Was heißt Betreuungsmöglichkeit im Zusammenhang mit der Erwerbsobliegenheit.
Angenommen eine es gibt in Wohnortnähe des Kindes zwei Betreuungsmöglichkeiten. Eine mit Ganztagsbetreuung und eine, bei der eine
Ganztagsbetreuung nicht möglich ist. Die Mutter entscheidet sich nun das Kind in der Einrichtung unterzubringen, in der keine Ganztagsbetreuung
möglich ist, mit der Begründung, dass sie das Kind nachmittags selbst betreuen möchte.
Wird in diesem Fall eine Ganztagsbetreuung bejaht oder verneint, wenn es um die Erwerbsobliegenheit der Mutter geht?
Moin Mark,
Hast du das GSR?
Warst du in diese Entscheidung involviert?
Wie alt ist das Kind?
Du wirst diesen Sachverhalt sehr detailiert vor Gericht vortragen müssen, wenn du hier eine Chance haben willst.
Ob du damit gehör findest liegt im ermessen des Richters
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Noch ne andere Frage:
Warum unterliegt die KM einer Erwerbsobliegenheit?
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Persönlich sehe ich den Sachverhalt etwas anders an, auch die „Option“ der rechtlichen Durchsetzbarkeit vor Gericht ohne Grundlagen
.
Des weiterem brauchen wir mehr an Informationen von Dir.
Alter des Kindes
Wart Ihr verheiratet, wenn ja wie lange wart ihr das
Wie ist das Sorgerecht bei euch aufgeteilt?
Zahlst du BU, oder TU für Sie und wenn ja wieviel?
Bekommt Sie Leistungen von der ARGE, Hartz IV oder ähnliches?
Ansonsten ist es schwer eine genaue Aussage hierzu zu tätigen
Einst waren wir ein Land der Denker und Dichter, heute nur noch ein armes Land regiert durch umfähige Lenker und unterstützt durch deren Richter.
Mir geht es nur darum, ob es bei einer Verlängerung des Betreuungsunterhaltes aus kindbezogenen Gründen auf die "Möglichkeiten" der Kinderbetreuung ankommt oder auf die tatsächlich genutze Art der Kinderbetreuung. Die Möglichkeit das Kind ganztags betreuen zu lassen ist ja gegeben. Nur wird diese von der Mutter nicht genutzt.
Moin,
Mir geht es nur darum, ob es bei einer Verlängerung des Betreuungsunterhaltes aus kindbezogenen Gründen auf die "Möglichkeiten" der Kinderbetreuung ankommt oder auf die tatsächlich genutze Art der Kinderbetreuung.
es kommt auf die Ansicht des angerufenen Gerichts an; eine klare gesetzliche Regelung gibt es für solche Dinge nicht. Selbst wenn wir jetzt alle schreiben, dass die KM das Kind gefälligst in die Ganztagsbetreuung geben soll (an der Du finanziell übrigens beteiligt werden kannst), nützt Dir das in einer Gerichtsverhandlung nicht die Bohne.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi mark2
Es wäre nicht schlecht, die gestellten Fragen zumindest ansatzweise zu beantworten.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.