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Wer kann mir bei der Berechnung helfen?

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(@rohga)
Rege dabei Registriert

....  😉 na ja... vorher hatte ich LST 3...da kommt man natürlich zu anderen Annahmen.  Obwohl das im Rahmen des LST-Jahresausgleich dann ja wieder erstattet wird,  was man in 4 mehr zahlt.

Gruß,
Rohga

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.06.2016 22:59
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

leider bist Du bei Wahl der Lst-Klassen bzgl. KU nicht frei:

"Leitsatz:
1. Gegenüber einem unterhaltsberechtigten minderjährigen Kind muss der Unterhaltsschuldner den Vorteil einsetzen, der sich aus der Wahl einer günstigeren Steuerklasse für ihn ergibt. Beim Splitting-Vorteil (Wahl der Steuerklassen 3/5) aus einer neuen Ehe ist der Gesamtvorteil dabei auf den Unterhaltsschuldner und den Ehegatten der neuen Ehe im Verhältnis der jeweiligen Einkünfte aufzuteilen. (amtlicher Leitsatz)"

OLG Nürnberg, Beschluss v. 11.12.2014 – <a href="http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2015-N-00777?hl=true&AspxAutoDetectCookieSupport=1>10" UF 1182/14</a>.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 12.06.2016 23:31
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Was das OLG Nürnberg so rauspupst, gilt aber nicht verbindlich für ganz Deutschland. Ich würde immer erst mal versuchen die tatsächliche Steuerklasse durchzudrücken zumal die Ehefrau, wenn man sie rechtlich zu Steuerklasse 5 zwingt, einen Ausgleichsanspruch haben dürfte, wenn sie sich indirekt schlechter stellen lassen muss.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 13.06.2016 01:31
(@rohga)
Rege dabei Registriert

Guten Morgen zusammen!

Wäre eine Antwort in dieser Form o.k.:

Sehr geehrte Anwältin,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 10.06.2016.

Bisher lag mir keine offizielle Aufforderung bzgl. einer Auskunft zu meinen Einkünften vor. Die letzte Auskunft bzgl. meiner Einkünfte ist aus Oktober 2014. Der nächste Auskunftsanspruch ist dann ab Oktober 2016 gemäß § 1605 BGB.

Nichtsdestotrotz bin ich gerne bereit, über die zukünftigen Unterhaltszahlungen mit Ihrer Mandantin zu reden. Dieses wurde auch im Gespräch am 09.06.2016 beim Jugendamt ...... meinerseits bestätigt. Ebenso wurde Ihre Mandantin auf die entsprechende Berechnungsstelle des JA mit Ansprechpartnerin verwiesen. Hier warte ich nun auf einen gemeinsamen Gesprächstermin.
Daher bin ich doch sichtlich überrascht von Ihnen Post zu erhalten.

Ab dem 01.07.2016 wird mein Sohn ...., auf seinen Wunsch hin, bei mir leben und somit ist Ihre Mandantin ab dem 01.07.2016 ihrem Sohn gegenüber barunterhaltspflichtig. Dies würde ich gerne einvernehmlich mit ihr klären.

Ebenso möchte ich darauf hinweisen, dass Ihre Mandantin noch keine Zustimmung meinerseits für den Umzug und Schulwechsel von Tochter1 und Tochter2 erhalten hat.

In Erwartung einer Antwort Ihrer Mandantin verbleibe ich,

mit freundlichem Gruß,

Was denkt ihr?
Danke und Gruß,
Rohga

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.06.2016 11:42
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Rohga,

meine Meinung:

Wäre eine Antwort in dieser Form o.k.:

Was willst Du denn erreichen ?

Was Du nicht erreichen wirst:
Die Anwältin wird mit Sicherheit nicht auf Deine Ex einwirken, es doch bitte einvernehmlich mit Dir zu probieren ...
... wenn doch, dann wird ein Teil meines Weltbildes zerstört.

Deine Ex hat mit der Beauftragung eines Anwalts deutlich gemacht, daß sie an einer JA-Beistandschaft nicht interessiert ist.

Bisher lag mir keine offizielle Aufforderung bzgl. einer Auskunft zu meinen Einkünften vor.

