Hallo liebe vs-user,
sicherlich wurde diese Frage schon öfters gestellt. Da aber meine Exe mir ein Ultimatum bis zum Ende der Woche gesetzt hat und ansonsten ihren Anwalt konsultiert --muss ich mich mal mit einer konkreten Frage an Euch wenden. Leider habe ich derzeit nicht wirklich die Nerven in die Tiefen von "Vatersein" einzutauchen. Bitte entschuldigt, dass meine Nerven blank liegen.
Ich lebe seit Mai 2006 getrennt, Scheidung im November 2007. Ich bediene seit Dezember 2009 zwei unbefristete Titel vom Jugendamt für meine Kinder.
Für meine Tochter, 15 Jahre, zahle ich € 312,--mtl., für meinen Sohn, 10 Jahre, € 254,--. Ich bin lt. DT in Stufe 4 (€1.800,00) eingestuft, erhalte netto mtl. ca. € 1560,--
Am vergangenen Sonntag kam meine Exe auf mich zu und fragte nach weiterer finanzieller Unterstützung. Meine Tochter benötigt Nachhilfeunterricht, mein Sohn hat ein Busticket bekommen. Alles Dinge die ich bezahlen soll.
Muss ich mich neben dem KU tatsächlich an diesen Ausgaben beteiligen? Wenn ja, wo kann ich das nachlesen? Weiteren Anwaltskosten würde ich gerne aus dem Weg gehen, da ich noch die Scheidungskosten für mich und zusätzlich die erlassenen Kosten vom OLG Hamm für meine Exe abzuzahlen habe. Sie hat mir allerdings schon angedroht wenn sie am Ende der Woche keinen positiven Bescheid hat geht sie zum Anwalt klagt die Kosten ein. Es sei schliesslich ihr gutes Recht.
Ich kann die Kosten allerdings wirklich nicht tragen, habe aber Angst das meine Exe zum Sozialamt geht..........
In meiner Verzweifling habe ich am vergangenen Sonntag schon über PN midnightwish angeschrieben, die bat mich allerdings ein Thread zu eröffnen. Könnt ihr mir weiterhelfen?
Vielen Dank
vater_40
Hi Vater,
jetzt bin ich auch wieder soweit wach, das ich denken kann 😉
Für meine Tochter, 15 Jahre, zahle ich € 312,--mtl., für meinen Sohn, 10 Jahre, € 254,--. Ich bin lt. DT in Stufe 4 (€1.800,00) eingestuft, erhalte netto mtl. ca. € 1560,--
Kannst du das nochmal überprüfen? Die Zahlbeträge entsprechen eher Stufe 2, die auch deinem nettoeinkommen entsprechen würde.
mein Sohn hat ein Busticket bekommen
Wofür benötigt er dieses?
Meine Tochter benötigt Nachhilfeunterricht,
Nachhilfe ist ein umstrittenes Thema und es gibt Urteile die für oder gegen eine Beteiligung deinerseits sprechen. Allerdings sollte die nachhilfe immer zeitlich begrenzt sein und nicht übee Jahre gehen.
Bei deinem Netto und dem KU wäre theoretisch noch 103 € für Sonderbedarf verfügbar.
Damit wäre dein SB von 900 € gewahrt, liegt dein Bedarfskontrollbetrag bei 1.000 €. Die dir als angemessen zugestanden werden.
Eine Einschätzung ist einfach schwer im Falle der Nachhilfe. Da könntest du ihr ja anbieten, das du für 6 Moante die Hälfte der Kosten übernimmst. Aber auf einem nachweis dieser Kosten bestehst und auch auf Kontakt mit dem Nachhilfelehrer.
Das Busticket verstehe ich nicht so ganz. Wenn es für den Schulweg notwendig ist, dann wird es üblicherwiese auch von Seiten der Schule gestellt, außer man wählt eine Schule, die weiter weg ist, als eine vergleichbare andere Schule, dann muß man evtl. die Mehrkosten übernehmen.Da müßte man dann aber auch erstmal darüber reden, inwieweit du auf diese Schule bestanden hast. Ansonsten wüßte ich keinen vernünftigen für ein Busticket, das sich ja nur lohnt, wenn täglich gefahren wird. Und selsbt wenn, dann wäre es IMO aus dem KU zu zahlen.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo,
was kostet dieses Busticket?
