Servus hugoboss!
ich zahle nicht ab geburt, denn die KM war nicht daran gehindert mich als KV anzugeben! Das werde ich belegen können oder ja auch müssen und dann mal schauen ab wann ich zu zahlen habe!
Wenn das JA oder das FamG damit einverstanden ist, lass es uns bitte wissen. 😉
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
hugoboss, Du darfst diese Meinung persönlich gerne haben.
Allerdings wirst Du dann merken, dass es Richter gibt, die Dir nicht nur Dein Rechtsgefühl neu justieren, sondern Dir zusätzlich auch die entsprechenden Rechtsverfolgungskosten auferlegen.
Wer bestellt, der zahlt. oder andersrum: wer schnackelt hat für die Kosten einzustehen..
MMir hatte mal eine Frau ein Kind andrehen wollen.
Sie hatte da kleine Problem, dass wir keinen S*x hatten, sie dieses aber vergessen hatte.
Ok, da hatte ich auch nichts aufgespart.
Aber Du weist seit der gemeinsamen Stunde im Bett, dass Du als Papa in Frage kommen kannst.
Ab diesem Zeitpunkt hast eben die Pflicht, die Konsequenzen daraus zu ziehen und etwas auf die Seite zu legen.
Egal, was die Betthüpferin sagt, tut, macht, lügt, verweigert oder sonst nicht nach Deiner Pfeiffe tanzt.
Es gibt auch Fälle, da darf der Bio-Vater nach 16 Jahren zahlen. Und wußte nichts von der Vaterschaft.
Und das ganze auch noch rückwirkend seit Geburt an den Noch-Ehemann seiner Bett-Hüpferin...
Gruß!
RV
Moin hugoboss,
ich zahle nicht ab geburt, denn die KM war nicht daran gehindert mich als KV anzugeben! Das werde ich belegen können oder ja auch müssen und dann mal schauen ab wann ich zu zahlen habe!
ob, ab wann und wieviel Du (zurück) zu zahlen hast, entscheidest nicht Du, nicht Dein persönliches Gerechtigkeitsempfinden, nicht Deine "Zeugen" oder "Beweise", sondern ggf. ein Mensch in schwarzer Robe. Der schreibt das auf Papier, und damit hat es sich.
Ob Du das fair oder gerecht findest oder ob Du glaubst, die Mutter Deines Kindes habe nicht die Wahrheit gesagt und müsse an der Rückzahlung beteiligt werden, wird dabei nicht geprüft.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Guten Morgen,
dann muss ich eben jemand finden, den genau sowas interessiert @brille 😉
heute werde ich mich beim Standesamt beurkunden lassen :thumbup:
Das JA gibt mir die Möglichkeit noch befor ich meine EInkommensverhätnisse abgebe, die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen in Forum einer urkunde abzugeben.
Ist das so richtig? Ich unterschreibe nichts vorher !
Auf meine Frage, wieso mein Einkommen der letzten 24 Monate? Es wird ausgerechnet und wenn in dieser zeit bis heute mein Einkommen ausreichend war wird dieser betrag zusätzlich zum Unterhalt gefordert. entweder via rate oder einmalbeträge sofern nicht zu hoch 😡 dazu wird sich dann noch die agentur für arbeit bei mir melden, da KM und Kind ALGII sind. Die Leistungen fürs Kind werden bei regelmässiger zahlung des KV eingestellt.
Meinen Ersten termin beim Anwalt habe ich die Tage :exclam:
mit freundlichen grüßen
Hallo,
ich glaube, Du bringst da gehörig etwas durcheinander:
Du musst die Vaterschaft anerkennen (wenn Du der Bio-Vater bist). Dazu kannst Du zum Standesamt oder zum Jugendamt gehen. Beides ist kostenlos und erfolgt in einer vorgegebenen Urkundenform. Das hat erst mal nichts primär mit den Zahlungen zu tun. Die Kindesmutter muss dieser Vaterschaftsanerkennung zustimmen.
Wenn Du der Bio-Vater bist, kann Deine Unterschrift (falls Du dich weigerst) auch durch einen Richter angeordnet werden. Dann ist es nebensächlich, ob Du zum Stift greifst. Wenn Du nicht sicher bist, der Vater zu sein, kan dies durch ein Gen-Test überprüft werden. Die Kosten hast Du zu tragen (wenn Du der Papa bist).
Sekundär hat die Anerkennung schon was mit Geld zu tun. Denn nun bist Du der rechtmäßige Vater und hast nicht nur (theoretische) Rechte, sondern auch Pflichten. Vor allem: deine Geldbörse zu öffnen und das Kind finanziell im Umfang deiner Leistungsfähigkeit zu unterstützen.
