für das Jahr 2024 und dann die Steuererklärung für das Jahr 24 machen und abgeben. Hier in Deutschland ist jeder zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung gesetzlich verpflichtet, es sei denn er hat eine Nicht Veranlagungsbescheinigung des zuständigen Finanzamt.

LG der Frosch


AntwortZitat
Geschrieben : 13.12.2025 23:31
(@stronglife)
Rege dabei Registriert

Geschrieben von: @der-frosch

Hier in Deutschland ist jeder zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung gesetzlich verpflichtet, es sei denn er hat eine Nicht Veranlagungsbescheinigung des zuständigen Finanzamt.

Nein, nicht alle Arbeitnehmer sind verpflichtet, Lohn- oder Einkommenssteuererklärungen abzugeben.

Geschrieben von: @feldinger

Das Jugendamt fordert mich nun den letzten erhaltenen Steuerbescheid zu übersenden. Der müsste dann ungefähr von 2019 oder 2020 sein.

Du bist verpflichtet, den letzten verfügbaren EKSt-Bescheid zur Verfügung zu stellen. Möglicherweise sind dort Freibeträge enthalten, die auf dein Einkommen aufgerechnet werden können oder sollen? Das Jugendamt wird prüfen wollen, ob du alle Freibeträge nutzt, um dein Einkommen zu optimieren. 


AntwortZitat
Geschrieben : 14.12.2025 09:57
(@tacheles)
Nicht wegzudenken Registriert

Geschrieben von: @feldinger

Vermögensauskunft wurde erteilt,

Vermögensauskunft? Gemeint ist doch sicherlich die unterhaltsrechtliche Auskunft über Einkommen und Vermögen, oder?

Und wenn wir gleich bei solchen Dingen sind, noch eine Frage: das Schreiben kommt von der Abteilung Beistandschaft des Jugendamtes?

Unterhaltsrechtlich zählt der letzte Steuerbescheid zum Standard, da besteht Einigkeit in der Rechtsprechung. Steuererstattungen werden zum unterhaltsrechtlichen Einkommen gerechnet. Auf Verlangen muss auch noch die dazugehörige Steuererklärung vorgelegt werden. Nach dem letzten Steuerbescheid wird m.E. deshalb gefragt, weil nicht jeder schon zum Zeitpunkt des Auskunftsbegehrens den Steuerbescheid des vergangenen Jahres vorliegen hat. Und wenn der letzte aus 2020 ist, dann müsste eben der vorgelegt werden. Ich weiß nicht, ob man den aus 2020 nach dem Gesetz noch aufbewahren muss. Wer gar nicht zur Steuererklärung verpflichtet ist, der legt eben nichts vor. Sowas liest man öfter in Foren.

Als Beispiel der unterhaltsrechtlichen Berücksichtigung zitiere ich aus den Leitlinien NRW:

Steuererstattungen
(1) Steuererstattungen und Steuernachzahlungen sind in der Regel in dem Jahr,
in dem sie anfallen, zu berücksichtigen (In-Prinzip). Insbesondere bei Selbstän
digen kann stattdessen zur Ermittlung eines realitätsnahen Einkommens auf
den Zeitraum der Veranlagung abgestellt werden (Für-Prinzip).
(2) Steuervorteile, die auf unterhaltsrechtlich nicht zu berücksichtigenden Auf
wendungen beruhen, bleiben außer Betracht. Steuervorteile sind wahrzuneh
men (vgl. Nr. 10.1.1).

Nur der Ordnung halber: unterhaltsrechtliche Auskünfte müssen ordnungsgemäß, also auch wahrheitsgemäß und vollständig erteilt werden.


AntwortZitat
Geschrieben : 14.12.2025 10:08
(@tacheles)
Nicht wegzudenken Registriert

Obiger LINK fehlerhaft, lässt sich nicht mehr ändern.

https://de.wikipedia.org/wiki/Verm%C3%B6gensauskunft


AntwortZitat
Geschrieben : 14.12.2025 10:15
(@feldinger)
Schon was gesagt Registriert

Geschrieben von: @stronglife
Du bist verpflichtet, den letzten verfügbaren EKSt-Bescheid zur Verfügung zu stellen. Möglicherweise sind dort Freibeträge enthalten, die auf dein Einkommen aufgerechnet werden können oder sollen? Das Jugendamt wird prüfen wollen, ob du alle Freibeträge nutzt, um dein Einkommen zu optimieren.

