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Wer hilft bei UnterhaltsNEUberechnung? Anwälte! Wer noch?

 
(@max121)
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Hallo Zusammen,

mein Sohn wird demnächst volljährig und es steht eine Unterhalts-neu-berechnung an. Welche Menschen oder Anlaufstellen können einem dabei helfen, wenn man aktuell gerade nicht über das nötige Kleingeld für einen Anwalt verfügt?

Um folgende Fragestellungen geht es: (Sollte Jemand spontan hier schon die ein oder andere Antwort parat haben, bin ich natürlich auch sehr dankbar)
Ich habe 2 Kinder (Mädchen 13 und Junge demnächst 18 Jahre alt) aus erster Ehe. Das knapp 4 Jahre währende Scheidungsverfahren ist Ende 2015 zu Ende gegangen mit dem Ergebnis, dass ich weiterhin den sogenannten Mindestunterhalt zahlen muss. Ich habe ein weiteres Kind (3) mit meiner aktuellen Freundin, demnächst Ehefrau.
1) Die Kindsmutter lebt in ihrem eigenen Einfamilienhaus, also mietfrei. Deshalb kommt zu ihrem Einkommen noch der Mietwert hinzu. Dabei wird sie als Immobilienkauffrau voraussichtlich mit allen Tricks tiefstapeln. Wer entscheidet letztlich darüber, wie hoch der realistische Mietwert ist?
2) Da es bei mir gerade finanziell extrem knapp ist, bin ich gezwungen mir von meiner Kapitallebensversicherung Geld zu holen. Diese Versicherung war eigentlich ausschließlich für´s Alter gedacht (ist aber keine reine Renten-Versicherung). Wenn ich mir jetzt Summe X auszahlen lasse, kann mir das dann als Einkommen in der KU-Berechnung hinzu gezogen werden?
3) Wenn der KU für den Großen neu berechnet wird, weil er volljährig wird und sich dabei heraus stellt, dass mein Einkommen etwas höher ist, als zu dem Zeitraum, den das Gericht zu Grunde gelegt hat, erhöht sich dann auch der KU für meine Tochter (13)? Bzw. wird das dann die Steilvorlage für die Kindsmutter mehr KU für die Tochter zu verlangen. Oder hat jetzt erst einmal das Gerichtsurteil Vorrang. Soweit ich weiß, muss ein Selbständiger nur alle zwei Jahre seine Einkommensverhältnisse darlegen.

Fragen über Fragen und genau genommen ist es noch viel komplizierter, da ich sowohl selbständig als auch auf Lohnsteuerkarte Jobs habe. Das hat schon während des Gerichtsverfahrens meine Einkommensberechnung sehr kompliziert gemacht. Zumindest ist es der Gegenseite gelungen 4 Jahre lang mit unzutreffenden Unterstellungen die Richterin zu verunsichern. Alle meine Angaben haben sich als wahr heraus gestellt, aber die komplizierte Grundsituation lädt offenbar Entscheider dazu ein, sich nicht entscheiden zu können. Deshalb noch einmal mein grundsätzliches Anliegen: Wer weiß, wer mich da umfassend beraten kann und ab wann das Ganze dann wieder zu einem Gericht wandert. (kotzt) Oder bleibt mir nur der Biß in den sauren Apfen und ich muss wieder einen Anwalt nehmen?

Danke & LG Max

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 04.04.2016 15:53
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Kind2 (13) und Kind3 (3) stehen bis jetzt gemeinsam mit Kind1 (18) im ersten Rang.
Die KM von Kind3 im 3.
Wenn Kind1 nichts macht (Schule beendet hat) und eine Ausbildung oder ein Studium anfängt rutscht es in Rang 4.
Damit bekommt er nur was wenn noch Verteilmasse übrig ist.

Unabhängig davon: ab dem 18. Geburtstag sind beide Elternteile barunterhaltspflichtig, müssen aber nicht mehr zahlen als sie allein zahlen müssten und das Kindergeld wird voll in Anrechnung gebracht.

1) Im Zweifelsfall ein Gericht
3) Nein nicht automatisch.

Ist Kind3 bereits berücksichtigt und KM von Kind3 als Zählperson? Oder kann KM von Kind3 sich selbst finanzieren?

