Was kommt auf mich ...
 
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Was kommt auf mich zu?

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(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

4/4 und 3/5 gelten einfach für verheiratete und 1 und 2 für ledige, geschiedene und getrennte.

Es ist in dieser Konstellation also nur ne Formalität.

Wenn ihr Sylvester noch zusammen seid, wäre 4/4 richtig.

Wenn ihr Sylvester getrennt seid, euch aber Ostern für einen Tag versöhnt, wäre 1/1 richtig.

In beiden Fällen dürftet ihr am Endes Jahres ne gemeinsame Veranlagung durchführen und damit Steuern sparen.

Demgegenüber hat 3/5 den Nachteil, dass man damit einen Vorschuss auf die erwartete Steuerersparnis bekommt,, aus diesem, scheinbar, höheren Netto auch höhere Ansprüche bedienen darf, das Geld am Ende aber zurück zahlen muss.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.12.2009 18:51
(@lester)
Schon was gesagt Registriert

Nochmals herzlichen Dank Beppo  :thumbup: .... ich nerve jetzt auch nicht mehr  :heu:

lg lester

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.12.2009 18:59
(@lester)
Schon was gesagt Registriert

Hallo, hier eine knifflige Frage, die mich durchaus überfordert:

Also, ab demnächst bleibt mir als vollzeit beschäftigter kaum noch was ( meine Daten habe ich nochmals unten angeführt ).
Mein Arbeitgeber hat mir angeboten, mich aus dem Angestelltenverhältnis zu entlassen und mich auf selbstständiger Basis zu beschäftigen. Er würde die komplette Summe ( inkl. Sozialversicherung und all dem gedöns ) an mich als Selbstständigen auszahlen. Er meint, ich würde damit wesentlich besser fahren.
Was meint ihr?
-verzweifelt -
lester

Hallo Leute,
bräuchte nochmal eure Hilfe.

Also, ich habe letzt alles beisammen und bitte nochmals um Überprüfung.

Ab 1.1.2010 komme ich jetzt in Steuerklasse 1 bei einen durchschnittlichem Monatseinkommen von 3.043,48 Brutto.
Zwei Kinder ( 4 & 8 Jahre )
Frau, ALGII und 400 Euro Job.

Werde also ein steuerbereinigtes Einkommen ( www.Gehaltsvergleich.com ) von 1.828,11 Euro zur Verfügung haben.
So, jetzt mal sehen ob ich Malachits Ausführungen verstanden habe 😉

Ich setze jetzt also 5% berufsbedingte Aufwendungen ab, dies wären 91.41 Euro
Welche Aufwendungen werden hier berücksichtigt? Benzinkosten? KFZ-Nutzung? Laptop-Mitbenutzung?

Ok, denn wären wir jetzt bei 1.736,70 Euro

Damit falle ich in Stufe 2 der DT 1501-1900 Euro, oder?

Berechnung des Kinderunterhalts unter Berücksichtigung der oben angegebenen Daten ( www.rechner-unterhalt.de/minder/rechner4.php )

Kind 1 ( 8 Jahre abzgl. Kindergeld ) 257,00 Euro
Kind 2 ( 4 Jahre abzgl. Kindergeld ) 214,00 Euro
Gesamt KU  471,00 Euro

So, jetzt der Trennungsunterhalt ( www.rechner-unterhalt.de/trenn/rechnen2.php )

Habe die 1.828,11 Euro und ihre 400,00 Euro als Basis angegeben.
Stimmt das, oder hätte ich die berufsbedingte Aufwendungen noch berücksichtigen müssen / dürfen / sollen ?

Da kommt am Ende bei raus, das ich 643,00 Euro TU abgeben darf.

Endrechnung:

Bereinigtes Einkommen  1.736,70 Euro
abzgl. KU  471,00 Euro
abzgl. TU  643,00 Euro
bleibt mir  622,70 Euro

Wie sieht das jetzt mit dem Selbstbehalt aus?
Gibt es verlässliche Zahlen?
Einmal heisst es 900, dann 1000, an anderer Stelle um die 800.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.12.2009 15:12
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo lester,

Mein Arbeitgeber hat mir angeboten, mich aus dem Angestelltenverhältnis zu entlassen und mich auf selbstständiger Basis zu beschäftigen. Er würde die komplette Summe ( inkl. Sozialversicherung und all dem gedöns ) an mich als Selbstständigen auszahlen. Er meint, ich würde damit wesentlich besser fahren.