Ob Du im Mai hinsichtlich der EK-Auskunft wirksam mit einer WhatsApp-Nachricht in Verzug gesetzt wurdest oder nicht ist m.E. Pipifax - es geht lediglich um einen Monat (ja, das ist auch Geld, aber Richter tendieren gelegentlich dazu, Nachsicht mit einem juristisch nicht ausgebildeten Bedürftigen - keine Bange: beim Pflichtigen sähe das anders aus - hinsichtlich der Form zu üben. Der Streit lohnt wegen der Unvorhersehbarkeit m.E. nicht).

Nichtsdestotrotz bin ich gerne bereit, über die zukünftigen Unterhaltszahlungen mit Ihrer Mandantin zu reden. [...]
Hier warte ich nun auf einen gemeinsamen Gesprächstermin.
Daher bin ich doch sichtlich überrascht von Ihnen Post zu erhalten.

Wenn Du reden willst, dann tue es ... und gebe Auskunft. Einen gemeinsamen Gesprächstermin wird es nicht geben.

Ab dem 01.07.2016 wird mein Sohn ...., auf seinen Wunsch hin, bei mir leben und somit ist Ihre Mandantin ab dem 01.07.2016 ihrem Sohn gegenüber barunterhaltspflichtig. Dies würde ich gerne einvernehmlich mit ihr klären.
Ebenso möchte ich darauf hinweisen, dass Ihre Mandantin noch keine Zustimmung meinerseits für den Umzug und Schulwechsel von Tochter1 und Tochter2 erhalten hat.

Wieso willst Du die Anwältin gleich mit zwei weiteren potenziellen Streitthemen füttern ?

Nochmal:
Was willst Du erreichen ?

Deine Möglichkeiten:
1. Auf Zeit spielen (um den Wohnungswechsel Eures Sohnes in trockenen Tüchern zu haben): Dann kannst Du kurz vor Fristablauf den letzten Schrieb rund ums Einkommen aus Oktober 2014 zuschicken und auf die Zweijahresfrist verweisen (die Anwältin könnte dann mit der neuen Ehe argumentieren).
2. Brav Auskunft erteilen, um zu sehen, auf Basis welch anwaltlicher Rechenkünste irgendwelche Forderungen in den Raum gestellt werden.
3. Mit der Ex reden, was der Quatsch soll.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 13.06.2016 13:37
(@rohga)
Rege dabei Registriert

Hallo,

ich wollte im Rahmen des Umzuges von meinem Sohn zu mir eine vernünftige Lösung mit der KM finden und treffen. Daran ist mir noch immer gelegen und das ganze würde ich gerne einvernehmlich klären. Nur leider stellt sie komplett auf stur und ist zu keinem Austausch bereit.
Daher fällt Punkt 3 vorerst weg.
Ich tendiere zu Punkt 1. Bin mir aber über evtl. Folgen nicht im Klaren, da ich das nicht abschätzen kann bzw. mich rechtlich nicht auskenne.

Gruß,
Rohga

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.06.2016 14:31
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Ich hab ein wenig den Faden verloren...

Wie sicher ist nochmal der Umzug/ Verbleib eines Kindes bei Dir?
Wenn hinreichend sicher, dann würde ich dies als wunderbare Gelegenheit ergreifen, die gegenseitigen(!) Unterhaltsrechnung neu zu erstellen. Und dazu gehört zum einen, dass vorallem KM ihr Einkommen offenlegt und ich finde es nicht unbillig, Du im Gegenzug auch Deine aktuelle Situation. Viel vergibst Du Dir da nicht, denn ob Du es jetzt machts oder im Oktober turnusmäßig wieder dran bist...

Was ich aber in keinem Fall machen würde, überhaupt auf das Geschreibsel des Rechtsverddrehers der KM zu reagieren. Also höfliches Schreiben an Ex aufsetzen, dass nun ja eine neue, der neuen Betreuungsituation angepasste, Unterhaltsberechnung erfolgen muss. Und damit sind wir bei der Nr. 3 von United, die Du aber verwirfst...

Alles andere, insb. wenn der zukünftige Lebensmittelpunkt des einen Kindes bei Dir noch nicht in trockenen Tüchern ist, ist zu kompliziert und nicht lösungsorientiert

toto

AntwortZitat
Geschrieben : 13.06.2016 15:21
(@rohga)
Rege dabei Registriert

Also höfliches Schreiben an Ex aufsetzen, dass nun ja eine neue, der neuen Betreuungsituation angepasste, Unterhaltsberechnung erfolgen muss. Und damit sind wir bei der Nr. 3 von United, die Du aber verwirfst...

