Hallo,
ich habe eine Frage.
ich bin seit 1,5 Jahren in 2. Ehe verheiratet; wir haben ein gemeinsames Kind (14 Mon.). Meine Frau hat noch ein Kind (8J.) aus einer früheren Beziehung. Ich zahle für meine Ex-Frau und meine beiden Kinder aus 1. Ehe EU + KU
Meine Frage:
Meine Frau und ich haben ein Problem mit dem Vater Ihres ersten Kindes: Er hat bisher KU gezahlt (niedrigste Stufe). Jetzt ist er arbeitslos geworden und bezieht ALG II. Er kat angekündigt, dass er deswegen den bisherigen KU (ca. 170€/Monat) nicht mehr zahlen muss (und auch nicht mehr will).
Die Unterhaltsvorschusskasse sowie das JA haben meiner Frau telefonisch die Info gegeben, dass sie im Fall der Arbeitslosigkeit des Vaters ihres 1. Kindes keine staatlichen U-Leistungen mehr erhält, da sie ja nun verheiratet sei.
Mit anderen Worten: Muss ich - als derzeitiger Alleinverdiener unserer Familie - nun zusätzlich für den Unterhalt meines Stiefsohnes aufkommen??
Oder gibt es eine andere Regelung/Möglichkeit?
Danke & Gruß
Wolfgang
Servus Wolfgang!
Die Unterhaltsvorschusskasse sowie das JA haben meiner Frau telefonisch die Info gegeben, dass sie im Fall der Arbeitslosigkeit des Vaters ihres 1. Kindes keine staatlichen U-Leistungen mehr erhält, da sie ja nun verheiratet sei.
Mit dieser Begründung ist die Auskunft falsch, damit wäre EU gemeint aber nicht KU. Das Kind ist KU-berechtigt, egal ob der betreuende Elternteil wieder verheiratet oder nicht ist. Hättest Du das Kind adoptiert, dann wäre es was anderes...
Sollte das JA weiterhin auf diese Auskunft beharren, sollen die das bitte mit der entsprechenden Rechtsgrundlage belegen.
Arbeitslosigkeit wird erst ab dem sechsten Monat dieser als solche "anerkannt", bis dahin ist diese laut Familienrecht ein vorübergehendes Ereignis, soll heissen, die sechs Monate muss KU fliessen.
Gibts einen Titel für die KU-Verpflichtung?
So viel erst mal!
Grüße ausm Süden
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hi Wegnachvorn
UHV bekommst Deine Frau tatsächlich nicht - so ist es im >>UhVorschG<< jeden falls geregelt, siehe §1 Abs.2 dort.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Arbeitslosigkeit wird erst ab dem sechsten Monat dieser als solche "anerkannt", bis dahin ist diese laut Familienrecht ein vorübergehendes Ereignis, soll heissen, die sechs Monate muss KU fliessen.
Gibts einen Titel für die KU-Verpflichtung?
Danke Marco!
einen Titel gibt es meines Wissens nicht.
Der Vater des kindes hat in den letzten 18 Monaten eine berufliche Wiederingliederungsphase über das Arbeitsamt gemacht und hat meines Wissen über das AA sein Gehalt teilweise bezogen (Details kenne ich noch nicht). Er war dann einige Monate berfristet in einem vom AA vermittelten JOb, der dann auslief - danach machte er noch vom AA eine bezahlte Quaifizierungsmaßnahme, die zum 31.03. ausgelaufen ist.
Du sagst, dassin den ersten 6 Monaten nach ALG II Beuzug weiterhin KU gezahlt werdenmuß - das wäre ja schon mal ein Fortschritt - vielleicht indet er in dieser Zeit einen Job.
Die Frage ist, ob sich durch seien Maßnahme beim bzw. über das AA hierduch etwas ändert....
Servus Wolfgang!
Du sagst, dassin den ersten 6 Monaten nach ALG II Beuzug weiterhin KU gezahlt werdenmuß - das wäre ja schon mal ein Fortschritt - vielleicht indet er in dieser Zeit einen Job.
