Wehren gegen das Ju...
 
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Wehren gegen das Jugendamt? Keiner auf der Seite des Vaters?

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(@dalli67)
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Ich für meinen Teil sehe 2 Wege:

1. Unter der Aufforderung steht eine Widerspruchsbelehrung. Man kann also Widerspruch erheben und auf die offensichtlichen Fehler des Bescheides hinweisen.
2. Zum Jugendamt gehen und Unterhalt nach Stufe 1 der Düsseldorfer Tabelle titulieren.

Ich würde letzteres sofort machen und dem Widerspruch beifügen.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.05.2009 16:03
 sina
(@sina)
Schon was gesagt Registriert

zu meinem Mann:

- 29 Jahre alt, gelernter IT-Systemkaufmann
- einen 7-jährigen Sohn aus einem One-night-stand; er hat erfahren, dass er der Vater ist, da war der Kleine 1 Jahr alt
- Kindesmutter lebt von Hartz IV, bekam bisher immer Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt
- es existiert ein Unterhaltstitel, wonach mein Mann 114% der Düsseldorfer Tabelle zahlen muss
- bislang hatte er eine Unterhaltsherabsetzung auf Null
- Verdienst in STKL 5: 600€ netto
- beabsichtigt im Sept. 3 Jahre Elternzeit ohne Beschäftigung zu nehmen, um sich um unser gemeinsames Kind zu kümmern

Dann sind wir zum Anwalt, der hat ein Schreiben aufgesetzt, dass mein Mann ja gerne zahlen würde, aber nicht kann.

Wichtig vor allem: ab Sept. geht er ja in Elternzeit. Wieso soll er sich jetzt woanders hin bewerben? Er hat doch schon die Elternzeit bei seinem jetzigen AG beantragt. Es würde ihn doch auch kein anderer AG für 3-4 Monate einstellen. Einen Nebenjob kann er dann auch nicht ausführen, weil er sich doch um unser Kind kümmern muss.

Hiiiiiiiiilfeeeeeeeeee! Hat jemand einen Rat. Anderen Anwalt suchen (der scheint grundsäztlich gegen Väter, die nicht zahlen können zu sein)?Was kann man dem Jugendamt antworten? Wie können wir das klären?

Hallo,

also generell halte ich mich ja ziemlich zurück etwas zu schreiben, aber Deine Argumentationen bezüglich auf ein nicht zahlen können Deines Mannes hebt mir den Hut hoch. Das Zitat oben zeugt eher von nicht wollen.

Es wurden Dir hier genügend Tipps gegeben, allerdings eben alles welche, die Du nicht hören möchtest.
Wenn Dein Mann in Elternzeit gehen möchte, dann kann er das tun - wenn er sich den Unterhalt denn leisten kann. Und dafür hat er alles zu tun damit das eben so ist.
Da wäre zum einen die Steuerklasse, zum anderen wie andere schon sagten ein Nebenjob.
In diesem Beruf wäre von ein Netto von mind. 1200 € auszugehen.

Viele Grüße
Sina

AntwortZitat
Geschrieben : 12.05.2009 16:04
(@dalli67)
Zeigt sich öfters Registriert

Wer zu dumm ist ne "Tüte" zu benutzen, insbesondere bei einem ONS, der soll doch bitte nicht jammern, wenn er daraus die Konsequenzen zu tragen hat und ein Amt ihn zum Arbeiten verdonnert.

Es kommt selten vor das ich einer Frau zustimme... aber hier bleibt mir keine andere Wahl :rofl2:

AntwortZitat
Geschrieben : 12.05.2009 16:06
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus didi!

Wie kann man nun das JA zur Antwort bewegen?

In dem ihr dem JA die telefonischen Auskünfte schriftlich bestätigt mit dem Hinweis, wenn ihr bis tt.mm.jjjj keine anders lautende schriftliche Auskunft/Aufforderung kriegt, Eure Bestätigung oder Telefonnotiz als bindend seht.
Mal sehen, ob darauf eine Reaktion erfolgt...