...also verwerfen möchte ich es grundsätzlich nicht. Jedoch ist die Gesprächsbereitschaft der KM nicht gegeben. Aber den Vorschlag des Schreibens an KM finde ich sehr gut!

Wie sicher ist nochmal der Umzug/ Verbleib eines Kindes bei Dir?
Wenn hinreichend sicher, dann würde ich dies als wunderbare Gelegenheit ergreifen, die gegenseitigen(!) Unterhaltsrechnung neu zu erstellen. Und dazu gehört zum einen, dass vorallem KM ihr Einkommen offenlegt und ich finde es nicht unbillig, Du im Gegenzug auch Deine aktuelle Situation. Viel vergibst Du Dir da nicht, denn ob Du es jetzt machts oder im Oktober turnusmäßig wieder dran bist...

Hier stellt sich KM trotz des ausdrücklichen Wunsches unseres Sohnes quer. Sie ist nicht bereit ihn darin zu unterstützen. Selbst das Gespräch beim JA hat hier wenig Erfolg gezeigt. Daher werde ich wie vom JA vorgeschlagen ihm eine "Probezeit" bei mir anbieten (die er auch gerne annimmt). Das heißt ab nächsten WE bleibt er bei mir. Ab Juli dann ganz offiziell. Klar ist das alles noch nicht in trockenen Tüchern. Aber alle Versuche meinerseits es vernünftig zu klären, blieben bisher erfolglos. So sehe ich keine andere Möglichkeit, als diesen Weg zu gehen.

Gruß,
Rohga

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.06.2016 15:34
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Rohga,

die Anwältin fordert zwei Dinge:
1. Einkommensaufforderung:
Eine Extra-Schleife ließe sich diesbezüglich ohne größeres Risiko drehen (Du hast sicherlich das Schreiben ihres seinerzeitigen Anwalts, aus dem Deine Einkommensauskunft als Rechengrundlage hervorgeht).

2. Nachforderung:
Habe nochmal in einen alten Thread geguckt. Demnach decken sich die "mindestens 3.000 EUR Einkommen" mit der Rechengrundlage von vor zwei Jahren.
Welche EK-Stufe wurde seinerzeit ermittelt ?
Hast Du den Unterhalt tituliert ?
Was hast Du zuletzt gezahlt ?
Unterhalt für Deine Ex ist mittlerweile weggefallen ?
Guck nochmal in Deine Unterlagen (die alte Berechnung). Durch den Wegfall TU/EU dürfte "eigentlich" nur eine Stufe höher rauskommen (wenn man vernachlässigt, daß Du eine neue Unterhaltsberechtigte hast).

Das ergibt aber kein Delta von 257 EUR ... ?
257 EUR sind vielmehr das Delta zum Mindest-KU (das wären 999 EUR = 289 + 2 x 355, ohne Zählkindvorteil) ...

Vergleich das mal mit dem, was Malachit ermittelt hat.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 13.06.2016 16:00
(@rohga)
Rege dabei Registriert

Hallo, ich habe nochmal in die Unterlagen geschaut.

die Anwältin fordert zwei Dinge:
1. Einkommensaufforderung:
Eine Extra-Schleife ließe sich diesbezüglich ohne größeres Risiko drehen (Du hast sicherlich das Schreiben ihres seinerzeitigen Anwalts, aus dem Deine Einkommensauskunft als Rechengrundlage hervorgeht).

Ein Schreiben des seinerzeitigen Anwalts gibt es nicht. Vielmehr eine ausführliche Berechnung meiner Anwältin mit Datum vom 21.08.2014. Die letzte dazu zur Verfügung gestellte Auskunft meiner Einkünfte erfolgte im Oktober 2014. Daraufhin habe ich nichts mehr von der Gegenseite gehört und mich an den dort ausgewiesenen Unterhalt gehalten. Ich habe sogar etwas mehr (freiwillig) gezahlt.

