Hallo zusammen,
und wieder mal ne neue Frage:
Die Gründe für Billigkeit der Verlängerung des Betreuungsunterhalts usw. sind ja unter anderem -
"vereinbarte und praktizierte Rollenverteilung in der Ehe..."
Fakt ist in meinem Fall: Exfrau hatte während der Ehe einen 400 Euro Job nebenher.
Kann man daraus diese "praktizierte Rollenverteilung" abschmettern oder wäre das dann trotzdem noch so... ?!
Was denkt ihr dazu ?
Gruss -
Gerald
Hallo Gerald,
ich finde, das ist eine Frage, die nicht so einfach zu beantworten ist.
Einerseits könnte man sagen: Wenn eine Ehe (ein Vertrag) endet, dann müssen auch die Spielregeln neu erstellt werden. Also nicht, ein Mal Chefarztgattin, immer Chefarztgattin.
Andererseits denke ich, wenn man eine einvernehmliche Absprache hat, wie zB "Bis die Kinder X Jahre alt sind, sollte sich einer von uns ausschließlich um sie und das Leben zu Hause kümmern!", muss auch ein gewisser Vertrauenschutz da sein und man kann diese Regelung nicht einfach mit einem "Nun sieh mal zu, wie Du klarkommst!" vom Tisch fegen.
Unter Erwachsenen würde ich behaupten, sollte eine Regelung nach der Trennung sich in der Mitte wiederfinden. Entweder, indem beide (!) vom Rollenmodell abweichen und auch der, der bisher allein oder überwiegend fürs Brötchenverdienenen eingeteilt war, sollte die Bereitschaft haben, sich in die Betreuungsarbeit einzubinden und dem Anderen somit einen Weg in die persönliche Selbständigkeit mit ebenen. Andererseits muss die Bereitschaft des "Zuhausemenschen" da sein, ebenfalls nicht daran festzuhalten und sich auf andere Wege einzulassen.
Die Praktikabilität dessen ist sicher nicht groß und die Ursache für die meisten Unterhaltskriege.
Ich würde mir also die Frage stellen: Wie ist die Ausgangslage? Welche Wünsche und Ziele habe ich? Welche Wünsche und Ziele hat meine Ex? Und wie finden wir einen Weg, der uns beiden nur ein bißchen weh tut.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Muhahahaha... tschuldigung ... :rofl2:
"Welche Wünsche und Ziele hat meine Ex? " = Nix schaffen - trotzdem Geld bekommen und mich trotzdem noch Axxxxxxx vorm Kind nennen...
Immerhin - das hat mir den Tag gerettet - ich musste kurz mal Lachen bis die Tränen kamen... also nicht vor Frust - nur vom Lachen !
Das ist sicher alles toll und gut - aber in der Praxis habe ich es im Leben bei Erbgeschichten, Unterhaltsgeschichten und ähnlichem IMMER so erlebt, daß es - wenn die Betroffenen nicht ohnehin genug Geld hatten, sich um das besprochenen, versprochene und alte Schwüre einen Schxxxxdreck kümmern sobald es um 2 Euro fünfzig geht :knockout:
Meine Frage zielt einzig und alleine auf rechtliche Aspekte hin... nichts für ungut....
"Glaubst Du an den lieben Gott - oder an Guevara ? Ich glaube an die Deutsche Bank - denn die zahlt aus in bar !"
Zitat: Westernhagen
Gruss -
Gerald
Hi oldmanriver
Fakt ist in meinem Fall: Exfrau hatte während der Ehe einen 400 Euro Job nebenher.
Eben, während der Ehe. Jetzt jedoch muss sich die arme KM gaaanz alleine um das Kind/die Kinder kümmern, was alle ihre Kraft und Zeit in Anspruch nimmt. Wenn es um BU geht, scheiden sich die Geister.
Kann man daraus diese "praktizierte Rollenverteilung" abschmettern oder wäre das dann trotzdem noch so... ?!
Hmm, ich verstehe jetzt nicht, warum Du die "praktizierte Rollenverteilung" abschmettern möchtest? Dann hat sie ja gar kein EK und Deine Zahlungshöhe steigt.
Bei diesem Thema hilft Dir die rechtliche Seite so gut wie gar nicht, da es hier eine beliebige Rechtssprechung gibt - oftmals widersprüchlich, tendenziell männerfeindlich.
