Wer kann helfen???
 
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Wer kann helfen???

 
(@reni79)
Schon was gesagt Registriert

Hallo, ich hätte da mal eine frage und hoffe das ihr mir weiter helfen könnt. Mein Partner hat zwei Kinder (14,11) die bei der Mutter leben, die letzten 10 Jahre hat er jeden Monat seinen Unterhlat gezahlt, ist also seiner Pflicht nachgekommen, nun möchte die Mutter der Kinder aber noch mehr haben. Er zahlte bisher 386 € für beide kinder, dies wurde aus seinem Gehalt berechnet, nun verlangte die gegnerische Partei 575€ was er garnicht zahlen kann. Das ganze ging jetzt vor Gericht nach Kassel, wir leben in Sachsen- Anhalt, die Richterin stimmt dem Anwalt der gegnerischen Partei zu und verlangt von meinem Partner er habe sich eine neue arbeitsstelle zu suchen damit er die 600€ Unterhalt für die zwei Kinder zahlen kann, mein Partner arbeitet den ganzen Tag, hat eine 52 std. Woche- kann man ihn zwingen seinen sicheren Job zu kündigen und in ein unsicheres Arbeitsverhältniss zu gehen??? Wie kann das sein das jemand die Hälfte seines Gehaltes abgeben soll und der Selbstbehalt nicht zählt!?? Kennt ihr irgendwelche urteile die für uns hilfreich wären??? Auch bin ich nicht relevant obwohl ich kein eigenes Einkommen habe und selbst zwei Kinder- ich lebe also von seinem Geld, aber auch intereesiert das Gericht nicht. Und das er jedesmal alleine die strecke nach Kassel und zurück fahren muss wenn er seine kinder holt und auch wieder zurück bringt sieht das Gericht auch nicht als schlimm oder relevant, obwohl eine einfache strecke 330km sind. Ich zweifel ernsthaft am deutschen rechtssystem und hoffe das einer von euch uns helfen kann!!!
Danke schonmal!!!


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 20.01.2010 12:51
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo reni79,

erstmal willkommen bei vatersein.de

Hier können wir mal schauen, ob man Dir und Deinem Partner helfen kann. Garantie gibt es natürlich kein, dass es für Euch positiv ausgeht, aber schauen wir mal.
Sicherlich brauchen wir noch genauere Angaben von Dir. Z.B. ob Du mit Deinem Partner verheiratet bist, ob Deine Kinder auch seine Kinder sind. Ist der Unterhalt den er zahlt tituliert? Dynamisch oder statisch? usw.

Je genauer Du Deine Angaben machst, umso genauer können die Leute hier antworten und Tipp`s geben.
Grundsätzlich ist es natürlich schon erstmal so, dass mit zunehmenden Alter der Kinder auch der Unterhaltsanspruch steigt. Auf der anderen Seite muss aber auch geschaut werden, wieviel Einkommen Deines Partners für Unterhalkt zur Verfügung steht.

Also, nochmals ran an die Tasten und möglichst konkret berichten....

Gruß

Michael


sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 20.01.2010 13:01
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo reni,

aus "mein Partner" schließe ich das ihr nicht verheiratet seid und aus "selbst 2 Kinder", das diese nicht von deinem LG sind. Somit hat er euch dreien ggü. keinerlei Unterhaltsverpflichtungen.
Selbst wenn ihr verheiratet wäret, würdest so lange aus der Berechnugen herausfallen, bis er den Mindestunterhalt für deine Kinder leisten kann. Im Gegensatz zu den Kinder ist es erwachsenen Mensch zuzumuten ihren Lebensunterhalt selbst zu erwirtschaften.

ich lebe also von seinem Geld, aber auch intereesiert das Gericht nicht.

Ja das interessiert das Gericht tatsächlichg nicht. Dann mußt du eben das "von seinem Geld" leben ändern.

Bisher tut er das nicht. Das Gericht hat ihm nun unterstellt, das er das aber tun könnte und ihm ein fiktives Gehalt angerechnet. Das ist leider nichts ungewöhnliches.

verlangt von meinem Partner er habe sich eine neue arbeitsstelle zu suchen damit er die 600€ Unterhalt für die zwei Kinder zahlen kann, mein Partner arbeitet den ganzen Tag, hat eine 52 std. Woche- kann man ihn zwingen seinen sicheren Job zu kündigen und in ein unsicheres Arbeitsverhältniss zu gehen???