Für meine Kinder kostet die Fahrtkarte/Jahr zwischen 30 und 60 €. Das kann also locker aus dem KU gezahlt werden.
Was die Nachhilfe angeht: für welches Fach und wenn überhaupt nur anteilig nach Einkommen von dir und deiner Ex.
Sophie
Hallo vater_40,
sind in Deinem EK sämtliche Zahlungen in einem Zeitraum von 12 Monaten, also z.B. Ekst.-erstattung, Weihnachtsgeld etc. enthalten?
Wenn Dein Einkommen lediglich 1560 Euro netto monatlich beträgt, wird für die Wünsche der Mutti nicht mehr all zu viel übrig bleiben.
Gerechnet wird folgendermassen:
1560 Euro minus 78 Euro (5% berufliche Aufwendungen) = 1482 Euro bereinigtes Einkommen
1482 Euro minus 566 Euro (KU)
=916 Euro
Dein Selbstbehalt beträgt 900 Euro, so das zum Umverteilen höchsten noch 16 Euro übrig bleiben. Auch könnte ich mir vorstellen, das die ehebedingten Schulden, die Du abträgst, Auswirkungen auf diese 16 Euro haben.
M.M. nach sollte die Ex einen Anwalt aufsuchen, manchmal kann so ein Besuch auch sehr vorbeugend und heilsam betreffs ausufernder zukünftiger Forderungen sein.
Meine Fragen an Dich wären dennoch:
Warum hast Du Angst, das Deine Frau zum Sozialamt geht?
Warum zahlst Du - bezogen auf Dein Einkommen - erhöhten Kindesunterhalt, wenn Du ehebedingte Schulden abträgst?
Viele Grüsse
Ich bediene seit Dezember 2009 zwei unbefristete Titel vom Jugendamt für meine Kinder.
Für meine Tochter, 15 Jahre, zahle ich € 312,--mtl., für meinen Sohn, 10 Jahre, € 254,--. Ich bin lt. DT in Stufe 4 (€1.800,00) eingestuft, erhalte netto mtl. ca. € 1560,--
Das klingt aber eher nach Stufe 5 und also geschätzt mindestens 2 Stufen und damit 60€ zu hoch, wenn Du uns nicht was wesentliches verschwiegen hast wie Wohneigentum oder horrende Bonuszahlungen. Davon kann man ein Busticket kaufen.
Würde ich ihr so sagen, dass zu einer Mehrbedarfsklage eine auf Abänderung dazukommt und am Ende ausser Spesen nix gewesen ist, und ob sie denn nicht auch dafür ist, im Interesse der Kinder besser mal kein weiteres Geld aus dem Fenster zu werfen.
Hi pappasorglos,
Das klingt aber eher nach Stufe 5 und also geschätzt mindestens 2 Stufen und damit 60€ zu hoch,
Wie kommst du auf Stufe 5?
Das wären für ein 15 jähriges Kind 371 und ein 10 jähriges 305
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo liebe User,
vielen Dank für die schnellen Antworten.
Das Ticket kostet mtl. € 55,-- und mein Sohn benötigt es für das neue Schuljahr (weitergehende Schule) Er wollte unbedingt auf die gleiche Schule wie seine Schwester. Ein Mitspracherecht hatte ich bzgl. der Schule nicht. Meine Exe hat das alles mit ihrem LG abgesprochen und mich letztendlich vor volllendete Tatsachen gestellt. Da es aber dem Wunsch meines Sohnes entsprach habe ich mich ruhig verhalten.
Grundsätzlich möchte ich mich auch an dem Nachhilfeunterricht (Mathe) meiner Tochter beteiligen. Ich lasse mich aber dabei ungern unter Druck setzen.
