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Welche Kosten beim Betreuungsunterhalt

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(@mic74)
Schon was gesagt Registriert

Hallo in die Runde, ich hoffe hier auf fachmännischen Rat. Ich werde ab nächster Woche Betreuungsunterhalt zahlen müssen, da dann mein Sohn geboren wird, wo ich nun nicht mal weiß, ob ich ihn im Krankenhaus sehen werde, weil meine Ex die Ss völlig durchgedreht ist und es nun zum endgültigem Bruch kam und keinerlei Einigung zu erzielen ist. Bei all der Freude, dass ich nun Vater werde, beschäftigt mich natürlich auch die Frage, wie es nun finanziell um mich bestellt sein wird. Mein Kindesunterhalt wird bei 242 Euro liegen und davon will ich auch gar nicht weniger zahlen, denn so leistungsfähig bin ich nun mal. Es geht mir um den Betreuungsunterhalt für die KM, den ich auch ohne Frage zahle, nur nicht mehr als nötig. Hab mich schon ein wenig schlau gemacht und einiges erfahren und wollte mal einen Rat, ob ich das alles so richtig sehe.

Also ich habe ein ungefähres Nettoeinkommen von 1.200 EUR und eine Unfallrente von 456 Euro. Nehmen wir also das als Ausgangspunkt. Dann habe ich momentan einen Kredit am laufen, den ich während unserer Beziehung aufgenommen habe und wo ich monatlich 140 EUR abzahle und den ich wohl definitiv mit (1. Frage) in die Bereinigung meines Einkommens einbinden kann? So hab ich es bis jetzt zumindest ergoogelt. Dann wollte ich auch noch eine private Altersvorsorge für mich abschließen, die so um die 75 Euro sein darf, wie ich das so gelesen habe. Zusätzlich werde ich dann noch diese Arbeitskostenpauschale in Höhe von 5% geltend machen(Fahrt zu Arbeit wären ca. 5 km), was ja auch so 75 Euro sein dürfte. (2. Frage) Ist das alles bis jetzt korrekt so? Wenn ja, dann würde ich also auf folgendes Ergebnis kommen: 1.656-241-75-75=1256EUR. Wäre dann so mein bereinigtes Einkommen und es würde ein Betrag von 206 Euro Betreuungsunterhalt fällig werden.

Jetzt zu der mir am wichtigsten Frage. Ich bekomme die Unfallrente, weil ich mir damals die Fersenbeine zertrümmert habe (30% Behinderung) und mir ein Auto das Leben doch sehr angenehmer machen. Ich kann zwar laufen, aber Belastungen der Füße über 2 Stunden führen zu Schmerzen und alles darüber hinaus sind nur mit Sitzpausen zu bewältigen, was ich zum Glück auf meiner Arbeit darf. Ansonsten ist es eine stehende Arbeit, was mir das Ganze manchmal ganz schön zu schaffen macht. Mein Auto ist jetzt aber schon 14 Jahre alt und ich hatte schon während der Beziehung mit meiner Ex vor, mir nach der Abzahlung des jetzt noch laufenden Kredits ein neues Auto zu kaufen. Dafür erhalte ich ja schließlich die Unfallrente und ich bin der Meinung, dass ich danach auch darauf Anspruch habe, unter diesen Umständen. Kann ich diese Kreditkosten mit in die Bereinigung meines Einkommens einbinden?

Desweiteren wollte ich fragen, ob ich die Wegekosten, die ich später für meinen Sohn benötige auch mit einrechnen kann. Was ist mit Geschenken für ihn? Bleibt das alles unberücksichtigt? Es kann doch nicht angehen, dass man als Vater alles zahlen kann und seinem Sohn nicht mal etwas schenken kann, weil die Ex alles auffrisst.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 26.04.2012 20:21
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Mic,

willkommen hier im Forum. Unsere Unterhaltsexperten werden Dir sicher gleich Tipps geben.

Generell liegt der Selbstbehalt bei ca. 1050 Euro - das muss Dir also bleiben. Der Rest kann - und wird auch meistens - Richtung Kind (KU) und Mutter (BU) fliessen. Zumindest für die nächsten 3 Jahre.

Deine Argumente, so wichtig sie auch für Dich sind, werden da aus der Forenerfahrung nicht zählen. Wichtig ist, dass Du (wenn Du wirklich sicher bist, dass das Kind von Dir ist), versuchst umgehend einen Umgang (und das Recht hast Du) mit Deinem Kind herzustellen. Wenn die Mutter ganz abblockt, sollte Dich dein nächster zum Jugendamt führen, dass dann einen Vermittlungstermin anberaumen wird.