Zwingen kann die ihn natürlich nicht. Sie macht das über das fiktive Einkommen. Wie und ob er das erwirtschaftet liegt dann in seiner Hand. Dabei wäre wichtig zu wissen welche Ausbildung er hat, als was er arbeitet und ob er ein seiner Ausbildung enstprechendes Einkommen hat. Wie hoch ist denn sein derzeitiges Nettoeinkommen?

Und das er jedesmal alleine die strecke nach Kassel und zurück fahren muss wenn er seine kinder holt und auch wieder zurück bringt sieht das Gericht auch nicht als schlimm oder relevant, obwohl eine einfache strecke 330km sind.

Nein, das Gericht kann es auch nicht anders sehen, weil allg. geurteilt wurde, das die Umgangskosten alleine vom Umgangsberechtigten zu tragen sind. Nur in wenigen Fällen kann daran die KM beteiligt werden.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 20.01.2010 13:07
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Das BVerfG hat jüngst, mal wieder, der Zurechnung von fiktivem Einkommen Grenzen auferlegt.

Insofern müsste wäre der Urteilstext wichtig.

Da muss nämlich darauf abgezielt werden, dass es auch möglich ist, dieses Einkommen zu erzielen.

Ebenso ist die Anrechnung von Umgangskosten nicht mehr völlig aussichtslos, wenn auch immer noch sehr schwierig.

Wichtig ist, wer hat die Entfernung geschaffen?

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.01.2010 13:13
(@reni79)
Schon was gesagt Registriert

Ersteinmal danke für eure antworten. Mein Partner und ich sind nicht verheiratet und meine zwei kinder sind auch nicht von ihm, er erzielt ein monatliches Nettoeinkommen von etwa 1250,00€, arbeitet im Familienbetrieb dem zu 50% seinem Vater gehören und die andere Hälfte einem anderen Gesellschafter. Er ist zweifacher Meister im KFZ bereich und das gehalt ist für die Region ein überdurchschnittliches. Das Urteil wurde noch nicht gesprochen, wir haben bis zum 17.2. Zeit noch unterlagen reinzureichen und am 24.2. wird es dann gesprochen. Der Unterhalt war bisher vom Jugendamt auf 386€ beurkundet. Zu meiner Person- ich mache eine Umschulung und erhalte nur die Fahrkosten und die Kinderbetreuungskosten meines Sohnes, ansonsten erhalte ich Kindergeld und Unterhalt für ein Kind. Beim Amt sagt man mir ich sei nicht bedürftig weil mein LG genug hat- wenn ich also bei jedem amt mit ihm zusammen gerechnet werde, wieso gilt das dann nicht in anderen Bereichen des Rechssystems??? Das kann doch nicht sein das auf der einen Seite er mit reingezogen wird in meine Kosten und dort das nicht gesehen wird bzw. es egal ist, aber die Kosten der Miete und Aufwendungen für Wohnraum durch zwei geteilt werden, weil wir zwei da ja leben, dann müßte das doch mit einfliessen das ich selbst nichts erhalte. Und meine umschulung dient dazu in einen Job zu gehen doch dauert dies noch 1,5 Jahre und solange wird er bei allen berechnungen mit mir zusammen gerechnet. Und mit der halben strecke, weiß ich das es gesetzlich eine Richtlinie gibt die besagt, das die Mutter dem Vater die Hälfte entgegenkommen muss, ansonsten kann es mit dem zahlenden unterhalt verrechnet werden, es sei denn die Mutter bezieht leistungen des Amtes und kann es wirklich nicht aufbringen. Ich komme ursprünglich aus Rostock und fahre meinem Ex-Mann immer die Hälfte entgegen, weil mein Anwalt mich davon unterrichtete das mein Ex- Mann sonst klagen könne.
Falls ihr noch mehr infos braucht gebt bescheid 🙂


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.01.2010 14:58
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi reni

Hier das von Beppo erwähnte BGH-Urteil. Von ähnlicher Intention ist dieser Beschluss des OLG Dresden aus 2009.
Interessant ist bei letzterem folgender Satz, welcher konform mit dem BGH-Urteil ist.

Das Familiengericht hat sich im Ergebnis davon überzeugt, dass der Beklagte angesichts der Gesamtumstände nicht in der Lage sein wird, mehr als 1.000,00 EUR netto monatlich an Einkommen erzielen zu können. Dieser Einschätzung schließt sich der Senat an.

