Klingt schon mal gut! :thumbup:
Da die erwartete Steigerung des Unterhalts vermutlich größer als 10% ausfällt, hätte das JA sofort die Möglichlichkeit, eine Erhöhung auch durch Klage durchzusetzen.
Wenn sich nicht noch irgendwas anderes ergibt.
Mögliche Schlussfolgerungen:
1. Ignorieren, Titel erstellen und abwarten, was passiert.
Ggf. Änderung des Titels im neuen Jahr.
Risiko: Gering. Eigentlich nur erneute Notarkosten in Höhe von 20,- €
Chance: Evtl. spätere Fälligkeit des erhöhten Unterhalts durch Überlastung des JA.
2. Mit der Erstellung des Titels noch bis Anfang nächsten Jahres warten.
Hängt von der Geduld der JA-Puntze ab.
Vielleicht kannst du die ja noch mit ein wenig Konversation vertrösten.
3. Befristeten dynamischen Titel mit Bezug auf die DT erstellen lassen.
Welche Variante die bessere ist, weiß ich aber auch nicht.
Zu dem Titel für die Ältere kann ich mit so wenig Angaben nicht viel sagen.
Aber sprich doch mal mit ihr, frage sie nach ihren Vorstellungen und erläutere ihr deine auf der Basis der Rechtslage.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Beppo,
bis Anfang Januar kann ich ohne Probleme warten, da ich das letzte Schreiben vom Jugendamt erst gestern erhalten habe und jetzt auch noch die Feiertage kommen.
Hast du eine Idee wann mit der neuen Düsseldorfer Tabelle gerechnet werden kann?
Mit dem dynamischen Titel habe ich auch überlegt, um dann erst mal für einige Zeit Ruhe beim Unterhalt zu haben. Und so wie du es schreibst, werde ich ja mit der neuen Düsseldorfer Tabelle 2010 höchstwahrscheinlich sowieso eine Anpassung vornehmen müssen.
Grüße Tom
Die letzten Male dauerte es bis in die 1. oder 2. Januarwoche, bis sie alle Lobbyistenwünsche eingesammelt und ausgewertet haben.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo,
übermorgen habe ich nun den Termin beim Notar um den Unterhalt für meine beiden minderjährigen Kinder (6 und 8 Jahre alt) nach der neuen DT titulieren zu lassen. Das Jugendamt hat sich bisher noch nicht wieder gemeldet.
Ich habe am 07.01.2010 den Differenzbetrag zur Stufe 3 der neuen DT an meine Ex nachgezahlt (sie hat bisher nichts zur neuen DT gesagt). Stufe 3 deshalb, weil ich ja auch noch für meine inzwischen volljährige Tochter Unterhalt bezahle (die keine Titulierung verlangt) und deshalb einfach eine Stufe runter gestuft habe.
Nach der neuen DT 2010 will ich nun einen dynamischen Titel über 110% des Mindestunterhalts beurkunden lassen.
Ich hatte dem Notar einen Entwurf zugeschickt, der auf das Wichtigste beschränkt war. Er hat jetzt aber nach seinen Vorstellungen – unter Berücksichtigung der von mir vorgegebenen Prozentzahlen – einen eigenen, deutlich längeren Entwurf erstellt. Er hat dabei auch die Rahmen- und Randbedingungen erläutert. Ich halte das für unnötig, er möchte das aber zur Erklärung und zu seiner eigenen Absicherung einfügen.
Nachfolgend habe ich einige Formulierungen aufgeführt, von denen ich nicht sicher bin, ob ich sie so in der Urkunde lassen soll. Bitte entschuldigt, dass es leider etwas länger wird.
„Der Notar hat mich darauf hingewiesen, dass er meine Angaben zu Einkommen und zu etwaigen in Abzug zu bringenden berufsbedingten Aufwendungen nicht überprüft hat und nicht überprüfen konnte. … Auch bin ich darüber belehrt worden, dass ich auf Verlangen Auskunft über meine Einkünfte und mein Vermögen zu erteilen habe …. Ich weiß daher, dass die hier angegebenen Unterhaltsbeträge von dem von mir tatsächlich geschuldeten Unterhalt jetzt oder in Zukunft abweichen können und ich daher verpflichtet sein kann, an der Errichtung eines den tatsächlichen Verhältnissen angepassten Unterhaltstitels für meine Tochter „Kind“ mitzuwirken;
Frage 1: Wird damit die 2-Jahresfrist für die Auskunftserteilung über mein Einkommen außer Kraft gesetzt?
