Hallo mufficrator,
@ beppo wie weit unten bist du in deiner Wählerliste denn angelangt piraten sind exoten, fdp ist meine alternative, alles tunten ohne mutterkomplexe.
Nun, die Piraten sind 2009 erstmalig bei der Bundestagswahl angetreten und haben aus dem Stand 2,0% geholt. Für eine Exoten-Partei ist das ein sehr beachtliches Ergebnis; es ist zum Beispiel um ein Drittel mehr als das, was die Grünen bei ihrem Bundestagswahl-Debüt im Jahr 1980 geholt haben (die hatten damals 1,5%).
Auf Wunsch von elwu verkneife ich mir an dieser Stelle meinen Kommentar darüber, ob die FDP eine Alternative ist, verweise allerdings bei dem genannten Argument auf Godwin’s law.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
verweise allerdings bei dem genannten Argument auf Godwin’s law.
Genau aus diesem Grund habe ich das geschrieben, ich bin seit '96 im Usenet unterwegs und nutze gerade dieses Gesetz sehr bewusst... Mir reicht es bald. Ich klinke mich hier komplett aus, wenn diese immer häufigeren, die les- und nutzbarkeit des Forums zerstörenden Frustheulereien über Parteien und Gesetze etc. seitens gewisser Regulars (bei 'Normalnutzern' bekrittel ich das nicht) nicht langsam auf ein erträgliches Maß runterkommen. Und vor allem in den eigens dafür vorgesehenen Foren gepostet werden. Ab und an hat jeder mal den Hals vor und mault, kein Problem. Aber doch nicht ständig, wem nutzt das? Bislang war das hier das mit Abstand hilfreichste Forum unter all den einschlägigen, eben weil derlei Gejaule im allgemeinen Bereich selten war. Das ändert sich seit einiger Zeit, das mit dem 'selten'. Das grenzt langsam an Sabotage.
/elwu
Hallo mufficrator,
Es geht nicht um fair oder unfair aber einfach prinzipiell exilein hat 950 € einfach jeden monat so von oben und kann damit machen was sie will. Sie erzählt aber das sie die kosten für musikschule, für sport, für allen möglichen anderen kram nicht bezahlen kann. Da müsste ich einspringen obwohl in meinem KU schon all diese Kosten enthalten sind.
Wenn sie zusätzliches Geld sehen will, soll sie begründen, warum es sich um Sonder- oder Mehrbedarf handelt - dann (und nur dann!) werden die Kosten zwischen euch aufgeteilt. Entsprechende Listen, was Sonder- bzw. Mehrbedarf ist und was nicht, die gibt's ja zuhauf; auch wenn die sich leider z.T. heftig widersprechen. Wenn du Zweifel an ihrer Begründung hast, kannst du jederzeit hier nachfragen, bevor du ihr die Kohle rüberschiebst. Und wenn sie keine Begründung liefern kann oder will, dann stellst du die Ohren auf Durchzug. So einfach ist das.
Ach so, bevor ich's vergesse: Willichaberhaben ist keine Begründung im juristischen Sinne 😉
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Ein gutes Beispiel hierfür sind Brillen.
Manche meinen, sie könnten jetzt für ihr Kind ein Spitzendesignermodell aussuchen und Papa die Rechnung schicken.
Ist ja Sonderbedarf!
Aber so geht das Spiel nicht.
Brillen, die den Sehfehler beheben, gibt es schon für kleines Geld und nur darauf kommt es an.
Gehobene modische Ansprüche fallen nicht unter Sonderbedarf.
Genauso wenig wie Polo spielen, oder die Balletreise nach Moskau.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi lbm
Es geht nicht um fair oder unfair aber einfach prinzipiell exilein hat 950 € einfach jeden monat so von oben und kann damit machen was sie will. Sie erzählt aber das sie die kosten für musikschule, für sport, für allen möglichen anderen kram nicht bezahlen kann. Da müsste ich einspringen obwohl in meinem KU schon all diese Kosten enthalten sind.
@ beppo wie weit unten bist du in deiner Wählerliste denn angelangt piraten sind exoten, fdp ist meine alternative, alles tunten ohne mutterkomplexe.
nur ne Frage: bekommt sie ALG I oder ALG II?
Gruß, Romy
...ich bin seit '96 im Usenet unterwegs und nutze gerade dieses Gesetz sehr bewusst... Mir reicht es bald...
...Das grenzt langsam an Sabotage.
elwu, ich denke damit sprengst du endgültig den Rahmen dieses Topics und die Fragestellung des Openers.
Wenn du etwas grundsätzliches mit mir oder anderen Usern oder "Regulars" zu diskutieren hast, so tue das bitte in einem eigenen Thread.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Wenn du etwas grundsätzliches mit mir oder anderen Usern oder "Regulars" zu diskutieren hast, so tue das bitte in einem eigenen Thread.
Offenbar merkst du überhaupt nichts mehr.
EOD.
elwu, ich bitte dich, dich etwas zu mäßigen!
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi @all
Es tut mir leid, dass wir hier in einen Parteienstreit abgeglitten sind. Das war natürlich nicht meine Absicht mit der Frage an Beppo wen er denn gewählt hat.
