Hallo zusammen!
Hier mal folgende Umstände: Laut einem privat gemachten Vaterschaftstest bin ich im November Vater eines Kindes geworden. Ich bin 26 und noch Student. Bei der Trennung von meiner Ex war mir eine Schwangerschaft nicht bekannt und sie hat angeblich immer die Pille genommen. Ein Kinderwunsch war nie Thema. Sie hat sich dann erst nach der Geburt wieder bei mir gemeldet. So viel dazu... Sie ist jetzt mit einem anderen Mann zusammen, mit dem sie das Kind auch großziehen will. Dieser Mann ist aber definitiv nicht der Vater (hat auch einen Test gemacht). Nun will meine Ex alles beim Jugendamt offiziell regeln, also mich als Vater angeben und den monatlichen Unterhalt festlegen lassen.
Momentan bin ich ja noch ohne Abschluss (also ungelernt) und möchte meine Arbeitskraft ganz dem Studium widmen. Ich lebe von Bafög und einem Studienkredit. Ich habe also momentan ein "negatives Einkommen", weil ich alles zurückzahlen muss. Allerdings ist mir jetzt schon klar, dass ich in meiner Studienrichtung später nicht arbeiten möchte, denn ich möchte mich mit einem Bekannten in einer ganz anderen Branche selbständig machen.
Besagter Bekannter (der selbst geschiedener Vater ist) hat mir geraten, das Studium nicht abzuschließen, weil mich dies unterhaltstechnisch schlagartig viel schlechter stellen würde, als wenn ich offiziell den Status "ungelernt" beibehalten würde und aus diesem Grund dann eben ein Mangelfall bestehen würde. Es würde anderenfalls aufgrund des Studienabschlusses ein fiktives Einkommen (durchschnittliche Gehälter in der Branche) als Berechnungsgrundlage herangezogen. Das ist natürlich gerade in der Phase der Existenzgründung nicht so optimal.
Ich denke mal, ich komme um den Termin beim Jugendamt nicht drumrum, so dass ich erstmal folgende Fragen habe:
- Ist die Aussage meines Bekannten richtig?
- Bin ich momentan als Student überhaupt schon verpflichtet, mich unterhaltstechnisch auf irgendwas einzulassen? Wenn ja, welcher Geldbetrag ist da so üblich?
Versteht mich nicht falsch. Ich möchte mich nicht vor meinen Pflichten drücken, aber bevor ich etwas einfach so unterschreibe, wo ich dann nicht mehr zurück kann, möchte ich alle Optionen durchdacht haben. Danke!
Hallo,
also wenn der Test richtig ist, wirst du um die enstprechende Vaterschaftsanerkennung nicht herumkommen. Damit bist du dann rechtlicher Vater und hast in erster Linie eine Unterhaltspflicht ohne dass dir dadurch weitergehende Rechte zustehen würden, außer dem Recht das Kind in einem gewissen Umfang gelegentlich zu sehen.
Wenn du einen Studienabschluss erreichst, mit dem man üblicherweise leicht eine gut bezahlte Anstellung finden kann, kann es in der Tat sein, dass man dir in einem Unterhaltsverfahren ein "fiktives Einkommen" unterstellt, auf dessen Grundlage deine Unterhaltspflicht bemessen wird, obwohl du dieses Einkommen gar nicht erreichst. Die Mögllichkeiten für ein Gericht fiktives Einkommen zu unterstellen wurden aber durch das Bundesverfassungsgericht in einem Grundsatzurteil eingeschränkt. Denn eigentlich ist die Annahme eines fiktiven Einkommens nur dazu gedacht eine "mutwillige Einkommensverminderung" nicht anzuerkennen. In einem gewissen Umfang ist auch einem Unterhaltspflichtigen die freie Wahl eines Berufes zuzubilligen und nicht nur auf die Erzielung des größtmöglichen Unterhalts abzustellen. Das ist aber ein schwieriges Feld.
Ich würde dir empfehlen dich von einem Anwalt beraten zu lassen, der auf Unterhaltsrecht spezialisiert ist.
Beste Grüße,
schultze
P.S.: Hast du Interesse an dem Kind? Wenn ja, dann fordere die Mutter zur Ermöglichung eines Umgangskontaktes auf und fordere sie auf die Erklärung der gemeinsamen Sorge beurkunden zu lassen, damit du auch vollwertiger Elternteil wirst.
Herzlichen Glückwunsch zum ersten eigenen Kind, s-spender.