2. Nachforderung:
Habe nochmal in einen alten Thread geguckt. Demnach decken sich die "mindestens 3.000 EUR Einkommen" mit der Rechengrundlage von vor zwei Jahren.
Welche EK-Stufe wurde seinerzeit ermittelt ?- da steht DT 3/3, DT 3/2 und nochmal DT 3/2
Hast Du den Unterhalt tituliert ? NEIN
Was hast Du zuletzt gezahlt ? 1.060 € (gerechnet war: 377 € + 309 € + 306)
Unterhalt für Deine Ex ist mittlerweile weggefallen ? JA

Gruß,
Rohga

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.06.2016 14:40




(@rohga)
Rege dabei Registriert

Wäre das eine akzeptable Antwort um erstmal überhaupt zu reagieren?

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Sehr geehrte....

ich bin meinen Verpflichtungen Unterhalt zu zahlen, gemäß der Berechnung aus 2014 nachgekommen. Die Berechnungsgrundlage aus 2014 liegt Ihrer Mandantin vor.

Die letztmalige Auskunft meiner Einkünfte wurde dem seinerzeitigen Anwalt Ihrer Mandantin im Oktober 2014 übermittelt.

Daher erwarte ich den nächsten Auskunftsanspruch im Oktober 2016

Mit freundlichem Gruß,
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

LG,
Rohga

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.06.2016 15:00
(@Inselreif)

Daher erwarte ich

das nächste Auskunftsverlangen nicht vor

Oktober 2016

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 14.06.2016 20:54
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Rohga,

zu ersterem hast Du vom Inselreifen eine passende Formulierung.

Zu Deiner Zahlungshöhe:

Welche EK-Stufe wurde seinerzeit ermittelt ?- da steht DT 3/3, DT 3/2 und nochmal DT 3/2
Hast Du den Unterhalt tituliert ? NEIN
Was hast Du zuletzt gezahlt ? 1.060 € (gerechnet war: 377 € + 309 € + 306)

Du hast verpasst: Zwei Anpassungen der DDT und einen Altersstufenwechsel.

Da der Unterhalt nicht tituliert ist, ist keine Forderung für die Zeit vor Mai (bzw. Juni) nicht möglich.

Meiner Meinung nach solltest Du hier durchaus Entgegenkommen zeigen:
Schon in der einvernehmlich herangezogenen DDT-Stufe 3 wären aktuell zu zahlen: 400 + 400 + 325 = 1.125 -> Das Delta zum tatsächlichen Zahlbetrag solltest Du ohne Wimpernzucken zahlen (für Mai/Juni).
Um diese Zahlung wirst Du mit Sicherheit nicht herumkommen.
Über eine Höhergruppierung (bzw. eine Herabstufung weniger) in Stufe 4 kann man streiten. Dem Wegfall Deiner Ex als UH-Berechtigte steht das Hinzutreten Deiner Ehefrau als potenziell Berechtigte entgegen.

Weil Du über einen längeren Zeitraum tatsächlich (unter Heranziehung der DDT) zu wenig gezahlt hast und weil es bei Berücksichtigung des aktuellen Einkommens vermutlich eh herauskommt und weil es einen Kompromiß ggü. der Forderung darstellt, würde ich vermutlich tatsächlich Stufe 4 nachzahlen (d.h. 2 x 423 + 344 = 1.190).

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 15.06.2016 11:20
(@rohga)
Rege dabei Registriert

Hallo Inselreif und United!

Vielen Dank nochmals für eure Antworten.

Also, d. h. ich schicke dem Anwalt das Schreiben ohne weitere Auskünfte?
Und der Ex unterbreite ich separat, dass ich nach Stufe 4 nachzahle bzw. zukünftig zahle?

Danke, dass ihr soviel Geduld mit mir habt.

Gruß,
Rohga

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.06.2016 14:25
(@rohga)
Rege dabei Registriert

Hallo miteinander!