Ich befürchte, ´oldie´ hat das richtige für Dich gefunden ... ich hatte mich fälschlicherweise auf die Verpflichtung des KV konzentriert und dabei die Vorschusskasse überlesen :redhead:!
Grüße
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hi Wegnachvorn
Du sagst, dassin den ersten 6 Monaten nach ALG II Beuzug weiterhin KU gezahlt werdenmuß - das wäre ja schon mal ein Fortschritt
M.E. hat er das nicht gesagt. Grundlage einer UH-Zahlung ist die Leistungsfähigkeit des Verpflichteten. Die 6-Monate-Regelung in der Rechtssprechung (dazu gibt es nämlich kein Gesetz) nimmt diese für die Anerkennung bzw. Anrechenbarkeit einer gesunkenden Leistungsfähigkeit, ob das nun realitätsbezogen ist oder nicht. Da der KV bereits seit 18 Monaten in irgendwelchen Massnahmen steckt möchte ich bezweifeln, dass die gesamte Zeit eine gleichbleibende Leistungsfähigkeit vorhanden war, vor allem mit Blick auf den Zeitpunkt der Titelerstellung/-abänderung. Jetzt mit Hartz4-Bezug sowieso nicht. Ebenso bezweifel ich die Möglichkeit einer Zwangsvollstreckung aus dem Titel wegen den Pfändungsfreigrenzen.
Sehe es mal so. Wären unter diesen Umständen die beiden immer noch verheiratet so würde er ebenso weniger Geld haben, welches der Familie insgesamt dann fehlen würde, ohne dass irgendwer dafür einspringt.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
einen Titel gibt es meines Wissens nicht.
Dann wird es schwieriger, denn UHV gibt es in der Tat nicht. Richtet doch für das Kind beim Jugendamt eine Unterhaltsbeistandschaft ein. Dann müssen die sich um die Beibringung des Unterhalts kümmern (so denn welcher zu holen ist).
LG, Uli
Dann wird es schwieriger, denn UHV gibt es in der Tat nicht. Richtet doch für das Kind beim Jugendamt eine Unterhaltsbeistandschaft ein. Dann müssen die sich um die Beibringung des Unterhalts kümmern (so denn welcher zu holen ist).
Danke Uli,
was ist denn eine Unterhaltsbeistandschaft? Was bedeutet das praktisch?
Gruß aus Düsseldorf
Wolfgang
Jetzt ist er arbeitslos geworden und bezieht ALG II. Er kat angekündigt, dass er deswegen den bisherigen KU (ca. 170€/Monat) nicht mehr zahlen muss
Hallo,
es ist egal ob er das will oder nicht. Wenn er ALG II bezieht, muss er nicht. Und kann es auch objektiv gar nicht. Unterhaltsvorschuss gibt es für deinen Stiefsohn nicht. Ergo: mehr als das Kindergeld der Steuerzahler werdet ihr nicht bekommen. Bis der Kindsvater mal wieder einen Job hat, denn dann wird er wieder leistungsfähig. Eine Unterhaltsbeistandschaft oder Eigenklage wird bis dahin wenig nutzen. Denn da er derzeit nicht leistungsfähig ist, wird auch vom Gericht kein Titel geurteilt.
/elwu
was ist denn eine Unterhaltsbeistandschaft? Was bedeutet das praktisch?
Das bedeutet, dass Du das Jugendamt beauftragst, die unterhaltsrechtlichen Interessen des Kindes zu vertreten. Das Jugendamt fungiert hier quasi als Rechtsanwalt, nur, dass ihr hier nix bezahlen müsst. Das Jugendamt wird den KV um Auskünfte bitten und ggf. von sich aus rechtliche Schritte einleiten. Die Beistandschaft kann jederzeit wieder zurückgenommen werden, z.B. wenn man meint, durch einen richtigen Anwalt besser vertreten zu sein.
Ich würde das durchaus jetzt schon machen, auch, wenn die Chancen gering sind, z.Zt. KU vom KV zu bekommen. Es könnte ihm evtl. einen gewissen "Motivationsschub" geben.
LG, Uli