Sohnemann muss dich auffordern deine Unterlagen offen zu legen. Ebenso KM. Er kann sich vom Jugendamt beraten lassen (kostenfrei). Die berechnen das auch. Um die Berechnung überprüfen zu können hast du Anspruch auf die Unterlagen von KM und sie auf deine.

Warte ab was Sohnemann macht?
Gibt es einen Titel der auf den 18. Geburtstag begrenzt ist? Wenn nicht musst du ihn auffordern den Titel herauszugeben oder auf den Titel zu verzichten. Wenn beide Kinder im Urteil genannt sind ist ein Verzicht vermutlich besser.
Grundsätzlich kann die KM ihn nicht mehr vertreten. Das muss er selbst machen.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 04.04.2016 16:06
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

Anna-Sophie hat schon das Wesentliche gesagt.

1. Wir können Dir sagen wie der Unterhalt berechnet wird. Dein Einkommen auszurechnen ist vermutlich die unendliche Geschichte ....
2. Zur Berechnung des Unterhalts ist notwendig zu wissen ob Dein Sohn weiter zu Schule geht oder eine Ausbildung/Studium macht und ob er weiter bei einem Elternteil wohnt oder nicht.

Ist Dein Sohn nicht mehr privilegiert, dann ist Dein Selbstbehalt ihm gegenüber 1300 Euro.

2a) weiter allgemeinbildene Schule und wohnt zu Hause --> Sohn privilegiert (Unterhaltsrang 1): Unterhalt nach DDT, er erhält das volle Kindergeld, dass den Unterhaltsanspruch damit mindert, da bisher nur das halbe KG abgezogen wurde. Dann wird der Unterhalt nach Einkommen der Eltern gequotelt.
2b) keine allgemeine Schulbildung sondern Ausbildung/Studium, wohnt aber zu Hause --> nicht privilegiert (Unterhaltsrang 4): wohnt zu Hause, Unterhalt nach DDT, so Geld vorhanden, es wird gequotelt
2c) Ausbildung/Studium, wohnt nicht zu Hause --> Unterhaltsrang 4, Unterhaltsbedarf 735 Euro (plus ggf. KV+PV) so Geld vorhanden, es wird gequotelt.

Bafög ist vorrangig zu beantragen und schmälert den Unterhaltsanspruch.

Für nichts tun gibt es keinen Unterhaltsanspruch, allerdings räumen Gerichte gern eine Übergangsfrist, z.B. Ende Schule bis Beginn des Studiums ein.

4. Der Unterhalt für Kind 2 könnte sich erhöhen, da der KU vorrangig zu berechnen ist, Dir muss aber der Selbstbehalt bleiben und es lohnt sich einen Blick auf den Kontrollbedarfsbetrag zu werfen, wird dieser unterschritten, dann kann nicht höher gestuft werden.
Spielraum für einen höheren KU für Kind 2 sehe eigentlich nur dann, wenn Kind 1 volljährig und nicht mehr privilegiert ist. In diesem sollte Dir aber trotzdem mehr bleiben wegen des erhöhten Selbstbehalts gegenüber Kind 1.

5. Gibt es einen Titel bzw. einen Beschluss, der unbefristet ist, dann muss er entweder herausgegeben werden oder eine Verzichtserklärung über die Vollstreckung abgegeben werden, ansonsten gilt der Titel weiter und es droht die Vollstreckung.

Könnt ihr euch friedlich nicht einigen, dann geht es wieder zum Gericht.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 04.04.2016 18:51
(@max121)
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Vielen Dank Sophie und Susi,

Grundsätzliches zum KU (was man so googeln kann) ist mir bekannt. Ihr habt nichtsdestotrotz mit Eurem Detailwissen tolle Denkanstöße geliefert. Danke!
Jetzt geht es für mich tatsächlich in die detaillierte Auflistung und ins Detailwissen, wie die Auszahlung eines Betrages aus der Lebensversicherung (s.o.) usw. gehandhabt wird.

WER KANN EINEN DA VERBINDLICH BERATEN? Jugendamt halte ich nur für bedingt kompetent/ hilfreich. Sind es wirklich nur Anwälte mit den exorbitanten Stundensätzen?

LG MAX

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.04.2016 10:53
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Jetzt geht es für mich tatsächlich in die detaillierte Auflistung und ins Detailwissen, wie die Auszahlung eines Betrages aus der Lebensversicherung (s.o.) usw. gehandhabt wird.

