Hallo
ich hoffe, es kann mir jemand einen Tip geben. Vor einem Jahr hat mein Mann mit seiner Ex-Frau gerichtlich einen vergleich geschlossen, bei dem er sich verpflichtet hat, monatlich einen Betrag für die Kieferbehandlung seines Sohnes zu zahlen. Er soll dies noch bis September 2006 tun. Nun haben wir aber ein Baby bekommen, ich bin zu Hause. Da seine werte Ex nicht in der Lage ist, etwas ohne Anwälte zu tun, klären die gerade, wie man per Mangelfallberechnung den Lohn meines Mannes (etwa 1120 -euro netto ohne jegliche andere Abzüge wie Werbungskosten) abzüglich des Selbstbehaltes für seinen ersten Sohn, unser Baby und mich als Kindesmutte aufteilt. Soweit so gut. Meine Frage ist nun, was ist mit dem Sonderbedarf? Wir brauchen momentan jeden Cent, und da ja eh schon ein Mangelfall beim normalen Unterhalt vorliegt und ihm schon nur noch der Selbstbehalt bleibt: ist er tatsächlich verpflichtet, der Zahlung des Sonderbedarfes noch nachzukommen? Seine EX droht nämlich schon mit Gehaltspfändung! Vielleicht weiss da ja jemand von Euch bescheid, würde mich sehr freuen. Denn ein Anwalt für jeden Mist und jede Frage, das ist ersten nervig und zweitens super teuer. Außerdem mag sich mit und wegen so ein `paar Kröten`kein Anwalt hier wirklich auseinandersetzen.
Danke schonmal
Steffi
Moin,
der Vergleich stellt einen vollstreckbaren Titel dar. Sollte dein Mann nicht mehr zahlen können/wollen, so muss er neben der Änderungsklage auch Vollstreckungsschutz beantragen.
Einen Vergleich abzuändern ist nicht ganz so einfach, da die Gerichte hier oft sehr unterschiedlicher Meinung sind. Da jedoch ein neues, weiteres Kind als Unterhaltsberechtigter hinzukommt, dürfte es nicht arg aufregend zu sein, eine Änderungsklage in die Wege zu leiten.
Bei der Konstellation deines Mannes sollte PKH ohne Rückzahlung drin sein. Der Prozess ist also für ihn ohne weitere Kosten verbunden.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!