Wechselmodell
 
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Wechselmodell

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(@papa-nico)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo an alle!

Wie gestaltet sich der unterhaltsrechtliche Teil bei einem 50:50 Wechselmodell? Immerhin ist dann kein eindeutiger "Hauptwohnsitz" erkennbar, der Unterhalt würde daher (rein logisch betrachtet) hälftig gegengerechnet werden müssen.

Tschau
Nico

Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
Der andere packt sie kräftig an - Und handelt.
(Dante)

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 04.04.2005 17:12
(@romyh)
Registriert

Hallo Nico,

soweit ich weiß muss das Kind einen Hauptwohnsitz haben, und dorthin geht auch der Unterhalt. 2 Hauptwohnsitze sind nicht möglich.

Gruß, Romy

AntwortZitat
Geschrieben : 04.04.2005 20:25
(@papa-nico)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Romylein!

Ich hab mir das schon gedacht. Das heißt doch, dass der eine Elternteil immernoch der Umgangselternteil ist... Zahlt also auch KU. Damit ist nur der Umgang auf eine Woche alle zwei Wochen gereglt.

Kommt das so hin?

LG
Nico

Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
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(Dante)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.04.2005 20:28
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey

@PapaNico

Also so würde ich das jetzt nicht sehen ..

Klar kann das Kind nur einen Hauptwohnsitz haben ...

Aber die eine Woche ist dann doch nicht als Umgang zu werten ...

Denke dieses besagte Modell kann eh nur funktionieren wenn beide Elternteile sich gut verstehen u alles geregelt ist und beide sich einig sind ..

Denn selbst mit dem Unterhalt wäre es eben so eine Sache ..

Denn 50/50 heißt auch 50/50 .. auch in finanzieller Hinsicht ..

Ich denk bei solch einer Erziehung müßte es z.B. einen gemeinsamen Topf geben, wo am Anfang des Monates Geld eingezahlt wird, von beiden, und wovon dann Anschaffungen getätigt werden .. und wiederum hat dann jeder einen Topf für sich aus dem z.B. die Lebensmittel gezahlt werden usw..

Denke so was geht nur wenn alles andere 100%tig klappt ..

Gruß
Jens

AntwortZitat
Geschrieben : 04.04.2005 20:36
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Und mal über den Tellerrand schaue ....

Gibt es dieses Modell in der Praxis eigentlich wirklich oft?

Ehrlich gesagt schon schwer sich das vorzustellen das das funktioniert .. weil wenn das funktioniert, warum hat man sich dann eigentlich getrennt, mag jetzt ne blöde Frage sein .. aber kann mir das schwer vorstellen ..

Gruß
Jens

AntwortZitat
Geschrieben : 04.04.2005 20:38
(@papa-nico)
Nicht wegzudenken Registriert

Klar geht das, Jens! Und es funktioniert! Würde ich sonst so eine Frage stellen...

Denn selbst mit dem Unterhalt wäre es eben so eine Sache ..

Was für eine Sache wäre es denn...

Denn 50/50 heißt auch 50/50 .. auch in finanzieller Hinsicht ..

Denkst du, dass das BGB eine 50:50-Regelung beim KU kennt?

Nico

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(Dante)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.04.2005 20:40
(@PhoeniX)

Hallo Nico

Hier mal ein paar infos zum Wechselmodel:

OLG Hamburg 14.1.2004, FamRZ 2004, 1809: Aufteilung des Kindergeldes bei Wechselmodell
Die Entscheidung sprach der Mutter aufgrund ihres hälftigen Betreuungsanteils ein Viertel des Kindergeldes zu, denn sie leiste zwar keinen Barunterhalt, aber die Hälfte des Naturalunterhaltes. Die Entscheidung zeigt die Notwendigkeit einer umfassenden Unterhaltsregelung bei der Vereinbarung des Wechselmodells, vgl. dazu das >hier< vorgeschlagene Muster.