Frage 2: Lauern hier Gefahren für mich?
„Der Unterhaltsberechnung und den nachfolgend angegebenen Einstufungen der Düsseldorfer Tabelle lege ich ein monatliches Nettoeinkommen von … EUR zugrunde, wobei ich im Hinblick auf „Kind“ der Auffassung bin, dass eine Einstufung in die Einkommensgruppe 3 der Düsseldorfer Tabelle (Stand 01.01.2010) vorzunehmen ist.“
Später heißt es dann:
„Dies vorausgeschickt, verpflichte ich mich, ab September 2009 bis einschließlich Juni 2015 an mein Kind „Kind“ monatlich Kindesunterhalt in Höhe von 110% des Mindestunterhalts der 2. Altersstufe der Düsseldorfer Tabelle, …. , zu zahlen.“
Frage 3: Warum soll ich überhaupt Details zu meinem Einkommen (Netto? / bereinigt?) in die Urkunde aufnehmen lassen? Der Notar meint, damit könne ich meine Berechnung begründen und plausibler machen.
Frage 4: Sollte man nicht lieber auf die Nennung der Einkommensgruppe verzichten und nur den Prozentsatz 110% benennen?
Frage 5: Für die Zeit von Sep.-Dez. 2009 müsste ich eigentlich nach alter DT nach Stufe 4 zahlen. Ich denke, das sollte man genauer erklären, möglicherweise unter Nennung der echten Beträge. Oder was meint ihr?
Die Gültigkeit der Urkunde soll mit der Volljährigkeit enden. Der Notar hat dies so formuliert, nachdem nur Zahlungen für die Zeit bis zum 18. Geburtstag festgelegt sind:
„Für die danach liegende Zeit möchte ich in dieser Urkunde Erklärungen nicht abgeben.“
Frage 6: Ist damit klar, dass der Titel nach dem 18. Geburtstag unwirksam ist?
„Meine Tochter „xxx“ soll aus dieser Verhandlung einen unmittelbaren Anspruch erlangen mit der der Maßgabe, dass „xxx“ bis zu ihrer Volljährigkeit nur Zahlungen zu Händen von „KM“ verlangen kann. Unbeschadet des unmittelbaren Zahlungsanspruchs meines Kindes soll auch „KM“ berechtigt sein, die Zahlung an das Kind zu ihren Händen zu verlangen. Sie ist verpflichtet, den Kindesunterhalt ausschließlich für „Kind“ zu verwenden.“
Frage 7: Das verstehe ich nicht. Kann ich dem zustimmen?
Frage 8: Die Festlegung, dass des Unterhalt ausschließlich für „Kind“ verwendet werden darf, ist doch nicht realistisch. Das sollte ich doch wohl besser entfernen lassen?
„Mir ist bekannt, dass meine Barunterhaltspflicht davon abhängt, dass „Kind“ bei der Kindesmutter lebt. Sollte ich künftig „Kind“ betreuen, erlischt meine Verpflichtung zur Zahlung von Barunterhalt, und die Kindesmutter wird barunterhaltspflichtig, wobei sich die Höhe des von ihr in einem solchen Fall zu zahlenden Barunterhaltes dann nach ihren erzielten Einkommen und den Sätzen der jeweils aktuellen Düsseldorfer Tabelle richten. „
Frage 9: Soll ich diesen Passus in der Urkunde lassen oder lieber streichen, um KM zu diesem Zeitpunkt nicht unnötig zu ärgern? Obwohl diese Formulierung für die Zukunft vielleicht schon hilfreich wäre.
Es wäre sehr schön, wenn ihr mir Antworten und Tipps geben könntet, damit ich bei dieser für mich wichtigen Sache keine Fehler mache.
