Werdender Vater und...
 
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Werdender Vater und Unterhalt

 
(@christof)
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Hallo zusammen,

Ich möchte mich kurz vorstellen und habe gleichzeitig ein paar Fragen:

Ich heiße Christoph, bin 42 Jahre alt, ledig und arbeite als Lehrer an einer Hauptschule (A 12).
Seit 1 Jahr bin ich mit einer Frau zusammen, die seit 1 Jahr geschieden ist und aus dieser Ehe 2 Kinder mitbringt (3,7).

Sie ist jetzt im 5. Monat schwanger, aber leider verstehen wir uns nicht mehr....Trennung; wir wohnen nicht zusammen und haben auch nicht zusammen gewohnt.

Ich habe mich nun in den letzten Wochen mit all diesen unschönen und nicht gewollten Folgeerscheinungen auseinandergesetzt, bin aber lange nicht in der Lage all das umfassend zu überblicken.
Deshalb meine Fragen:

1. Wieviel Unterhalt habe ich für mein 1. und ihr 3. Kind zu bezahlen?
Laut Düsseldorfer Tabelle 283,--Euro??

2. Welche weiteren Kosten kommen auf mich zu?

3. Sie ist ebenfalls im Schuldienst tätig, aber wegen der Kinder auf Teilzeitbasis. (1200,--Euro,
incl. Kindergeld,...)

4. Welche weiteren Schritte sollte ich einleiten, um mich vor weiteren unliebsamen Überrasch-
ungen zu schützen (Jugendamt, Vaterschaft attestieren lassen?,...??)

5. Gerne würde ich auch für eine gewisse Zeit aus dem Schuldienst austreten und in "Erzieh-
ungsurlaub" gehen.
Wie sehen für diesen Fall die finanziellen Verbindlichkeiten aus?

Ich weiß, viele Fragen, aber ich bin sehr froh über diese Anlaufstelle und bin über jede Hilfe und Antwort dankbar!!!

Christoph

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 20.12.2004 14:00
 biga
(@biga)
Registriert

Hallo christoph,

zum Unterhalt kann ich dir nicht allzu viel sagen.
Bezüglich Sorgerecht und Vaterschaft:
Wenn du absolut sicher bist, dass du der Vater bist, könnt ihr schon vor der geburt zum Jugendamt gehen und du kannst die Vaterschaft anerkennen. Ihr könnt dann dort auch das gemeinsame Sorgerecht vereinbaren. Das würde ich auf jeden Fall versuchen mit ihr so fetszulegen, denn sonst hat sie bei einem unheleichen Kind ja das alleinige.

LG
Biga

AntwortZitat
Geschrieben : 20.12.2004 14:08
(@Melly)

Hallo Christoph,

nun... den Unterhalt für das Kind hast ja schon selbst geguckt.
Hast Du da auch vorher Deine private Krankenversicherung abgezogen?
Die muß noch ab, da Du ja nur 50% Beihilfe bekommst.
Fraglich ist, wer das Kind versichern muß, bzw die 30 % was das Kind noch privat zu versichern ist.
Ich Hab nur mal ne Frage...ich bin nicht sooo fit im Beamtenrecht.
Was bekommt die Mutter in der Erziehungszeit für Gehalt?
Wenn sie ihr Gehalt weiter bekommt, wirds wohl für Dich nicht so dicke kommen.

Wenn ich weiß, was sie als Beamtin für Einkommen in der Erziehungszeit bekommt, können wir mehr dazu schreiben.
Gruß
Melly

AntwortZitat
Geschrieben : 20.12.2004 14:10
(@christof)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Melly,

vielen Dank für schon erhaltenen Hilfen.
Zu deiner Frage(n):

Als Lehrer erhalte ich 2400 Euro netto, davon gehen aber noch 200 Euro für die Krnakenversicherung weg.

Somit liege ich über dem Anspruch auf Erziehungsgeld, das im Höchstfall auf 300 Euro für 6 Monate begrent ist. Also für mich käme kein Erziehungsgeld in Frage.

Als Beamtin und Mutter des Kindes erhält sie, soweit ich weiß, KEIN Gehalt. Sie bekäme aber natürlich das Erziehungsgeld in voller Höhe von 300 Euro.

Im letzten Jahr erhielt sie ca. 1200 Euro (incl. Kindergeld für die beiden anderen Kinder und günstige Steuerklasse bei Teilzeitbeschäftigung, plus Unterhaltszahlungen des Ex-Mannes von ca. 450 Euro für 2 Kinder.

Sind also zusammen 1650 Euro netto (allerdings incl. Unterhalt des Ex- Mannes).

Die Fragen lauten also:

1. Was muss ich bezahlen, wenn sie nicht arbeiten würde (könnte) ?

2. Wie sieht es aus, wenn ich das Kind alleinerziehend versorgen würde?
Muss ich auch dann, finanziellen Unterhalt für sie leisten. Eigentlilch nicht, wäre doch unlogisch, oder?? (nicht verheiratet und kein gemeinsamer Hausstand).

Ich hoffe, ich konnte die Situation ein bißchen deutlicher machen. Danke

Christoph

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.12.2004 16:41
(@Melly)

Hallo Christof,

so fangen wir mal grob an.
2400 Euro, abzüglich 200 KK, 5% Arbeitsmittel ergibt den KU:269 Euro bzw.255 Euro, solltest Du auch mit Weihnachtsgeld etc nicht über 2100 Euro kommen.

Wenn Du jetzt 269 Euro nimmst, bleiben Dir noch 1815 Euro über.

Tja, von dem stehen der Mutter auch ein Teil zu.
Wieviel das am Ende ist, hängt davon ab, was die Frau ohne Kindergeld verdient, das mußt Du ausgleichen.
Die 300 Euro Erziehungsgeld werden natürlich berücksichtigt.
Das Geld für die Kinder fließt samt KG nicht in die Unterhaltsberechnung ein.

Was Du genau zahlen mußt, kann Dir hier keiner genau sagen, da es uns nicht gestattet ist eine Unterhaltsberechnung ins Netz zu stellen. Das wäre Rechtsberatung.

Wenn Du das Kind erziehen würdest, müßte die Frau erstmal KU an Dich leisten und natürlich auch Betreuungsunterhalt an Dich.
Ob das sinnvoll ist, lassen wir mal im Raum stehen, da die FRau ja nicht leistungsfähig ist.
Du wüdest schlicht ohne Geld da stehen.

Betreuungsunterhalt ist ja nur zu leisten, wenn sie ihn bei Dir einfordert.
Den KU solltest Du gleich freiwillig zahlen, beim Betreuungsunterhalt würde ich abwarten, bis eine Forderung ins Haus flattert.

Gruß
Melly

AntwortZitat
Geschrieben : 20.12.2004 17:15