Welche Wohnung ist ...
 
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Welche Wohnung ist angemessen?

 
(@pausbanderi)
Nicht wegzudenken Registriert

Tagchen, wie sieht es denn die Rechtsprechung zum Thema Angemessenheit von Wohnraum?

Single mit einer vierjährigen Tochter bewohnt eine Drei-Zimmer-Wohnung mit 100qm, wäre diese angemessen im Sinne des Unterhalts an die Ex-Gattin?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 11.05.2019 12:38
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

es ist doch das Privatvergnügen des Unterhaltspflichtigen, ob er nach

Bereinigtes Netto
- KU
- EU nach 3/7 Methode
= Resteinkommen

aus diesem noch die 100qm Wohnung bezahlen kann?

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 11.05.2019 12:51
(@pausbanderi)
Nicht wegzudenken Registriert

Stichwort: Selbstbehalt

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.05.2019 12:59
(@inselreif)
Moderator

Stichwort: Selbstbehalt

Vor der Diskussion, ob man aus den im Selbstbehalt kalkulierten Sätzen eine angemessene Wohnung bezahlen kann, geht sehr viel Wasser den Rhein runter. Das spielt in der Praxis praktisch gar keine Rolle. Und so am Rande - wenn ich an meine erste richtige Wohnung zurückdenke, 50qm mit zwei Zimmern, da hätte man problemlos mit 4-jährigem Kind wohnen können.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 11.05.2019 13:32
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Tagchen, wie sieht es denn die Rechtsprechung zum Thema Angemessenheit von Wohnraum?

Single mit einer vierjährigen Tochter bewohnt eine Drei-Zimmer-Wohnung mit 100qm, wäre diese angemessen im Sinne des Unterhalts an die Ex-Gattin?

Moin.

Nur damit ich Dein Ansinnen richtig verstehe: Du versuchst zu argumentieren, dass die genannte Whg angemessen ist und - weil sie eben teurer ist als im SB pauschal vorgesehen - der SB höher angesetzt werden kann?

Nunja, 100qm für max. 1,5 Personen (ich unterstelle hälftiges WM) betrachte ich als eher „großzügig“, nicht bloß angemessen. Ich denke, da geht weniger und würde dann auch entsprechend angenommen.

Ich glaube, das ist der falsche Weg die KM zu eigener Erwerbstätigkeit und damit geringeren Ansprüchen gg Dich zu motivieren,

gruß, toto

AntwortZitat
Geschrieben : 11.05.2019 14:03
(@pausbanderi)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin.

Nur damit ich Dein Ansinnen richtig verstehe: Du versuchst zu argumentieren, dass die genannte Whg angemessen ist und - weil sie eben teurer ist als im SB pauschal vorgesehen - der SB höher angesetzt werden kann?

Nunja, 100qm für max. 1,5 Personen (ich unterstelle hälftiges WM) betrachte ich als eher „großzügig“, nicht bloß angemessen. Ich denke, da geht weniger und würde dann auch entsprechend angenommen.

Ich glaube, das ist der falsche Weg die KM zu eigener Erwerbstätigkeit und damit geringeren Ansprüchen gg Dich zu motivieren,

gruß, toto

Ja, Du vermutest richtig. Das weniger „geht“ ist schon klar, logisch. Wenn aber nicht mehr geht, obwohl mehr „ginge“, darum gehts.

Sprich, der Unterhaltspflichtige bewohnt diese Wohnung halt über Jahre, bis dann der Unterhalt neu berechnet wird. Aber der Wohnraum ist so spärlich gesät, daß er einfach nichts finden kann.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.05.2019 14:20
(@sturkopp)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

nur mal so am Rande:

Wäre es eine Eigentumswohnung würde man ja auch die komplette Größe als Vorteil berechnen und nicht nur den, im Selbstbehalt, angegebenen Betrag anrechnen.
Aber diese Diskussion wird da nicht weiterhelfen, man kann es nur versuchen.

„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp

AntwortZitat
Geschrieben : 11.05.2019 15:13
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Die Überlegung macht ja nur Sinn, wenn du nach Zahlung des EU sehr nahe am SB bist. Wenn dir nach EU zB noch 1700 Euro bleiben, dann ist ja egal, ob du 380 oder 680 Euro Wohnkosten berücksichtigt bekommst. Denn ob 1200 oder 1500 SB ist dann ja ohne Auswirkung.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 11.05.2019 18:10