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Was kommt nach dem Abi ?

 
(@rp51730)
Rege dabei Registriert

Liebe Gemeinde,

nachdem es sehr langes Zeit verhältnismäßig ruhig gewesen ist, habe ich nun eine allgemeine Frage:

Meine bei der KM lebende Tochter (17) hat nun ihr Abi in der Tasche. Ich habe bereits in der Vergangenheit mehrfach die KM + Töchterlein gebeten, mich an der beruflichen
Zukunft zumindest irgenwie teilhaben zu lassen. Bis heute habe ich keinerlei Info erhalten, was geplant oder ob schon was entschieden ist. Ausbildung scheint nicht zu sein, da ich keinen Vertrag (gemeinsames Sorgerecht) o. ä. gesehen habe. Kurzum man lässt mich total außen vor.

Was die bisherigen Unterhaltszahlungen für meine Tochter angeht, da bin ich natürlich zu 100 im Fokus und erfülle brav und zuverlässig meinen Beitrag (keinen Titel).

Tochter wird im November 18 und ich meine mal gelesen zu haben, dass nach der Schule eine gewisse Orientierungsphase eingeräumt in der man dem Kind zugesteht eine entsprechende Berufswahl zu treffen. In dieser Zeit steht der KM wohl auch der Unterhalt wie gewohnt zu.

Fragen:
- Stimmt das was ich gelesen habe bzgl. der Orientierungsphase
- Unterhalt wir gewohnt während der Phase und wie lange ?
- Unterhaltszahlungen einfach einstellen ?
- Keinerlei Info wie es beruflich weiter geht - wie positioniere ich mich / was sollte ich unternehmen?
- Möchte klare Kante zeigen, wie ?
- Möglichkeit/Sinnhaftigkeit die KM zur Auskunft bzw. Kooperation zu zwingen?

P.S.
Tochter und KM denken, dass ich ein Ars** bin, weil ich es ihr nicht ermöglicht habe nach dem Abi für ein Jahr in einem fernen Land eine Auszeit zu ermöglichen (stimmt so nicht und anderes Thema). Verhältnis also 4-5 😉

Danke für´s Lesen und Antworten.

Hut ab vor diesem Forum, ich kenne kein besseres.

LG RP

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 02.08.2018 10:45
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

solange die Tochter minderjährig ist besteht die Unterhaltspflicht wie bisher ohne irgendwelche Bedingungen weiter.
Sollte die Tochter eine Ausbildung aufnehmen und eine Ausbildungsvergütung bekommen, dann sind berufsbedingte Ausgaben abzuziehen (entsprechend denjeweiligen Unterhaltsleitlinien des OLG, wo das Kind wohnt) und Du darfst dann den Unterhalt um die Hälfte des verbleibenden Betrags reduzieren.

Eine Orientierungsphase bedeutet in der Regel den Übergang Schule--> Ausbildung/Studium und wird mit ca. 6 Monaten angegeben.
Im November ist die Orientierungsphase vorbei. Sie könnte aber z.B. ein unbezahltes Praktikum als Studienvorbereitung machen, wenn es nicht sofort in einer Ausbildung oder Studium geht.

Wird die Tochter volljährig, wird es anders.
Als erstes ist sie für ihren Unterhalt selbst verantwortlich und muss ihre Bedürftigkeit nachweisen, z.B. durch einen Ausbildungsvertrag oder eine Studienbescheinigung. Nichts machen ist kein Grund.

Außerdem muss sie die Berechnung des Unterhalts ermöglichen, alsi Einkommenauskunft von Vater und Mutter einholen und dem jeweils anderen zur Verfügung stellen.

Im Moment ändert sich erst einmal nichts. Schreibe die Tochter an und lege die neue Unterhaltssituation dar und bitte um Auskunft wie es weiter gehen soll. Wenn bis Dezember nichts passiert, dann stellst Du den Unterhalt erst einmal ein, weil ja keiner gefordert und keine Bedürftigkeit nachgewiesen wurde. (Für November gebe es noch anteilig Unterhalt für Minderjährige).

Ab Volljährigkeit ist die Tochter Dein alleiniger Ansprechpartner, die KM ist außen vor und kannst auch keine Auskunft über das Einkommen der KM direkt verlangen, dass kann nur die Tochter.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 02.08.2018 11:55