Hallo,
kennt sich da jemand aus. Was ich bisher gefunden habe (Richtlinie für Gerichte):
10. Bereinigung des Einkommens
10.1 Vom Bruttoeinkommen sind Steuern, Sozialabgaben und/oder angemessene Vorsorgeaufwendungen abzusetzen (Nettoeinkommen).
Die Frage ist was sind angemessene Vorsorgeaufwendungen bei einem Arbeitnehmer (bei Selbstständigen sind es so viel ich weiß 20%) ?! Und welche werden da anerkannt?
Viiiieeelen Dank mal wieder!
Also normalerweise sagt man 5%.
Sozialämter haben diese Höhe auch so angesetzt.
Bei Freiberufler ist es höher, da sie ja nicht 50% vom Arbeitgeber bekommen und somit für die Altersversorgung selbst sorgen müssen.
Berichtigt mich wenn ich falsch lieg.
Gruß
Melly
Hallo Melly,
Du bist aber fix! Werden die vom Brutto oder Nettolohn zugestanden? Habe gehört daß ab 2.500 € Nettoeinkunft 20 % zugestanden wird (weiß aber nicht ob das stimmt). Bis dann
Moin,
die Frage ist nicht eindeutig zu beantworten. Es geht um die Angemessenheit und die hängt nach meiner Meinung von zwei Faktoren ab:
1. Wie hoch ist das Netto?
2. Wird der Unterhalt gefährdet?
Auch wenn 1. recht einfach zu beantworten ist, so gehen bei 2. die Meinungen zwischen Gläubiger und Schuldner auseinander. Die Riester-Rente hingegen geht wohl recht problemlos durch.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