In deiner Lage kannst du gegenüber dem Jugendamt angeben, nicht leistungsfähig zu sein. Genauso:
Momentan bin ich ja noch ohne Abschluss (also ungelernt) und möchte meine Arbeitskraft ganz dem Studium widmen. Ich lebe von Bafög und einem Studienkredit. Ich habe also momentan ein "negatives Einkommen", weil ich alles zurückzahlen muss.
Das klingt doch ganz vernünftig. Kannst du gegenüber dem Jugendamt genauso vorbringen.
Allerdings ist mir jetzt schon klar, dass ich in meiner Studienrichtung später nicht arbeiten möchte, denn ich möchte mich mit einem Bekannten in einer ganz anderen Branche selbständig machen.
Was hindert dich, diesen Richtungswechsel mit einem abgeschlossenen Studium vorzunehmen? Für einen Studienabbruch sehe ich derzeit bei dir nicht den Hauch einer Notwendigkeit. Den Abschluss nimmt dir auch dann keiner weg, wenn du zwischendurch als Selbständiger in einer komplett anderen Branche unterwegs bist.
Besagter Bekannter (der selbst geschiedener Vater ist) hat mir geraten, das Studium nicht abzuschließen, weil mich dies unterhaltstechnisch schlagartig viel schlechter stellen würde, als wenn ich offiziell den Status "ungelernt" beibehalten würde und aus diesem Grund dann eben ein Mangelfall bestehen würde.
Ungeachtet aller Nebenumstände würde ich mit einem derartig unredlich argumentierenden Menschen weder ein gemeinsames Geschäft noch irgendeine andere Aktivität starten, deren finanzielle Risiken größer als eine Lokalrunde oder eine Pauschalreise sind.
Fakt ist: Euer Kind ist lebend geboren und braucht in den nächsten Jahren Nahrung, Kleidung, Obdach und Betreuung.
Fakt ist auch: Du bist noch relativ jung und offenbar gescheit genug, um das Hochschulreifezeugnis erhalten zu haben und einige Jahr erfolgreich studiert zu haben.
Wenn vieles schief geht was schief gehen kann, wirst du als Studienabbrecher mit erhöhter Unterhaltspflicht die nächsten 20 Jahre Unterhalt für ein Kind zahlen, das du nie zu sehen bekommst, außerdem drei Jahre lang Betreuungsunterhalt für eine Mutter, die weder selbst vorhat je wieder zu arbeiten noch dich dein Kind sehen lassen will.
Wenn alles schief geht was schief gehen kann, bist du auch dann noch ungelernt, mittellos und verschuldet, wenn dein Kind längst selbst seinen Studienabschluss hat - oder seit Jahren von HartzIV lebt.
Wenn die Mutter, ihr neuer Freund und du gemeinsam das Beste für das Kind und für euch selbst aus der aktuellen Lage macht, zahlst du bis zum Studienabschluss nichts - und die Mutter bezieht Unterhaltsvorschuss (UHV) für das Kind. Nach Abschluss des Studiums zahlst du den Mindest-Unterhalt für das Kind und maximal bis zu dessen 3. Geburtstag Betreuungsunterhalt an die Mutter. Zumindest die Mutter hast du von der Tasche, solange du studierst und nach dem Studium mit weniger als 1200 Euro netto nach Hause gehst - wohlgemerkt, nachdem du den Mindestunterhalt fürs Kind gezahlt hast. Außerdem hast du im Idealfall regelmäßigen und erfreulichen Umgang mit einem kleinen Menschen, der zur Hälfte von dir abstammt und der nicht darum gebeten hat, in chaotische Familienverhältnisse geboren zu werden.
Ich würde dir empfehlen dich von einem Anwalt beraten zu lassen, der auf Unterhaltsrecht spezialisiert ist.
Diese Notwendigkeit sehe ich derzeit noch nicht. Dein Studium und deine Einkommenssituation kannst du selbst gegenüber dem Jugendamt erklären.
fordere die Mutter zur Ermöglichung eines Umgangskontaktes auf und fordere sie auf die Erklärung der gemeinsamen Sorge beurkunden zu lassen, damit du auch vollwertiger Elternteil wirst.