Hm, ich weiß nicht, was das bringen soll. Denn auch wenn dein bisheriger Arbeitgeber dir bei selbstständiger Tätigkeit die bisherigen Beträge zur Sozialversicherung auszahlt - eine Altersvorsorge und eine Kranken-/Pflegeversicherung brauchst du nach wie vor, und Rücklagen für eine Zeit, wo du als Selbstständiger keine Aufträge hast, übrigens auch. Es kann sich ggf. trotzdem für dich rechnen, aber ein Selbstläufer ist das nicht. Und deinem Arbeitgeber sei geflüstert: Wenn du als "Selbstständiger" nur für ihn arbeitest und auf längere Zeit keine weiteren Auftraggeber hast, dann kann das auch mal ganz schön schnell als Scheinselbstständigkeit ausgelegt werden.

So. Und jetzt nochmal zu deinen Zahlen, wobei wir da, glaube ich, auch früher schon drüber geredet haben. Du gehst dort von 643 Euro TU aus, aber ich glaube nicht, dass es für dich so schlimm kommt. Bei einem bereinigten Netto von 1.736 Euro bleiben dir nach Zahlung von 471 Euro KU nur noch 1265 Euro, und das sind gerade mal 265 Euro über dem Selbstbehalt von 1000 Euro, den du gegenüber deiner Ex hast. Demzufolge beträgt dein Unterhalt an Exe nicht 643 Euro, sondern nur 265 Euro, weil sonst dein Selbstbehalt unterschritten wäre. Oder habe ich irgendwo einen wichtigen Punkt übersehen?

Und wenn du deiner Ex noch ein wenig Feuer unterm Hintern machen willst, dann schließt du bei nächster Gelegenheit einen Altersvorsorgevertrag (Riester o.ä.) mit Beiträgen von ca. 120 Euro ab, so viel darfst du nämlich geltend machen (4% vom Brutto-Einkommen). Dann bleibt dir ein bereinigtes Netto von 1616 Euro - am Kindesunterhalt ändert das nichts (es ist die gleiche Zeile der Düsseldorfer Tabelle), aber gegenüber Ex rechnest du: Bereinigtes Netto von 1616 Euro minus 417 Euro KU, da bleiben noch 1145 Euro übrig, also wg. Selbstbehalt gerade mal 145 Euro für Ex. Anders gesagt, in gewisser Weise zahlt die Dame deinen Riester-Vertrag 😉

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.12.2009 16:14
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin lester,

ich halte das für keine gute Idee. Denn für die Unterhaltsbemessung ist nicht die Zukunft, sondern die Vergangenheit massgebend; die Unterhaltshöhe wird also noch mindestens ein Jahr lang nach Deinen bekannten Einkünften als Angestellter berechnet.

Hinzu kommt: Du würdest Dich als Selbständiger vorhersehbar kaum besser stellen, wenn Dein AG nur Dein bisheriges Gehalt plus Sozialleistungen an Dich ausbezahlt, denn da kommen noch einige weitere Ausgaben und Risiken auf Dich zu, die Du als Angestellter nicht hattest. Dafür begibst Du Dich auf das Glatteis fehlenden Kündigungsschutzes: Dein Einkommen als Selbständiger kann von heute auf morgen weg sein. Überdies bist Du mit einem einzigen Auftraggeber in der ständigen Gefahr, als >>>Scheinselbständiger<<< zu gelten, was ebenfalls unangenehme Folgen für Dich haben kann.

Abgesehen davon: Selbständigkeit und Unternehmertum müssen einem im Blut liegen; wenn Du das nur machst, um ein paar Euro Unterhalt zu sparen, kann das recht teuer für Dich werden. Und wie gesagt: Unterhaltstechnisch auswirken würde sich das sowieso erst in frühestens einem Jahr, aber nicht jetzt.