So, in der Zwischenzeit hat sich einiges getan.
Ich habe der gegnerischen Anwältin entsprechend dem Vorschlag von Inselreif geschrieben. Antwort:"Sofern Sie im Übrigen wohl meinen, sich auf dei Regelungen im § 1605 Abs. 2 BGB stützen zu können, verkennen Sie, dass diese Zweijahresfrist nur dann anwendbar ist, wenn der Unterhalt durch einen gerichtlichen Titel festgelgt worden ist. Dies ist nicht der Fall.  Desweiteren berücksichtigen Sie nicht, dass die Wiederverheiratung des einem minderjährigen Kindes Unterhaltspflichtigen grundsätzlich ein erneutes Auskunftsverlangen begründet. bla, bla, bla, bla.... Die Auskunft wird nunmehr spätestens erwartet bis zum 08. Juli 2016. Eine Fristverlängerung wird nicht erfolgen, da Ihnen bereits seit Wochen bekannt ist, dass meine Mandantin die Übermittlung der Unterlagen erwünscht.".....

So, grundsätzlich bin ich ja bereit die entsprechenden Auskünfte zu erteilen.
Aber zwischenzeitlich hat die Ex das alleinigse ASR beantragt, zu dem am 08.07.2016 ein Termin beim Amtsgericht stattfindet. Gestern war bereits der vom Gericht bestellte Beistand bei mir und meinem Sohn (der weiterhin, seit dem 18.06.2016 bei uns lebt). Wenn ich deren Aussage vorsichtig interpretieren sollte, würde ich sagen, dass die Chancen für meinen Sohn, bei uns leben zu können, gut stehen!

Und wenn am 08.07.2016 es klar sein sollte, dass mein Sohn bei uns lebt, dann ändern sich doch sämtliche "Vorzeichen" bzgl des Unterhalts.
Was würdet ihr vorschlagen, wie ich nun auf das Schreiben der RA antworten könnte....denn im Prinzip ist ja die Kindsmutter ihrem Sohn gegenüber dann barunterhaltspflichtig.

Danke und Gruß,
Rohga

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.07.2016 12:31
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

So, grundsätzlich bin ich ja bereit die entsprechenden Auskünfte zu erteilen.
Aber zwischenzeitlich hat die Ex das alleinigse ASR beantragt, zu dem am 08.07.2016 ein Termin beim Amtsgericht stattfindet. Gestern war bereits der vom Gericht bestellte Beistand bei mir und meinem Sohn (der weiterhin, seit dem 18.06.2016 bei uns lebt). Wenn ich deren Aussage vorsichtig interpretieren sollte, würde ich sagen, dass die Chancen für meinen Sohn, bei uns leben zu können, gut stehen!

Wie kam dieser Umstand?
Wenn der Sohn jetzt tatsächlich bei Euch lebt, dann würde ich der RA'in einen Zweizeiler schreiben, dass mit dem Wechsel die Anspruchsgrundlage auf Auskunft schlichtweg entfallen ist, und sie nicht einmal im Namen des Kindes irgendwas fordern kann. Sie hat einfach keinen Rechtsanspruch (mehr) auf Auskunft.
Damit ist die Fristsetzung auch hinfällig.

Wieso beantragt die KM das ASR wenn der Sohn in Euren Haushalt gewechselt ist? Ich muss nochmal nachschlagen, wie alt der war ... Das ist ja ein echtes hin und her ...

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.07.2016 13:01
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Nachtrag:
ich habe beim überfliegen gesehen, dass es ja nun um drei Kids geht ... damit bleibt der grundsätzliche Anspruch auf Auskunft bestehen. Jetzt kann man sich natürlich streiten, ob bereits jetzt Auskunft besteht, oder erst in zwei Monaten ...
Ich glaube, ich würde die Auskunft erteilen und gleichzeitig die KM zur Auskunft auffordern. Unter gleicher Fristsetzung.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.07.2016 13:06
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Rohga,

zunächst Glückwunsch zum erfolgreichen Zeitspiel und gleichzeitig mein Bedauern, daß das Thema "Junior" vor Gericht geht.

[...] verkennen Sie, dass diese Zweijahresfrist nur dann anwendbar ist, wenn der Unterhalt durch einen gerichtlichen Titel festgelgt worden ist. Dies ist nicht der Fall. [...]

Was die Dame damit sagen will, schnalle ich nicht wirklich, aber ...

Desweiteren berücksichtigen Sie nicht, dass die Wiederverheiratung des einem minderjährigen Kindes Unterhaltspflichtigen grundsätzlich ein erneutes Auskunftsverlangen begründet.

Ich habe jetzt auf die Schnelle keinen Beschluß gefunden, aus dem die "Grundsätzlichkeit" hervorgeht, denke aber schon, daß sich aus der Heirat tatsächlich eine erneute Auskunftspflicht ableiten ließe.