Aber mal ehrlich. Glaubst du wirklich das deine Exe sich darauf einläßt?? Und auch wenn. Ließ dir das mal durch:

OLG Dresden 3.6.2004, FamRZ 2005, 125 = FPR 2004, 619: Genehmigung einer Vereinbarung des Wechselmodells
Die Eltern hatten in der ersten Instanz zunächst jeweils die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts für ihre 7- und 4-jährigen Söhne auf sich beantragt. Das AmtsG ordnete daraufhin eine wöchentlich wechselnde Betreuung an. Im Berufungsverfahren verfolgte die Mutter ihren ursprünglichen Antrag weiter, weil es bei der Übergabe der Kinder regelmäßig zu Streitigkeiten kam. Im Anhörungstermin vor dem OLG vereinbarten die Eltern schließlich das bisherige Wechselmodell beizubehalten, wobei die Kinder nicht direkt übergeben, sondern jeweils direkt vom Kindergarten bzw. von der Schule abgeholt werden sollten.
Das OLG "genehmigte" im Ergebnis die Vereinbarung. Trotz des Einvernehmens der Eltern, das eine Bindungswirkung des Gerichts nach § 1671 Abs. 2 Nr. 1 BGB zur Folge hat, nahm das Gericht eine umfassende Kindeswohlprüfung vor, wendete also zu Unrecht den für nicht einige Eltern geltenden Maßstab des § 1671 Abs. 2 Nr. 2 BGB an. Dabei wird allerdings deutlich, dass sich für das Gericht angesichts der Einigung der Eltern letztlich keine realistische Alternative ergab. Maßgeblich für die Entscheidung war allein, dass in der Anhörung deutlich geworden war, dass es den Eltern bei der Vereinbarung des wechselnden Aufenthalts um das Wohlergehen der Kinder ging und nicht um ein Machtspiel, bei dem die Kinder bloße Objekte waren.
Zu Recht weist das OLG allerdings darauf hin, dass das Wechselmodell in der Regel nur eine vorübergehende Lösung ist. Deshalb ist ein gerichtlich angeordneter Wechsel des Aufenthaltsrechts problematisch, weil die Eltern dies nicht unmittelbar abändern können, sondern eine Abänderungsentscheidung herbeiführen müssen (s.u. OLG München). Grundsätzlich besteht bei Einigkeit der Eltern über das Wechselmodell aber auch gar kein Bedürfnis für eine gerichtliche Genehmigung, da die Ausübungsvereinbarung der Eltern als solche bereits bindend ist. Ausf. Elternvereinbarungen im Sorge- und Umgangsrecht, S. 206ff., 231ff. (Umfang der Kindeswohlkontrolle), S. 287ff (Bindungswirkung nicht genehmigter Sorgevereinbarungen), S. 48ff., 132ff., 231ff., 246ff. (zum Wechselmodell allgemein).

MFG

PhoeniX ;(

[Editiert am 4/4/2005 von PhoeniX]

AntwortZitat
Geschrieben : 04.04.2005 20:42
(@romyh)
Registriert

Nico,

du meinst doch nicht im Ernst, dass deine Madame einen Cent des zu leistenden KU aufgeben würde,hm?

Wechselmodell würde sie sicher zustimmen, denn dann hat sie ja ihre Ruhe, aber beim "Geld hört die Freundschaft auf", wie man so schön sagt.

gruß, Romy

AntwortZitat
Geschrieben : 04.04.2005 20:44
 biga
(@biga)
Registriert

Hallo Nico,

ein Kind kann ja bei beiden Elternteilen gemeldet sein. Soweit ich weiß, muss dann aber ein Hauptwohnsitz festgelegt werden für amtliche Post und so was.