Generll gilt für Dich: Bitte frag vorher HIER im Forum nach, bevor Du Titel (wird die KM wahrscheinlich sehr schnell mit an der Hand sein, damit die Kohle fliesst) / Anwaltsschreiben oder sonstwas unterschreibst. Viele Väter laufen hier in diverse Fettnäpfchen, die man schon im Vorfeld zumindest minimieren kann. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 26.04.2012 20:48
 Guru
(@guru)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Mic
du liegst ziemlich richtig, aber deinen neuen Kredit wirst du m.e nicht durchbringen die 5% Pauschale sind die anschaffungskosten für dein Privat genutzten PKW schon eingerechnet.

@Was ist mit Geschenken für ihn

Auch hier wird es nichts geben du bekommst ja die hälfte KIndergeld darum bezahlst du ja auch nur 240 Euro KU!
Du siehst die Deutsche Justiz hat vorgesorgt für uns!

Guru

AntwortZitat
Geschrieben : 26.04.2012 20:55
(@mic74)
Schon was gesagt Registriert

Mensch danke, dass so schnell die Antworten fließen. Beim Jugendamt war ich schon, die haben mir gesagt, ich soll mal 4 bis 5 Wochen warten nach der Geburt und dann noch mal wieder kommen. Werd ich aber nicht, lässt sie mich im Krankenhaus nicht meinen Sohn sehen, dann weiß ich bescheid und werde gleich wieder hin. Als ich der guten Frau dann erzählte, dass wohl ein anderer Mann im Spiel ist, sagte sie mir, dass mein Sohn dann wohl zu dem Papa sagen wird, was ich nie und nimmer akzeptieren werde, weil es mein Sohn ist.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.04.2012 21:04
(@mic74)
Schon was gesagt Registriert

Ach und danke für den Tipp mit den Titeln. Ich werde drauf zurückkommen. Zurück zum Thema, gibt es noch weitere Meinungen oder wars das wirklich für mich für die nächsten 3 Jahre?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.04.2012 21:10
 Don3
(@don3)
Rege dabei Registriert

Hi Mic

Bist du sicher das es dein Kind ist???
Ein anderer Mann im spiel!!!
Wen das so ist würde ich einen Vaterschaftstest machen lassen.
Du kannst viel geld sparen und auch deinen nerven.
Sei bitte vorsichtig.

Gruß Don

AntwortZitat
Geschrieben : 26.04.2012 21:16
(@mic74)
Schon was gesagt Registriert

Naja ich sehe es eher so, dass die KM mich genommen hat fürs Kind und den Unterhalt und ihn dann zum weiteren abzocken. Als das Kind entstand, glucksten wir nur aufeinander, hatten ständig Sms Kontakt, weil eher sie eifersüchtig war. Hat sich alles in der Ss geändert und nun hat sie die Beziehung beendet und er kam mit 33 Rosen bei ihr an zu ihrem Geburtstag. Das brachte das Fass zu überlaufen und seitdem ist auch das Ende für mich erreicht. Hormone hin und her...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.04.2012 21:22
 Guru
(@guru)
Nicht wegzudenken Registriert

Tipp Nr1 bleib an deinem Kind ist der Kontakt erst einmal weg wir es für dich nicht einfacher.
Tipp Nr2 versuche dein Kind so oft wie nur möglich selbst zu betreuuen/evtl gemeinsames Sorgerecht
Tipp Nr3 Fair bleiben auch zur Ex /es gibt schon genug Alkoholiker und Drogenabhängige Frauenschläger (die es nicht sind)
Tipp Nr4 ist vermutlich der wichtigste nichts unterschreiben nicht beim JA Arge RA usw. und hoffe nicht auf die Berater des JA, nie schlecht über die KM beim Ja sprechen ,nicht ausfällig werden ......
Mache dir nicht soviel Gedanken warum verschiedene Gesetze  im Deutschen Unterhaltsrecht/Umgansrecht  so sind wie sie sind daran gehst du kaputt!
Versuche auch in schlechten Zeiten abzuschalten sonst macht dich die Situation kaputt glaub mir , ich weiß nicht mehr genau wer es mir hier im Forum geschrieben hat ,aber es war goldrichtig abschalten sonst verlierst du an Lebensqualität

die anderen wissen sicher noch 1000 Sachen die wichtig sind

viel Glück Guru

AntwortZitat
Geschrieben : 26.04.2012 21:26
(@mic74)
Schon was gesagt Registriert

Mensch ganz dickes Danke! Gehört zwar nicht zu meinen Fragen, aber hilft schon mal viel weiter. Um meinen Sohn werde ich kämpfen und ich glaube, dass ich eine großartige Community gefunden habe, die mir auf meinem Weg als Singlevater Beistand leisten wird. Kraft genug zum abschalten und abwarten werde ich wohl haben. Sie hat ja schon eine Tochter und ich hoffe, dass ich dadurch zum Zuge kommen kann.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.04.2012 21:31
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

dass wohl ein anderer Mann im Spiel ist, sagte sie mir, dass mein Sohn dann wohl zu dem Papa sagen wird, was ich nie und nimmer akzeptieren werde, weil es mein Sohn ist.