Was würdet ihr vorschlagen, wie ich nun auf das Schreiben der RA antworten könnte....denn im Prinzip ist ja die Kindsmutter ihrem Sohn gegenüber dann barunterhaltspflichtig.

Bist Du anwaltlich vertreten ? Hast Du Deinerseits Übertragung des ASR (hilfsweise ABR) beantragt ?

Auskunft solltest Du m.E. nunmehr erteilen, über die daraus resultierenden Forderungen kann (und wird) man sich ohnehin streiten.
Ggf. drückst Du der Anwältin den Packen am 08.07. vor Gericht in die Hand.
Desweiteren solltest Du Deine Ex zur Auskunft zwecks Unterhaltsberechnung auffordern.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 06.07.2016 13:13
(@rohga)
Rege dabei Registriert

Bist Du anwaltlich vertreten ? Hast Du Deinerseits Übertragung des ASR (hilfsweise ABR) beantragt ?

Ja bin ich und habe ich!

O.k. so werde ich es dann wohl machen und ihr die Unterlagen übergeben. Ich hatte mit meiner RA das Thema auch schon angesprochen. Sie würde die Sache natürlich gerne für mich übernehmen, aber das kostet mal wieder ne Stange zusätzliches Geld. Und das würde ich doch gerne sparen, bin mir aber in diesen Rechtsfragen zu unsicher.....

Wieso beantragt die KM das ASR wenn der Sohn in Euren Haushalt gewechselt ist? Ich muss nochmal nachschlagen, wie alt der war ... Das ist ja ein echtes hin und her ...

Nun ja, die KM will Ende Juli wegziehen und Junior will nicht mit. Daher der Antrag auf ASR, weil ich Junior in seinem Wunsch unterstütze und das mag KM gar nicht. Zumal sie zukünftig nur noch auf 400 € Basis arbeiten möchte, ihr somit das Geld für den Sohn "fehlt" und sie zusätzlich Barunterhaltspflichtig wäre, wenn ich das richtig sehe.
Gibt es da eigentlich Gründe warum sie es nicht sein sollte? Bisher hatte sie ne Halbtagstelle und könnte (wenn sie denn wollte) diese auch ausbauen. Aber sie kümmert sich "lieber" zukünftig um 3 zusätzliche Kids des Lebensgefährten (die auch bisher so zurecht kamen).

Das ist ja ein echtes hin und her ...

....da sagst du was  :knockout:

Gruß,
Rohga

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.07.2016 14:08
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

an deiner Stelle würde ich auch die Unterlagen vor Gericht übergeben. Damit hast du offiziell die Frist gewahrt.

Was den Unterhalt für Junior angeht, da würde ich nach dem positiven Beschluss die KM anschreiben, dass sie ab xx.xx.xxxx für Junior unterhaltspflichtig ist und gesteigert erwerbspflichtig (sprich Vollzeittätigkeit). Und sie bitte die Gehaltsunterhalten von August 15 bis Juli 16 bis zum xx.xx.2016 und Auskunft über weitere Einkünfte dir zu übersenden hat (analog dem RA-Schreiben ihrer Rechtsanwältin).

Und dann kann ihr Teilzeitgehalt ja auf Vollzeit hochgerechnet werden und davon der Unterhalt berechnet werden, nennt man übrigens fiktives Einkommen.

Übrigens: du bist ja auch Junior zu Betreuungsunterhalt verpflichtet. Damit kann eine evtl. Herabstufung wegen 3 Kindern nicht bei der Neuberechnung rückgängig gemacht werden, da nicht zwischen Bar- und Betreuungsunterhalt unterschieden wird.

Wie sieht das mit den Umgangskosten aus? Trägt sie de Umgangskosten der anderen Kinder für die Umgangszeit bei dir (Fahrtkosten) und die Fahrtkosten für Junior, da sie die Entfernung schafft? Evtl. könnt ihr das auch gleich klären. Und evtl. mit ansprechen wie der Umgang aussehen soll (beispielsweise 2. Wochenende die anderen Kinder bei dir und 4. Wochenende Junior bei ihr, so dass die Geschwister sich alle zwei Wochen sehen?)

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 06.07.2016 14:25




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