Wechselmodell
 
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Wechselmodell

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(@ludger)
Schon was gesagt Registriert

(...) ABER:

Beide Eltern sind Betreuungseltern. KU wird nicht fällig.

Wo ich dir beim Kindergeld noch Recht gebe, sehe ich diese deinige Aussage mit Kopfschütteln.
Spielen wir mal den Fall:
Trennung ist amtlich (eingetragene Adressen von KM und KV);
Kind ist bei KM gemeldet;
KV wäre / ist KU-pflichtig - sagt BGB; Nachweise KU sind fällig!
Alles andere interessiert niemanden!

Den KU nicht zu zahlen, halte ich für seehr bedenklich. Dann eher sollte man sich nach der Zahlung einigen..

1.
Wenn das Modell nicht schriftlich protokolliert ist und irgendwann der Rosenkrieg mal beginnen würde, dann hätte der KV für die Wechselzeit (ich könnte auch "-jahre" schreiben 😀 ) ein Problem!!!
2.
Wenn das befürwortet werden würde, dann sollte sich jeder Umgangsvater mal überlegen, ob und wieviel KU er prozentual absetzen sollte, denn die Wochenende kosten auch Geld!

@Jens
Alter Schwarzseher 😛

Tschau
Nico

Also, wenn die Kinder 50% bei Dir leben, lass auf jeden Fall einen Nebenwohnsitz bei Dir eintragen. Innerhalb einer Stadt brauchst Du dafür die eine Erklärung Deiner Ex.
Kindesunterhlat leistest DU (durch Deine Betreuung). Auf KEINEN FALLl brauchst Du Barunterhalt zahlen!!!
Allerdings wird dann ggf. Trennungs/Ehegattenunterhalt entsprechend höher und finanziell ändert sich wenig. Daher solltest Du bei einem Streit dies durchrechnen (Die Differenz beträgt 1/14 des Kindesunterhaltes)

Und Wechselmodelle gibt es schon mal öfters. Bei mir auch. Laut Gesetz ist dies Theorhetisch sogar "normal", denn es heißt. Die Kinder sollen bei beiden Eltern gleichviel Umgang haben, sofern dies möglich ist.

Vom Kindergeld (das NUR nach Hauptwohnsitz ausgezahlt wird) steht Dir auch 50% zu. Allerdings musst Du von allen besonderen Kosten (Schule, Versicherungen, Vereine, Brille, Kommunion/Konfirmation, Krankheistkosten (über Medizin hinaus)) auch die Hälfte übernehmen.
Ludger

AntwortZitat
Geschrieben : 05.04.2005 13:18
(@papa-nico)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Ludger!

Kindesunterhlat leistest DU (durch Deine Betreuung). Auf KEINEN FALLl brauchst Du Barunterhalt zahlen!!!
Allerdings wird dann ggf. Trennungs/Ehegattenunterhalt entsprechend höher und finanziell ändert sich wenig. Daher solltest Du bei einem Streit dies durchrechnen (Die Differenz beträgt 1/14 des Kindesunterhaltes)

:question: Irgendwie stehe ich grad auf der Leitung... Kannst du das präzisieren?
Weiterhin setze ich einen Streit nicht vorraus, dann würde das Modell wohl kaum praktisch funktionieren! Ein nachfolgender Streit ist sicher auch denkbar, nur dann würde sich noch mehr ändern...

Laut Gesetz ist dies Theorhetisch sogar "normal", denn es heißt. Die Kinder sollen bei beiden Eltern gleichviel Umgang haben, sofern dies möglich ist.

Mich würde die Quelle interessieren. Kannst du mir etwas zukommen lassen?

Tschau
Nico

Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
Der andere packt sie kräftig an - Und handelt.
(Dante)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.04.2005 13:34
(@ludger)
Schon was gesagt Registriert

Hi Ludger!

Kindesunterhlat leistest DU (durch Deine Betreuung). Auf KEINEN FALLl brauchst Du Barunterhalt zahlen!!!
Allerdings wird dann ggf. Trennungs/Ehegattenunterhalt entsprechend höher und finanziell ändert sich wenig. Daher solltest Du bei einem Streit dies durchrechnen (Die Differenz beträgt 1/14 des Kindesunterhaltes)

:question: Irgendwie stehe ich grad auf der Leitung... Kannst du das präzisieren?
Weiterhin setze ich einen Streit nicht vorraus, dann würde das Modell wohl kaum praktisch funktionieren! Ein nachfolgender Streit ist sicher auch denkbar, nur dann würde sich noch mehr ändern...

Laut Gesetz ist dies Theorhetisch sogar "normal", denn es heißt. Die Kinder sollen bei beiden Eltern gleichviel Umgang haben, sofern dies möglich ist.

Mich würde die Quelle interessieren. Kannst du mir etwas zukommen lassen?