Grüße ausm Süden
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 12.05.2009 16:07
(@Didi81)

@ Marco: Danke. Ich denke das werden wir dann mal versuchen. Im Prinzip wollen wir ja nur Klarheit. Ich war bislang dem JA gegenüber skeptisch, weil die uns damals mal so einen Fragebogen zugeschickt hatten, mit einer 14-tägigen Frist und unbedingt mein Gehalt, Sparbücher etc. angegeben werden sollten. Ich habe aber hinterher im Internet dazu gefunden, dass das JA das gar nicht von mir verlangen kann. Daraufhin kam ja auch nie wieder etwas. Die ganze Thematik ist halt nicht besonders einfach und ich lese und höre immer wieder widersprüchliche Aussagen dazu sowohl vom JA als auch vom Anwalt. Es ist wohl etwas schwierig jemanden zu finden, der einem sagen kann: so ist die Rechtslage und da steht es.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.05.2009 16:17
 elwu
(@elwu)

- es existiert ein Unterhaltstitel, wonach mein Mann 114% der Düsseldorfer Tabelle zahlen muss
- bislang hatte er eine Unterhaltsherabsetzung auf Null
- Verdienst in STKL 5: 600€ netto
- beabsichtigt im Sept. 3 Jahre Elternzeit ohne Beschäftigung zu nehmen, um sich um unser gemeinsames Kind zu kümmern
- Jugendamt hat mal schriftlich einen Fragebogen geschickt, wonach ich (also die Ehefrau) Angaben zum Gehalt, Sparbüchern etc. machen sollte

Hallo,

1) dann hat er ja offenbar mal deutlich mehr verdient. Seit wann und aus welchem Grund ist sein Einkommen so gesunken, dass er die 114% nicht mehr zahlen kann?

2) von wem und warum wurde das wann festgelegt, diese Herabsetzung?

3) es steht ihm nicht frei, diese Steuerklasse zu wählen. Sollte die Sache vor Gericht gehen, wird fiktiv so gerechnet, als hätte er die IV/0,5.

4) das ist sein Privatvergnügen, das nicht zu Lasten von Unterhaltspflichten geht. Er kann auch zehn Jahre lang Elternzeit nehmen. Den Unterhalt für das Erstgeborene muss er dennoch ungeschmälert weiterhin leisten.

5) dein Einkommen geht das JA nichts an, denn das tut bei der Unterhaltsberechnung nicht direkt was zur Sache. Falls die Sache vor Gericht kommt aber indirekt schon, dann wird deinem Mann nämlich ggf. der Selbstbehalt reduziert, bis das Ergebnis an Unterhalt 'passend' gemacht ist.

Er wird also ganz sicher zahlen müssen, wenn das vor Gericht kommt. Das teure und eh aussichtslose Prozedere solltet ihr allen Parteien ersparen und den Titel bedienen. Wie dein Mann das finanziert, ist primär sein Bier, sekundär natürlich auch deines. Überdies laufen mit jedem Monat weitere Unterhaltsschulden bei ihm auf, und die verfallen erst nach 30 Jahren.

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 12.05.2009 17:46
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

:geschlossen:

Da die Dame ihren Account gelöscht hat, macht es wenig Sinn weiterzudiskutieren.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 12.05.2009 18:28
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Da die Dame ihren Account gelöscht hat, macht es wenig Sinn weiterzudiskutieren.

...was ja nicht selten passiert, wenn hier nicht die erwünschten Antworten kommen. In diesem Fall muss man sich die weniger erwünschten Antworten eben von Jugendämtern und Gerichten abholen.

Grüssles
Martin
(der wenig Verständnis dafür hat, dass erwachsene Menschen sich das Hobby "wir kriegen ein Kind" ganz easy von der Allgemeinheit finanzieren lassen)

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.05.2009 18:40
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