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Was bleibt uns zum leben

 
(@meisterpropper63)
Schon was gesagt Registriert

Hallo bin neu hier und hätte mal ne Frage.
Ich habe drei Kinder aus erster Ehe 14,12,10 Jahre für die ich auch Unterhalt bezahle,bin seit 2 Jahren wieder verheiratet,jetzt kommt bei uns im Mai 2010 Nachwuchs den wir uns so sehr gewünsch haben,nun meine Frage.
Wir werden ab Mai unsere Steuerklassen wechseln und ich werde dann etwa 1900.-E verdienen,meine Frau hat dann etwa 800.- Euro Erziehungsgeld im 2 Jahr entfällt das Erziehungsgeld Was bleibt uns dann noch zum leben übrig vorallem im 2 Jahr.Muss ich noch mehr Unterhalt bezahlen weil mein Verdienst gestiegen ist,bitte nich falsch verstehen ich liebe meine Kinder über alles,aber wir wollen ja auch noch leben.
Kann mir da jemand was dazu sagen. 🙂

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 13.10.2009 21:22
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Meisterpropper,

Du bist ab der Geburt des Kindes nicht 3 sondern 5 Menschen zu Unterhalt verpflichtet.

Von 1900 Euro kannst Du berufsbedingten Aufwand in Abzug bringen (5% vom Netto) und 4% vom Brutto für private Altersvorsorge.

Gehen wir mal von ca. 1700 Euro aus, die Du dann als Verteilermasse hast. Die vier Kinder gehen jedoch in der Berechnung vor. Dein Verdienst entspricht der Stufe 2, durch die 5 Berechtigten ist aber nur Stufe 1 anzusetzen.

Macht für Kind 1 und 2 je 295 Euro, für Kind 3 240 Euro und für euer Kind 199 Euro. Zusammen 1030 Euro. Somit bist Du ein Mangelfall, weil Dein Selbstbehalt von 900 Euro unterschritten wird. Für Deine Ehefrau bleibt dann gar kein Unterhalt übrig. Bevor ich jetzt aber hier ne Mangelfallberechnung mache, erst mal andere Punkte:

1. Gibt es für die drei Kinder einen Titel?

2. Lass die Finger von Steuerklasse 3/5!! Erstens, Du sparst damit keine Steuern, die Belastung bleibt im jeweiligen Jahr gleich, egal ob Du 3/5 oder 4/4 hast. Du wirst am Jahresende definitiv nachzahlen müssen. Das nicht nur, weil Du zu geringen Steuerabzug vom Arbeitslohn hast, sondern auch, weil das nicht unerhebliche Elterngeld von 8x800 Euro in die Progression, das heißt für die Bemessung des Steuersatzes (%) miteinbezogen wird, auch wenn es steuerfrei ist. Das heißt, auf Deinen ohnehin schon durch Stkl. 3 zu niedrigen Steuerabzug kommt eine prozentuale Steuererhöhung durch das Elterngeld hinzu!

Also, LASS es!!!

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 13.10.2009 21:29
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nachtrag:

Mal angenommen, Du hast 31.000 brutto, hast Du bei Stkl.3 1756 Euro Lohnsteuerabzug.
Überschlagen wir mal ein zu versteuerndes Einkommen von 18.000 Euro, würdest Du unter der Berücksichtigung der Progression durch das Elterngeld bei ca. 26.000-27.000 Euro, das entspricht einer Steuerlast von ca. 2.360 Euro. Du siehst, selbst bei dieser wirklich pi mal Daumen Überschlagsberechnung, bist Du knapp bei 600 Euro Nachzahlung. Und die wirst Du nicht übrig haben.

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 13.10.2009 21:40