Damit der Empfänger weiß, dass Du auch die richtige Summe zahlst, darf er erfahren, was Du für Einkommen erzielst (ihn interessiert nicht, was Du an Besitz und EIgentum hast). Damit festgelegt ist, wieviel Du zahlen musst, gibt es Tabellen ("Düsseldorfer Tabelle"). Dort sind die Zahler in Gruppen eingeteilt. Da der Zahler im Laufe seines Lebens immer mehr verdient und auch der Zahlbetrag inflationsabhängig steigt, sind die Gruppen nach %-Zahlen angeben. MAn kann also nicht sagen "ich werde in die nächsten JAhre X Euro zahlen" sondern "ich werde Unterhalt zahlen gemäß 100% (oder eine andere Zahl) der jeweils aktuell gültigen Düsseldorfer Tabelle" (vereinfacht gesagt). Der Betrag kann ganz erheblich auch nach oben gehen (100%, 105%, 110%, 115% bis 160% und höher). Für die Eingruppierung der %-Zahl sind auch noch andere Faktoren entscheidend, die nicht von Deinem Rechtsgefühl, der Untätigkeit oder Lüge oder Faulheit der Kindesmutter abhängen, sondern ganz objektiv festgestellt werden (weitere Unterhaltspflichtige müssen unterstützt werden, weitere Kinder, etc)
Diese Zahlungen sind auch kein Almosen an das Kind, sondern sein Recht. Ebenso, wann diese auf seinem Konto eintreffen.
Dies sind alles Rechte, die alleine das Kind betreffen. Der Anspruch des Kindes besteht solange, bis das Kind eigene Einkünfte aufgrund einer Ausbildung erzielen kann. Dass kann also gut 25 Jahre sein.
Anspruch hat das Kind ab dem Zeitpunkt, ab dem Du in Verzug gesetzt bist, wenn Du der Bio-Vater bist. Das hat nichts damit zu tun, ob Dein REchtsgefühl dir sagt, dass Du nicht zahlen brauchst, sollst, musst oder was auch immer.
Davon losgelöst gibt es auch Unterhaltsansprüche der Mama. Denn diese übernimmt während der ersten drei Jahre die Vollversorgung des Kindes und kann während dessen nicht arbeiten gehen. Danach ist es ihr zuzumuten wieder selbst für ihr Essen zu sorgen. Wenn sie es nicht kann (aus welchen Gründen auch immer), kann die Pflicht des Vaters, die KM finanziell zu unterstützen auch erheblich länger gehen.
Gruß!
RV
:faszinierend: :esreicht: :frustrierend: :grr:
Aber Du darfst gerne zugeben, dass es vorher Spaß gemacht hatte...
Dummerweise kommt eben hinterher die Rechnung...
😉
in einer beziehung macht es spass, die beziehung war schon beendet, nein sagen fällt eben schwer.
gibts eigentlich urteile wo männer haben beweisen können, das die frau sich absichtlich hat schwängern lassen? eher nicht oder?
Ob Männer das beweisen können oder nicht spielt keine Rolle. Es ändert nichts.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Ob Männer das beweisen können oder nicht spielt keine Rolle. Es ändert nichts.
Prominentestes Beispiel dürfte hier Boris Becker und der berühmte "Samenraub" sein 😉
Mission impossible?
JA meinte noch, in den ersten Wochen und Monaten wäre es besser wenn weder KM und KV zum besuch jemand mit bringt.
Ziel sei es, die bindung zwischen KV und Kind herzustellen und dies benötigt zeit. die KM muss ihren vollen beitrag dazu leisten das KV und gemeinsames Kind sich wohl fühlen.
Wenn die Bindung hergestellt ist und gemeinsames Kind sich an Vater gewöhnt hat, spricht nichts dagegen, wenn KV das gemeinsame Kind abholt und ein paar Stunden mit steigerungn über Wochenden mit nimmt 🙂
gibts eigentlich urteile wo männer haben beweisen können, das die frau sich absichtlich hat schwängern lassen? eher nicht oder?
hi Hugoboss,
kennst du eine technik im bett bei der du nicht selbst enscheidest wo du abspritzt? ich nicht. oder hat deine ex dir damals k.o.-tropfen verabreicht?
falls ja: zeig sie an. wegen körperverletzung und sexueller nötigung. könnte allerdings schwierig werden das jetzt noch zu beweisen.
falls nicht: :werdeerw:
gruss horst
das die frau sich absichtlich hat schwängern lassen? eher nicht oder?
Nach meinen Deutschkenntnissen (die nicht so dolle sein mögen) interpretiere ich den Satz:
* "absichtlich" : andere Formulierung wäre "mit Vorsatz"
* "hat schwängern lassen": D.h. die Frau wurde geschwängert (grammatikalisch passiv, also: Initiative geht vom Mann aus, die Frau hat zugelassen)
Kombination: Initiative vom Mann, Frau hat es mit vollem Bewustsein (schwanger zu werden) zugelassen (war aber passiv).
Ergo: Mann war aktiv, Frau eher nicht, war sich bewusst, was kommen kann/wird (Schwangerschaft).
Nachdem Du, Hugoboss, ja nicht vergewaltigt wurdest, sondern aktiv mitgemacht hast, wirst Du nicht ganz aus der VErantwortung kommen.
