Hallo zusammen,
habe folgende Situation und ich hoffe irgend jemand kann mir passende Tips geben :
Also, meine Ex und ich haben uns seit der Geburt unseres Kindes genau jeweils 50% vorbildlich um unser Kind gekümmert, somit ein reines Wechselmodell.
Ich habe somit 2007 aufgehört Unterhalt an die Mutter zu zahlen, da beim Wechselmodell ja beide Elternteile jeweils an den anderen den finanziellen Unterhalt zahlen müssen, es sich somit bei uns beiden gegeneinander aufgehoben hat.
Meine Ex hat natürlich sofort versucht den Unterhalt einzuklagen.
Hier die Historie :
Anfang `07 Klage von der Mutter vor dem Amtsgericht `` Kind wurde gar nicht zu 100% betreut, somit will die Mutter den vollen Unterhalt enklagen.
01.09.08 :
- Urteil Amtsgericht, es wurde durch mehrfache Zeugenaussagen der Kindergärtnerin, Lehrer ,Omas, Opas, und unserem Kind selbst vor Gericht bewiesen dass unser Kind von beiden Elternteilen bis dato zu 50% betreut wurde, also Wechselmodell, somit beide Elternteile gegeneinander unterhaltspflichtig, der Mutter steht somit nur die Hälfte zu mit dem Hinweis, dass dem Vater die andere Hälfte zusteht, sich die Zahlungen eigentlich gegenseitig aufheben. Weiterer Hinweis im Urtei : Es ist zum Kindeswohl, dass das Kind weiterhin zu 50% betreut wird, dies kann nicht einseitig von der Mutter aufgehoben werden ( das hatte sie natürlich versucht, um den gesamten Unterhalt einzuklagen )
Anschließen Schreiben meines Anwaltes an die Gegenseite : Bitte um Bestätigung der gegenseitigen Aufhebung.
Oktober `08 :
- Die Mutter pfändet ihren Anteil ohne Reaktion auf unser Schreiben im vollem Umfang ein.
Mittlerweile wurde ein Sorgerechtsverfahren gegen die Mutter vom Amtsgericht eingeleitet, da die Mutter das Wechselmodell seit dem Urteil versucht komplett zu verhindern.
23.10.08 :
- Antrag auf Klage und Prozesskostenhilfe meinerseits an das Amtsgericht , 50% rückständiger Anteil der Mutter seit Anfang `07 wird nun von mir über meinen Anwalt eingeklagt. Parallel wird das Jugendamt eingeschaltet, damit die 50% Regelung von der Mutter wieder eingehalten wird.
Seit Oktober `08 monatlich schreiben an das Amtsgericht den Prozesskostenantrag endlich zu bearbeiten.
26.02.09 :
- ab 01.03. wechselt unser Kind komplett zu mir ( Jugendamt hat festgelegt, dass Wechselmodell nicht mehr funktioniert, da weiterhin von der Mutter gegengesteuert wird ),bis dahin weiterhin Wechselmodell, im Schreiben an das Amtsgericht nochmals der Hinweis nun endlich Prozesskostenhilfe zu genehmigen zum rückständigen Unterhalt ab April 07 für den Zeitraum des Wechselmodels bis zum 01.03.09
Ab 01.04. wechselt unser Kind komplett zur Mutter ( Da ich berufstätig bin mußte er vor und nach der Schule in den Hort, die Mutter hat ihm versprochen wenn er zurückkommt hört sie komplett auf zu arbeiten, er muß nicht mehr in den Hort und bekommt Meerschweinchen.....super Sache...ich habe aber nicht dagegengehalten,so weh es mir tat habe ich mein Kind unterstützt und ihn gehen lassen, ab 01.04 bin ich also typischer alle zwei Wochen Wochenendpapi geworden und zahle natürlich den vollen Unterhalt... )
06.05.09
- Nochmals Hinweis an das Amtsgericht : Prozesskostenhilfe für Rückständigen Unterhalt ist endlich zu genehmigen ! Jetzt mit Auflistung der kompletten Kosten in der Klage, ca. 5000€ Rückstand der Kindesmutter für den zurückliegenden Zeitarum. Weiterhin keine Reaktion des Gerichtes
10.07.09
- Reaktion des Amtsgerichtes auf den Antrag auf Prozesskostenhilfe vom 23.10.08 ( immerhin ein 3/4 Jahr später ) !