Wo ich elwu recht gebe ist, dass ich die Frage von Beppo wen der jeweilige threadopener denn zuletzt gewählt hat schon öfter im Forum gelesen habe, aber ich finde die Frage auch berechtigt.
Wir stehen hier in diesem Forum mit riesigen persönlichen Problemen und vergessen oft über unseren Tellerrrand hinaus zu kucken.
Das dumme ist halt nur das es ja letztlich egal ist wen wir wählen oder nicht wählen, ein großteil der heutigen Gesetze mit denen wir uns rumärgern sind ja zum Teil noch uraltlasten.
Was mich aber heute etwas vesöhnte war, dass in einem Prozessfall mein exilein ein wenig Probleme mit Prozesskostenhilfe bekommen könnte, da sie ja da den KU mit angeben muß.
MC
Wer Rechtschreibfehler findet kann sie behalten
Hallo mufficrator
Es tut mir leid, dass wir hier in einen Parteienstreit abgeglitten sind. Das war natürlich nicht meine Absicht...
Kein Problem.
Für die Differenzen zwischen elwu und mir bist du mit Sicherheit nicht verantwortlich. 🙂
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo @all,
Es würde mich dennoch interessieren welches ALG die Ex erhält. Der TE meinte nämlich an einer Stelle, sie hätte schließlich den KU und das KG in H.v. 980 € "obendrauf" aufs ALG.
Ich vermute eher, dass sie ALG2 erhält, und somit hätte sie es nicht "obendrauf", sondern der Betrag würde ihr dann vom Bedarfssatz wieder abgezogen.
Und dann wäre die Frage, wo bleibt der KU, ich muss meine Miete schließlich
bezahlen nicht ganz unberechtigt.
Gruß
hi Romyh
Da meine Ex erst seit diesem Monat Arbeitslos ist hat sie bisher kein Arbeitslosengeld bekommen sondern halt normalen Lohn. Ab Februar bekäme sie dann ALG 1.
In wieweit das dann alles verrechnet wird blicke ich echt nicht durch. Und ob noch evtl. Wohngeld oder andere zuschüsse hinzukommen weis ich auch nicht.
Aber darum geht es ja auch nicht. Wenn man ein bisschen in diesem Forum wühlt und man zusätzlich noch auf Netzreise geht findet mann so viele Ungereimtheiten und Ungerechtigkeiten.... naja die meißten hier wissen das ja selber. Aber einen Teil mag man einfach nicht glauben und darum poste ich hier meine Fragen zum Beispiel habe ich eben ein Problem mit der Aussage, dass auf der einen Seite sie mit KU und KG machen kann was sie will und es eben auf der anderen Seite es für sie kein anrechenbares Einkommen in einem Streitfall ist.
LBM schrieb gestern
Ne Bank guckt doch nur, wieviel Personen im Haushalt leben und wieviel Geld zur Verfügung steht, um ihr Risiko abzuschätzen
Das hätte ich von einem Gericht, welches die Leistungsfähigkeit bzw den Leistungsbedarf abwägen soll genauso erwartet, eben auf beiden Seiten alle Einkünfte und auf beiden Seiten alle Kosten zu berücksichtigen. Das es eben anders gehandhabt wird halte ich für Krank
MC
Wer Rechtschreibfehler findet kann sie behalten
Das hätte ich von einem Gericht, welches die Leistungsfähigkeit bzw den Leistungsbedarf abwägen soll genauso erwartet, eben auf beiden Seiten alle Einkünfte und auf beiden Seiten alle Kosten zu berücksichtigen. Das es eben anders gehandhabt wird halte ich für Krank
Für die Bemessung welcher Leistungen? Ich denke, das ist nicht realisierbar! Dann würde nämlich bei jedem Posten die Diskussion losgehen, ob diese Ausgabe notwendig und berücksichtigungsfähig ist oder nicht.
Zigaretten?
Nageltante?
Sportstudio?
Fußballtickets?
Daher denke ich, anders als Pauschalen (und ggf. reelle Kosten) für berufsbedingten Aufwand und eine Pauschale für den Lebensunterhalt bleibt doch gar nicht. Sonst müsste man wirklich für jeden Fall eine absolute Einzelfallberechnung machen und das würde wohl vom Verwaltungsaufwand nicht zu bewältigen sein.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hi LBM
Ich denke du weißt was ich meine. Es geht um Sonderbedarf. Es kamen jetzt schon erste Anfragen wegen Klassenfahrt und neuem Sport für meinen Kleinen.
Und natürlich geht es nicht um einen Einzelkosten Nachweis sondern schon um Pauschalbeträge, aber ich verstehe eben nicht, dass man mit zweierlei Maß an die Dinge herangeht.
Ich müßte alle Einkommen offenlegen und ihre Einkommen sind plötzlich keine Einkommen.
MC
Wer Rechtschreibfehler findet kann sie behalten
Ich hab eben auch noch mal drüber nachgedacht...
