Wer ist unterhaltsp...
 
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Wer ist unterhaltspflichtig ???????????

 
(@earlpit)
Schon was gesagt Registriert

Kurz die Lage

Scheidung 2001.
Habe zwei Kinder ( Sohn 20 Jahre und Tochter 15 Jahre alt )

Sohn lebt bei meinen Eltern, Tochter lebt bei meiner ExFrau, die wieder verheiratet und nochmal Mutter geworden ist ( Tochter 2 Jahre ) Ex Frau hat kein eigenes Einkommen. 

Ich zahle seit der Scheidung für  beide Kinder 300 € .

Mein nicht bereinigtes Netto beträgt 2000 €.

Hier nun meine Frage:

Ist meine ExFrau verpflichtet sich an der  Unterhaltszahlung  an den gemeinsamen Sohn zu beteiligen????


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 07.11.2006 10:09
(@romyh)
Registriert

Ja, das ist sie, da euer Sohn nicht bei euch lebt.

Gruß, Romy


AntwortZitat
Geschrieben : 07.11.2006 10:41
 Uli
(@Uli)

Ja, das ist sie, da euer Sohn nicht bei euch lebt.

Gruß, Romy

Liebe Romy,

es stellt sich hier nur die Frage, ob dies EarlPit (Herzlich willkommen Earl bei vatersein.de !) etwas bringt. De facto arbeitet die Ex nicht. Hier müsste jetzt also ein Einkommen fingiert werden, daraus, dass sie wieder verheirat ist und dort den Haushalt führt. Ob hieraus aber real Geld fließen wird dürfte wohl vom Einkommen des neuen Mannes abhängen. Im Ergebnis halte ich das für nahezu aussichtslos, was aber nicht heißen soll, dass man es nicht zumindest versuchen sollte.

LG, Uli


AntwortZitat
Geschrieben : 07.11.2006 11:34
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

ich denke, aus dem brandaktuellen Urteil des BGH zur sog. Hausmannrechtsprechung lässt sich eine Leistungsfähigkeit der KM durchaus herleiten.  Da sie nicht erwerbstätig ist, ist ihr Taschengeldanspruch voll als Einkommen anzusetzen.

Grds. gilt für ein nicht im Haushalt der Eltern lebendes volljähriges Kind ein Unterhaltsbedarf von 600 €. Dem ist das KG voll gegenzurechnen. Ferner muss das Kind staatliche Beihilfe wie z.B. Ausbildungs-BaFÖG beantragen. Für den dann maßgeblichen KU-Anspruch haftet jeder Elternteil zur Hälfte und für den Fall der Leistungsunfähigkeit des einen haftet der andere bis max. zu seiner Einkommensstufe gem. DT.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 07.11.2006 14:00
 Xe
(@_xe_)
Registriert

Moin,

Ich zahle seit der Scheidung für  beide Kinder 300 € .

Bei einem KU-Zahlbetrag von 300 € ist meiner Meinung nach bei einem Einkommen von 2000 € (Stufe DT4 oder DT5, je nach Abzügen) grade mal 43 € für den 20-jährigen drin (15-jährige: Zahlbetrag 257 €). Ich denke kaum, dass da Sparpotential ist ...

Gruß, Xe


AntwortZitat
Geschrieben : 07.11.2006 19:14