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was fällt alles in die KU-Berechnung?

 
(@prokids)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo miteinander,

ich habe mal wieder eine Frage. Seit nunmehr zweieinhalb Jahren bekomme ich für die drei Kinder insgesamt 150,-- €, immerhin 30,-- € mehr, als im Beschluss des Beistandes beim JA stand.

Nun habe ich vor ein paar Tagen gehört, dass der KV plant, auf seinem Dach eine Antenne eines Mobilfunkbetreibers installieren zu lassen. Dafür gibt es nach meiner Kenntnis so in etwa 250 € im Monat. Ist eine solche Einnahme KU-relevant?

Wie ist das mit der Miete? Er wohnt im eigenen Haus in der Einliegerwohnung und hat das Haupthaus untervermietet. Die Miete geht angeblich an seine Schwester, bei der er sich nach der Trennung sehr viel Geld geliehen hat. Ist das rechtens? Er hat sich, wissentlich, dass er unterhaltspflichtig ist, bei ihr Geld geliehen, das er jetzt durch die Miete abzahlt. Gehen die Kinder nicht eigentlich vor?

Gruß pk

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 10.01.2011 00:01
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Prokids,

1. (Achtung Spitzfindigkeit) Ein Beistand kann keinen Beschluss fassen. Außer vielleicht aufs Klo zu gehen.

2. Ja. Beim Pflichtigen gilt so ziemliches Alles als Einkommen. Kosten kann er natürlich gegenrechnen.

3. Immobilienbesitz führt zu einer Steigerung der Unterhaltspflicht, wenn die Einnahmen höher sind als die Ausgaben, jedoch nicht zu einer Senkung, wenn es andersrum ist.
Vor diesem Hintergrund darf er das auch.
Ich vermute, die Antenne gilt als Einkommen aus der Immobilie.
Wenn er damit nur den Verlust reduziert, steigt der Unterhaltsanspruch nicht.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.01.2011 00:37
(@prokids)
Nicht wegzudenken Registriert

Na toll - so was hab ich schon vermutet  :crash:.

Trotzdem herzlichen Dank für deine Antwort, Beppo. Dann brauch ich "meinen" Beistand gar nicht erst bemühen, kann er weiterhin in Ruhe aufs Clo gehen  :phantom:.

Gruß pk

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.01.2011 16:04
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,
was hat dir denn an der Antwort nicht gefallen, bzw., was hast du denn erhofft?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.01.2011 16:14
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin pk,

unterhaltsrelevant ist das, was sich aus einem Einkommensteuerbescheid oder aus dem Durchschnitt mehrerer Gehaltsabrechnungen ergibt. Hörensagen über das, was der UH-Pflichtige plant oder vorhaben, geerbt, von Verwandten zugesteckt oder durch Schwarzarbeit verdient haben könnte, ist glücklicherweise nicht von Belang. Unsere Gerichte wären ausserstande, solche Dinge zu prüfen.

Bei solchen Konstrukten hält man sich regelmässig viel zu viel im Leben des Ex-Partners auf. Wer darauf Wert legt, hätte sich eigentlich nicht zu trennen brauchen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.01.2011 17:31
(@prokids)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo ihr zwei,

ich möchte hier nicht missverstanden werden. Ich halte mich weiß Gott nicht mehr im Leben des KV auf. Das mit der Mobilfunkantenne habe ich von einer besorgten Nachbarin erfahren, die dachte, ich wüsste etwas darüber. Aber da ich mich ja nicht mehr in seinem Leben aufhalte, weiß ich natürlich nichts.

Ich möchte natürlich auch nicht irgendwelche Spekulationen überprüfen lassen. Mein Gedanke war lediglich - wenn dann der Masten endlich steht und das werde ich von der Nachbarin mit Sicherheit gewollt oder ungewollt sofort erfahren - mal wieder eine Einkommensüberprüfung zu veranlassen. Sollte ich es nicht von der Nachbarin erfahren, wird es die Mittlere erzählen, die mit der Tochter der Mieterin befreundet ist und ab und an da übernachtet.

Beppo, was ich mir erhofft hatte - gute Frage. Eigentlich, dass genau das nicht eintrifft, was der KV seit der Trennung androht und bisher erfolgreich durchgeführt hat: "ich zahle keinen Cent mehr für die Kinder als unbedingt nötig und - glaub mir - ich habe mehrere Asse im Ärmel".

Ein paar Asse durfte ich bereits kennen lernen und eine Einkommenssteigerung durch einen Mobilfunkmasten, der als Einkommen aus der Immobilie berechnet wird, dürfte ein weiteres sein.

oder durch Schwarzarbeit verdient haben könnte

Es geht hier nicht um Schwarzarbeit, sondern um Mieteinnahmen, die imho auch nicht an der Steuer vorbei geführt werden können und somit KU-relevant sein müssten, oder habe ich das falsch verstanden?

Dieser Mann könnte es mit Albert Einstein aufnehmen vom IQ her und eigentlich müsste er in die Väterberatung gehen, wie man sich am besten gegen unterhaltsgierige Exen wehren kann. Ob das alles so legal ist, wage ich zwar zu bezweifeln, aber bisher ist er trefflich damit durchgekommen.

Gruß pk

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.01.2011 02:18
(@prokids)
Nicht wegzudenken Registriert

1. (Achtung Spitzfindigkeit) Ein Beistand kann keinen Beschluss fassen. Außer vielleicht aufs Klo zu gehen.

Nachdem ich das Schreiben jetzt gerade mal wieder vor mir habe, da steht wörtlich:

Sehr geehrter Herr Ex-Prokids,

aufgrund Ihres Antrags vom xx.xx.2009 wird der von Ihnen für Ihre oben genannten Kinder zu leistende Unterhalt mit Wirkung ab

xx.xx.2009

befristet auf monatlich insgesamt

125 €

"herabgesetzt".

Ihre Unterhaltsverpflichtung wurde überprüft und so weiter...

Was ist das, wenn nicht ein Beschluss?

Gruß pk

PS: das Wort herabgesetzt steht tatsächlich in Anführungszeichen, die wurden nicht von mir hinzugefügt

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.02.2011 16:06