Bei der Berechnung des KU wurden bereits alle früheren Überstunden, Einmalzahlungen sowie Weihnachtsgeld und Sonderzahlungen eingerechnet. Ich habe zu ehezeiten wirklich gut verdient.
Meine Exe hat ein kleines Gewerbe angemeldet welches zu Ehezeiten noch mtl. um die € 1.500,00 abwarf. Bei der Scheidung waren es dann nur noch €250,00 mtl.
Aus diesem Grund hat sie auch beim OLG Hamm Berufung eingelegt und gesagt, dass sie die mtl. Scheidungskosten in Höhe von €30,-- nicht mehr zahlen kann.
Tja, und ich bekam wenige Tage danach eine Aufforderung vom OLG Hamm neben meinen Kosten auch noch die meiner EXE zu zahlen.
Diese hatte allerdings nichts besseres zu tun als mich nach dem positiven Bescheid für sich anzurufen und mir mitzuteilen wie dämlich die am OLG sind und ihr einfach so glauben ohne Kontrolle. :gunman:
Desweiteren soll ich ebenfalls die ferienfreizeiten meiner Kinder mitbezahlen ansonsten bleiben diese daheim. O-Ton exe.
Natürlich möchte meine Exe es dann den Kindern sagen dass ich Schuld an dieser Situation bin und genau da habe ich keine Lust mehr drauf.
Mir ist durchaus bewusst, dass ich nicht wirklich eine Chance habe das zu unterbinden da die Kinder 24-Stunden bei der Mutter leben aber irgendwann muss doch mal schluss sein???
Und es muss doch irgendwo im Gesetz verankert sein. Bis hierhin und nicht weiter! Nein?
Gruss
Vater_40
ach so, das mit dem Sozialamt hat meine Exe erzählt. Angeblich steht den Kindern noch mehr Unterhalt zu da ich aber nicht mehr verdiene könnte sie sich den Rest über das Sozialamt holen und danach kann ich nie wieder Mehrarbeit leisten ohne nicht das Geld an das Sozialamt zurück zahlen zu müssen.
Ist das etwa ein Stöckchen gewesen über das ich gesprungen bin? Ich habe es ihr geglaubt.
ich möchte irgendwann schon mal wieder gerne mehr arbeiten und Geld verdienen. Im Moment werde ich tatsächlich unterstützt von meinem Vater und meiner LG. Aber ich bin 40 und kann arbeiten aber bitte nicht für sie.
Abschliessend ist noch zusagen, dass das Geld meinen Kindern ja nicht zugute kommt. Exe kauft "unser" ehemaliges Haus und benötigt jeden Cent.
Aber ich kann es nicht beweisen. Alles nur gesagte Worte die keinen Bestnad haben vor Gericht.
Gruss
Vater_40
Hi Vater,
das mit dem Sozialamt ist völliger Unsinn. Lass sie da mal ruhig drohen. Du zahlst nach Stufe 2 und die liegt über dem satz des Sozialamtes.
An Ferienfahrten mußt du dich schlicht und eifnach gar nicht beteiligen. Das ist purer Blödsinn. Deine Kinder sind in einem Alter in dem du ihnen durchaus auch mal erklären kannst, das du keine Gelddruckmaschine im Keller hast und Ferienaufenthalte eben mehr kosten als du derzeit leisten kannst.
Für die Nachhilfe würde ich das so machen, wie ichs ir schon vorgeschlagen habe.
Beim Busticket, das würde ich schlichtr und eifnach ablehnen und dir erstmal nachweisen alssen ,warum er es nicht kostenfrei über die Schule bekommt. Wie ist das denn bei deiner Tochter?
Wenn du der Schule nicht zugestimmt hast und nichts unterschrieben und ihr das GSR habt, dann würde ich ihr zudem nett erklären, solte die schule nicht zahlen, zahlt halt der der bestellt hatu nd das bist nicht du.
