Hallochen,
mein 16 jähriger Sohn lebt zur Zeit bei meiner Noch-Frau.Wir spielen mit dem Gedanken, das Wechselmodell zu praktizieren.
Frau bezieht ALG II.Würden bei der 50/50 Betreuung meinem Sohn die hälftigen Mietkosten weiterhin zustehen und die hälftige Regelleistung?
Vielleicht kennt sich je hier jemand mit dem Wechselmodell aus....
Schönen Sonntag zusammen,
Zucker
Moin,
der höhere Raumbedarf entsteht bereits bei "normaler" Umgangshäufigkeit. Unter Umständen wird sich das Amt quer stellen. Aus diesem Grunde ist es wichtig, auf einen rechtsmittelfähigen Bescheid zu bestehen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!