Tschau
Nico

Hier ein Auszug zum Unterhalt:

Obwohl der Kindesunterhalt im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) klar definiert ist, wissen Alleinerziehende, dass der Bar-Kindesunterhalt in keinem Verhältnis zu dem steht, was Kinder tatsächlich brauchen. Das BGB schreibt vor, dass zunächst beide Elternteile gegenüber ihren Kindern unterhaltspflichtig sind. Allerdings differenziert der Gesetzgeber hier in Barunterhalts- und Betreuungsunterhaltspflicht: der Elternteil, bei dem das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat, ist betreuungsunterhaltspflichtig. Diese Verpflichtung erfüllt der betreuende Elternteil in der Regel durch die Pflege und Erziehung des minderjährigen und unverheirateten Kindes.

Der abwesende und nicht betreuende Elternteil, meist der Vater, ist für das Bare zuständig. Mit der Barunterhaltspflicht sind sämtliche Kosten gemeint, die für ein Kind ausgegeben werden: Essen, Wohn-, Fahrt- und Telefonkosten. Auch die Kosten für Ferienfahrten oder Kindergartenbeiträge sollten vollständig vom abwesenden Elternteil im Rahmen der Barunterhaltspflicht getragen werden. Leider sind das nur theoretische Vorgaben, die mit der Praxis der Unterhaltszahlung für Kinder in Einelternfamilien nichts zu tun haben. Die betreuenden Elternteile, meistens die Mütter, müssen zum größten Teil neben dem Betreuungsunterhalt auch für den Barunterhalt ihre Kinder aufkommen

Quelle: http://www.vamv-badoeynhausen.de/html/tabelle.html

Den Auszug zum Gesetz finde ich nicht mehr, aber interessant könnte für Dich sein:
z. B. http://www.trennungsfaq.de/umgang.html#kindwillnicht

AntwortZitat
Geschrieben : 05.04.2005 18:03
(@kleinegon)
Nicht wegzudenken Registriert

@ Ludger

http://www.trennungsfaq.de/umgang.html#kindwillnicht

Vielen Dank für diesen Link !!!!
Der Link zum VAMV enthält m.E. falsche Angaben, wie z.B. die Kosten für Ferienreisen etc. Hier gibt es Urteile, die außergewöhnliche Kosten zwischen den Eltern hälftig aufteilen.
@Biga
Ich weiß, dass Du den hälftigen Aufenthalt praktizierst. Wenn man den Respekt zum anderen Elternteil behält, eben weil er/sie Vater / Mutter ist, dann funktioniert das Wechselmodell einer geringen Kommunikationsebene. D.h. für mich: Gespräche über die Kinder, Terminabsprachen, Änderungen der Termine usw. Und wenn man dann noch alternative Kommunikationswege akzeptiert (FAx, Mail, SMS etc.), weil man eben die Stimme des anderen an einem Tag nicht mehr hören kann, dann kann das auch funktionieren. Eine gute, persönliche Kommunikation (also dass man über Gott und die Welt reden kann) braucht es m.E. nicht.
@Jens

Und wenn das funktionieren würde, dann denke ich gäbe es auch keinen wirklichen Grund sich zu trennen ..

Deshalb träume ich vom dänischen Scheidungsmodell: nur wenn Einigkeit besteht, mit Hilfe von Mediatoren/Psychologen in allen Punkten, kann man billigst geschieden werden. Und die Erfahrung (seit den zwanziger Jahren des letzten Jahrhunderts!!!) hat gezeigt, dass innerhalb der Trennungszeit (6 Monate) viele Ehen nicht geschieden werden--denn man konnte sich ja einigen !!! Resultat für mich: haben Männlein/Weiblein mit rosaroten Brillen den Mist verbockt, dann sollen sie mit Hilfe von Dritten den Mist selber wieder lösen.
@DeepThougt
Hast Recht!
Habe nur oben (link von Ludger) gelesen, dass auf der Ebene des Amtsgerichts bereits Wechselmodelle per Urteil eingeführt wurden. Bei uns (so mein damaliger Sachverständiger) auch beim OLG--- bin selbst jedoch noch nicht so weit gegangen. Kind soll erst 8-10 Jahre sein.

Gruß
Kleinegon

Hast Du nur eine Möglichkeit, dann bist Du in einer Zwangslage. Bei zwei Möglichkeiten hast Du nur das Entweder - Oder. Such Dir eine dritte Möglichkeit. Jetzt hast Du Wahlmöglichkeiten und es beginnt die Verantwortung in Freiheit.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.04.2005 18:48
(@papa-nico)
Nicht wegzudenken Registriert

Vielen Dank Ludger! Deine Info's sind grundlegend interessant - zumal auch eine "Quelle" dabei ist 😉

Ich werde es durcharbeiten

Nico

Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
Der andere packt sie kräftig an - Und handelt.
(Dante)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.04.2005 00:26
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