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Was genau ist im Kindesunterhalt innbegriffen? Neues Kind. Hochzeit!

 
(@lieblingsassistentin)
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Hallo Ihr Lieben,
ich melde mich nach über einem Jahr wieder. Mit vielen Erfolgen aber auch noch Fragen:
Nachdem mein LG und ich ewig ärger mit der KM seiner nun fast 10 jährigen Tochter hatten: Es gab kaum Umgang, nur alle zwei Wochen für max. 6. Std. ohne Übernachtung. Nachdem wir dann letztes Jahr umgezogen sind und auch die KM kapiert hat, das es nun ohne Übernachtung nicht klappt ist die Kleene alle zwei Wochenende hier und viel, viel Zeit in den Ferien ( was wohl auch am Nachwuchs dem KM liegt ). Bis auf einigen "normalen" Stress bis jetzt alles ok.
Nun ist Ihr wieder was neues eingefallen: Die Tochter hat vor ca. 3 Monaten eine neue Brille bekommen, jetzt will sie die Hälfte des Gelds von meinem LG haben. Muß er das zahlen.oder ist das mit dem Unterhalt abgegolten? Wie sieht es mit Klassenfahrt aus? Familienfeste ( Kommunion.....)
Dann noch drei Sachen: Wir erwarten in einigen Monaten unser gemeinsames Kind. Muß mein LG dann weniger Unterhalt an seine Tochter zahlen? Hat es Auswirkungen auf den Unterhalt, wenn wir heiraten, muß ich dann mitzahlen? Wie ist es wenn die KM heiratet?
Würd mich freuen über Eure Antwort!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 28.07.2009 21:50
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Lieblingsassistentin,

zum Thema Sonderbedarf, dazu gehört ne Brille ggf. findest du hier etwas.

Richtet sich aber in erster Linie nach der aktuellen Verdauungssituation des Richters.

Auf jeden Fall ist seine Zuschusspflicht begrenzt auf das Nötigste, sprich das billigste Kassenmodell, es sei denn, er wäre an der Auswahl beteiligt worden.

Ein Luxusmodell auswählen und ihm die Rechnung schicken wird nicht funktionieren.

Da er mit der Geburt nicht nur dem neuen Kind, sondern auch die Unterhaltspflichtig wird, kann er in der DT 2 Stufen nach unten gehen.
Natürlich nur, wenn es keinen Titel gibt, bzw. wenn dieser angepasst wird.

Eine Beteiligung deinerseits kann es nur geben, wenn er Mangelfall wäre und sein Selbstbehalt gesenkt würde.
Das hängt aber am Zusammenleben und nicht an der Eheschließung.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.07.2009 22:10
(@lieblingsassistentin)
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Was ist das mit dem Titel? Kannst Du mir das bitte erklären, ich hab da leider nicht so viel Ahnung!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.07.2009 22:14
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ein Titel ist die amtliche Verpflichtung, einen bestimmten Betrag als Unterhalt zu bezahlen.

Dieser kann entweder beim JA oder Notar erstellt werden oder von einem Gericht.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 28.07.2009 22:18
(@lieblingsassistentin)
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Dann hat mein LG den wohl. Er hat die Festsetzung und Höhe des Unterhalts vom JA bekommen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.07.2009 22:21
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nur bekommen, kann man den nicht vom JA.

Den muss man auch selbst durch Unterschrift anerkennen.

Frage da nochmal nach und sage uns was drauf steht.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 28.07.2009 22:24
(@lieblingsassistentin)
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Dann hat er den wohl doch nicht. Es wurde vom JA nahand der DT vestgelegt was er zu zahlen hat bzw. wlechen Anteil, da er das Kind halb auf der Steuerkarte hat. Das kam per Post. Und seitdem zahlt er den Betrag regelmässig! Ist das gut,oder schlecht?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.07.2009 22:32
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das ist gut!

Denn dann zahlt er praktisch freiwillig und kann die Zahlung selbst ändern.

Das JA kann nämlich nichts anordnen. Auch wenn sie das oft glauben oder zumindest behaupten.

Nur ein Titel ist bindend und den muss er entweder als Selbstverpflichtung unterschreiben oder er muss vom Gericht kommen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.07.2009 22:36
(@lieblingsassistentin)
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Das heißt, wenn er ma nichtgenug Geld hat, zahlt er einen Monat weniger? oder eben keinen Anteil an Klassenfahrten, Brillen und cO.?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.07.2009 22:43
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Lieblingsassistentin

Dann hat er den wohl doch nicht. Es wurde vom JA nahand der DT vestgelegt was er zu zahlen hat ...

Das kenne ich anders. Üblich ist es, einmalig irgendwann eine Unterschrift zu leisten, ab dann kommen lediglich Abänderungsmitteilungen, welche nicht der eigenen Unterschrift bedürfen. Unten drunter steht dann lediglich (in etwa):
"Die Übereinstimmung mit der ersten vollstreckbaren Ausfertigung wird beglaubigt." Stempel und Unterschrift Urkundsperson
und "Vorstehende beglaubigte Abschrift übersende ich mit der Bitte um Kenntnisnahme."

Ist er sich absolut sicher, niemals etwas unterschrieben zu haben?

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.07.2009 22:46




(@lieblingsassistentin)
Zeigt sich öfters Registriert

Nee, ist er nicht. Muß er nochmal alles durchschauen!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.07.2009 22:52
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Soll er einfach beim Anfang nachschauen - der reicht bereits. 😉

Gruss oldie

Edit: Oder anders. Falls auf den Schreiben vom JA grosse runde Stempel drauf sind und es hat eine Person unterschrieben, die sich als Urkundsperson versteht, so ist es ein Titel.

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.07.2009 22:54