Wegfall Kindesunter...
 
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Wegfall Kindesunterhalt erhöht Ehegattenunterhalt?

 
(@moses)
Schon was gesagt Registriert

Hallo liebe Gemeinde,

Zahle seit 1995  an nichterwerbstätige Ex Ehegattenunterhalt und  für ein Kind (18) Kindesunterhalt.

Meine Frage ist nun:

Führen Einsparungen oder Komplettwegfall des KU, automatisch zu höherem EU Anspruch? Frage vor dem Hintergrund, dass der KU ja bei Ermittlung des EU bisher vom Einkommen abgezogen werden kann.

Vielen Dank für eine schnelle Antwort.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.07.2009 16:46
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

*schluck*

Du zahlst EU trotzdessen das Kind seit geraumer Zeit eines verminderten Betreuungsaufwand bedarf? Gibt es hierzu einen Titel (Urteil, Beschluss, Vergleich) ?

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 19.07.2009 17:29
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Führen Einsparungen oder Komplettwegfall des KU, automatisch zu höherem EU Anspruch? Frage vor dem Hintergrund, dass der KU ja bei Ermittlung des EU bisher vom Einkommen abgezogen werden kann.

Du kannst auf zwei Arten an die Frage rangehen:

  • 1. Versuchen, aus der Rechtssprechung eine tiefere Systematik zu solchen Fragen rauszulesen. Du wirst aber feststellen, dass es die nicht gibt. Trotzdem kannst Du ja mal hier anfangen: http://lexetius.com/2001,770 Oder auch sehr schön: http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-1242.html
  • 2. Du kannst Dich auf die empirische Tatsache verlassen, dass diese Frage noch niemand gestellt hat oder man zumindest nichts davon hört - wer viel fragt, kriegt auch viel Antworten

AntwortZitat
Geschrieben : 19.07.2009 18:05
(@moses)
Schon was gesagt Registriert

Hallo liebe Gemeinde,

Möchte meine Frage aufgrund der untenstehenden Antwort von deepthougt nochmal verdeutlichen.

Zitat von: deepthougt am 19. Juli 2009
"Du zahlst EU trotzdessen das Kind seit geraumer Zeit eines verminderten Betreuungsaufwand bedarf? Gibt es hierzu einen Titel (Urteil, Beschluss, Vergleich)?"

Nein.

Einen gerichtliches Urteil oder Beschlussgibt es nicht. Bezahle aufgrund beiderseitiger anwaltlicher Vereinbarung (zuletzt geändert 2005) bei einem bereinigten Nettoeinkommen von 2560,- Euro für den KU 378.- und 822.- EU.

Ex (55 Jahre) findet angeblich keine Arbeit. Seit 2005 werden ärtzlichen Atteste (Rückenprobleme) vorgelgt , wonach sie nicht arbeitsfähig sei.  So wie es aussieht bezahle ich EU bis zum Ende.

Deswegen meine Frage, ob Wegfall oder Reduzierung beim KU, Anspruch auf höheren EU mit sich bringt. Da sich ja dann mein zur Verfügung stehendes Einkommen erhöhen würde.

Die Frage ist im Moment theoretisch, da das Kind noch in die Schule geht (11. Klasse Gymnasium).

Ist die Fragestellung jetzt verständlicher?

Grüße von Moses

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.07.2009 21:41
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Moses

Prinzipiell würde ich vordergründig den EU an sich in Frage stellen, denn hier gibt es durchaus Hoffnung für Dich. Ansonsten dürfte jetzt nach 14 Jahren Scheidung höhere EU-Ansprüche als bisher (lediglich wegen Wegfall eines weiteren Berechtigten = Kind) schwer durchsetzbar als auch vermittelbar sein.

Ist es ein aussergerichtl. Vergleich, um den es sich handelt, oder lediglich eine Vereinbarung? Gibt es eine wie auch immer geartete Terminierung? Warum wurde das frühere Altersphasenmodell (0/8/15) nicht angewendet?
Sehe zu, den EU loszuwerden. Ich sehe bisher hier keine Notwendigkeit von dauerhaften Unterhaltsleistungen an Deine Ex.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.07.2009 17:33