Hierzu ist zweierlei zu sagen: Auch ich bekräftige den Ratschlag meiner Vorschreiber, UNBEDINGT einen Vaterschafts-Test zu machen, BEVOR Du irgendwas unterschreibst (Unterhaltstitel, Vaterschaftsanerkennung etc.). Deine Ex muss Dir gar nicht böswillig ein Kind unterschieben wollen; allein die Möglichkeit genügt. Vaterschaftstests von privaten Instituten gibt's für unter 200 EUR; gerichtliche Tests kosten leicht das Zehnfache, zu bezahlen durch die Mutter, falls nicht Du der Vater bist. Wenn sie also GANZ sicher ist, dass Du der einzig mögliche Vater bist, sollte sie nichts gegen einen solchen Test haben. Und falls die Kiste mit "traust Du mir etwa nicht?" kommt: Einer Mutter, die mich das Kind, dessen Vater ich sein soll, nicht sehen lässt, würde ich nicht für 10 Cent trauen.

Zum zweiten: Wie das Kind wen nennt, liegt nicht in Deiner Hand. Wenn es Deines ist und Deine Ex beschliesst, dass ihr (jeweils aktueller) Partner der "Papa" ist und so genannt  werden soll, dann ist das eben so. Auf den Sprachgebrauch in ihrem Haushalt hast Du keinen Einfluss, und ein geschützter Titel wie "Doktor" und "Professor" ist "Papa" auch nicht. Notfalls hat das Kind eben zwei Papas. Oder einen Papa und einen Papi. Oder einen Dad und einen Wolfgang. Fang am besten gar nicht an, Dich darüber aufzuregen; es gibt Wichtigeres.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.04.2012 21:33




(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Mic,

ich greife die Frage noch mal auf: Du bist Dir sicher, dass es in dieser Konstellation Dein Kind ist, was da zur Welt kommt? Sei bitte nicht zu naiv - wir haben hier genug Fälle, wo die Frauen einfach einen "Zahlesel" suchen - dieser aber nicht der biologische Vater ist. Wenn es Zweifel gibt, erkenne auch die Vaterschaft nicht an, sondern verlange erstmal die Durchführung eines Vaterschaftstests. Allein an der Reaktion der KM wirst Du sehen, was passiert. Diese Tests könnt ihr auch erstmal privat machen und dann zusammen in den Briefkasten werfen, damit keine Manipulation möglich ist. Sollte es dann Abweichungen geben, könnt ihr immer noch einen gerichtsfesten Test machen.

Auch der Umstand, dass sie schon eine Tochter hat, könnte daraufhin deuten, dass wenn ein Partner nur zur Zeugung des gewünschten Geschwisterkinds benötigt wurde. Aufpassen. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 26.04.2012 21:35
(@mic74)
Schon was gesagt Registriert

Ok den Test könnte ich dann ja noch selber blechen. Soviel hab ich ja noch auf dem Konto. Kann man die Vaterschaft noch widerrufen?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.04.2012 21:41
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hast Du die Vaterschaft schon anerkant vor dem JA? Ansonsten ist die Frist zur Anfechtung einer Vaterschaft 2 Jahre - auch hier aufpassen, dass die Fristen nicht verstreichen. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 26.04.2012 21:42
(@mic74)
Schon was gesagt Registriert

Ja habe ich, ich bin mir aber auch sicher, dass ich der Vater bin. Erstmal abwarten jetzt, vielleicht kommt es noch zu einer gütlichen Einigung wegen dem Umgangsrecht. Wogen müssen sich glätten, Kind muss auf die Welt und dann werden wir sehen, wie sie reagiert. Gemeinsames Sorgerecht haben sie heute im Bundestag bequatscht, sieht wohl nicht schlecht aus für uns Väter. Die CDU/FDP/GRÜNE/LINKE sind wohl der Meinung, dass es nicht ausreicht, wenn die Mutter keinen Kontakt zum KV angibt als Begründung um uns das Recht sorgender Väter zu nehmen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.04.2012 21:50
 Guru
(@guru)
Nicht wegzudenken Registriert

@Gemeinsames Sorgerecht haben sie heute im Bundestag bequatscht, sieht wohl nicht schlecht aus für uns Väter

Mache dir keine Gedanken über unsere Justiz einen Sch....werden die für uns entscheiden , sie machen genau das min. was der Eugh von unsere Politik fordert das absolute minimum.
hast du dir das GSR einmal genau angeschaut ???