Grüssles
Martin

***edit: Malachit war schneller - aber doppelt gemoppelt hält besser...

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.12.2009 16:17
(@lester)
Schon was gesagt Registriert

danke malachit, danke brille 007

aber nach wie vor würde mir zum leben nicht mehr als 1000,00 Euro verbleiben.

abzgl. wohnung, strom, telefon, kfz, benzin, versicherungen ... und vielleicht ab und an was essen, da werde ich monat für monat miese machen.

vielleicht sollte man noch eine rubrik aufmachen mit de bezeichnung: lebenskünstler

tipps und tricks wie man mit solchen aussichzten überleben kann.

lg lester

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.12.2009 13:42
(@old-man-river)
Zeigt sich öfters Registriert

vielleicht sollte man noch eine rubrik aufmachen mit de bezeichnung: lebenskünstler

tipps und tricks wie man mit solchen aussichzten überleben kann.

Herzlichen Willkommen ! Da sind wir anderen auch schon lange drin  :rofl2:

Lol - etwas Lester´n muß sein ...

Gruss -

Gerald

AntwortZitat
Geschrieben : 15.12.2009 15:20
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin lester,

aber nach wie vor würde mir zum leben nicht mehr als 1000,00 Euro verbleiben.

damit bist Du nicht allein. Allerdings: Sie würden Dir bleiben, weil sie verlässlich ausgezahlt werden, solange Du angestellt bist. Bei einem scheinselbständigen, "freien" Mitarbeiter kommen Chefs schon mal auf die Idee, einen oder zwei Monate lang keine Arbeit zu haben und keine Kohle zu überweisen - und du könntest nichts dagegen tun.

Gleiches gilt für (Arbeits-)Unfälle oder ernsthafte Erkrankungen: Als Arbeitnehmer bist Du abgesichert; als Selbständiger müsstest Du das selbst tun. Und Berufsunfähigkeit abzusichern ist teuer.

Wenn Dein Chef Dir das 1,5 fache Deines bisherigen Brutto-Gehalts bezahlen würde, könntest Du theoretisch drüber nachdenken; dann hast Du wirtschaftlich ungefähr Gleichstand. Aber dann kommt vermutlich ein netter Anwalt und erklärt Dir, dass Du die schöne Kohle - bis auf den Selbstbehalt - an Ex und Kinder abliefern darfst. Und Du wachst wieder auf und hast nicht mehr als diese 1.000 EUR im Täschchen. Keine gute Idee.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.12.2009 17:22
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo lester,

aber nach wie vor würde mir zum leben nicht mehr als 1000,00 Euro verbleiben.

abzgl. wohnung, strom, telefon, kfz, benzin, versicherungen ... und vielleicht ab und an was essen, da werde ich monat für monat miese machen.

Yo, so isses nunmal. Du hast (a) deutlich weniger Geld, und wenn du (b) gleichbleibende Kosten hast, dann bist du (c) tatsächlich in den roten Zahlen. An Punkt (a) wirst du nicht viel drehen können, wenn du also Punkt (c) vermeiden willst, musst du Punkt (b) ändern. Also runter mit den Kosten. Das kann im Zweifelsfall auch einen Umzug in eine möglichst günstige Wohnung bedeuten. Nenn' es meinetwegen gerne

lebenskünstler

aber bessere Nachrichten habe ich nicht für dich. Im übrigen, irgendwie hast du das ja Anfang November schon selber geahnt:

Eigentlich glaube ich, dass ich derjenige sein werde, der am Ende gewaltig Federn lassen wird.

Und so ist das dann wohl. Wie bei vermutlich den meisten von uns ...

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.12.2009 21:04
(@hamburg2000)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Lester,

deinen Angaben nach zieht die KM im Februar aus. Derzeit wohnt ihr noch zusammen.

Kannst du irgendwie erreichen, dass die KM mehr Einkommen erzielt ?

Ich ziehe nicht aus.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.12.2009 00:52




(@lester)
Schon was gesagt Registriert

Hi Lester,

deinen Angaben nach zieht die KM im Februar aus. Derzeit wohnt ihr noch zusammen.

Kannst du irgendwie erreichen, dass die KM mehr Einkommen erzielt ?

