Hallo liebes Forum,
folgende Situation:
- unverheiratetes, getrenntes Elternpaar
- Tochter 2 Jahre alt
- KV zahlt KM + Kind Unterhalt
- KM hat Status als Studentin und bezieht somit Mindestunterhalt von 770 Euro vom KV
- KV ist Vollzeit berufstätig
KM möchte Tochter nun in die Krippe stecken (5 Tage/Woche für 9-15 Uhr). Grund ist wohl Erlernen sozialen Verhaltens. Kosten belaufen sich auf 300 Euro inkl. Mittagessen/Monat.
Nun zu meiner Frage: Wer hat die Kosten zu tragen? Hat etwa der KV die Krippe-Kosten zusätzlich zum Betreuungsunterhalt und Kindesunterhalt zu tragen? Könnte die KM somit den Betreuungsunterhalt einstreichen und die Beine hochlegen, während der KV quasi zweifach Betreuung bezahlt?
Und was gibt evtl. das JA dazu? Und sind diese Kosten steuerlich absetzbar?
Danke für Eure Antworten 🙂
Moin.
Ja, du hast es richtig erkannt.
Der BGH hat genau das entschieden.
Du zahlst Unterhalt, weil sie betreut und du bezahlst den Kiga, damit sie nicht betreuen muss. :knockout:
Theoretisch anteilig aber da wird wohl nix zu holen sein.
Das JA mischt sich da auch nicht ein. Schon gar nicht zu deinen Gunsten.
Die einzig gute Nachricht ist, dass du das Essensgeld abziehen kannst.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
einziger Lichtblick:
Die Krippenkosten mindern den an die ex zu zahlenden Unterhalt, da Dein zur Verfügung stehendes Einkommen sinkt.
Krippenkosten sind steuerlich absetzbar
Du kannst den Krippenkostenbetrag mWn etwas kürzen, da Du die Verpflegung des Zwerges nicht doppelt zahlen musst. Das machst Du ja schon durch den Barunterhalt. D.h: Du kannst Die Krippenkosten um denjenigen Betrag kürzen, der von der Krippe für Pflegemittel und Essen ausgegeben wird.
Gruß, PP
Die Krippenkosten mindern den an die ex zu zahlenden Unterhalt, da Dein zur Verfügung stehendes Einkommen sinkt.
Aber nicht wenn dieser tituliert ist.
Zumindest nicht direkt.
Dafür müsste dann erst wieder geklagt werden.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
