Hallo,
habe heute einen interessanten Artikel in der Stuttgarter Zeitung gelesen, den ich auch Euch nicht vorenthalten möchte. Bleibt abzuwarten, ob und wann den Worten auch Tatan folgen werden.
Grüsse Andrea
Weniger Unterhalt für geschiedene Frauen
Bundesjustizministerin plant weit greifende Änderungen - Modell entlastet die Sozialkassen
BONN. Die Bundesregierung will das Unterhaltsrecht grundsätzlich ändern. Kinder sollen demnach deutlich besser gestellt werden als bisher. Die geplante Reform geht zu Lasten geschiedener Frauen, sofern sie selbst keine Kinder betreuen.
Von Stefan Geiger
Auf dem Deutschen Juristentag in Bonn hat Bundesjustizministerin Brigitte Zypries gestern die Pläne für eine Änderung im Unterhaltsrecht präsentiert. Die Änderung betrifft alle so genannte Mangelfälle, bei denen der unterhaltspflichtige Partner, in der Praxis zumeist der frühere Ehemann, nicht genügend Einkommen hat, um seinen gesetzlich vorgesehenen Verpflichtungen gegenüber seinen Kindern sowie seinen früheren und aktuellen Partnerinnen in vollem Umfang nachzukommen. Nach heutigem Recht wird das zur Verfügung stehende Geld zwischen den Kindern, dem geschiedenen und dem aktuellen Ehepartner aufgeteilt.
Künftig soll der Kindesunterhalt Vorrang vor allen anderen Unterhaltsansprüchen haben. Im Zweifelsfall ginge dann die geschiedene Ehefrau sogar leer aus. In einem zweiten Rang sollen alle Kinder betreuenden Elternteile gleichberechtigt Anspruch auf Unterhalt haben: "Sowohl die erste als auch die zweite Ehefrau, die Kinder zu betreuen haben, aber auch die nicht verheiratete Mutter werden hier gleich behandelt, weil sie in der gleichen Situation sind", sagte Zypries.
Bisher wurden geschiedene Frauen, unabhängig von der Kindererziehung, oft besser gestellt als neue Ehefrauen oder Unverheiratete. Künftig würden in der Praxis sehr viele geschiedene Frauen, die keine Kinder mehr erziehen, keinen Unterhalt mehr bekommen. Die Bundesjustizministerin umschreibt diese Folge in Bonn als "Stärkung der nachehelichen Eigenverantwortung".
Aber auch unabhängig von den so genannten Mangelfällen will die Justizministerin "die heutige Privilegierung der ersten Ehefrau" beenden. Sie sei "nicht mehr zeitgemäß". Die Gerichte sollten "mehr Möglichkeiten bekommen", den nachehelichen Unterhaltsanspruch "zeitlich zu befristen oder der Höhe nach zu begrenzen". Tatsächlich hatte die Rechtsprechung, insbesondere der Bundesgerichtshof, in den vergangenen Jahren genau das Gegenteil getan und durch neue Berechnungsmodelle insbesondere den Unterhalt von geschiedenen Frauen erhöht, die während ihrer Ehe nicht berufstätig waren. Die Reform, so Zypries, solle "vor allem den Zweitfamilien zugute kommen, die heute mit hohen Unterhaltszahlungen an den ersten Ehegatten belastet sind".
Gleichzeitig will die Bundesregierung durch die Reform die Kinderarmut reduzieren. Zypries verwies vor dem Juristentag darauf, dass es Ende 2002 in Deutschland 1,02 Millionen sozialhilfebedürftige Kinder gegeben habe. Das waren 37 Prozent der Empfänger von Sozialhilfe insgesamt. Mehr als die Hälfte dieser Kinder, insgesamt knapp 560 000, lebten bei allein erziehenden Müttern. Die Anzahl minderjähriger Sozialhilfeempfänger zu reduzieren, ist nach Ansicht von Zypries "dringend erforderlich".