Hi Hamburg2000,

1.Februar, so isses.  ;(

Einkommen erhöhen, wie soll ich das erreichen?
Sie hat 400 Euro-job, mehr ist leider nicht.
Inwieweit Sie sich in naher Zukunft um eine Stelle erwärmt, das steht für mich in den Sternen.
Wieso fragst du?
lg lester

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.12.2009 16:00
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin lester,

Einkommen erhöhen, wie soll ich das erreichen?
Sie hat 400 Euro-job, mehr ist leider nicht.

nun ja, es gibt Mechanismen, die eigentlich bei jedem greifen. Zum Beispiel die Angst davor, dass die Kohle nicht reichen könnte. Oder dass der Sponsor ausfällt. Eben genau dieselben Motive, die Millionen von Menschen jeden Morgen an ihren Arbeitsplatz treiben, obwohl es ihnen fern liegt, sich durch ihre Arbeit selbst zu verwirklichen.

Zugegeben: Diese Angst ist angesichts unserer engmaschigen Sozialsysteme in Deutschland weniger verbreitet als anderswo; beispielsweise in den USA. Denn dort kann es einem durchaus passieren, dass man unter der Brücke oder maximal in einem kirchlichen Obdachlosenasyl unterkommt, wenn man zu wenig oder keine Kohle verdient.

Vielleicht solltest Du der Dame klarmachen, dass Du nicht wirklich als Dauer-Sponsor ihres künftigen Lebens zur Verfügung stehst. Aber dass Du Dich natürlich gerne und umfänglich in die Betreuung Eurer Kinder einbringst, so dass ihr genügend Zeit für eigene Erwerbsarbeit bleibt. Sich hinter den Kindern als Erwerbshindernis zu verstecken funktioniert nämlich sowieso nur ein paar Jahre: Dann sind die nicht mehr betreuungsbedürftig, aber die arme Mutti ist solange aus dem Berufsleben draussen, dass sie niemand mehr einstellt. Und das ist für sie dann der gerade Weg in Hartz4 - und zwar für den Rest des Lebens.

Also: Mach Dir ihr gegenüber mal empathisch viel mehr Sorgen um ihre Zukunft als um Dein Portemonnaie... 😉

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.12.2009 16:47
(@lester)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Leute, bin mal wieder da ...
In ein paar Tagen ist es soweit, sie zieht aus.
Beim durchforschen von diesem Thema ist mir folgende Aussage von oldie nochmals in Auge gestossen.
Bezieht sich auf das TU. KU zahle ich natürlich sofort ... ist klar, aber wie ist es nochmal mit dem TU?

@oldie

Zitat
Meine Frage lautete:
Wird die ARGE nachträglich etwas einfordern, selbst wenn ich EU oder TU schon bezahle?

oldies Antwort:
Das sind zwei Fragen, die voneinander gelöst betrachtet werden müssen.
- Nachfordern? Nein, Stichtag wäre max. der erste des Monats, in dem sie Dich anschreiben. Da Dein Wohnort bekannt ist, ebenso Tel.-Nr. (das alles hat die DEF) bist Du erreichbar.
- Du zahlst bereits. Könnte passieren, wenn sie der Auffassung sind, es ist zu wenig oder Deine DEF diese Tatsache verschwiegen hat.

Soll ich also ab sofort ( dem Tag ihres Auszuges ) TU zahlen?
Wenn ja, wie hoch?
Quasi die Differenz aus dem bereinigten Nettogehalt abzgl. KU bis hin zur SB Grenze?
Oder soll ich erstmal nichts zahlen und warten bis sich die ARGE meldet?

Wir haben bisher noch Niemanden eingeschaltet, der uns bei der Errechnung hilft.

Bei uns schwappen die Emotionen nur so über, deswegen herrscht meist Funkstille, weil sonst alles im Gebrüll endet ... und wegen Krankheit ( die Familienseuche hat uns über einen Monat dahingerafft ) ging kaum was voran. Doch die Uhr tickt und sch..... ich weiss nicht wie ich verlässliche Zahlen herbekomme, ohne gleich zum RA zu wetzen.

Ich weiss ich bin ein schwieriger Fall ... bin mir selbst fremder denn je, ich fühle mich wie gefesselt und geknebelt. Doch verd......, es muss etwas passieren!!!!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.01.2010 20:00
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