Falls es an dem Punkt Konflikte mit der Mutter gegen sollte, ist es immer noch früh genug, einen Anwalt einzuschalten. Für Kinder ist es deutlich angenehmer, wenn die verantwortlichen Erwachsenen ohne Gerichte und Anwälte miteinander auskommen und sie das Gefühl haben: "Meine leiblichen und sozialen Eltern sind vielleicht nicht immer einer Meinung - aber sie sind daran interessiert, dass es mir gut geht." Mit dieser Gewissheit kannst du souverän und gelassen das Gespräch mit der Mutter und ihrem neuen Lover suchen.
Du bist der Vater - das scheint eine biologische Tatsache zu sein. Der andere Mann ist der Lebensgefährte der Mutter und wird im Alltag wohl auch viele Papa-Pflichten und Rechte übernehmen. Die Mutter ist die Mutter. Solange du dich nicht in das Leben der beiden Erwachsenen einmischst und dich ausschließlich darauf konzentrierst, regelmäßigen Umgang mit deinem Kind zu bekommen, rennst du beim Jugendamt und beim Gericht (falls nötig) weit offene Türen ein. Wenn der Umgang klappt (und die Rechtsprechung sich an die neue Version des GSR für nichteheliche Eltern gewöhnt hat) kannst du an dem Punkt auch noch nachsetzen.
Wichtig ist vorab:
1. Abschluss deines Studiums.
2. Abwehr verfrühter Unterhaltsforderungen
3. Regelmäßiger Umgang mit dem Kind und
4. Guter Kontakt zu Mutter und deren LG - zum Wohle des Kindes.
Wer sich alt genug fühlt für ungeschützten GV, sollte auch erwachsen genug sein, mit den Folgen zu leben und die sich daraus ergebende Verantwortung für einen kleinen Menschen gemeinsam mit dem/der weiteren Beteiligten zu tragen.
Deine Menschenkenntnis ist sicherlich noch ausbaufähig. Deine Verflossene hat dich getäuscht und dein avisierter Geschäftspartner scheint auch nicht wirklich anständig zu sein. Bitte achte gut auf die mittel- und langfristigen Folgen deiner Entscheidungen.
LG 🙂 Biggi
Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)
Moin Spender,
stimme Biggi absolut zu.
Besagter Bekannter (der selbst geschiedener Vater ist) hat mir geraten, das Studium nicht abzuschließen, weil mich dies unterhaltstechnisch schlagartig viel schlechter stellen würde, als wenn ich offiziell den Status "ungelernt" beibehalten würde und aus diesem Grund dann eben ein Mangelfall bestehen würde
Jo, genau. Es ist sicherlich sinnvoller, als ALGII-Empfänger oder mit Mini-Jobs durchs Leben zu schreiten. Was für ein Schwachsinn. Wir leben in einer Wissensgesellschaft. Ein Studium ist zwar keine Garantie für einen Job, der einem in der heutigen Zeit noch so etwas wie den "Mittelstand" garantiert, aber immer noch eine gute Investition in die Zukunft.
Dein "Bekannter" scheint da mehr an sein eigenes Wohl zu denken. Bei solchen Sichtweisen würde ich dem guten Herrn keine 5 Euro für eine Geschäftsgründung geben bzw. mich in irgendeiner anderen Weise verpflichteten. Man kann jetzt schon erkenne, wer bei dieser "Geschäftsidee" gerne die "51 Prozent" haben möchte...
Zieh also Dein Studium durch. Vater Staat sorgt mit Unterhaltsvorschuss dafür, dass der KM ein Teil des Unterhalts zur Verfügung stehst.
Zum weiteren Vorgehen: Wahrscheinlich wirst Du aufgefordert, einen Titel beim JA zu unterzeichnen. Zur Abgabe eines Titels bist Du auch verpflichtet. Nur muss das nicht zu den - oftmals ungünstigen Konditionen des JA- geschehen. Jeder Notar erstellt amtlich gültige Titel zu Deinen Konditionen. Darin gehört immer auch die Laufzeitbeschränkung bis zum 18 Lebensjahr des Kindes (bei JA Titeln nie vorhanden). Dies erspart Dir später teure Gerichtsverfahren, wenn die liebe KM oder Kind den Titel nicht herausgeben möchte.
Willst Du denn ansonsten Umgangskontakt zum Kind aufbauen? Gruß Ingo
Moin Spender,
- Ist die Aussage meines Bekannten richtig?
Von "Karren-gegen-die-Wand-Tipps" halte ich gar nichts (manchmal ist das der letzte Ausweg, bei Dir sehe ich das aber absolut nicht).
Dein Bekannter war verheiratet. Schon vor diesem Hintergrund nicht vergleichbar.
