Hallo Foris
Ich habe diesen Post schon im Planetmensch eingestellt und bin auf dieses Forum aufmerksam gemacht worden...
Vielleicht hat einer von euch Rat.....
Bin eher stille Mitleserin_hatte letztes Jahr mal gepostet, aber da in unserer Patchworkfamilie soweit alles ganz gut läuft/lief gab's nie Grund sich Rat zu suchen..........jetzt schon!
Mein LG (seit 3 1/2 Jahren) hat eine 10 Jährige Tochter die in den letzten 3 Jahren zu ca. 50% (Dienstag nach der Schule bis Montag zur Schule) bei uns lebt.Wir sind auch
im vergangenen Jahr deswegen in eine grössere Wohnung gezogen, mit eigenem Kinderzimmer etc.
Übernehmen alle Kosten_Essen,Klamotten,Schulranzen,Ausflüge,Urlaub!Ganz klar!
Soweit läuft alles hervorragend.Die Kleine hat mich in ihr Herz geschlossen....für sie ists inzwischen ganz normal eine Woche hier, eine Woche da zu sein....sie findets prima;da wir nahe beieinander wohnen sind auch Schule, Freunde etc. die gleichen!
Auch das Verhältnis mit Ex ist soweit OK.
So.....Ex ist allerdings Sozialhilfeempfängerin. Die Kleine ist bei ihr gemeldet_sie haben kein gemeinsames Sorgerecht
(klappte ja auch immer so....), sie kassiert Kindergeld und Unterhalt für die Kleine.
Nicht, dass Sie nicht arbeiten gehen könnte............aber das ist ein Kapitel für sich.
Jetzt kam ein Schreiben vom Amt, mein LG ist als 'nicht Unterhaltzahlender' nun aufgefordert worden seine gesamten
Vermögensverhältnisse offenzulegen_und meine als LGtin gleich mit
Oder er verpflichtet sich die momentan monatlichen Unterhaltszahlungen von 430€ zu leisten....dann müsste er nichts ausfüllen.
Das war erstmal ein mega-Schock.Uns war garnicht bewusst, wieviel Sie kassiert....wir leisten ja die Hälfte zum Unterhalt und bekommen nix?!?Nicht das wir was wollen, aber Sie kassiert und kriegt den H. nicht hoch_und jetzt sollen wir dafür auch noch aufkommen.
Mein LG macht momentan den Quereinstieg in den Lehrerberuf und bekommt ein Referendarsgehalt von ca. 1000,-€/mon.
Ich selbst bin Freiberuflerin_mein monatliches Einkommen wechselt ständig, ist aber auch nicht so riesig.
Kennt jemand so einen Fall und wie wird in der Regel entschieden?
Sie bezieht den Kindsunterhalt seit Anfang des Jahres_kann noch rückwirkend Geld verlangt werden.....
Wir sind ziemlich gefrustet, weil wir uns echt kaputtarbeiten, nebenbei noch die hälftige Kinderbetreuung&Erziehung
übernehmen und jetzt das!!!!
Brauche dringend Rat
Mira
Moin,
Dienstag nach der Schule bis Montag zur Schule
Das ist nach meiner Rechnung mehr als hälftige Betreuung? Aber das nur so am Rande.
Nun aber das für euch beide notwendige zur Beruhigung:[list=1]
Ich vermute, es ist kein Titel über die Zahlung von KU vorhanden?!
Ihr müsst mit der Ex reden, sonst platzt das Ding evtl. völlig unkontrolliert. Erst wenn ihr ein gemeinsames Vorgehen abgestimmt habt, ist das JA dran. Diesem ist klar zu machen, dass in der hälftigen Kindesbetreuung bedingt, kein KU geschuldet wird.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Moin mira,
darüber hinaus empfehle ich, dass sofort das gemeinsame Sorgerecht erklärt wird. Ich bin mir nicht ganz sicher, ich glaub, das geht ziemlich einfach beim Jugendamt, da wissen andere sicherlich mehr als ich. Dann kann der Vater das Kind mit Zweitwohnsitz bei sich anmelden, das stärkt seine Situation.
Mich würde mal interessieren, auf welche Paragraphen die sich beim Sozialamt berufen, wenn sie dein Einkommen wissen wollen, dafür gibt es nämlich definitiv keine Rechtsgrundlage. Grundsätzlich also nicht ins Bockshorn jagen lassen!
eskima
vielen dank für die schnellen Antworten.....
dienstag bis montag bei uns und dann montag bis dienstag bei der mama, also 6 von 14 tagen 😉
die beiden haben auch telefoniert und sich darauf geeinigt nächste woche einen termin bei der sachbearbeiterin
dieser ArGe???????(was ist das) zu vereinbaren.
wir wollten uns gerne vorher mit der KM zusammensetzen, damit eben nix 'schief' läuft und keiner was sagt, was negativ verwendet werden kann, aber sie hatte da wohl kein interesse
und meinte eine halbe stunde vor dem termin wird auch noch genügen.....argh_das ist leider so ihr stil!
warum dann der vordruck für sämtlichen angaben über das vermögen der ehegattin/lebensgefährtin
😮
laut ihren aussagen erhält sie auch keine 430€ ku vom amt, sondern knapp über 200€....woher dann die differenz_
ich vermute das ist der kinds-anteil zur staatlich gezahlten wohnungsmiete etcpp???
genaueres wird uns aber nur die dame vom amt sagen können.
oh mann...die kleine ist gerade bei uns und wenn ich mir das fröhliche kind so angucke möcht ich nicht, dass
sie in die schusslinie gerät!!!
aber unserer meinung nach tun wir unseren part ja schon dazu_gerne auch 7/7 tage....das wollte die KM aber bisher nicht, da sie nach 'tagessätzen' ku bezieht und das geld dann fehlen würde????
offenbar weiss das amt dann doch schon, dass ein wechselmodell vorliegt??
mir schwirrt der kopf.
lieben gruss_mira
Rehi mira,
die beiden haben auch telefoniert und sich darauf geeinigt nächste woche einen termin bei der sachbearbeiterin
dieser ArGe???????(was ist das) zu vereinbaren.