Der Unterhalt hat aber nichts mit dem Wohnsitz zu tun. Bei einem 50:50 Modell ist es wohl so, dass man sich einigen sollte, dass keine/r Kindesunterhalt zahlt. Zumindest sagt dies eine Broschüre beim Bundesministerium für Familie. Meine RA sagte aber etwas anderes, somit ist wohl die Rechtssprechung ein wneig strittig. Sie meinte, dass es sich nicht ganz aufrechnet, sondern auch etwas mit dem jewieligen Einkommen der Parteien zu tun hat und auch damit wer die Hauptlast der Aufwendungen hat. So könne es sein, dass z.B. nur die Hälfte oder ein Drittel oder wie auch immer gezhalt werden müsse. Sie hatte da wohl auch schon einige Rechtssprechungen zu.

Ich selbst habe allerdings lange beim Wechselmodell Unterhalt erhalten, weil ich auch alle Dinge (Schule, Hort, Klamotten, Vereine etc.) bezahlt habe. Diese Regelungen gilt es dabei zu bedenken. Mein Vorschlag wäre, das Kindergeld auf ein Extra-Konto zu zahlen sowie einen Betrag beider Eltern aus dem dann Klamotten etc. bestritten werden. Denn irgendwann haben die Kids keinen Bock mehr darauf, die Anziehsachen dort und andere da zu haben.

Ich denke, Du/Ihr solltet euch da mal beraten lassen, was am günstigsten ist.

Auf den Ehegattenunterhalt hat das Wechselmodell aber wohl keine Auswirkungen.

LG
Biga

AntwortZitat
Geschrieben : 04.04.2005 20:45
(@papa-nico)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich kann's nicht beurteilen, ob meine Madame zustimmen würde. Es geht nämlich leider mal nicht um mich... :redhead: Sorry, wenn ihr von anderen Tatsachen ausgegangen seit. Dennoch bleibt der Tatbestand der gleiche...

LG
Nico

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(Dante)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.04.2005 20:46




(@papa-nico)
Nicht wegzudenken Registriert

Danke euch allen!

Ich denke mal, der offizielle Weg wird wohl sein, den KU nach wie vor zu zahlen! Was dann damit passiert, interressiert ja niemanden 😎

Aber ich denke, die Einwände von biga sind korrekt, denn die Rechtsprechung hat eindeutige Regelungen zum KU! (Wenn man mal Deep's Visionen weglässt...) Scheint dann doch nicht ganz so fair zu sein, was es auch nicht sein braucht: Wenn sich beide beim Umgang verstehen, werde beide auch eine Lösung beim Geld finden!

Tschau
Nico

Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
Der andere packt sie kräftig an - Und handelt.
(Dante)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.04.2005 20:51
(@kleinegon)
Nicht wegzudenken Registriert

@Biga

Auf den Ehegattenunterhalt hat das Wechselmodell aber wohl keine Auswirkungen.

Doch, hat einige Auswirkungen.
1.
Wenn der nacheheliche Unterhalt darauf basiert, dass ein minderjähriges Kind betreut wird ( wie bei mir) -- dieser Unterhalt würde wegfallen.
2.
In der Praxis bedeutet das doch auch, dass beide Eltern nicht mehr voll arbeiten können, also das Einkommen desjenigen sich verringert, der bisher die Kids weniger betreut hat. Demnach gibt es auch weniger nachehelichen Unterhalt.
@all
1
Es gibt Fernsehberichte über den hälftigen Aufenthalt, den ich bei Gericht mit DVD einreichte. Auch bei mangelnder Kommunikation funktioniert das. Die Eltern beschränken sich auf das, was die Kids betrifft, nämlich Abholung von der Schule, .....
2
Auch die Sachverständige und Sozialtherapeutin, Autorin Frau K. , die auch im Ausland tätig ist, propagiert den hälftigen Aufenthalt der Kinder, besser : die Kinder haben zwei Zuhause. Z.B. sagte sie, dass in Belgien, Australien und Kanada der hälftige Aufenthalt als Gesetzesvorlage da ist. Und beim dem Fernsehabend bzgl. "Väter rächen sich" wurde häufig vom Wechselmodell in Frankreich berichtet.Von Phoenix

OLG Dresden 3.6.2004, FamRZ 2005, 125 = FPR 2004, 619: Genehmigung einer Vereinbarung des Wechselmodells