Solange Du in der Lage sein wirst, Mindestunterhalt zu gewährleisten, ist es vollkommen Banane, ob Du einen Beruf ausübst, der auf Deinem Studium basiert, oder Dich in einer anderen Branche austobst.
Fiktiv wird dann nichts unterstellt.
Zum weiteren Vorgehen: Wahrscheinlich wirst Du aufgefordert, einen Titel beim JA zu unterzeichnen. Zur Abgabe eines Titels bist Du auch verpflichtet.
Du unterschreibst aktuell auf keinen Fall einen Titel !
Du bist nicht leistungsfähig, weil Du kein Geld verdienst.
... und Du unterschreibst auch keine "großzügig" angebotene Stundung der Unterhaltsvorschußkasse. Dann laufen Schulden auf.
Solange Du kein Bummel-Studium machst (wovon ich jetzt mal ausgehe), hat Deine Erstausbildung Vorrang vor der Unterhaltsverpflichtung.
... und das ist perspektivisch auch eine sinnvolle Sache.
Dafür gibt es Unterhaltsvorschuß.
Gruß
United
Danke für die Beiträge. Der Termin beim JA wird nun in 14 Tagen stattfinden.
Zur Abgabe eines Titels bist Du auch verpflichtet.
Ich bin doch als Student in Erstausbildung z.Zt. gar nicht leistungsfähig? Warum schon jetzt einen Titel unterschreiben und mich zu etwas verpflichten, was ich noch gar nicht einhalten kann?
Willst Du denn ansonsten Umgangskontakt zum Kind aufbauen?
Das Thema Umgang will ich auf jeden Fall beim JA ansprechen.
Moin S-Spender,
Ich bin doch als Student in Erstausbildung z.Zt. gar nicht leistungsfähig? Warum schon jetzt einen Titel unterschreiben und mich zu etwas verpflichten, was ich noch gar nicht einhalten kann
die KM hat aber ein Recht darauf. Ein Titel bietet auch die Sicherheit, zu einem späteren Zeitpunkt (wenn Du leistungsfähig bist) zu vollstrecken. Der Staat wird die KM solange mit Unterhaltsvorschuss unterstützen.
Wie stellst Du dir den Umgang den vor? Hier gibt es verschiedenste Modelle (klassischer Wochenendumgang bis zum 50:50 Model). Gruß Ingo
Moin,
die KM hat aber ein Recht darauf.
Ich wiederhole:
Du unterschreibst aktuell auf keinen Fall einen Titel !
Du bist nicht leistungsfähig, weil Du kein Geld verdienst.
... und Du unterschreibst auch keine "großzügig" angebotene Stundung der Unterhaltsvorschußkasse. Dann laufen Schulden auf.Solange Du kein Bummel-Studium machst (wovon ich jetzt mal ausgehe), hat Deine Erstausbildung Vorrang vor der Unterhaltsverpflichtung.
... und das ist perspektivisch auch eine sinnvolle Sache.Dafür gibt es Unterhaltsvorschuß.
Jetzt einen Titel zu erstellen, weil Du irgendwann mal leistungsfähig bist, wäre so ziemlich das Dümmste, was Du machen kannst !
Gruß
United
die KM hat aber ein Recht darauf.
Das Kind hat ein Recht darauf - aber nur wenn es irgendwas zu titulieren gibt.
Gruss von der Insel
Moin
Eine Titulierung ist eine freiwillige Verpflichtung bei einer Wechselwirkung zw. dem Anspruch des Berechtigten und der Möglichkeit des Pflichtigen, auch etwas Materielles zu leisten. Zweiteres existiert in diesem Fall nicht, von daher wäre ein Titel zum jetzigen Zeitpunkt real nicht zu erfüllen. Das grenzt an Sittenwidrigkeit (als Rechtsbegriff gemeint). Deutschland hat nun mal ein Sozialsystem, was m.E. genau hier für solche Umstände seine Berechtigung hat - Notlagen bzw. Unmöglichkeiten abzufedern. Von daher:
Keinen Titel zeichnen! Darauf bestehen bzw. hinarbeiten (Unterhaltsvorschusskasse UVK), daß anerkannt wird, dass Du nicht leistungsfähig bist. Die Beistandschaft ist die eine Baustelle, wenn die UVK in Aktion tritt, gbt es eine zweite. Auch hier muss dann so agrumentiert werden. Ansonsten laufen Schulden auf, die es eigentlich nicht geben dürfte.
