Was muss ich denn n...
 
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Was muss ich denn nun an Kindesunterhalt zahlen ?

 
(@defender15)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
mein erster Beitrag hier !
Unter anderem natürlich gleich eine Frage.  :redhead:

Stelle mich erst einmal vor :
Man ruft mich Volker,bin fast 43 Jahre alt, komme aus dem Kreis Herford ,seit 1998 geschieden und habe einen Sohn der bei seiner Mutter lebt.
Bin seit einem halben Jahr arbeitslos und habe nun eine Weiterbildung / Umschulung bewilligt bekommen.

Ab dem 1.1.09 gibt es ja eine neue Düsseldorfer Tabelle.

http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/duesseldorfertabelle.php

Irgendwie bekomme ich das leider mit dem Rechnen nicht so wirklich hin. Liegt wohl daran das ich schon den ganzen Vormittag hier am lesen bin
und mir der Kopf am rauchen ist.

Leider gehöre ich auch zu denen die sich vom Jugenamt haben nötigen lassen einen Titel zu unterschreiben.
Hier mal der Titel leich abgeändert, bzw unkenntlich gemacht :

Auf dem Titel steht was von 114% und 115 %..................

Berechnungsgrundlage ist Verdienst bis 1500 Euro und Altersstufe 12 bis 17 Jahre.
Unterhalt muss ich nur für ein Kind bezahlen und ich habe auch keine weiteren.
Zahle bis jetzt jeden Monat 316 Euro.

Passt das so wie ich mir das ausgerechnet habe ?

Verdienst bis 1500 Euro dritte Alterstufe          377 Euro
minus hälftiges Kindergeld                                    82
                                                                                    -------
                                                                                    295

Passt das so ? Wie gesagt, komme mit den 114 und 135 % irgendwie nicht zurecht.
Kann mir da mal bitte jemand auf die Sprünge helfen ?

Danke

Volker

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 02.02.2009 16:31
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ab dem 1.1.09 gibt es ja eine neue Düsseldorfer Tabelle.

http://www.

Öhm, die gibt's >hier< auch.

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 02.02.2009 16:38
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi defender15

Herzlich Willkommen

Das ist ja ein richtig alter Titel - folgende Vorgehensweise:
1. erstmal die 114% minus halbes KG auf die letzte gültige DDT (DDT2007) vor der UH-Rechtsänderung anwenden
2. Umrechnung der Prozentwerte
3. zum Schluss in die DDT2009 gehen und anpassen

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.02.2009 16:44
(@defender15)
Schon was gesagt Registriert

Öhm, die gibt's >hier< auch.

Jepp, jetzt über den Link sehe ich es  auch.
Lese ja erst seit heute morgen hier im Forum...................

@ oldie

Danke Dir für die Hilfe. Werde mich gleich mal ans rechnen machen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.02.2009 16:58