Diese Begründung hat mcih erschüttert. Es wird lange dauern, bis das Wechselmodell, das ich befürworte, wirklich in Deutschland eine Chance hat.
Gruß
Kleinegon

[Editiert am 4/4/2005 von kleinegon]

Hast Du nur eine Möglichkeit, dann bist Du in einer Zwangslage. Bei zwei Möglichkeiten hast Du nur das Entweder - Oder. Such Dir eine dritte Möglichkeit. Jetzt hast Du Wahlmöglichkeiten und es beginnt die Verantwortung in Freiheit.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.04.2005 22:15
(@papa-nico)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi kleinegon!

Direkt mit dem KU hat es aber nichts zu tun! Das war der eigentliche Hintergrund meiner Frage. Beim EU kann man sicher noch "verhandeln". Wobei ich mir dann die Frage stelle, ob sich der Aufwand lohnt und ob es Sinn macht, hier wieder ein Streitpotenzial zu schaffen. Denn wenn man sich einig ist, dann bekommt man das immer geregelt. Anderenfalls brauchen wir über das Wechselmodell nicht reden...

Diese Begründung hat mcih erschüttert. Es wird lange dauern, bis das Wechselmodell, das ich befürworte, wirklich in Deutschland eine Chance hat.

Vielen Dank an PhoeniX an dieser Stelle. Dabei schließe ich mich deiner Worte uneingeschränkt an!

Tschau
Nico

Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
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(Dante)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.04.2005 23:11
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey!

Wollte mal nach kurzem überfliegen der Post`s noch was sagen ..

Glaub ihr denn das so ein Wechsemodell funktionieren würde??
Wenn man scih schon darüber ausdiskutieren muß ob EU oder TU oder eben nicht ??

Ich weiß nicht ...

Da sind die Streitpunkte doch schon da ...

M. E geht das nur wenn man sich einfach einig ist .. und Hand in Hand arbeitet .. ansonstenm ist das nur mit Stress belegt, auch für die Kids ..

Und wenn das funktionieren würde, dann denke ich gäbe es auch keinen wirklichen Grund sich zu trennen ..

Ok, mag sein das ich mich damit noch nie beschäftigt hab .. aber irgendwie finde ich einfach das das nicht funktioniren kann, schon kaum so ..

Gruß
Jens

AntwortZitat
Geschrieben : 04.04.2005 23:35
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

das Wechselmodeel ist gesetzlich nicht vorgesehen. Wenn Eltern dies machen, so basiert das auf Freiwilligkeit. Und damit greift das Motto: Wo kein Kläger, da kein Richter. Ohnehin ist ein hohes Maß an Vertrauen ineinander notwendig, sonst klappt das nicht vernünftig.

Beide Eltern sind Betreuungseltern. KU wird nicht fällig. Das KG bekommt der, bei dem das Kind mit Hauptwohnsitz gemeldet ist. Ob dieser dem anderen die Hälfte abgibt, für den eigenen Urlaub aufspart oder absprachegemäß einen großeren Teil der Kindeskosten (z.B. Hobbies, Kleidung, ...) übernimmt, ist der Phantasie und Absprache der Eltern überlassen.

Mal anders gesagt: Wenn sich über KU und KG Differenzen zwischen den Eltern ergeben, sollten sie lieber die Finger vom Wechselmodell lassen.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 04.04.2005 23:38
(@papa-nico)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Jörg,

ist schon klar, dass dein erster Absatz eine Vorrausetzung ist. Anderenfalls würde man sich nur in Problemchen verstricken... Macht schon Sinn!

ABER:

Beide Eltern sind Betreuungseltern. KU wird nicht fällig.

Wo ich dir beim Kindergeld noch Recht gebe, sehe ich diese deinige Aussage mit Kopfschütteln.
Spielen wir mal den Fall:
Trennung ist amtlich (eingetragene Adressen von KM und KV);
Kind ist bei KM gemeldet;
KV wäre / ist KU-pflichtig - sagt BGB; Nachweise KU sind fällig!
Alles andere interessiert niemanden!