Gruss oldie
Edit: Präzisierung
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Nach 5 Jahren möchte ich mal berichten, wie der Stand der Dinge ist:
Mit dem JA gab es keine Probleme. Ein Titel wurde nicht erstellt. Stattdessen hat meine Ex UHV beantragt. Für die Zeit meines Studiums musste ich auch nichts zurückzahlen, da nicht leistungsfähig. Glücklicherweise hat meine Ex während meines Studiums ihren neuen Freund geheiratet und der UHV ist weggefallen. Von Seiten des frisch gebackenen Ehepaares wurde dann auch erstmal kein Unterhalt verlangt. Im Gegenzug habe ich auch keinen Umgang und Sorgerecht eingefordert. Das Kind hat auch den neuen Namen bekommen.
Letztes Jahr habe ich mein Studium mit dem Master abgeschlossen und zahle seitdem auf Basis einer privaten Vereinbarung 250,- Euro im Monat. Nun ist aber genau der Fall eingetreten, dass ihr Anwalt den sie sich erst jetzt genommen hat, mir fiktives Einkommen unterstellt, weil ich nicht das verdiene, was ich mit meinem Abschluss theoretisch verdienen könnte. Ich arbeite wie angekündigt nicht im Bereich meines Studiums und will das auch definitiv nicht mehr. Mehr Geld kann ich momentan mit meiner Selbständigkeit nicht aufbringen. Also wäre "Studium abbrechen" doch der bessere Weg gewesen?
Bevor ich zu meinem Anwalt gehe und vielleicht sinnlose Kosten produziere, würde ich gerne mal eure Meinung hören. Danke.
Hallo s-spender,
es ist traurig zu lesen, dass du den wichtigen Kontakt in den ersten Jahren wegen ein wenig Geld nicht eingefordert hast. Es ging ja wirklich nur um Unterhalt für das Kind, nichts für die Mutter. Ich spare mir also mal die Hinweise zum Umgang, Vater-Kind-Beziehung... Es wird dich wahrscheinlich eh nicht interessieren.
Zum Geld: der Anwalt kann dir kein fiktives Gehalt unterstellen, auch das Jugendamt nicht. Das kann höchstens ein Richter. Ob er das tut ist fraglich. Was hast du denn studiert und in welchem Bereich bist du nun Selbstständig? Das Studium ist ein Backup für dich, falls das mit der Selbstständigkeit nicht klappt. Ich habe auch schon Urteile gesehen, dass fiktives Einkommen nach Studium berechnet wurde, wenn dieses mutwillig abgebrochen wurde. Dies wäre bei dir ja der Fall gewesen.
Lass den Mindestunterhalt freiwillig beim Jugendamt, befristet bis zum 18ten titulieren und dann kannst du nur hoffen, dass sie nicht klagt. Falls doch, senkt der Titel den Streitwert, weil es nur um den Unterhaltsbetrag überhalb des Mindestunterhalts geht.
Hallo @s-spender,
das Hauptproblem vor dem Du (aktuell) stehst ist der nicht Mindestunterhalt, der wird ja mit der "privaten" Vereinbarung zwischen Dir und der KM bei der aktuellen Zahlung von 250,-€ nicht erreicht.
Zumindest darauf hat das Kind Anspruch und den solltest Du auch irgendwie (versuchen) sicherstellen.
Hast Du nach dem Studium eine Tätigkeit aufgenommen, aus der Einkommen generiert wird?
Ich gehe mal davon aus, dass Du vom RA. der KM angeschrieben wurdest und zur Einkommensauskunft aufgefordert wurdest.
In Anlehnung an @MaxMustermann:
Auch wenn Anwalt und/ oder JA kein fiktives Gehalt unterstellen können wären beide Institutionen in der Lage einen Gerichtsprozess auf den Weg zu bringen, bei dem letztendlich der Mindestunterhalt ausgeurteilt werden könnte/ würde.
In diesem Fall sind dann durchaus nachstehende Möglichkeiten gerichtlicherseits anwendbar:
Als UET wird man Dich auffordern alles zu tun, was diesen Mindestunterhalt (dauerhaft) sicherstellt.
Wenn das nicht möglich ist, kann Dein Selbstbehalt entsprechend herabgesetzt werden, aber auch die Zurechnung fiktiver Einkünfte ist denkbar.
Magst Du eventuell mal kurz umreißen, wie Deine berufliche und Einkommenssituation aussieht?