WER KANN EINEN DA VERBINDLICH BERATEN? Jugendamt halte ich nur für bedingt kompetent/ hilfreich. Sind es wirklich nur Anwälte mit den exorbitanten Stundensätzen?

Nein - das ist gar nicht die Aufgabe des JA! Also mach es denen gar nicht zum Vorwurf, hier nicht hilfreich in Deinem Sinne zu sein  😉

Am Ende ist es an Dir Dich aufzuschlauen.
Üblicherweise gibt es gute Ratschläge nicht umsonst, schon gar nicht, wenn Du eine Verbindlichkeit verlangst!

Einen ersten Ansatz zum Aufschlauen bittet das Forum hier! (ist sogar kostenlos! fachlich gut! nicht verbindlich...)
Anwälte pauschal halte ich tatsächlich nicht für die beste Anlaufstelle: zum einen sind die häufig auch nicht die Experten bei Spezialfällen (also muss die Extra-Recherche von Dir bezahlt werden) und zum anderen verdienen sie (wenn sie nicht über Stundensätze abrechnen) eben an Streit...

Deshalb nochmal: Selbst reinknien! Oder bereit sein, für gute Auskünfte zu bezahlen. Wobei - ein Hexenwerk ist Unterhaltsrecht  und -berechnung nicht...

toto

AntwortZitat
Geschrieben : 07.04.2016 11:11
(@max121)
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Hallo Toto,

danke für Deine Einschätzung! Ich hatte gehofft, dass es irgendeine Beratungsstelle/ Verband/ Interessensgemeinschaft etc. oder einzelne Spezialisten gibt, die zwischen "kostenlos/ unverbindlich" und "teuer/juristisch wasserdicht" angesiedelt sind. Ich wäre ja durch aus bereit für diese Detailberatung Geld zu investieren, aber nicht gleich Anwaltssätze, zumal Anwälte - wie Du schon sagst - im Detail auch oft nicht bescheid wissen und schlimmstenfalls irgendetwas von sich geben, was sich als fehlerhaft heraus stellt. Also gut, ich schränke das mit der "Verbindlichkeit" etwas ein. Ich suche einen Berater/ eine Beratungsstelle, der/ die mir grob erst mal alle Fragen beantworten kann oder mir 90%-Einschätzungen geben kann. So wäre vermutlich erst einmal ein Großteil meiner Fragen geklärt und für die strittigen Sachen könnte ich dann immer noch einen Online-Anwalt für Einzelfragen buchen.

FALLS JEMAND JEMAND IN BERLIN (obwohl - man kann ja auch telefonieren) ALSO FALLS JEMAND JEMAND IN DEUTSCHLAND KENNT, DER IN KU-FRAGEN SEHR FIT IST UND FÜR EINEN ÜBERSCHAUBAREN OBULUS MIT MIR DIE OFFENEN FRAGEN ANGEHT, WÄRE ICH FÜR HINWEISE SEHR DANKBAR. Wie gesagt, die Grundsätzlichen Dinge sind mir grob bekannt und meine Unterlagen sind mega-aufgeräumt, weil ich sie ständig für´s Gericht brauchte. Falls es die Forums-Richtlinien so vorsehen, dann gerne auch via persönlicher Nachricht.

Daaaaaaaanke & LG Max

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.04.2016 12:54
(@psoidonuem)
Registriert

Mein lieber Max, Du bist ein gefundene Fressen für jeden, der Geld dafür verlangt. Nicht nur, dass Du eine exakte Antwort innerhalb einer völlig unexakten Wissenschaft ersehnst, sind in Deiner Gleichung auch noch jede Menge Unbekannte, gar nicht gerechnet die Interdependenzen zwischen den einzelnen Fragen.
Sheldon Cooper als theoretischer Physiker könnte Dir möglicherweise die richtige Lösung ausrechnen. Dummerweise wirst Du aber mit einem Juristen in Form eines Richters vorlieb nehmen müssen, und der entscheidet das dann innerhalb seines wahrscheinlich begrenzteren Horizonts. Und das wird mit100%iger Wahrscheinlichkeit ein anderes Ergebnis sein, als das für das Du bezahlt hast.

