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Wegstrecke! Muß ich die ganze strecke zu meinem Kind fahren?

 
(@lumpi-83)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

wie verhält es sich mit der Wegstrecke wenn ich mein Kind am WE zu besuch habe?
Muß ich mein Kind die volle Strecke holen und wieder zur KM bringen oder muß ich nur die
halbe Strecke zurücklegen?
Grund ist das mein Kind 150 Km von mir entfernt wohnt und die KM nicht bereit ist die halbe
Strecke zu fahren.


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 16.05.2011 18:55
(@sleepy)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Lumpi83,

grundsätzlich hat der Umgangselternteil die Kosten des Umgangs zu tragen (also auch das Abholen und Zurückbringen).

In Ausnahmefällen - wenn die KM die Entfernung geschaffen hat, kann diese zur Beteiligung herangezogen werden.

Gefühlsmäßig würde ich sagen, dass Du dies bei "nur" 150 km nicht durchsetzen kannst.

lg
sleepy


Sleepy

AntwortZitat
Geschrieben : 16.05.2011 19:03
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.

Es ist auf jeden Fall ein "Uphill Battle".

Auch wenn die Mauer des Umgangskostenverlieses langsam Risse bekommt, wird wohl noch ein tausendjähriges Reich untergehen müssen, bevor das in den Richterköpfen ankommt.

Von Allem wenn es bereits einen Titel gibt und du durch bisherige Fahrten bewiesen hast, dass es dir ja anscheinend möglich war, wird es schwierig.

Und natürlich teuer.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.05.2011 20:55
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

und du durch bisherige Fahrten bewiesen hast, dass es dir ja anscheinend möglich war, wird es schwierig.

Und natürlich teuer.

es geht ja nicht nur um die Kosten, sondern auch um den Zeitaufwand - 600 km am Wochenende summieren sich leicht zu 8 Stunden im Auto. Die Beschäftigung mit der Frage, wer die Entfernung geschaffen hat, ist aber sowieso akademisch, wenn bei der Mutter nix zu holen ist: Dem Einwand "kein Geld" oder "kein Auto" ist wenig bis nichts entgegenzusetzen.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.05.2011 22:32
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

es geht ja nicht nur um die Kosten, sondern auch um den Zeitaufwand - 600 km am Wochenende summieren sich leicht zu 8 Stunden im Auto. Die Beschäftigung mit der Frage, wer die Entfernung geschaffen hat, ist aber sowieso akademisch, wenn bei der Mutter nix zu holen ist: Dem Einwand "kein Geld" oder "kein Auto" ist wenig bis nichts entgegenzusetzen.

Warum setzen sich die Experten sich nicht mal akademisch mit diesem Thema auseinander und erkennen, das sich nichts unrealistisches realisieren lässt, wenn es akademisch nicht einmal befasst worden ist.Ich kenne jedenfalls niemanden, der sich akademisch mal damit befasst hat, oder jemanden der sich überhaupt Gedanken darüber macht, wie der Umgangsberechtigte diese Entfernung zu den Kindern bewältigen soll ohne dabei Unterzugehen.
Akademisch betrachtet: Sinn und zweck der Gesellschaft?
Gruss Wedi


AntwortZitat
Geschrieben : 17.05.2011 00:03
(@nadda)
Registriert

Hi,

denke auch das ist eine Entscheidung die an mehreren Faktoren hängt.

In unserem Fall wurde ich gerichtlich dazu verdonnert einen Teil der Umgangskosten zu tragen. Das ganze obwohl der Vater die Entfernung geschaffen hat und obwohl der Vater keinen Unterhalt bezahlt. Auch das ist also möglich.

KV hat in unserem Fall aber den "armer kranker Mann" Status, mit dem er wohl immer wieder Bonuspunkte erreicht.

Man kann immer versuchen erstmal in Ruhe drüber zu sprechen. Da es um gemeinsame Kinder geht gibt die ein oder andere Frau vielleicht auch nach. Wenn das nichts hilft, könntest du es über die Erziehungsberatungsstelle versuchen. Rechtlich hast du vermutlich relativ schlechte Karten, aber unter Umständen geht es eben doch.

LG
Nadda


AntwortZitat
Geschrieben : 17.05.2011 09:10
(@rb777)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo,

diesen Uphill Battle haben wir ja auch vor uns, falls die Klage überhaupt zugelassen wird. Aber ich denke es hat sich zu Teil schon etwas in den Richterköpfen getan als ich meinen Antrag zur Mithilfe am Umgang gesellt habe. Nicht beim Amtsgericht aber das OLG war sehr gut eingelesen und hatte sich im Vorfeld informiert und Gedanken gemacht. Das gibt einen doch Hoffnung.Ich bin nur froh nicht aufgegeben zu haben.

LG Ronny


AntwortZitat
Geschrieben : 17.05.2011 12:46