Egal, ob die Beziehung bereits vorbei war.
Wenn Du etwas sicher sin willst, dasss nichts nachkommt: die Dinger heißen "Kondome" und sind in fast allen Gaststätten-WC erhältlich.
Wenn Du ganz sicher sein willst, dass nichts nachkommt: schüttel einfach mit dem Kopf. Frauen können das auch (meistens besser als Männer). Es klappt also.
Gruß!
RV
Wenn Du ganz sicher sein willst, dass nichts nachkommt: schüttel einfach mit dem Kopf. Frauen können das auch (meistens besser als Männer). Es klappt also.
Und das hilft?
Geht das auch hinterher? :puzz:
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Ich könnte ja jetzt auf den Putz haun und aus meinem Nähkästchen plaudern.
Da mache ich sowas nämlich jeden Tag mindestens 20x. Mit dem Kopf schütteln, weil eine mich bittet.
Und seit dem sind die Damen zwar hinterher sauer, aber lassen mich mit Schwangerschaftsbeschuldigungen in Ruhe.
Nur einmal (vor einigen Jahren) habe ich vergessen mit dem Kopf zu schütteln. Und zahlen werde ich noch viele, viele Jahre.
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Ne, mal ganz im Ernst: Die Art der Schuldabwälzung ("was kann ich dafür, wenn sie mich verführt" "...schwängern lässt") gehört aus meiner Sicht vielleicht in den Kindergarten. Aber spätestens nach der Lektüre der Bravo, sollte klar sein, wo der Hase im Pfeffer liegt. Und mit 42 Jahren solche Sprüche? Da hat man den Schuss nicht gehört oder das eigene Weltbild gehört mal gescheit neu justiert.
Gruß!
RV
Ich könnte ja jetzt auf den Putz haun und aus meinem Nähkästchen plaudern.
Da mache ich sowas nämlich jeden Tag mindestens 20x. Mit dem Kopf schütteln, weil eine mich bittet.
Und seit dem sind die Damen zwar hinterher sauer, aber lassen mich mit Schwangerschaftsbeschuldigungen in Ruhe.
Neeeee, oder? Und da hast Du noch kein Foto im Profil? :rofl2:
Was arbeitest Du denn? Arzt in einer Kinderwunschklinik?
😉 WH
Und da hast Du noch kein Foto im Profil? :rofl2:
Hier sind ja auch einige Frauen, die keine Jungfrauen mehr sind (also genau wissen, wie es geht)...
:undschuldig:
:pfff: und ruhe jetzt :rofl2:
90 min Anwalt
Kosten 75€ + die nächsten zwei sitzungen sofern erforderlich gratis :thumbup:
Mal schauen ob ich das ganze noch korrekt zusammenfassen kann:
Ihr hattet schon so zimlich recht mit allem!!!!!!!
1. Das gesetz interessiert nicht wann KV benannt wird, heisst rückgezahlt wird immer bis zur geburt! Würde man 5,6 Jahre unbekannt sein, dann genannt werden, gibts bisschen spielraum in sachen rückwirkender unterhalt
2. Eine KM hat quasi das recht zu lügen wenn sie vater unbekannt angibt, wobei er bekannt ist!
3. JA ist im recht und ich muss alle Steuerbescheide abgeben seit Geburt
Lieber zuviel abgeben wie zuwenig, also auch die versicherungsbeitragsnachweise von rechtlichem kind und ehefrau
4. versuchen rechtliches kind mit in die berechnung einfliessen zu lassen, da rechtliches kind kein unterhalt als einkommen nachweisen kann
5. gemeinsames Sorgerecht würde ich schon jetzt ohne Probleme bekommen!!!!!!!! aktuelle Fälle von meinem Anwalt bestätigen dies
6.Wenn KM nichts dagegen hat übernachtungen Kind bei KV kein Thema, die regel sagt aber, erst ab ca. 1. Schulklasse, da dann das Kind sprechen kann wenn etwas nicht stimmt! z.B papa schlagt mich, könnte ja ein 2j Kind nicht aussprechen! Logisch!!!!! Gegen mittags abholen und früher Abend wieder bringen sollte kein Problem darstellen laut anwalt wärend eingewöhngsphase!
7. Auch wenn die KM nicht arbeitet, habe ich die Kita Kosten nicht zu tragen! KM muss nachweisen das sie zu dieser zeit arbeitet! Anwalt sagt, Kita gebühren kein Thema, auch dies belegen aktuelle fälle von ihm.
8. Mutterunterhalt rückwirkend keine chance. aktuell bei einkommen minus unterhalt ebenfalls nichts zu holen bei mir! Richter wird sagen: gehen sie arbeiten KM :thumbup:
Mutterunterhalt erst wirksam ab Aufforderung!
Glaube das wars erstmal 😉
PS: neben dem Kindesunterhalt ist aus meiner sicht der Mutterunterhalt der Todesstoss fürs Konto! WOW könnte das viel €€ sein .