Liebe Grüße
Tom
Hallo,
entschuldigt bitte, dass mein letzter Beitrag so lang geworden ist und ich so viele Fragen habe. Aber ich möchte möglichst keine Fehler machen bei der Beurkundung des Unterhalts.
Meine Bitte an die Fachleute unter euch ist, wenigstens einige der Fragen kurz zu beantworten.
Liebe Grüße
Tom
Ich versuchs mal.
Ich halte das für unnötig, er möchte das aber zur Erklärung und zu seiner eigenen Absicherung einfügen.
Finde ich komisch aber wohl nicht schlimm.
„Der Notar hat mich darauf hingewiesen, dass er meine Angaben zu Einkommen und zu etwaigen in Abzug zu bringenden berufsbedingten Aufwendungen nicht überprüft hat und nicht überprüfen konnte. … Auch bin ich darüber belehrt worden, dass ich auf Verlangen Auskunft über meine Einkünfte und mein Vermögen zu erteilen habe …. Ich weiß daher, dass die hier angegebenen Unterhaltsbeträge von dem von mir tatsächlich geschuldeten Unterhalt jetzt oder in Zukunft abweichen können und ich daher verpflichtet sein kann, an der Errichtung eines den tatsächlichen Verhältnissen angepassten Unterhaltstitels für meine Tochter „Kind“ mitzuwirken;
Gut, das gilt sowieso. Ob es da steht oder nicht
Frage 1: Wird damit die 2-Jahresfrist für die Auskunftserteilung über mein Einkommen außer Kraft gesetzt?
Nein. Der Titel ersetzt nicht die Auskunftspflicht.
Wenn du bisher keine Auskunft erteilt hast, kann sie morgen gefordert werden. Und in 2 Jahren wieder.
Frage 2: Lauern hier Gefahren für mich?
Sehe ich nicht.
„Der Unterhaltsberechnung und den nachfolgend angegebenen Einstufungen der Düsseldorfer Tabelle lege ich ein monatliches Nettoeinkommen von … EUR zugrunde, wobei ich im Hinblick auf „Kind“ der Auffassung bin, dass eine Einstufung in die Einkommensgruppe 3 der Düsseldorfer Tabelle (Stand 01.01.2010) vorzunehmen ist.“
Später heißt es dann:
„Dies vorausgeschickt, verpflichte ich mich, ab September 2009 bis einschließlich Juni 2015 an mein Kind „Kind“ monatlich Kindesunterhalt in Höhe von 110% des Mindestunterhalts der 2. Altersstufe der Düsseldorfer Tabelle, …. , zu zahlen.“
Frage 3: Warum soll ich überhaupt Details zu meinem Einkommen (Netto? / bereinigt?) in die Urkunde aufnehmen lassen? Der Notar meint, damit könne ich meine Berechnung begründen und plausibler machen.
Seine Meinung nach Stufe 3 soll er außen vor lassen.
Die Angabe der Grundlage könnte helfen eine Auskunftsforderung zu verzögern.
Muss es aber nicht.
Wenns schee macht!
Frage 4: Sollte man nicht lieber auf die Nennung der Einkommensgruppe verzichten und nur den Prozentsatz 110% benennen?
Ja.
Frage 5: Für die Zeit von Sep.-Dez. 2009 müsste ich eigentlich nach alter DT nach Stufe 4 zahlen. Ich denke, das sollte man genauer erklären, möglicherweise unter Nennung der echten Beträge. Oder was meint ihr?
Die Vergangenheit hat im Titel nichts zu suchen.
Raus damit.
Die Gültigkeit der Urkunde soll mit der Volljährigkeit enden. Der Notar hat dies so formuliert, nachdem nur Zahlungen für die Zeit bis zum 18. Geburtstag festgelegt sind:
„Für die danach liegende Zeit möchte ich in dieser Urkunde Erklärungen nicht abgeben.“
"Die Verpflichtung aus diesem Titel endet mit dem 18. Geburtstag des Berechtigten." Oder so. Was danach ist, tut nichts zur Sache.
Frage 6: Ist damit klar, dass der Titel nach dem 18. Geburtstag unwirksam ist?
Ich finde es sehr unklar. Lieber ändern.