Gruss oldie
PS: "Ich glaube an die Deutsche Bank - denn die zahlt aus in bar !" Ha - abwarten (da bin ich doch lieber Visionär - für meine Träume bin ich selbst verantwortlich. :wink:)
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Fakt ist in meinem Fall: Exfrau hatte während der Ehe einen 400 Euro Job nebenher. Kann man daraus diese "praktizierte Rollenverteilung" abschmettern oder wäre das dann trotzdem noch so... ?!
Hallo omr,
die 400€ sind doch garkein Thema, soviel Unterhaltsreform ist ja bei den Gerichten angekommen, dass zumindest die (ggf. fiktiv) gerechnet werden.
Und ich hab' mir hier auch schon mehrfach die Finger wund geschrieben, dass wegen dem Realsplitting der Unterschied zwischen Halbtagsjob und steuerfreiem 400€-Job faktisch garnicht so gross ist. Ist also alles kein Ausweg.
Ein Ausweg ist es, wenn ein Richter sagt, Du seiest ein Kunde für http://dejure.org/gesetze/BGB/1578b.html. Und da kommt dann das ganze Gummi rein, billig, unbillig, Wahrung der Belange, blablabla.
Das haben die Jungs selbst noch nicht verstanden, die öffentliche Wahrnehmung auch nicht. In der öffentlichen Wahrnehmung heisst nämlich volle Erwerbsobliegenheit = kein Unterhalt. Dabei hat die Reform am §1573 (=Aufstockungsunterhalt) rein garnichts geändert.
Das ist alles so verwirrend, dass manche Richter dazu übergegangen sind, Unterhaltsreform für sich so zu definieren, dass Bedarf nicht mehr ehelicher Bedarf ist, sondern eigenes Erwerbspotential (im Sinne des §1615I), wobei auch das natürlich wieder in keinem Gesetz steht. In §1578b steht "angemessener Bedarf", was immer das ist. Das machen die deswegen, weil Zypries durch die Talkshows gelaufen ist mit dem Spruch "einmal Chefarztgattin, immer Chefarztgattin ist nicht mehr" und nur vergessen hat, das in ein Gesetz zu schreiben.
Ich will Dir eigentlich nur sagen, dass Du da nichts denken und nichts argumentieren musst oder sollst, schaffe einfach einen Modus, der das Streitpotential und den Streitwert begrenzt und lass es auf ein Urteil ankommen. Weil sonst wirst Du nie schlauer.
Hallo Gerald,
wie alt sind eure Kinder und wie lange ist deine Exfrau zu Hause?
Und was hat sie gelernt bzw. hat sie ehebedingte Nachteile durch die Zeit als Hausfrau?
Gibt es gute Betreuungsmöglichkeiten?
Im Trennungsjahr kann von ihr keine Änderung verlangt werden; nach diesem schon. Aber soweit ich weiss wird nicht zum 3. Geburtstag des Kindes gleich ein Vollzeitjob verlangt.
Und hat sie für die Kinder ihren Job aufgegeben bzw. seid ihr wegen deinem Job umgezogen, so dass sie keine Chance mehr hat ihren alten Job wiederzubekommen?
Wie ist die Betreuung zu regeln wenn das Kind krank wird/ist? Kümmern sich Oma und Opa oder bist auch du in der Lage beispielsweise Kinderkranktage zu nehmen?
Und wie war die Betreuung der Kinder geregelt wenn deine Ex ihrem 400 €-Job nachgegangen ist?
Sophie
Hiho again,
Kind ist 6 Jahre alt mittlerweile und wir sind seit 3 Jahren getrennt und seit 2 Jahren geschieden.
400 Euro-Job war Home-Office daheim - Exfrau konnte arbeiten wenn Kind schläft - das war sehr flexibel - Büroraum direkt neben Kinderzimmer.
Betreuungsmöglichkeiten gäbe es eigentlich, da Kind in Ganztagesschule könnte - Exfrau will das aber nicht, da Schule 3 km weg ist. Ich habe sogar angeboten mein Kind immer hin und her zu fahren, da das ganze für mich problemlos vom Weg her jeden Tag möglich wäre - aber das will sie nicht. Das ist der nächste Knackpunkt ... da kriegt sie auch noch mächtig Ärger, da ich mit der Schulwahl wegen diesem Aspekt gar nicht einverstanden war und sie die Anmeldung bei der anderen Schule ohne meine Zustimmung gemacht hat...
Gruss -
Gerald
