Hallo Eli,
wenn ein Titel existiert, ein Anwalt eingeschaltet ist und seit Monaten (!) aus diesem Titel nicht gepfändet wurde, dann ist das schon komisch, oder?
Wie schon geschrieben: Klärt, ob noch ein KU-Anspruch besteht. Fordert zukünftig Belege / Kopien aller relevanten Schreiben an, z.B. BAFÖG, Schreiben des Jugendamtes.
Derartige Nachlässigkeiten können deinen Mann zukünftig viel Geld kosten! Es gilt immer noch der alte Spruch: "Wer Ahnung hat, ist klar im Vorteil".
Gruß
Martin
Hallo Martin,
lieben Dank für deine Bereitschaft, objektiv zu hinterfragen und meinem Ehemann damit zu helfen.
Der Brief an seinen RA wurde nun geschrieben. Dieser wird dann den Text übernehmen (hier haben wir manches von dir oder von Oldie übernommen). Mein Mann hat im Folgenden um Vorlage aufgefordert. Hierfür einige Auszüge aus dem Text:
"Ich fordere von der Gegenseite die angekündigten Bestätigungen der behandelnden Ärzte von Sohn. Lediglich das Schreiben von der Schule XXX vom 01.2010 reicht meines Erachtens nicht aus. Es wird dort auch nicht bestätigt, dass eine Mehrfachbehinderung besteht.
Die vom Anwalt angekündigten Belege über Ausgaben für den Betreuungsaufwand usw. fehlen. Ich bitte, diese vorzulegen.
Außerdem möchte ich Nachweise von wem und auf welcher Grundlage die Kosten übernommen werden.
Ich möchte Nachweise, wofür meine Ex-Frau Pflegegeld erhält. Für den Jungen? Aus welchem Grund?
Ich bitte um genaue Auskunft, was das BVJ beinhaltet.
Ich würde gerne den § wissen. Ist es eventuell der § 33 SGB VIII? Wenn dem so wäre, dann würde der Unterhalt doch ruhen, da es eine vollstationäre Maßnahme ist."
wenn ein Titel existiert, ein Anwalt eingeschaltet ist und seit Monaten (!) aus diesem Titel nicht gepfändet wurde, dann ist das schon komisch, oder?
Ja eben, das hat uns auch irritiert.
Wie schon geschrieben: Klärt, ob noch ein KU-Anspruch besteht. Fordert zukünftig Belege / Kopien aller relevanten Schreiben an, z.B. BAFÖG, Schreiben des Jugendamtes.
Das machen wir auf jeden Fall bzw. haben wir gemacht.
Derartige Nachlässigkeiten können deinen Mann zukünftig viel Geld kosten! Es gilt immer noch der alte Spruch: "Wer Ahnung hat, ist klar im Vorteil".
Das werden wir auch tun. :). Und es freut uns, ein wenig Schützenhilfe zu erhalten und hier ein paar (wenn auch ab und an mal dämliche) Fragen stellen können, damit unser Wissen wachsen kann.
Mein Ehemann hat, falls er Änderungen mitbekam, durch seinen RA Bestätigungen o.Ä. anfordern lassen, doch leider hat die Ex-Ehefrau entweder gar nicht reagiert oder nur unvollständige Unterlagen übersandt, in denen beispielsweise (die wichtigsten) Seiten fehlten. Wenn sie angemahnt wurde, hat sie es ignoriert.
Ich wünsche dir noch einen schönen Sonntagabend.
Grüße Elke
Hallo zusammen,
ein kurzes (freudiges) Update: Der Sohn meines Ehemannes hatte per Gericht Antrag auf Auskunft sowie auf Vollstreckung des KU und Überleitung des Titels auf ihn (er ist seit April 18) eingereicht.
Letzte Woche hatte mein Ehemann Termin zur Erörterung bei Gericht. Sohn war nicht erschienen, aber die Mutter, die vom Anwalt des Sohnes wieder nach Hause geschickt wurde, da der Termin nicht öffentlich war (als ich das hörte, hatte ich eine gewisse Schadenfreude, weil ihr das, so mein Mann, sehr peinlich war).
Nun, herausgekommen ist, dass die Richterin offensichtlich keinen blassen Schimmer hatte (sie hatte die Akten vorab noch nicht gelesen gehabt) worum es ging und dies erst einmal geklärt werden musste.
Was man der Richterin hoch anrechnen muss ist, dass sie der Meinung war, der KU-Titel (es war ja ein Vergleich, KU 113 % = 316 EUR) sei nur gültig, so lange Sohn zu Hause ist. Da er nun aber ein Internat besucht dies wohl hinfällig sei, da der Titel nur bei Unterbringung zu Hause gelten würde.
Es wurde auch vom RA von Sohn geklärt, dass Sohn voll geschäftsfähig ist (von wegen mehrfachtbehindert). Dies war deshalb sehr wichtig, weil KM mitteilte, dass der Sohn ins Internat begleitet werden müsste, Richterin war aber der Meinung, wenn Sohn voll geschäftsfähig ist, das gar nicht nötig wäre. Im Übrigen wurde nur ein Fahrschein im Namen der KM vorgelegt. Mehr nicht.
Die Mutter hatte ja angegeben, dass Sohn sehr oft krank gewesen. Insgesamt war er 113 Tage zu Hause und das mit Ferien. Also war er demnach nur 10 Tage krank. Das ist für uns gesehen eigentlich normal.
Zum Schluss sind sie so verblieben, dass es sich nur noch um ein Taschengeld drehen würde. Das ging vom Anwalt des Sohnes aus. Alle Verfahren ruhen momentan, bis geklärt wird, was für einen Bedarf die KM angibt. Der Anwalt meines Mannes ging von etwa 30,-- bis 50,-- EUR aus. Mein Mann sagte der Richterin, dass er mit diesem Betrag leben könne, aber keine Lust verspüre, weiterhin die drei Eigentumswohnungen seiner Ex-Frau mitzufinanzieren. Da hat die Richterin geschaut sowie der Anwalt des Sohnes. Mein Mann war der Meinung, dass beide dies nicht gewusst hätten mit den Wohnungen. Werden wir sehen.
Die Richterin sagte auch noch, dass sie sich bei dieser Sachlage überlegen würde, dem Sohn Verfahrenskostenhilfe zu bewilligen, da er ja schon Einkommen hätte.
Also es ist wohl noch nichts entschieden, aber mein Mann ist ein wenig positiv überrascht gewesen.
Ach ja, die Richterin hatte meinem Mann vorgeschlagen, die Auskunft zu erteilen. Mein Mann sagte aber, dass er das nicht wolle, da er ja dann der Unterlegene wäre und dann die Kosten alleine tragen müsste.
Ich werde mitteilen, was für Forderungen die Ex-Frau an meinem Mann hat. Wenn diese zu übertrieben erscheinen, werden die Verfahren weitergehen. Das möchte die Richterin nicht. Sie war der Meinung, die RAe sollten das außergerichtlich klären. Das würde Zeit und Geld sparen.
Doch so wie es aussieht, wird die KM sich sicherlich nicht nur mit „Taschengeld“ zufrieden geben. Dann wird es weitergehen. Wir sind total gespannt, was sie benötigt für den Sohn, wenn er zu Hause ist.
Mein Mann wird, wenn es der armen Frau zu viel mit der Wäsche wird vorschlagen, dass er bzw. ich die Wäsche für Sohn künftig gerne waschen würden. Und Essen könnten wir auch noch am Wochenende für ihn kochen. Das würden wir sehr gerne machen und er müsste nichts bezahlen 😉
Lieber Gruß
KleineEli