„Meine Tochter „xxx“ soll aus dieser Verhandlung einen unmittelbaren Anspruch erlangen mit der der Maßgabe, dass „xxx“ bis zu ihrer Volljährigkeit nur Zahlungen zu Händen von „KM“ verlangen kann. Unbeschadet des unmittelbaren Zahlungsanspruchs meines Kindes soll auch „KM“ berechtigt sein, die Zahlung an das Kind zu ihren Händen zu verlangen. Sie ist verpflichtet, den Kindesunterhalt ausschließlich für „Kind“ zu verwenden.“
Frage 7: Das verstehe ich nicht. Kann ich dem zustimmen?
Das ist auch total verschwurbelt.
"Der Unterzeichner verpflichtet sich, den geschuldeten Betrag jeweils im Voraus bis 3. des Monats auf das Konto der Mutter zu überweisen.
Frage 8: Die Festlegung, dass des Unterhalt ausschließlich für „Kind“ verwendet werden darf, ist doch nicht realistisch. Das sollte ich doch wohl besser entfernen lassen?
Ja.
„Mir ist bekannt, dass meine Barunterhaltspflicht davon abhängt, dass „Kind“ bei der Kindesmutter lebt. Sollte ich künftig „Kind“ betreuen, erlischt meine Verpflichtung zur Zahlung von Barunterhalt, und die Kindesmutter wird barunterhaltspflichtig, wobei sich die Höhe des von ihr in einem solchen Fall zu zahlenden Barunterhaltes dann nach ihren erzielten Einkommen und den Sätzen der jeweils aktuellen Düsseldorfer Tabelle richten. „
Frage 9: Soll ich diesen Passus in der Urkunde lassen oder lieber streichen, um KM zu diesem Zeitpunkt nicht unnötig zu ärgern? Obwohl diese Formulierung für die Zukunft vielleicht schon hilfreich wäre.
Ich denke, es schadet nicht.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Beppo,
vielen dank für deine Hilfe.
Ich werde die von die angemerkten Punkte ändern lassen.
Liebe Grüße
Tom
Hi Tom
Ja, da ist einiges an Zündstoff in den Formulierungen des Notars.
In Ergänzung zu Beppo:
zu 1.
Auch bin ich darüber belehrt worden, dass ich auf Verlangen Auskunft über meine Einkünfte und mein Vermögen zu erteilen habe
Das ist so prinzipiell dargestellt falsch und muss geändert werden von "auf Verlangen" in "gemäss den gesetzl. Bestimmungen". Ansonsten wird das noch interpretiert in eine freiwilligen Unterwerfung zur jederzeitigen Auskunft.
zu 6.
„Für die danach liegende Zeit möchte ich in dieser Urkunde Erklärungen nicht abgeben.“
Völliger Schwachfug und rechtlich unwirksam. Warst Du vielleicht nicht bei einem Notar? Ist da jetzt ein Schuster eingezogen? Fast jedes Gericht verlangt ein exaktes Datum, in diesem Fall wäre es der Monatsletzte, in dem er seinen 18. Geburtstag feiert. Folgender Vorschlag:
"Dieser Titel ist befristet bis zum Eintritt der Volljährigkeit von Name Kind, längstens jedoch bis zum 30.06.2015. Für die Zeit ab der Volljährigkeit von Name Kind wird entsprechend der dadurch geänderten Unterhaltsrechtsvorschriften eine Neufestsetzung des Unterhalts durchgeführt."
Und als Orientierung:
Es kommen nur Tatsachen in den Titel, die die Zukunft betreffen. Es ist schliesslich ein Titel, keine Vereinbarung. Wie Beppo schon sagte: die Vergangenheit interessiert nicht, Vermutungen und pers. Auffassungen haben nichts darin verloren.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Danke Beppo, danke oldie, für eure Unterstützung.
Geschafft!!! Ich war heute morgen beim Notar und habe die 2 Unterhaltstitel beurkunden lassen. Es war nicht einfach, den Notar zu überzeugen, dass ich so viele Änderungen aufgenommen haben möchte. Schließlich hat er es doch gemacht. Nur auf einige der ausführlichen Belehrungen hat er bestanden. Aber alle eure Vorschläge wurden berücksichtigt.
