Hallo,
kurze Zusammenfassung:
im Februar 2007 haben wir vor Gericht einen Vergleich akzeptiert, wonach ich meiner Ex einen Eu von 526,- € montatlich bis einschl. September 2008 zahle. (Dann wird der gemeinsame Sohn 9 Jahre alt)
Im damaligen Gerichtstermin habe ich vorgetragen, dass ich einen Karrieresprung gemacht habe (habe nach Trennung ca. 24 % mehr netto verdient), ist auch von meinem Arbeitgeber bestätigt worden. Meine Ex hat damals halbtags gearbeitet, da unser Sohn bei einer Vollzeit-Tätigkeit ca. 45 Minuten unbeaufsichtigt gewesen wäre.
Da nicht abzusehen war, ob das Gericht meinen Karrieresprung akzeptiert, haben wir den Vergleich geschlossen.
Nun ist es so, dass meine EX ca. 5 Monate nach dem Vergleich plötzlich Vollzeit arbeiten geht und dies auch weiterhin macht.
Was mache ich nach Ablauf des Vergleichs im September?? Die Zahlungen an meine Ex einfach einstellen und warten bis Sie/Ihr RA sich rühren???
Wie lange bin ich eigentlich verpflichtet an die EX zu zahlen? Sie kann ja jetzt offensichtlich plötzlich doch ganztags arbeiten und damit ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten. Irgendwann muss doch auch mal Ende sein, damit ich mir auch mal wieder was aufbauen kann....
Geheiratet 07/1999
Trennung 02/2002
gescheiden 01/2004
Danke für Eure Meinungen udn Ratschläge...
Gruß
angelmario
Hallo angelmario,
wenn der Vergleich bis Sep- geht und für die Zeit danach nichts im Vergleich steht, dann kannst du getrost die Zahlungen einstellen, da sie ja ab Oktober nicht mehr zu leisten sind.
Wenn sie dann weitere Forderungen hat, muß sie eben nachweisen das diese berechtigt sind. Da sie zu diesem Zeitpunkt ja schoen ein ganze Weile Vollzeit gearbeitet hat wird es ihr, das neue Unterhaltsrecht dazugenommen, etwas schwer fallen eine Bedürftigkeit nachzuweisen.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Wortlaut des Vergleichs:
1.) Der Beklagte verpflichtet sich, an die Klägerin Ehegattenunterhalt in monatlicher Höhe von 526,- e, beginnend mit dem Monat März 2007, jeweils bis zum 3. eines Monats zu zahlen.
2.) Zwischen den Parteien besteht Einvernehmen, dass die unter Ziffer 1.) titulierte Verpflichtung befristet ist bis einschließlich September 2008
3.) Zwischen den Parteien besteht Einvernehmen, dass die Vereinbarung zum Unterhalt unter Aufrechterhaltung der in diesem Prozess wechselseitig geäußerten Rechtsstandpunkte zustande gekommen ist und bei einer erneuten Unterhaltsberechnung keine Bindung an die Vergleichsgrundlagen besteht.
ANMERKUNG zu 3.) ich/mei RA waren der Ansicht, dass ich einen Karieresprung gemacht habe und das Trennung im 02/2002 war.
Meine EX/ Ihr Anwalt sagte, räumliche Trennung erst im 11/2002 und das es halt kein Karrieresprung sei.
Hallo,
also Ihr habt gemeinsam einen Vergleich geschlossen. Dieser besagt, dass du zur Zahlung bis Ende =9/2008 verpflichtet bist.
Zahle bis zu diesem Monat und dann stelle die Zahlung ein...da die Ex selber arbeitet muss Sie dann erstmal Ihre Bedürftigkeit nachweisen und dann muss Sie gegen den Vergleich vorgehen (ein Vergleich zu kippen ist gangz schwer). Unter der Maßgabe des neuen Unterhaltsrecht wird das für Sie ganz bitter werden.
Trotzdem würde ich erstmal weiterhin die jetzige Summe auf ein Sparbuch parken...da ja man nie weiß, was Unrechtssprecher gerade so plagt...
Mfg
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Hallo Ihr,
also gekippt werden müsste der Vergleich dann nicht, denn er existiert dann einfach nicht mehr, also muss man ihn auch nicht ändern.
Das wäre nur so, wenn drin stünde, dass danach sämtliche Ansprüche erledigt wären. Wenn ich das richtig verstanden habe, steht das aber nicht drin.
Danach müsste sie einfach von vorne anfangen und ihren Anspruch neu begründen.
Das würde aber, nach dem oben gesagten, auch schon ziemlich schwierig.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Zusammen,
danke erstmal für Eure Meinungen und Tipps.
Werde dann ab Oktober keinen EU mehr zahlen, dass Geld aber sicherheitshalber beiseite legen...
Soll ich Ihr das vorab schonmal schriftlich mitteilen, oder Stillschweigen bewahren??
Gruß
angelmario
Servus angelmario!
Soll ich Ihr das vorab schonmal schriftlich mitteilen, oder Stillschweigen bewahren??
DAs liegt ganz bei Dir und Deiner Tageslaune ... sollen/müssen brauchst Du gar nix, denn der Vergleich sagt alles.
Lehn Dich zurück und genieß die EM :wink:!
Grüße ausm Süden
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Soll ich Ihr das vorab schonmal schriftlich mitteilen, oder Stillschweigen bewahren??
Es zeichnet sich ab, dass in Fällen, wo keine EU-Pflicht mehr besteht, die Betreuungskosten hälftig übernommen werden müssen (siehe http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-1507.html). Du schreibst nichts über Betreuungskosten, aber der Ganztagsjob geht wahrscheinlich doch nur mit Kinderhort oder so.
Also vielleicht einfach positiv formulieren, dass Du ab Oktober den KU erhöhen wirst um eine Stufe sowie die hälftigen Betreuungskosten zusätzlich übernehmen. Du legtest entweder pauschal 200€ Betreuungskosten zugrunde oder bittest um Nachweis über ggf. höhere Kosten.
Dann sind die Fronten auch klar, klingt aber viel netter.
Hallo,
wollte mal kurz einen Zwischenstand abgeben.
Nachdem der Vergleich in 09/2008 abgelaufen ist und ich danach den Unterhalt an meine EX eingestellt habe und nur noch für meinen Sohn Unterhalt + 100€ Betreuungsunterhalt auf freiwilliger Basis bezahle hat sich seitens meiner EX nichts mehr getan.
Ich denke Sie hat es jetzt akzeptiert, dass Sie auf eigenen Beinen stehen muss... Scheint ja auch zu klappen. Jedenfalls habe ich nichts mehr gehört, weder von ihr zu diesem Thema, noch seitens ihres RA. 🙂 :thumbup:
Viele Grüße
angelmario
Moin,
cool, freut mich für dich. Pass jetzt nur bitte auf, dass aus der freiwilligen Leistung kein (rechtlich durchsetzbarer) Anspruch aus Gewohnheitsrecht wird,
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!