Daraus soll euer RA was machen. Ist der Richter anderer Ansicht unbedingt ein Urteil oder einen Beschluss erstreiten und ab in die nächste Instanz. Zuvor jedoch "von offizieller Seite" wie Arbeitsagentur, Arge, Jobvermittlern am besten schriftl. Auskunft einholen, was Dein LG denn im Umkreis für Arbeitsmöglichkeiten hat und welches EK er dabei erzielen würde. Es wäre auch bei 52h Wochenarbeitszeit nicht statthaft, hier noch einen Nebenjob nachzugehen, da die arbeitsrechtl. regelmässige wöchentliche Arbeitszeit 48h nicht übersteigen darf.

Das Du kein ALG2 bekommst verwundert mich, zumindest Wohngeld müsste drinne sein.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.01.2010 15:36
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

weiß ich das es gesetzlich eine Richtlinie gibt die besagt, das die Mutter dem Vater die Hälfte entgegenkommen muss, ansonsten kann es mit dem zahlenden unterhalt verrechnet werden, es sei denn die Mutter bezieht leistungen des Amtes und kann es wirklich nicht aufbringen. Ich komme ursprünglich aus Rostock und fahre meinem Ex-Mann immer die Hälfte entgegen, weil mein Anwalt mich davon unterrichtete das mein Ex- Mann sonst klagen könne.

ist deine Information, das es da eine gesetzliche Richtlinie gibt eine Info aus erster Hand oder stammt sie vom Anwalt deines Ex? Wo findet man diese Richtlinie? Hast du dazu eine Quelle? Diese wäre sicher für viele Umgansgsväter hier von großem Interesse.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 20.01.2010 15:53
(@reni79)
Schon was gesagt Registriert

Die Aussage mit der halben strecke hat mir mein Anwalt gesagt, auf welches Gesetz dies beruht kann ich leider nicht mehr sagen das habe ich vergessen, aber ich weiß das es in Rostock schon mehrere Urteile gab- wo die Kindesmutter mit dem Kind weggezogen ist und dafür Sorge tragen musste dem Vater die Hälfte entgegen zu kommen- ein Freund von mir hatte in Bayern die Verhandlung (mit dem selben Anwalt den auch ich habe) und er bekam vom Gericht recht, da die Kindesmutter sich trotzdem weigerte wurde ihm monatlich eine gewisse Summe vom Unterhalt gut geschrieben- heisst er konnte knapp 55 euro monatlich weniger zahlen wenn er seine Tochter zweimal im Jahr hole.
Die Anwälte wissen wo man das findet und wie es genau heißt.
Wohngeld werden wir jetzt beantragen- im Umfeld liegt das Gehalt so wie seines das zeigt auch eine Tabelle- deswegen soll er sich ja arbeit woanders suchen z.B. Niedersachsen.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.01.2010 16:09
(@reni79)
Schon was gesagt Registriert

Ich habe gestern vergessen zu der halben strecke ist es natürlich grundvorraussetzung, das die Kindesmutter mit dem Kind den Geburts- u. Wohnort verlassen hat, sprich weggezogen ist. Ist der Vater in eine andere Stadt gezogen ist es nicht relevant. Es gilt nur dann wenn der sorgeberechtigte Elternteil fortgezogen ist. Bsp.: Ich zog von Rostock nach Sachsen- Anhalt und habe die halbe strecke zu fahren.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.01.2010 10:00
(@horschti)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin Reni,

zu dem Thema ein Paar Gedanken von mir:

Hast Du Unterstützung bei der Arge beantragt? Dort wird auf jedem Fall der Unterhalt, den Dein LG zu zahlen hat, mit eingerechnet. Wird die Erhöhung jetzt so ausgeurteilt, dann sollte bei einer erneuten Beantragung, so wie Du Deine finanzielle Situation beschreibst, auch was rüber kommen. Wohngeld bekommst Du nicht. Die Wohngeldstelle zahlt nämlich nicht, wenn Du ein Fall für die Arge bist. Beim Kinderzuschlag (ich glaub so heißt dieses "Auffüllgeld" von der Familienkasse im Arbeitsamt, in desses Genuss max. 10% der Antragsteller kommen) funktioniert das genau so.
Probleme könnte es geben, weil Du nur für ein Kind Unterhalt erhälst. Warum für das zweite nicht? Weiterhin prüfen sie, ob Eure Wohnung evtl. zu groß ist und rechnen dem entsprechend dann nicht die vollen Wohnkosten an.

