Wie sieht das mit den Umgangskosten aus? Trägt sie de Umgangskosten der anderen Kinder für die Umgangszeit bei dir (Fahrtkosten) und die Fahrtkosten für Junior, da sie die Entfernung schafft? Evtl. könnt ihr das auch gleich klären. Und evtl. mit ansprechen wie der Umgang aussehen soll (beispielsweise 2. Wochenende die anderen Kinder bei dir und 4. Wochenende Junior bei ihr, so dass die Geschwister sich alle zwei Wochen sehen?)
Also auf Grund der ganzen Situation haben wir den zukünftigen Umgang noch nicht klären können. Aber deinen Vorschlag finde ich sehr gut.
Und natürlich hat sie keinerlei Angaben bzgl. der Umgangskosten bisher gemacht. Besteht denn da die Möglichkeit, dass sie diese zu tragen hat bzw., dass diese bei der Berechnung des Kindesunterhalts zu berücksichtigen sind?
Gruß,
Rohga
Hallo,
normalerweise trägt der Umgangselternteil die Kosten für Holen und bringen und soll dies durch das hälftige Kindergeld (was beim Unterhaltsbetrag berücksichtigt ist) decken. Hat aber der betreuende Elternteil die Entfernung geschaffen oder sind die Umgangskosten (Fahrtkosten) deutlich höher als das hälftige Kindergeld kann vom Entfernung schaffenden Elternteil verlangt werden, dass er die Kosten übernimmt, teilweise übernimmt, die Kinder die Hälfte der Strecke entgegenbringt o.ä. Eine andere Möglichkeit ist diese erhöhten Kosten vom Netto vor Berechnung des Kindesunterhaltes abzuziehen.
Es ist immer fraglich ob das zum Erfolg führt, aber ich würde es auf jeden Fall ansprechen.
Und auch eine Umgangsregelung die den Wünschen der Kinder Rechnung trägt. Eine langfristige Planung hat nämlich den Vorteil, dass Sparpreise der Bahn/Fernbus/Flug in Anspruch genommen werden könnten.
Sophie
Hallo,
ich muss nochmal was fragen.
Leider gestaltet sich das alles sehr schwierig, was die Berechnung bzw. Zahlung des Unterhalts angeht.
Ich komme wohl um fachliche Hilfe nicht herum.
Wie seht ihr das, soll ich den KU für meinen Sohn über's JA versuchen zu regeln (er lebt ja jetzt bei mir) oder lieber über einen Rechtsanwalt. Ich frage einfach auch aus Kostengründen.
Im Gegenzug geht es ja auch um den Unterhalt für meine Töchter, die ber der KM bleiben, die wiederum per RA die Angelegenheit zu regeln versucht.
Für eure Infos vielen Dank im Voraus.
Gruß,
Rohga
Okay, wie ich inzwischen verstanden habe, war dieses Thema offenbar mit Absicht gesperrt, hier geht's weiter: http://www.vatersein.de/Forum-topic-30690.html
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.