Die Berechnung der Beteiligungsquote bei wirklichem Sonderbedarf am zur Verfügung Haushaltsankommen pro Person wäre schon fair. Ich war gerade eher beim Beleg der Einzelkosten für die Bemessung der Unterhaltsverteilermasse.
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hi LBM
Die Berechnung der Beteiligungsquote bei wirklichem Sonderbedarf am zur Verfügung Haushaltsankommen pro Person wäre schon fair
RICHTIG aber wie ich bisher entnehme ist es eben anders.
Es geht auch nicht um die persöhnlichen Kosten die muß man ja aus dem Selbstbehalt finanzieren.
Aber ich Zahle eben so nebenbei noch andere Geschichten wie das Haus dass uns hälftig gehört, Ihr Auto und halt noch andere Kosten für die Kids.
MC
Wer Rechtschreibfehler findet kann sie behalten
Hi @ all
Mal wieder ein Lebenszeichen von mir.
Ich habe wie schon mal geschrieben ein kleines Geschäft, Einzelhandel.
Januar, Februar, März sind nicht gerade die starken Monate bezüglich Umsatz.
Also habe ich exilein gefragt ob sie sich an Kosten für das Haus indem wir beide nicht mehr wohnen und dass zum Verkauf steht beteiligen könnte.
Exilein sagt nein sie hat ja kein Geld weiter.
Ich weiß aber dass sie hat.
Januar
Lohn von alter Firma
mein Unterhalt
Kindergeld
Geld von meiner Mutter
in Summe über 2000,- €
Im Februar
ALG 1
Krankengeld von ihrer Kasse
mein Unterhalt
Kindergeld
auch wieder über 2000,- €
Also von kein Geld kann nicht die Rede sein.
Ich habe ja ein bereinigtes Netto von 1750 € aber eben nicht in den ersten Monaten des Jahres sondern es ist ja ein Durchschnitt.
Ich bin ein sehr emotionaler Mensch der viel aus dem Bauch heraus macht. Ist ein Fehler aber sorry ist halt so.
Ich habe jetzt gestern exilein eine E-mail geschrieben.
Erwarte Hauskosten für Februar von 100%, hat ja im Januar nichts gezahlt.
Und wenn du das Auto behalten willst erwarte ich Zahlung in Höhe von...
Ach so und natürlich auch den Versicherungsbeitrag.
So und bis jetzt kam keine Reaktion.
War es falsch sie zu einer Kostenbeteiligung auf zu fordern??
Sagt mal was dazu.
MC
Wer Rechtschreibfehler findet kann sie behalten
Moin,
natürlich hat sie faktisch das Geld. Nur möchte sie dir scheinbar davon nichts abgeben. Dass du sie daran beteiligen
möchtest, ist von Grund auf nicht verkehrt, nur wird sie das nicht wollen. Sonst würde sie vielleicht auch mal einen
Schritt auf dich zukommen.
Ich musste auch immer alles vom Haus zahlen. Als gar nichts mehr ging und die Bank vollstrecken wollte, blieb mir
nur noch die PI.
Versuche, dich mit der Ex zu einigen. Wenn nicht, musst ihr per Anwalt nach einer Lösung suchen. Das kostet jedoch
auch wieder Geld.
Gruss
Agent
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
Hi @ all
Die aktuelle Entwicklung
Exilein sagt nein ich zahle nichts, alles weitere über meine RAtin.
Ich habe mir mein Auto wieder geholt und habe sämtliche weiteren Zahlungen eingestellt, ausser Taschengeld und Sparanlage der Kinder, denn das kommt nur Ihnen zugute.
So und jetzt warte ich aufs Schreiben von RAtin und melde mich dann nochmal.
Kinder bekomme ich wahrscheinlich trotzdem, war ja mit JA Umgangsregelung abgesprochen schaun wir mal.
Sollte ich eigentlich im Falle eines Falles auf Rückgabe meines Eigentums (Firmeneigentum nachweißlich) bestehen oder ist dass eh weg auf nimmerwiedersehen.
@ Agent
Auf PI habe ich keinen Bock die monatlichen Hauskosten sind das nicht wert., dasProblem ist, dass weder Exilein noch ich das Haus behalten möchten. war heute bei der Bank die meinen natürlich auch weiter bezahlen ich brauche keinen Schufa eintrag. Natürlich könnte ich auch nicht bezahlen und das Haus in die versteigerung schicken. Wäre aber wieder schlecht für mich.
Wer Rechtschreibfehler findet kann sie behalten
Servus mufficrator,
wenn niemand das Haus möchte, muss es so schnell wie möglich verkauft werden.
Bei der Bank hat seinerzeit meine Ex die Tilgung aussetzen können. Es liefen erst mal nur die Zinszahlungen weiter. Das klappte bis zum Verkauf und mit dem Erlös konnte alles erledigt werden.
Wenn Du jetzt alle Zahlungen einstellst wird es sicherlich nur noch ein ganz kleiner Schritt sein für Deine Ex, die Kinder als Druckmittel einzusetzen.
Die Rückgabe von Firmeneigentum würde ich schriftlich verlangen. Ob Du es natürlich nochmals siehst, ist fraglich. Kennst ja das Problem mit Besitzer und Eigentümer.
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