___

"Damals" war ich noch im Studium und hatte hohe Fahrtkosten sowie Werbungskosten (Anschaffung Studienmaterial etc.) All das habe ich natürlich nicht mehr.

 

Geschrieben von: @tacheles

Vermögensauskunft? Gemeint ist doch sicherlich die unterhaltsrechtliche Auskunft über Einkommen und Vermögen, oder?

Und wenn wir gleich bei solchen Dingen sind, noch eine Frage: das Schreiben kommt von der Abteilung Beistandschaft des Jugendamtes?

Wer gar nicht zur Steuererklärung verpflichtet ist, der legt eben nichts vor. Sowas liest man öfter in Foren.

_____

Ja+Ja

 

Das mit "nicht vorlegen" lese ich öfter, im Sinne von "Ich kann nur das vorlegen was ich habe". 

 

Entsprechend sehe ich nur folgende Lösung:

- Ich bleibe bei der Meinung,dass die alten Daten nicht relevant sind und schaue was passiert

 

- Ich übersende den "alten" Steuerbescheid und schaue welche Daten sie übernehmen und anrechnen. Egal welche Daten (Arbeitsweg, Arbeitstage, Werbungskosten, Steuerrückerstattung, etc. haben sich geändert.

Dass die höheren Fahrtkosten verwendet werden bezweifle ich ja, aber zumindest die Steuerrückerstattung wird mir als Erhöhung des Einkommens ausgelegt werden. Da wage ich fast zu wetten, führt natürlich zu einer höheren Stufe in der DDT.


Diese r Beitrag wurde geändert Vor 2 Monaten von Feldinger
AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.12.2025 12:58
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo @Feldinger,

Geschrieben von: @feldinger

Dass die höheren Fahrtkosten verwendet werden bezweifle ich ja, aber zumindest die Steuerrückerstattung wird mir als Erhöhung des Einkommens ausgelegt werden. Da wage ich fast zu wetten, führt natürlich zu einer höheren Stufe in der DDT.

Das sehe ich jetzt nicht gar so pessimistisch. Mag sein, dass sie's versuchen, aber der Fall ist eigentlich ziemlich klar: Wer korrekterweise die Fahrtkosten nicht anerkennen möchte, weil der betreffende Fahrtweg längst entfallen ist, der kann aber auch nicht eine Steuererstattung zu seinen Gunsten reklamieren, die sich nur oder im Wesentlichen aus genau diesen Fahrtkosten ergeben hatte.

Ich an deiner Stelle würde also diesen uralten Steuerbescheid abliefern, verbunden mit dem Hinweis, dass du in den letzten Jahren nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet warst, du daher auch keine Steuerklärungen eingereicht hast, und es daher seit diesem uralten Steuerbescheid auch keinen weiteren Steuerbescheid mehr gegeben hat.

Dann halt einfach abwarten, ob sie überhaupt irgendwelche Daten daraus übernehmen. Wenn's zu deinen Ungunsten ist und nicht mehr der heutigen Realität entspricht, dann ist immer noch Zeit, den Sachverhalt klarzustellen. Wichtig ist nur, dass du denen keine Urkunde unterschreibst, bevor nicht alle relevanten Dinge berücksichtigt sind.

Unabhängig von der unterhaltsrechtlichen Geschichte, wo man dich voraussichtlich dazu auffordern wird, mindestens ab diesem Jahre wieder eine Steuerklärung zu machen: Häufig lohnt sich eine Steuererklärung auch und gerade bei jenen Leuten, die aus Sicht des Finanzamts nicht dazu verpflichtet sind - die Finanzämter sind ja nicht blöd, die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung entfällt nur in solchen Fällen, wo sich die Ritter vom Finanzamtsfels nahezu sicher sind, dass bei dem betreffenden Bürger keine weiteren Steuern zu holen sind, aber durchaus die "Gefahr" einer Steuerrückzahlung besteht. Daher sollte man m.E. immer mal wieder überprüfen, ob sich der lästige Formularkram nicht ggf. doch lohnt.

Viele liebe Grüße,

Malachit


Diese r Beitrag wurde geändert Vor 2 Monaten von Malachit

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.12.2025 21:21
(@feldinger)
Schon was gesagt Registriert

@ Malachit

 

Danke für deine Hinweise, ist werde berichten wie es ausgegangen ist.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.12.2025 15:22