mache es lieber nicht  😉

AntwortZitat
Geschrieben : 26.04.2012 22:04
(@mic74)
Schon was gesagt Registriert

Also kein GSR?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.04.2012 22:06
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Mic,

ich bin mir aber auch sicher, dass ich der Vater bin.

diese Sicherheit kannst Du objektiv nur haben, wenn Du Deine Ex von etwa Anfang Juli bis Ende August 2011 an Deine Heizung gekettet und unter ständiger Aufsicht hattest; ansonsten ist das reines Wunschdenken.*

Google mal nach dem Begriff "Kuckuckskind" und den zugehörigen Prozentzahlen - Du wärst nicht der erste und auch nicht der letzte, der sich um ein Kind sorgt und dafür löhnt, obwohl es gar nicht seines ist...

Grüssles
Martin

*PS: Einzige Ausnahme: Du heisst Boris Becker; da sieht man Verwandtschaft auch ohne VS-Test... 😉

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.04.2012 22:08
 Guru
(@guru)
Nicht wegzudenken Registriert

Das GSR können wir uns nicht im Supermarkt kaufen und es steht uns natürlich grundsätzlich zu (grundsätzlich)und hier liegt der Witz dieser Bande.
Du musst tätig werden beim GSR und es gibt einige Hürden entspricht es dem Kindeswohl??stehen die Eltern in einem Konflikt ist das KIndeswohl hier schon wieder fragwürdig usw. usw.!
verstehst du du was ich sagen will ??Umgansrecht /Unterhaltsrecht  sind in erster Linie abhängig vom guten Wille der KM und  Richter.
Dieser entscheidet weil es nur grundsätzlich möglich ist ,Im Unterhaltsrecht gibt es diesen Begriff auch und dieses Wort grundsätzlich kann bei BU ab 3 Jahren verheernde folgen haben.

Dieses System ist fast undurchschaubar frage ein Richter in Berlin und in Hamburg jeder hat seine eigen Meinung und hier liegt die Gefahr eine Klage
das Prozessrisiko ist extrem hoch in diesen Fällen.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.04.2012 22:30
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Mic

Nach vorsichtigen Schätzungen wird davon ausgegangen, dass mindesten jedes 5. Kind vom Kuckuck bestellt wurde. Behalte das einfach mal im Hinterkopf bei all Deinen Überlegungen. Zum Unterhalt:

Dein Netto: 1200€ Gehalt + 456€ Rente. Berufsbedingte Aufwendungen dürfen nur beim Erwerbseinkommen berücksichtigt werden. Da ist Deine Rente schon mal aussen vor, daher dies bitte berücksichtigen. Nur wie kommst Du auf 75€?
220 Tage x 10 Km x 0,30€ / 12 Monate = 55€ pro Monat. So sähe eine Standardrechnung aus. Falls es nicht zutrifft, dann sage, warum. Die Pauschale allerdings würde dann mit 60€ 'günstiger' sein.

Was ist mit einer weiteren Bereinigung Deines Einkommens? Altersvorsorge, notwendige Versicherungen (gerade Du als gebranntes Kind)?

Gruss  oldie

PS an alle: Dies ist das Unterhalts-Forum. Von daher, beschränkt Euch darauf. SR-Dinge oder Umgang etc. können vielleicht angesprochen werden (mit Verweis darauf, im entsprechenden Unterforum einen dies bzgl. Thread aufzumachen), doch wenn die weitere Diskussion in diese Richtung gelenkt wird, wird jeder Beitrag dazu einfach gelöscht. Schaut Euch einfach mal die letzten Beiträge hier an. 😡

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.04.2012 00:04
(@mic74)
Schon was gesagt Registriert

Guten Morgen an alle und speziell Oldie, ich habe angenommen, dass bei der Bereinigung des Einkommens der Bruttolohn zugrunde gelegt wird. Altersvorsorge hab ich ja in meinen Berechnungen mit drin. Halt auch wieder 5% vom Brutto. Also doch vom Netto? Was noch jetzt für mich interessant wäre, was du über Versicherungen gesagt hast. Welche könnte ich da genau mit einrechnen? Von einer Risikolebensversicherung hab ich schon gehört, um im Todesfall das Kind und den weiteren Betreuungsunterhalt abzusichern. Stimmt das? Und welche dann noch? Rechtschutz? Unfallversicherung? Bist du auch der Meinung, dass ein Autokredit nicht abzugsfähig ist? Ist ja auch schließlich eine Aufwendung, die ich mir sonst nicht mehr leisten kann, aber durch meine Behinderung benötige und ich gelesen habe, dass Aufwendungen die durch die Behinderung nötig sind, aus der Unfallrente rauszurechnen sind. So muss erstmal zur Arbeit. Bis dann!

Mic

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.04.2012 07:24




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