Ich glaube deine Ex spielt hier sehr mit deiner Angst. Ich würde sie erstmal nett klagen lassen. Wobei ich mir vorstellen kann ,das sie das erstmal gar nicht tut. Der "nette nebeneffekt" für eine PKH muß sie ja ihren verdienst nachweisen 😉
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hi Tina,
über die Schule gesponsorte Busfahrten gibt es nicht überall. In Berlin müssen Kinder die normale Schülermonatsmarke kaufen und die kostet pro Monat, wenn man kein Jahresabo hat, 26 Euro.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hm,
bisher war mein Kenntnisstand das bis zur Klasse 10 die Tickets übernommen werden. Aber anscheindend wird das auch in den Bundesländern unterschiedlich gehandhabt.
Aber dann dürfte der Opener ja auch für die Tochter das Ticket mitzahlen. Mal sehen was er antwortet.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo,
meine Tochter hat zwar auch das Schulticket aber da ist Exe damals nicht auf mich zugekommen.
vater_40
Dann würde ich es jetzt auch nicht zahlen, das müßte im KU enthalten sein.
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
mmmh, genau das Wort "müsste" macht mich so unsicher.
Ich habe es immer alles gern schriftlich fixiert und da ich die Trennung nicht wollte habe ich wahrscheinlich (nein, bestimmt) immer noch ein schlechtes Gewissen meinen Kindern gegenüber und ich bin total allergisch gegen das Störfeuer von Exe.
vater_40
Hallo Vater40,
ich bin total allergisch gegen das Störfeuer von Exe.
Genau deswegen funktioniert das ja auch so gut und macht ihr so viel Spass und es wird auch nicht auhören, wenn du nicht bald Widerstand leistest.
Du stehst bereits auf einer sehr kleinen Sandbank und solltest nun nicht weiter zurück weichen.
Da du bereits sehr nah am Selbstbehalt bist, ist dein Risiko relativ gering, auch wenn du bereits schlechte Erfahrungen mit deutschen Justiz gemacht hast.
Vor allem bei der Fahrkarte würde ich mich quer legen, da diese Kosten alleine von ihr durch ihre eigenmächtige Schulwahl verursacht wurden, und sie damit auch gegen euer GSR verstoßen hat.
Ich würde ihr daher gar nicht antworten, sondern in Ruhe auf Anwaltspost warten.
Wenn die kommt, würde ich erstmal die exakte Rechtsgrundlage erfragen.
Mal sehen, wie viel Lust RAtte hat, sich mit solchen Kinkerlitzchen auseinander zu setzen.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo,
ich denke, Exe wird nicht klagen sondern unseren Kinden erzählen wie gemein ihr Vater ist und ihnen nicht einmal die Ferienfreizeit gönnt. Die arme Mama kann es jetzt nicht mehr bezahlen..........
Zu meiner Tochter habe ich kaum bis gar keinen Kontakt mehr..................
Pubertät kann nicht für alles hinhalten. Wir waren früher total dick.........
vater_40
Dagegen kannst du aber nicht mit gegen an stinken.
Soviel kannst du in 3 Leben nicht verdienen um das zu verhindern.
Im Gegenteil:
Wie oben schon gesagt, fütterst du nur die Gier wenn du dem nach gibst.
Du kannst dieses Feuer nicht mit Öl löschen.
Du kannst nur versuchen, deinen Kindern mit Gradlinigkeit zu zeigen, dass du weder ein Hampelmann noch ein Goldesel bist.
Mache ihnen bei Gelegenheit klar, dass du bereits für ihren gesamten Lebensbedarf aufkommst. Selbst in der Zeit, in der sie bei dir sind und dass du das gerne tust, weil du sie lieb hast.
Dass es jedoch kein Beweis für mangelnde Liebe ist, wenn du nicht bereit bist jede Forderung zu erfüllen.
Sie sind alt genug um zu erkennen, dass es falsch jedem, der das fordert, seine Spielsachen zu schenken.
Mach dich grade!
Du wirst sehen, die Achtung deiner Kinder und dir selbst vor dir wird steigen.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.