`Prozesskostenhilfeantrag für Klage auf rückständigen Unterhalt keine Aussicht auf Erfolg, da Kind jetzt bei der Mutter lebt, es kann nur der das Kind vertreten bei dem es in der obhut ist, das ist jetzt die Mutter, Klage ist unzulässig !
Reaktion meines bis dahin eh unqualifizierten Anwaltes : Ich kann nichts dafür, das Geld ist weg. Das Gericht hat gesagt der zuständige Richter hatte erst keine Zeit und befindet sich jetzt seit Monaten im unbezahlten Urlaub,jetzt hat ein anderer Richter das bearbeitet, jetzt wohnt das Kind ja wieder bei der Mutter und der Rückständige Unterhalt ist somit weg.
Kann das richtig sein, dass das Gericht erst ein 3/4 Jahr später reagiert und dann die Klage nicht zulässt weil unser Kind heute wieder bei der Mutter wohnt ?
Bis zum Zeitpunkt des Antrages im Oktober `08 und weit darüber hinaus, bis zum 01.03.09 wurde das Wechselmodell gelebt, der rückständige Unterhalt der Kindesmutter fällt in diesen Bereich.....es muß doch möglich sein den rückständigen Unterhalt aus dem Zeitraum April 07 bis März 09 von der Kindesmutter zu bekommen obwohl unser Kind ab dem 01.04 bei der Mutter wohnt....
Es kann doch wohl nicht wahr sein, dass ich den vorgeleisteten Unterhalt nicht mehr zurückbekommen kann, weil das Gericht ein 3/4 jahr nicht auf unseren Antrag reagiert hat ! Hätten die zeitnahe reagiert, hätte ich den Unterhalt auf Grund des Urteiles vom Sept.`08 ganz klar einklagen können und hätte diesen wahrscheinlich schon.
Kann mir jemand Tips geben wie ich jetzt weitermachen soll ?
Hat jemand vielleicht auch rechtliche Erfahrung mit so einem Fall ?
Für mich ist das Amtsgericht verantwortlich, ab Zeitpunkt des Antrages auf Prozesskostenhilfe war das doch ganz klar offiziell....ich als Vater kann doch nicht für diese enorme zeitliche Verzögerung des Gerichtes verantwortlich gemacht werden.....
Dank im Voraus an Alle ...
Moin,
10.07.09
- Reaktion des Amtsgerichtes auf den Antrag auf Prozesskostenhilfe vom 23.10.08 ( immerhin ein 3/4 Jahr später ) !
`Prozesskostenhilfeantrag für Klage auf rückständigen Unterhalt keine Aussicht auf Erfolg, da Kind jetzt bei der Mutter lebt, es kann nur der das Kind vertreten bei dem es in der obhut ist, das ist jetzt die Mutter, Klage ist unzulässig !
Ja, das stimmt. Klagegegenstand und -grund sind mit dem Wechsel entfallen. Ist mir auch passiert. Keine Chance für dich.
Kann das richtig sein, dass das Gericht erst ein 3/4 Jahr später reagiert und dann die Klage nicht zulässt weil unser Kind heute wieder bei der Mutter wohnt ?
Das ist tatsächlich so. Faulheit ist nicht justiziabel.
Kann mir jemand Tips geben wie ich jetzt weitermachen soll ?
Du könntest den zuständigen Richter auf Schadensersatz wegen Verfahrensverschleppung verklagen. Wenn du das machst und damit durchkommst, bekommst du den vatersein.de-Orden in Platin.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Kann mir jemand Tips geben wie ich jetzt weitermachen soll ?
Hallo,
du solltest auf jeden Fall eine Beschwerde über Richter Untätig verfassen und an den Präsidenten des Gerichts senden. Es kommt dabei für dich nichts raus, das ist sicher. Ebenso sicher ist aber auch, dass der Richter hinfort ein kleines Mäkelchen haben wird. Jeder Betroffene sollte sich in solchen Fällen stets beschweren.
/elwu,
wer sich nicht beschwert, lebt verkehrt.
Mein Anwalt hat gesagt er könnte eine Beschwerde gegen das Oberlandesgericht verfassen, dann wird das wohl auch nix bringen.....aber trotzdem hätte mein Anwalt mich darauf hinweisen müssen, dass wir danach keine Chance mehr haben.....so ein shit
