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Was braucht man für die Berechnung des KU?

 
(@medicman)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

Ich bin neu hier, aber wie auch viele hier im Forum zahle ich Kinderunterhalt für meine Kinder.

Demnächst soll ich ( laut EX) mir gedanken machen wegen einer Erhöhung des Kinderunterhaltes aber leider weiß ich nicht genau auf was ich bei der Berechnung achten soll.
Momentan ist die Sache so geregelt, dass wir ohne welchen Gerichtsverhandlungen ausgekommen haben.

In der Düsseldorfer Tabelle von 2005 kann man ablesen wieviel KU zu Zahlen ist. aber ich werde da nicht ganz schlau. Ist es wirklich so, dass die Höche s des KU beim Netto Einkommen 1000€-2300€ konstant ist? Es ist doch ein großer Unterschied ob ich 1000€ oder 23000€ monatlich habe - oder für den Gesetzgeber doch nicht.
Ich verdiene netto 1500€ plus 300€ ALGII meiner Frau und Kindergeld für zwei kleine Stiefkinder, die meine neue Frau zur unserer Familie mitgebracht hat.

Dabei habe ich noch andere Fragen: meine neue Frau bekommt 300€ ALGII, weil uns das Geld zum leben fehlte ( 840€ Miete+ andere Ausgaben) und Sie gerade in einer Beruflichen Maßnahme ist. es bleibt nicht viel übrig zum leben und irgen welchen Urlaub können Wir sowieso vergessen.

Wird das ALGII zu meinen Einkünften auch dazugerechnet oder die Höche des Kinderunterhaltes wird nur anhand von meinem Netto Gehalt abgerechnet?

Meine EX ist berufstätig und verdient ein paar hundert Euro mehr als ich, deshalb wollte ich wissen ob ein Zusammenhang zwischen des Einkommens meiner Ex und dem KU, den ich zahlen muß besteht?

Vielleich kann mir jemand bei meinem Problem helfen, wie ich den KU berechnen soll? Danke

Auch ein "Zahlvater" wie viele...

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 28.03.2006 21:33
 Papa
(@papa)
Rege dabei Registriert

Meine EX ist berufstätig und verdient ein paar hundert Euro mehr als ich, deshalb wollte ich wissen ob ein Zusammenhang zwischen des Einkommens meiner Ex und dem KU, den ich zahlen muß besteht?


hallo, zu o.g frage gibt es keinen zusammenhang zwischen dem Einkommen deiner ex und dem ku, ausslaggebend ist nur dein einkommen;

bei einem einkommen von nette 1500 € zahlt´s du nach düsseldorfer tabele den richtsatz der 2. einkommensgruppe 107 %, abzüglich des anteiligen Kindergeldanteil;

z.b. netto-eink. 1300- 1500 € bei alterst. 0 - 5 Jahre = 219,00 € - 20 € ant. Kinderg.
= 199,00 €

guckst du hier > www.vatersein.de/Encyclopedia-op-content-tid-102.html < hier bekommst du die düsseldorfer tabele zum Download.

gruß papa

[Editiert am 28/3/2006 von Papa]

AntwortZitat
Geschrieben : 28.03.2006 22:03