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Was wird auf mich (Beamter) zukommen bzgl. Unterhalt für meine (noch) Frau???

 
(@miraculix73)
Schon was gesagt Registriert

Liebe Leute,

aus Verzweifelung und Unwissenheit wende ich mich in meiner (evtl??) speziellen Situation an Euch! Vielleicht kann mir jemand ja etwas dazu sagen, in welcher Höhe ich zum nachehelichen Unterhalt verpflichtet werde?!

Ich nenne mal ein paar Eckpunkte.

-ich bin Beamter, verdiene 2200,- Euro netto, habe kein Eigentum und auch kein Vermögen.

-meine Frau wohnt mit unser gemeinsamen (9 jährigen Tochter) 300km entfern im zuständigkeitsbereich des OLG Celle

-meine Frau arbeitet im Moment auf 400 Euro Basis, mit der Aussicht im Februar eine Teilzeitstelle zu bekommen in der sie 30Std. (Woche) für 900,- Euro (brutto) eingestellt wird.

-sie ist sich nicht sicher den Job anzunehmen, da ihr das Gehalt zu niedrig erscheint

Ich weiss, dass immer im Einzelfall entschieden wird und das genaue Beträge vom Gericht festgelegt werden, aber ich mache mir schon große Sorgen wie es finanziell weitergeht, ich wäre für einen ca. Betrag den Ihr mir vielleicht nennen könntet sehr dankbar und falls ich entscheidende Punkte vergessen habe, reiche ich diese gerne nach!

Im Voraus vielen Dank!!!


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 28.11.2009 04:17
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Du kannst Dein Netto (12x plus Weihnachts- und Urlaubsgeld) geteilt durch 12 bereinigen um Deine PKV, 5% vom Netto für berufsbedingten Aufwand, max. 4% vom Brutto für priv. Altersvorsorge (aber nur wenn Du wirklich vorsorgst). Das ist Dein unterhaltsrelevantes Netto. Davon wird abgezogen der KU für Deine Tochter sowie ihre PKV, wenn sie über Dich versichert ist. Der Rest ist dann bis zu Deinem Selbstbehalt von 1.000 Euro die mögliche Unterhaltsmasse für Deine Frau.

Deine Frau muss selbst für sich sorgen und nur wenn sie das aus nachweislichen Gründen nicht KANN, dann könnte eine Unterhaltspflicht für Dich in Frage kommen, zumindest nach der Scheidung. Da eure Tochter schon 9 Jahre alt ist, hat sie *eigentlich* keinen Anspruch mehr, schon gar nicht, wenn sie eine Stelle nachweislich nicht nimmt. Aber der nacheheliche Unterhalt ist vor Gericht ein bißchen wie türkischer Basar und abhängig von des Richters Gnade...

LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 28.11.2009 11:26
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

falls ich entscheidende Punkte vergessen habe, reiche ich diese gerne nach!

Ist Dein Netto in Steuerklasse I oder III ?

Hast Du Fahrtkosten?

Hast Du private Altersvorsorge?

Bei Dem Einkommen Deiner Frau scheint mir der Fall ziemlich klar, dass wenn da konkret 900 brutto im Raum stehen es auch 900 brutto, ggf. fiktiv, werden. Allerdings gibt es da unterm Strich überhaupt keinen Unterschied zum pauschal versteuerten 400€ Job, weil ja von den 900 neben Sozialbeitägen auch Werbungskosten und abgehen.

Oder spielt sie da vielleicht allen was vor, dieser Billigarbeitsmarkt ist nur eine "Kulisse" und bei einer ernsthaften Strategie könnte sie auch einen "richtigen" Job machen?