Den KU nicht zu zahlen, halte ich für seehr bedenklich. Dann eher sollte man sich nach der Zahlung einigen..

1.
Wenn das Modell nicht schriftlich protokolliert ist und irgendwann der Rosenkrieg mal beginnen würde, dann hätte der KV für die Wechselzeit (ich könnte auch "-jahre" schreiben 😀 ) ein Problem!!!
2.
Wenn das befürwortet werden würde, dann sollte sich jeder Umgangsvater mal überlegen, ob und wieviel KU er prozentual absetzen sollte, denn die Wochenende kosten auch Geld!

@Jens
Alter Schwarzseher 😛

Tschau
Nico

Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
Der andere packt sie kräftig an - Und handelt.
(Dante)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.04.2005 00:06
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey

@PapaNico

Das hat doch nichts mit schwarz sehen zu tun ...

2.
Wenn das befürwortet werden würde, dann sollte sich jeder Umgangsvater mal überlegen, ob und wieviel KU er prozentual absetzen sollte, denn die Wochenende kosten auch Geld

Hallo!!!!!! Im SB sind die Umgänge schon mit berücksichtigt .. ich weiß nicht ist doch jetzt etwas albern.. ja ich weiß der SB ist verschwindent gering..

KU aber allerdings auch, denn davon kann auch kaum ein Kind leben ...

Und wenn man sich so nicht einfach einig ist, weil soll das Modell denn funktionieren??

Gruß
Jens

AntwortZitat
Geschrieben : 05.04.2005 00:32
(@papa-nico)
Nicht wegzudenken Registriert

Hach je, nun nimm nicht alles persönlich, Jens 😀

Wir wissen doch, dass die Gegenseitigkeit und Einigkeit das wohl einzig sinnige Mittel dafür ist!

Interessanter Gedanke, obwohl klar:

Im SB sind die Umgänge schon mit berücksichtigt

Damit ist doch der Kostenpunkt beim Umgang erschlagen. Also nix mit "Aufrechnung gegen Null" beim KU! Auch wenn der Umgang alle zwei Wochen für eine ganze Woche dauert - siehe Wechselmodell!

Tschau
Nico

Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
Der andere packt sie kräftig an - Und handelt.
(Dante)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.04.2005 00:54
 biga
(@biga)
Registriert

Hi Nico und Jens und Kleinegon und alle,

für ein Wechselmodell ist es absolut notwenidg dass die Kommunikation stimmt. Es ist nämlich nciht ausreichend nur über die Kinder zu reden und das geht auch nicht, wenn man nicht vernünftig miteinander spricht/sprechen kann.

Auch die Elternebene braucht einen vernünftigen Austausch! Meine Erfahrung.

Wir haben es auch an anderer Stelle schon mal diskutiert.

LG
Biga

AntwortZitat
Geschrieben : 05.04.2005 01:10
(@papa-nico)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi biga!

für ein Wechselmodell ist es absolut notwenidg dass die Kommunikation stimmt. Es ist nämlich nciht ausreichend nur über die Kinder zu reden und das geht auch nicht, wenn man nicht vernünftig miteinander spricht/sprechen kann.

Auch die Elternebene braucht einen vernünftigen Austausch!

Auch hier hast du meine vollständige Zustimmung! Meine Frage zielt dennoch auf die finanzielle Abwicklung ab, denn hier stehen m.E. die gesetzlichen Unterhaltsbestimmungen im Konflikt zum gesunden Menschenverstand. Ich weiß, dass ist immer so 😀 , aber hier sehe ich wirklich Handlungsbedarf im Detail. Immerhin würde man sich auf wackligem Boden bewegen, wenn man die Sache "Unterhalt" logisch angehen wollte. Da nun aber die gesetzlichen Bestimmungen Vorrang haben, will ich diese geklärt wissen.

Tschau
Nico

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(Dante)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.04.2005 11:11




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