Nehmen wir allein mal die Frage mit dem Wohnwert. Im Idealfall gibt es einen Mietspiegel. Wenn nicht entscheidet ein Richter einfach wie er will oder es gibt ein Gutachten, er muss es ja nicht bezahlen.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.04.2016 13:03
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Max,

wenn du deine Unterlagen bereits vor Gericht wegen Unterhaltsberechnung vorlegen musstest gibt es im Regelfall auch eine Berechnung, die während der Verhandlung erläutert wird:

Jahresnetto + Steuererstattung /12 Monate
durchschnittliches Monatsnetto
- berufsbedingte Aufwendungen
- zus. Altersvorsorge
dann wird die Stufe der Düsseldorfer Tabelle genommen, in die dein Gehalt fällt.
Und die Unterhaltsbeträge für Kind1, Kind2 und Kind3 von dem Gehalt abgezogen.
Dann wird geschaut ob der Bedarfskontrollbetrag unterschritten wird bzw. die Düsseldorfer Tabelle geht von 2 Berechtigten aus. Damit kann eine Herabstufung erfolgen.
Sprich: eigentlich musst du nach deinem Einkommen nach Stufe 5 zahlen, bei 3 Unterhaltsberechtigten aber nur Stufe 4. Damit wird das ganze in Stufe 4 abgeschrieben.
Dann wird bei Kind2 und Kind3 das hälftige Kindergeld abgezogen, bei Kind1 (4. Alterstufe) das komplette Kindergeld.

Normalerweise wird bei volljährigen Kindern geqoutelt. Aber wie gesagt. dass muss Kind1 dir vorlegen. Da du aber maximal das zahlen musst was du allein zahlen müsstest ist das das Maximum.
Wenn die KM von Kind1 und Kind2 Vollzeit arbeitet und wie du schreibst noch Wohneigentum hat (wobei hier der geldwerte Vorteil noch durch Kosten z. B. Kreditbelastungen reduziert werden kann) dürfte dein Anteil nicht ganz so hoch sein.

Aber ohne Zahlen der KM kann dir das niemand - auch kein Anwalt - verlässlich ausrechnen für Kind1.

Insofern kannst du Kind1 nur auffordern ab 18 den Unterhalt berechnen zu lassen -vorzugsweise vom Jugendamt - und dir die Unterlagen von KM zukommen zu lassen mitsamt der Berechnung. Mit diesem Schreiben schickst du Kind1 deine Unterlagen, so dass es auch die Möglichkeit hat zu berechnen. Wenn die Berechnung dann vorliegt kannst du das hier überprüfen lassen oder vom Anwalt deiner Wahl.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 07.04.2016 13:18
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Selbst reinknien! Oder bereit sein, für gute Auskünfte zu bezahlen. Wobei - ein Hexenwerk ist Unterhaltsrecht  und -berechnung nicht...

Zu diesen Aussagen stehe ich! Und ich denke, dass der TO auch verstanden hat, dass es eine "Verbindlichkeit" (im Sinne von "Haftung")  kaum geben wird. Und auch ein unverbindlicher  "real case" als wahrscheinliches ergebnis wird auf gewissen Annahmen fußen, die bei Änderung zu einem "worst case" oder "best case" führen. Hierüber eine gewisse Transparenz und Erwartungshaltung zu haben, ist sehr hilfreich, wenn nachher untereinander (oder vor Gericht) verhandelt wird.

Ob es die gewünschten "Beratungsstelle/ Verband/ Interessensgemeinschaft" gibt -> k.A.
Hier im Forum funzt es überlicher Weise gut  🙂

toto

AntwortZitat
Geschrieben : 07.04.2016 13:27
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

verbindlich wird die Frage nur ein Gericht entscheiden.

Aber, mit Deinem Wissen und dem Forum (oder auch anderen) kannst Du einen sinnvollen Vorschlag erstellen, der als Verhandlungsgrundlage dient. Könnt ihr euch warum auch immer nicht einigen geht es sowieso wieder vor Gericht.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 07.04.2016 13:31




(@psoidonuem)
Registriert

Die wichtigste Frage ist ja sowieso: Gibt es einen Titel und gilt der über den 18. Geburtstag hinaus? Und die Zweitwichtigste: Was macht das Kind überhaupt und wo wohnt es dann. Ohne dass das feststeht ist alles rein akademisch.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.04.2016 13:53