AntwortZitat
Geschrieben : 29.11.2009 21:00
(@miraculix73)
Schon was gesagt Registriert

Halli Hallo,

erst einmal vielen Dank für die bisherigen Antworten! Ich möchte noch anmerken, dass

- ich Lohnsteuerklasse I habe

- Fahrtkosten habe ich nur im Bezug auf meine tägliche Fahrt zum Dienst (einfache Strecke 10km) + 1 mal Monatlich die Fahrt zu meiner Tochter(einfache Strecke 300km)

- als private Altersvorsorge habe ich zwei Lebensversicherungen in die ich monatlich je 50,- Euro einzahle

- ich habe übrigens freie Heilfürsorge (falls das noch irgendwie mit in die Berechnung mit einfliesst)

- unsere gemeinsame Tochter ist bei ihrer Mutter krankenversichert

- momentan sind wir seit April 2008 (haben dies allerdings erst im Oktober 2009 offiziell bekannt gemacht) getrennt lebend, erst wollte meine Frau auf Unterhalt verzichten, im August hat sie sich dann doch einen Anwalt genommen und seitdem muss ich 200,- Euro monatlich an Trennungsunterhalt zahlen. Ihr Anwalt hat ihr 450,- Euro ausgerechnet, aber sie sagt "200,-Euro reichen erst einmal", ich hab sie jetzt gefragt, ob wir das schriftlich festhalten können, da hat sie sich aber nicht drauf eingelassen, da sie meinet, man wisse ja nicht was in Zukunft ist....!

- über das Sorgerecht sind wir uns einig

- die Scheidung bei Gericht ist eingereicht, wir vermuten, dass sie im ersten Quartal 2010 vollzogen wird

Ich bin mir nicht sicher, ob ich ich einen Anwalt nehmen sollte?! Haltet mich für naiv, aber in meiner Situation denke ich, dass der Richter doch eh nach einem bestimmten Satz entscheidet und ich mir deshalb die Anwaltskosten evtl. sparen kann??? Oder ist es von entscheidenter Wichtigkeit einen Anwalt zu beauftragen, kann dieser ein Urteil in meinem Sinne beeinflussen bzw. stehen die Anwaltskosten in einem Verhältnis zum erwartenden Erfolg?

Mein Wunsch wäre, ohne Unterhaltszahlungen an meine Frau aus der Sache rauszukommen.

Wir sind im Moment übrigens 7 Jahre verheiratet, meine Frau ist gelernte Bürokauffrau und hat sich nebenbei auf dem Gebiet von Office, Excel und Fremdsprache (Englisch) fortgebildet. Sicherlich ist sie für ihrem jetzigen Job total überqualifiziert, aber so wie es aussieht bekommt sie keine adäquate Anstellung auf ihrem Gebiet.

Ich hoffe, dass ihr mit diesem "Kauderwelsch" etwas anfangen könnt und ich bin für weitere Antworten sehr sehr dankbar!!!

Vielen Dank

Andy


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.11.2009 17:36
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Miraculix,

für die Scheidung gibt es sowieso Anwaltspflicht; insofern kannst Du den durchaus schon jetzt suchen und beauftragen. Seine Kosten richten sich nach dem Streitwert; nicht nach den aufgewendeten Stunden (sofern Du keine Honorarvereinbarung unterschreibst, wovon meist abzuraten ist).

Es könnte immerhin auch die Taktik Deiner Ex sein, Dich mit kleinen Unterhaltserwartungen noch ein paar Monate ruhigzustellen, um Dir dann in der Verhandlung plötzlich eine Unterhaltsforderung für sich vor den Latz zu knallen, auf die Du nicht vorbereitet bist. Ohne exakte Zahlen zu kennen: Bei dem von Dir benannten Einkommen wird es dann kaum bei 200 EUR EU bleiben. Manchmal wird auch ein hoher Unterhalt ausgeurteilt - und kurz danach macht Madame einen Karrieresprung samt Gehaltserhöhung, die sie Dir aus Versehen" nicht mitteilt. Möglich ist vieles.

Sinnvoll könnte auch eine Scheidungsfolgenvereinbarung sein. Allerdings nur, wenn sich die Unterhaltsbedürftigkeit Deiner DEF dauerhaft ausschliessen lässt.

900 EUR brutto entsprechen bei 30 Stunden in der Woche übrigens einem Bruttolohn von 7 EUR 50. Dafür kriegt man in vielen Gegenden Deutschlands nicht einmal eine polnische Putzfrau ohne Steuerkarte.

Grüssles
Martin


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AntwortZitat
Geschrieben : 30.11.2009 20:06