Die Arge ist eine Arbeitsgemeinschaft Sozialamt/Arbeitsamt soweit ich das weiß. Gut für die Eltern, dass sie sich geeinigt haben. Aber anstelle deines LG würde ich da nicht, ohne die Rechte zu kennen, hingehen. Die Arge ist für die Ex zuständig, die Ex bekommt von denen Geld. Im Gegenzug prüft die Arge, ob die Ex irgendwelche Ansprüche gegen Dritte hat (in diesem Fall Kindsvater) um selbst weniger zahlen zu müssen.
warum dann der vordruck für sämtlichen angaben über das vermögen der ehegattin/lebensgefährtin
Der Staat ist pleite und versucht mögliche Mittel von anderen für den Unterhalt von Mutter und Kind zu bekommen, damit er selbst nicht zahlen muß. Einerseits natürlich verständlich, aber in Bezug auf deine Auskunft rechtswidrig. Du bist nicht zur Auskunft verpflichtet, weil du nicht mit dem Kind verwandt bist!
laut ihren aussagen erhält sie auch keine 430€ ku vom amt, sondern knapp über 200€....woher dann die differenz_
Lt. Düsseldorfer Tabelle liegt der Kindesunterhalt bei 257 plus hälftiges Kindergeld. Die Arge zahlt 206 (glaub ich, können auch 207 Euro sein) plus anteilige Miete.
genaueres wird uns aber nur die dame vom amt sagen können.
Bleibt die Frage, ob die Dame vom Amt dies auch tut. Ich kann euch nur empfehlen, dass ihr euch selber schlau macht, nach meiner Erfahrung könnt ihr euch nur selber helfen.
Gibt es irgendeinen Titel über KU? Ansonsten muß der erstmal gefordert werden. Es wäre mir völlig neu, dass die Arge jetzt zwecks Einkommensüberprüfung Belege vom Vater anfordern darf, normalerweise läuft das über das JA oder über einen Anwalt.
Wie Deep schon schrieb, bei hälftiger Betreuung gibt es keine Barunterhaltspflicht. Wie sieht es in den Ferien aus, wenn man die Ferienzeiten dazuzählt, kommt es dann auf 50/50 raus?
Gruß
eskima
hallo eskima_
ferienzeiten sind auch 50/50 aufgeteilt.es kommt ausserdem hin und wieder vor, dass wir die kleine in unserer nicht-kinderwoche einen abend 'nehmen', weil KM auf konzert geht o.ä.
generell läuft das aber nach plan, damits nicht zuviel hin und her wird.
eigentlich das beste modell, das ich mir so vorstellen kann.......
ein titel für KU besteht nicht_ich selbst weiss ehrlich gesagt gar nicht, was das ist?!
gibt es irgendeine offizielle stelle für beratung in dieser hinsicht, oder sollte man sich schon vor dem ersten gespräch an einen RA wenden?
p.s. wir leben in einer grossstadt, wo's so ziemlich alles geben dürfte....
grüsse_mira
Hi,
Es wäre mir völlig neu, dass die Arge jetzt zwecks Einkommensüberprüfung Belege vom Vater anfordern darf, normalerweise läuft das über das JA oder über einen Anwalt.
Sie darf. Siehe §§ 60 ff SGB II. Die ARGE hat einen eigenen Auskunftsanspruch gegen den Kindesvater, nicht aber gegen die Lebensgefährtin des Kindesvaters.
gibt es irgendeine offizielle stelle für beratung in dieser hinsicht, oder sollte man sich schon vor dem ersten gespräch an einen RA wenden?
Je nach dem wie es am Wohnort geregelt ist, kann man sich bei geringem Einkommen an die ÖRA (öffentliche Rechtsauskunft) wenden, oder beim Armtgericht einen Beratungshilfeschein beantragen, mit dem dann ein Rechtsanwalt seiner Wahl aufgesucht werden kann, der die rechtliche Beratung durchführt.
Gruss
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
@ sky
Danke 🙂
@ mira
Ich hab jetzt gegoogelt und nichts Anwendbares gefunden. Mir scheint es ein großes Problem für die Arge zu sein, das Kind als "Wechselmodellkind" zu berechnen. Das Finanzamt kennt das "halbe" Kind, die Arge nicht. Also wird das Kind bei der Arge entweder dem Vater oder der Mutter zugerechnet, mit allen Konsequenzen, die da wären:
a) Kind bei der Mutter: Wohnungsgröße 60 qm, Mietanteil fürs Kind wird mitgerechnet, der volle Satz für die Lebenshaltungskosten wird gezahlt.
b) Kind nicht bei der Mutter: Wohnungsgröße 45 qm, kein Mietanteil fürs Kind und auch keine Lebenshaltungskosten, Umgangskosten werden meist nach großen Schwierigkeiten als Darlehen bewilligt.
Es steht also für die Ex viel auf dem Spiel.
Gruß
eskima