Nun werde ich den Brief an das Jugendamt schreiben, meine eigene Berechnung vorlegen und über die Titulierung informieren. Bin mal gespannt, was dann für eine Reaktion erfolgt. Ich werde euch auf dem laufenden halten.
Danke für alles.
Grüße Tom
Hallo,
kurz ein Update.
Nach weiteren Schriftwechseln hat die JA-Dame nun die Steuerklasse 4 und die Vorsorgeaufwendungen anerkannt, die sie ja lange Zeit nicht berücksichtigen wollte.
Auch berufsbedingte Aufwendungen hat sie jetzt anerkannt, aber nur pauschal in Höhe von 5% vom Netto, obwohl ich nachweisbar Fahrtkosten in mehr als doppelter Höhe habe. Ich habe hier nach den Formeln des für mich zuständigem OLG Düsseldorf gerechnet.
So fordert die JA-Dame nun die Einstufung in Unterhaltsstufe 4 (vorher 5), mit Hilfe eurer Berechnung habe ich aber Unterhalt nach Stufe 3 titulieren lassen.
Hätte sie aber die berechneten Fahrtkosten und nicht die 5%-Pauschale angesetzt, wäre ich jetzt klar in Stufe 3 gerutscht.
Ich werde deshalb erneut Widerspruch einlegen und die Berücksichtigung der tatsächlichen Fahrtkosten fordern.
Eine Frage habe ich aber: Falls es doch zu einer Unterhaltsklage kommen sollte, werden vom Familiengericht dann die alten Nachweise von 2008 und 2009 zur Unterhaltsberechnung verwendet oder wird dann mit dem aktuellen Einkommen gerechnet?
Dies wäre für mich noch günstiger, da ich seit letztem Jahr wegen Kurzarbeit und Entfall Weihnachtsgeld monatlich ca. 300 Euro weniger verdiene.
Liebe Grüße
Thomas
Übrigens: Die Erstellung der Unterhaltstitel beim Notar hat für beide Kinder zusammen weniger als 10 Euro gekostet.
Moin
Ich werde deshalb erneut Widerspruch einlegen und die Berücksichtigung der tatsächlichen Fahrtkosten fordern.
Widerspruch ist quatsch!
Du hast doch einen gültigen (notariellen) Titel. Da hat sie nix dran zu klingeln.
Wenn ihr der nicht passt, soll sie dich überzeugen oder verklagen.
Sie entscheidet weniger als nichts!
Auch nicht über Fahrtkosten.
Die Puntze ist nicht eine einzige Textzeile wert.
Wo kommen diese Schriftwechsel her und was steht da drin?
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Beppo,
ich hatte dem JA im Januar meine Berechnung zugeschickt, die zu der titulierten Einstufung in Stufe 3 führte. Später habe ich dann Kopien der Urkunden geschickt.
Danach hat dann ein anderer JA-Mitarbeiter, der als Krankheitsvertretung einsprang, mir grundsätzlich die Berücksichtigung von Steuerklasse 4, Vorsorgeaufwendungen und Berufsaufwendungen zugesagt. Da konnte die zuständige JA-Dame wohl nicht mehr zurück.
Meinst du, ich solle auf ihr Schreiben gar nicht antworten? Ich wollte ihr eigentlich mitteilen, dass sie die tatsächlichen Fahrtkosten ansetzen soll um ihr zu zeigen, dass ich nicht nachgeben werde.
Kannst du mir vielleicht auch etwas zu meiner Frage bezüglich der Berechnungszeitraumes bei einer möglichen Unterhaltsklage sagen?
Grüße Thomas
Danach hat dann ein anderer JA-Mitarbeiter, der als Krankheitsvertretung einsprang, mir grundsätzlich die Berücksichtigung von Steuerklasse 4, Vorsorgeaufwendungen und Berufsaufwendungen zugesagt. Da konnte die zuständige JA-Dame wohl nicht mehr zurück.
Also ich bin der Stellvertreter meines Kollegen und fordere dich auf, mir 500,- pro Monat zu überweisen.
Du hast einen Titel!