Zur Gerichtsentscheidung fällt mir folgendes ein:

1.250 € Netto hören sich für einen zweifachen KFZ-Meister in einem Unternehmen, dass zur Hälfte dem Vater Deines LG gehört auch für Sachsen-Anhalt verdammt wenig an. Ob da in der gegenwärtigen Situation bzw. auch allgemein, in Abhängigkeit vom wirtschaftlichen Umfeld des Betriebes für einen top ausgebildeten "Juniorchef" nicht mehr Gehalt herausspringen könnte, vermag ich nicht zu beurteilen. Aber aus dem Bauch heraus würde ich sagen - für eine Richterin in Kassel stinkt das zum Himmel! 😉

Ähnliche Gedanken könnten sich natürlich auch die Ämter bei Euch zu Hause machen, bei denen Du finanzielle Hilfen beantragst....

Abschließend möchte ich Dir sagen, dass ich es fair und lobenswert finde, wenn Du für die Umgänge Deiner eigenen Kinder Deinem EX auf halben Wege entgegen kommst. Das gibt es nicht oft.

Gruß Holger


AntwortZitat
Geschrieben : 21.01.2010 11:33




(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Abschließend möchte ich Dir sagen, dass ich es fair und lobenswert finde, wenn Du für die Umgänge Deiner eigenen Kinder Deinem EX auf halben Wege entgegen kommst. Das gibt es nicht oft.

Ich auch.

Ich möchte aber trotzdem noch ein wenig stänkern:

Reni79, ich finde auch gut, dass du mehr tust, als du juristisch tun "musst"

Noch besser würde ich es aber finden, wenn du das tun würdest, wozu du aus meiner Sicht moralisch "verpflichtet" wärest, nämlich die ganze Strecke zu übernehmen.
Schließlich hast du die Entfernung auch alleine geschaffen.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.01.2010 12:00
(@horschti)
Nicht wegzudenken Registriert

@ Beppo,

Noch besser würde ich es aber finden, wenn du das tun würdest, wozu du aus meiner Sicht moralisch "verpflichtet" wärest, nämlich die ganze Strecke zu übernehmen.
Schließlich hast du die Entfernung auch alleine geschaffen.

... das wird sie bestimmt sofort machen, wenn es ihre finanzielle Situation wieder zulässt. 😉


AntwortZitat
Geschrieben : 21.01.2010 12:36
(@reni79)
Schon was gesagt Registriert

Noch besser würde ich es aber finden, wenn du das tun würdest, wozu du aus meiner Sicht moralisch "verpflichtet" wärest, nämlich die ganze Strecke zu übernehmen.
Schließlich hast du die Entfernung auch alleine geschaffen.

Auch das habe ich schon getan, meine Situation läßt es natürlich nicht zu ständig eine gesamte strecke zu fahren, ausserdem komme ich ihm immer sehr entgegen, momentan zahlt er nur 100,00 Unterhalt, weil er mehr nicht kann und da haben wir uns auch geeinigt. Ich denke das es sehr wichtig und immer im Sinne der Kinder ist wenn die Elternteile alles in Ruhe klären und regeln können- ich bekomme hier schon mit das das anscheinend die seltenheit ist, leider- für die Kids.

Für meinen großen habe ich die letzten Jahre kein Unterhalt bekommen und auch ein Anwalt hat dies nicht geschafft, genauso wenig wie das JA- dadurch das ich verheiratet war stand mir auch kein Unterhaltsvorschuss zu, nun wollten wir die Pfändung machen, da der Vater Genug verdient um den Unterhalt tragen zu können und ich es viele Jahre ruhig versucht habe und mit viel Geduld, aber da war kein rankommen, er wollte, will nicht für das Kind aufkommen- aber die Pfändung funktioniert nicht, da bei der Prozesskostenhilfe mein LG mit angerechnet wird, wo wir wieder beim Problem sind und somit bleibt es so stehen das der Vater meines großen nicht zur Zahlung herangezogen werden kann. Es gibt eben unterschiedliche Väter, die die zahlen wollen, sich kümmern wollen und nicht dürfen bzw. ständig vor gericht gezogen werden- meiner meinung nicht verständlich und die die nichts tun für die kids.

Ich danke euch allen für eure Hilfe und Antworten:-)


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.01.2010 10:15
(@stefan70)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Oldie,

kannst Du mir bitte die beiden Links nochmal neu schicken

Dein Zitat:
Hier das von Beppo erwähnte BGH-Urteil. Von ähnlicher Intention ist dieser Beschluss des OLG Dresden aus 2009.

Irgendwie funktioniert das nicht richtig. Da erscheint immer das gleiche Urteil.

Vielen Dank

Grüße Stefan


AntwortZitat
Geschrieben : 28.01.2010 15:14
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@stefan70

Obigen Link habe ich jetzt korrigiert. Dankeschön.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.01.2010 17:18