In der Praxis würde die Reform auch dazu führen, dass die öffentlichen Kassen deutlich entlastet werden, weil weniger Sozialhilfe gezahlt werden müsste. Wenn geschiedene Frauen durch die Reform sozialhilfebedürftig würden, wären sie, als Folge der Hartz-Reform, verpflichtet, jede Arbeit anzunehmen. Zumindest so lange, wie sie auch arbeitsfähig sind.
Man sieht: Indem man dem Staat Kosten verursacht erzwingt man Veränderungen. Ist fast so gut wie Batman. Das könnte man im gesamten Unterhaltsrecht so sehen. Mal sehen, ob es sich der Staat auch in Zukunft noch leisten will, die angebotene gleichwertige Betreuungsleistung von nicht genügend leistungsfähigen Unterhaltspflichtigen rundweg abzulehnen und stattdessen den Väterhass von selbsternannten "Allein"erziehende mit Unterhaltsvorschüssen, Beistandschaften, Steuerfreibeträgen, Sozialpässen, Kinderzuschlägen, Rabatten bei der Betreuung und Sozialgeld zu subventionieren.
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Hört sich auf's erste mal gut an.
Leider glaube ich nicht das der Staat entlastet wird, sondern das Gegenteil wird der Fall sein.
Wenn die Ex Bedüftig ist und der Ex nicht mehr zahlen muss, muss zuerst der Staat ran. Sicher wird die EX zum arbeiten angehalten doch das werden viele andere auch. Wenn keine Arbeit da ist - ist keine da. Man kann sich auch doof anstellen usw. das man ganz schnell wieder bedürftig wird. Eine Frau deren Kinder krank werden könnten ist bestimmt nicht überall so willkommen. Sprich - sie muss halt erst mal auch den passenden Arbeitsplatz finden.
Eben alles zu theoretisch...
Deshalb glaube ich nicht das das durchgezogen wird. Da ist es doch schließlich viel einfacher, den Ex bei Bedürftigkeit wieder zu melken, so das der Staat entlastet wird.
Hallo Leny,
vielen Dank für den Zeitungsartikel. Ich habe hier den Artikel aus "Die Welt" reingestellt.
Gut jört es sich nicht an, da muss ich dir leider widersprechen, Butzemann. Fakt ist doch: Der Staat ist pleite, kürz an allen Ecken und Kanten beim Bürgen (nicht bei der Industrie; siehe die unnützen Steinkohlesubventionen oder auch die Energiepreise für Großunternehmen). Wie verpacke ich denn nun als gescholtene Regierung dem politikverdrossen und reformmüden Volk die nächste Sauerei? Richtig: Ich fomuliere es positiv und schwupps gehen sie mir auf den Leim, schreien laut "Hurra!".
Die Interessierten unter euch finden die Rede im Volltext hier.
Gucken wir doch bitte kurz hinter dieses Vorhaben:[list=1]
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DeepThought
*Zum Nachdenken anregen will*
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo,
ich denke wichtig ist, dass hier auch mal etwas in Bezug auf die Zweitfamilien und - Frauen unternommen wird. Ich als Zweitfrau stehe im Rang nach den Kindern und der Ex-Frau. Unser Sohn ist 2,5 Jahre, der Sohn aus erster Ehe ist 6 Jahre. Die Ex geht natürlich nicht arbeiten, neuste Begründung :"Sie muss ja das Kind versorgen können, falls es mal krank werden würde."
Ich stecke meinen kleinen Sohn täglich 9 Stunden in die Kinderkrippe, habe seit Wochen jeden Morgen ein weinendes, schreiendes Kleinkind am Hosenbein muss ihn zurücklassen um arbeiten zu gehen. Hat er nicht das gleiche Recht von seiner Mama betreut zu werden? Oder ist er ein Kind 2. Klasse nur weil seine Mama einen Mann gewählt hat, der schon mal verheiratet war?
Nachdem wir nun Wohngeld erhalten, ist auch mein so üppiger Sozialhilfeanspruch in höhe von 17,21 € erloschen.
Es kann nicht sein, dass er und ich als Menschen 2. Klasse behandelt werden. Im Grundgesetz steht doch, das die Familie geschützt wird? Wo bitte werden die vielen 2. Familien geschützt? Gar nicht.
Gruss Leny