Pers. würde ich versuchen alles zu tun was den Mindestunterhalt sicherstellt. Das würde Dir zumindest einen u.U. teuren Gerichtsprozeß ersparen.
Ansonsten würde ich Dir mal einige Passagen von @Biggi62 aus #3 ans Herz legen...- es ist auch Dein Kind.
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Ansonsten würde ich Dir mal einige Passagen von @Biggi62 aus #3 ans Herz legen...- es ist auch Dein Kind.
Ich würde mal behaupten, dass es dafür schon zu spät ist. Wenn das Kind jetzt zwischen 4 und 5 Jahre alt ist und der TO es nie gesehen hat (ist das wirklich so), würde sich mir die Frage stellen, ob das Kind überhaupt weiß, dass er der Vater ist. Mir blüht nämlich ein Gleiche: Die Tochter meiner Partnerin hat ihren Vater bisher nur 2 mal gesehen und mittlerweile meldet er sich gar nicht mehr. Ich weiß nicht, wann und wie ich ihr erkläre, was es mit ihrem Vater auf sich hat.
Zum Finanziellen: Die Branche ist natürlich entscheidend. Hast du bspw. Medizin, Jura o.Ä. studiert, wird es schwer zu argumentieren, warum du nicht mehr als den Mindestunterhalt bezahlen kannst. Die Mutter hat ja schon einige Jahre auf allen Unterhalt verzichtet, sie und ihr Mann haben in der Zeit dein Kind ernährt, es eingekleidet usw. Vielleicht solltest du nun auch etwas Kompromissbereitschaft zeigen.
Hallo @MaxMustermann1234,
tatsächlich hatte ich mit dem Verweis auf den Beitrag von @Biggi62 auf die finanzielle Situation abgestellt, da @s-spender in seinem letzten Beitrag mehr oder weniger deutlich Desinterresse am Kind zum Ausdruck gebracht hatte.
Am Ende dürfte es (aktuell) ziemlich egal sein, was der TO studiert hat und ob er in dem Fach arbeiten kann oder will oder auch nicht.
Im Grunde genommen ist er verpflichtet, alles in seiner Macht stehende zu tun um mindestens den Mindestunterhalt zu generieren.
So zumindest meine Auffassung.
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Hallo Kakadu,
ich verstehe den Fall so: der TO ist selbstständig und erwirtschaftet nicht genug, um den Mindestunterhalt zu sichern. Also besteht die Möglichkeit, dass er darauf verwiesen wird seine Selbstständigkeit aufzugeben, um einer Anstellung nachzugehen. Wenn diese passiert, kann ein Richter ihm auch die fiktiven Einkünfte ansetzen und nach diesen würde auch der Unterhalt bemessen werden. Hier wäre sein Studiengang schon wichtig. Wenn er aber durch seine Selbstständigkeit den Mindestunterhalt erwirtschaftet, so weiß der Anwalt schon, warum er nur Briefe schreibt und nicht direkt klagt.
So zumindest meine Auffassung.
Böser Kakadu 🙂
Soweit ich im Internet immer lese läuft es in der Tat darauf hinaus, dass schon schwerwiegende Gründe vorliegen müssen,
warum nicht der Mindestunterhalt gezahlt wird. Und falls diese nicht vorliegen wird eine Zahlungsfähigkeit halt über fiktives
Einkommen oder Reduzierung des Eigenbedarfs generiert.
Grüße
Wobei ich zu den richtigen Anmerkungen darauf hinweisen möchte, dass dem KU Pflichten auch auferlegt werden kann, einen 450 Euro Job nachzugehen, um diesen MindestKU sicherzustellen. Da er jetzt schon 250 Euro zahlen kann, ist der Sprung bis zum MindestKU nicht mehr ganz so weit.
Dann kann er auch wieder Selbständig sein, wie er lustig ist ... ach ja, in diesem Zusammenhang fällt mir ein, dass er nicht nach seiner BWA die Zahlmöglichkeit abstellen sollte, im Unterhaltsrecht gibt es eine ganz andere Lesart der Bilanzen ;-).
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Da hat Kaspar natürlich recht.
Wenn er jedoch innerhalb seiner Selbständigkeit eine Wochenarbeitszeit >48 Stunden nachweisen kann, wird
wohl eher die fiktive Schiene oder die Reduzierung geritten (geht ja schließlich um Arbeitnehmerschutz).
Grüße