Du bezahlst genau das, was da drin steht.
Was glaubst du denn, wofür du den erstellt hast?
Im Restaurant bezahlst du bitte auch nur was auf der Rechnung steht.
Alles andere ist freiwilliges Trinkgeld.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo,
ich habe den Thread nur überflogen, aber wenn ich es richtig gelesen habe, dann war der TE doch beim Notar und hat sich den UH titulieren lassen, oder?
Wenn ja, was, bitte schön, hat dann das JA noch damit zu tun? Der TE ist seiner Verpflichtung zur Erstellung der Urkunde nachgekommen, die Sache ist abgegessen.
Wenn die ein Prob haben, bleibt denen doch nur der Klageweg, oder seh ich das falsch?
LG Romy
Servus Tom,
Eine Frage habe ich aber: Falls es doch zu einer Unterhaltsklage kommen sollte, werden vom Familiengericht dann die alten Nachweise von 2008 und 2009 zur Unterhaltsberechnung verwendet oder wird dann mit dem aktuellen Einkommen gerechnet?
Dies wäre für mich noch günstiger, da ich seit letztem Jahr wegen Kurzarbeit und Entfall Weihnachtsgeld monatlich ca. 300 Euro weniger verdiene.
Wie Du hier sehr oft lesen kannst, wird auf das Einkommen der letzten 12 Monate zurückgegriffen.
Kannst Du darlegen, dass zukünftig DAUERHAFT (> 6 Monate) weniger Geld zur Verfügung steht, sollte dies jedoch berücksichtigt werden.
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Hallo Beppo, hallo Romy,
okay, ich habe verstanden. Ich werde dem JA kurz schriftlich mitteilen, dass ich nicht beabsichtige den Unterhaltstitel ändern zu lassen.
Mehr werde ich ihnen nicht schreiben.
Hallo Michael,
ich kann nachweisen, dass ich noch längere Zeit weniger verdienen werde. Aber es geht mir ja gar nicht darum, den Unterhalt niedriger zu drücken sondern nur für meine Einschätzung, was bei einer Klage heraus käme. Und bei dem aktuellen Gehalt hätte ich da gar kein Problem. Das JA rechnet immer noch mit den Zahlen von 10/2008 - 09/2009, wo ich noch mehr Geld verdiente.
Danke und LG Thomas
Hallo,
ich wollte euch kurz ein Update über meinen Disput mit dem JA geben. Hoffentlich das letzte mal.
In meinem letzten Schreiben habe ich der JA-Dame mitgeteilt, dass sie fälschlicherweise pauschal 5% Berufsaufwendungen angesetzt hat statt der tatsächlichen Fahrtkosten gemäß DDT und dass ich deshalb keine Veranlassung sehe, die Unterhaltstitel zu ändern. Nun habe ich vom JA Bescheid bekommen, dass man auch die tatsächlichen Fahrtkosten berücksichtigt und ich nun in Stufe 3 eingestuft bin und mein beim Notar erstellter Titel nun anerkannt wird.
Zusammenfassend:
Aus JA-Einstufung Stufe 5 DDT ist nach 6 Monaten Schriftwechseln und mit eurer Hilfe, die von euch berechnete Stufe 3 heraus gekommen.
Eine Erklärung oder Entschuldigung des JA wegen der Berechnung zu meinen Ungunsten gab es erwartungsgemäß nicht.
Die volle Übernahme der nachschulischen Betreuungskosten werden allerdings weiterhin gefordert. Doch dies werde ich in dem dazugehörenden Thread diskutieren.
Danke an alle, die mir geholfen haben. Gut, dass es vatersein.de gibt.
Liebe Grüße
Thomas
Wäre wirklich schön wenn Du von Zeit zu Zeit berichtest, wie es in der Angelegenheit mit der vollen Übernahme der nachschulischen Betreuungskosten weitergeht, denn das Thema ist sehr spannend für mich, da es in nächster Zeit wohl auch auf uns zukommt.
Gruß
PP
Hallo princesspeachy,
das werde ich dem parallel laufenden Thread diskutieren und updaten. (wie das mit den Links funktioniert, weiß ich nicht.)
Liebe Grüße
Thomas