hallo. ich bin vater einer 8mon. alten tochter und soll unterhalt für meine von hartzIV lebenden ex freundin bezahlen!
würd ich auch machen, wenn ich es könnte!
meine ex wurde von der ARGE aufgefordert sich einen anwalt zur berechnung des unterhalts zu suchen, welcher mich dann auch sofort unter verzug setzte, 863,-eur monatlich unterhalt für meine ex zu zahlen.
habe mir dann auch einen anwalt nehmen müssen, weil ich mich halt mit solchen sachen überhaupt nicht auskenne.
nun bekam ich von diesem post,daß das amtsgericht "einen gütetermin und verhandlungstermin" anberaumt habe. es solle dort ein "güteversuch unternommen und der sachverhalt aufgeklärt werden".
meine finanzielle situation ist mehr als beschissen.
ich habe bis aug. 2006 als fernfahrer montl.ca1800,-eur. bekommen.
wurde dann durch insolvenz arbeitslos(850,-monatl.) und fand erst im apr. 2007 arbeit für 9,50eur/std..... durch etliche überstunden habe ich es auf ein durchschnitt von 1300,-eur/monatl. gebracht.
dadurch das der job befristet war, bin ich nun (seit dez. 2007) wieder arbeitslos und bekomme nun 950,-monatl. alg 1.
ich bezahle 196,-eur kindesunterhalt, habe täglich rund 8km zur arbeitstätte fahren müssen.
mein anwalt hat mir vorgerechnet daß ich bei einem durchschnitt von 1300,- eur/monatl. nichts an unterhalt für die ex bezahlen müsste, da ich sonst unter dem selbstbehalt fallen würde.
aber warum bekomme ich dann post zu einem gütetermin? hat mein anwalt da sch*** gemacht?
und was ist wenn ich dort verpflichtet werde zu zahlen, ich es aber doch nicht kann?
als fernfahrer möchte ich nicht wieder arbeiten, kann ich dazu verpflichtet werden?
ich hoffe es kann mir jemand einen rat geben. danke im voraus.
liebe grü0e, mattin
Hallo Mattin,
gut, das du den Weg hierher gefunden hast, denn hier kann man dir mit guten Ratschlägen helfen.
Eine Frage hätte ich bzw, die anderen bestimmt auch, seid ihr verheiratet gewesen und habt ihr das gemeinsame Sorgerecht?
Ich denke mal, das du keinen Unterhalt an deine Ex - Partnerin zahlen mußt, da du ja nur 950,-monatl. alg 1. bekommst und von diesen ja auch Unterhalt noch an dein Kind zahlst von 196.00 Euro.
Die Berechnungsgrundlage ist mit Sicherheit falsch, was den Unterhalt deiner Ex
angeht.
Was den Gütetermin angeht, da können dir hier andere weiter helfen, zumindest wird man dir unter die Arme greifen.
MfG Mad
Wahrscheinlich will man mit diesem Gütetermin nen längeren und teureren Prozess sparen - anders kann ich mir das nicht erklären. Ansonsten kann ich Dir aber leider auch nicht weiterhelfen - ich drücke Dir aber die Daumen !
Gruß
Andreas
Es gibt 2 Dinge die unendlich sind - das Universum und die menschliche Dummheit. Obwohl, beim Universum bin ich mir da noch nicht ganz sicher.
Hallo Mattin,
hier scheint dieser Anwalt Deiner Ex schlampig/fehlerhaft gearbeitet zu haben. Und die ARGE sich das Leben leicht gemacht, durch dieses Abwälzen der Arbeit auf einen Anwalt. Hier soll Arbeit, die die ARGE eigentlich selbst leisten sollte, ausgelagert und von Prozesskostenhilfe bezahlt werden.
Und das ist wahrscheinlich auch der Grund, dass dieser Witzbold das Gericht einschaltet, ohne Dich überhaupt mal nach Deinem Einkommen gefragt zu haben. Denn ohne Gericht keine Prozesskostenhilfe.
Üblich wäre gewesen, dass er Dich zur Auskunft über Dein Einkommen aufgefordert hätte, dass reicht zur Inverzugsetzung nämlich aus, ohne einen Betrag nennen zu müssen. Der Betrag von 863,- ist wahrscheinlich einfach das, was die Arge zahlt, also der Bedarf minus Kinder- und Elterngeld.
Die Gefahr für Dich scheint mir weniger, dass da tatsächlich jemand von Dir Betreuungsunterhalt haben will. Das wird sich bei diesem Termin schon klären. Die Gefahr scheint mir einfach, dass Du auf Anwalts- und/oder Gerichtskosten sitzenbleibst. Da solltest Du Dich vielleicht mal bei Deinem Anwalt schlaumachen, wie Du das verhindern kannst und ob Du vielleicht selbst einen PKH-Antrag stellen musst.
Servus mattin!
Ich würde so vorgehen (besprich es vorher mit Deinem RA):
Schreiben ans Gericht:
1. Der Antrag der EX ist abzuweisen, da Du vorher überhaupt nicht zur Auskunft Deiner Einkommensverhältnisse aufgefordert wurdest
(dieser wärst Du natürlich sofort gefolgt) und aufgrund Deines Einkommens keine Aussichten auf Erfolg hat.
2. Der PKH-Antrag ist wegen mangelnder Erfolgssaussichten ebenfalls abzuweisen.
3. Weiter beantragst Du, dass der Antragsteller die bisher enstandenen Verfahrens- und Anwaltskosten zu tragen hat.
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
danke, für die vielen antworten.
nun noch eine Frage!
sind Spesen(Verpfegungsaufwendungen) als Kraftfahrer den Einkommen hinzuzurechnen? Wegen der Berechnung des Unterhalts!
Danke für alle die mir helfen können....
Moin,
in den meisten >unterhaltsrechtlichen Leitlinien< steht:
1.4 Ersatz für Spesen, Reisekosten und Auslösungen gelten in der Regel als Einkommen. Damit zusammenhängende Aufwendungen, vermindert um häusliche Ersparnis, sind jedoch abzuziehen. Die Ersparnis wird in der Regel mit einem Drittel bewertet und (außer Fahrtkostenersatz) insoweit dem Einkommen hinzugerechnet.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!