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Was bedeutet der Kindesunterhaltstitel?

 
(@washabeichverbrochen)
Schon was gesagt Registriert

Hallo.
Was bedeutet es, sich einen Kindesunterhaltstitel beim Jugendamt zu beurkunden?

Ist das die Regel?
Oder eher nicht?
Kann man davon absehen, wenn eh gezahlt wird?
Irgendwelche Nachteile mit solch einem "Titel"?

Für Antworten wäre ich dankbar
Grüße
Jörg


Für diejenigen die es noch nicht wissen:
Die Frauen haben die Weltherrschaft an sich genommen!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 11.04.2006 12:13
(@Harpyie)

Hallo Jörg,

das ist mit äusserster Vorsicht zu geniessen, da die JÄ sich sehr gerne zu ungunsten der Väter verrechnen.

Du musst garnichts beim JA unterschreiben. Die Titulierung geht auch übers Gericht oder über einen Notar, der Dich auch beraten kann und für seine Fehler auch gerade zu stehen hat, anders als die Kinderklaubehörde.

Rechtlich hat das Kind einen Anspruch auf diesen Titel, auch wenn Du regelmässig zahlst. Am Titel für den KU kommst Du nicht vorbei.

WICHTIG ist, dass dieser Titel zeitlich begrenzt wird, also bis zum 18. Lebensjahr.
Ansonsten zahlst Du bis zum Sanktnimmerleinstag. :knockout:

Die Regel ist, wie oben gesagt, dass Väter beim JA übern Tisch gezogen werden. :gunman:

Also, die Summe unbedingt überprüfen lassen, den Titel begrenzen auf das 18. Lebensjahr.

Gruss Harpyie


AntwortZitat
Geschrieben : 11.04.2006 12:42
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

einfach den Suchbegriff "Titel" (und ähnliche) auf Forum und Aufsätze anwenden. Ein Blick in das Lexikon hilft auch.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 11.04.2006 13:21
(@washabeichverbrochen)
Schon was gesagt Registriert

>Also, die Summe unbedingt überprüfen lassen, den Titel begrenzen auf das 18. Lebensjahr. <

Lässt sich das JU überhaupt darauf ein, den Titel bis zum 18. Lebensjahr zu begrenzen?

Warum überhaupt solch ein Titel,....damit die Ex etwas rechtliches in der Hand hat? Ich bin doch sowieso Verpflichtet zu zahlen!


Für diejenigen die es noch nicht wissen:
Die Frauen haben die Weltherrschaft an sich genommen!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.04.2006 13:29
(@washabeichverbrochen)
Schon was gesagt Registriert

Nochwas,
kann ich diesen Unterhaltstitel ablehnen, also nicht unterschreiben?

Oder muss ich perdu diesen Beurkundung mir anheften lassen.

Ich hatte bis dato nie etwas von einem "Titel", dem sich der Vater beim JU holen soll/ muss gehört. Die höhe des Kindergeldes wurde bereits durch Vorlage meiner Lohnabrechnungen beim Rechtsanwalt der Gegenseite berechnet, und diesen Satz zahle ich auch!

Mir kommt diese Vorderung von der Gegenseite sich einen "Titel" zu holen, jetzt ein wenig Spanisch vor. Da muss doch irgendetwas dahinter stecken? Mehr Forderungen, etc?

Wer könnte sich daraus einen Reim machen?

Grüße
Jörg


Für diejenigen die es noch nicht wissen:
Die Frauen haben die Weltherrschaft an sich genommen!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.04.2006 14:01
(@pueppi)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Jörg,

das von Dir angesprochene Thema wurde hier schon mehrfach erörtert. Ich bin kein Experte auf diesem Gebiet, aber so viel ist mir in Erinnerung geblieben:

Das Kind hat (über die Mutter) ein RECHT auf einen Unterhaltstitel. Dieser Titel wird am billigsten beim JA erstellt. Unterschreibst Du ihn dort (nach gründlicher Prüfung!!!) nicht, kann die Mutter für das Kind einen Titel beim Gericht beantragen. Das wird dann aber aufwändig und teuer und hat den gleichen Effekt: Kindesunterhalt ist tituliert.

Der Sinn des Ganzen (Titulierung) besteht darin, daß im Falle einer Nichtzahlung durch Dich sofort vollstreckt werden kann. Besteht kein Titel und Du stellst die Zahlung ein bzw. zahlst zu spät/zu wenig, muß die KM erst (kosten)aufwändig und zeitraubend einen Titel beantragen.

Um dem vorzubeugen, hat wohl das KIND (!!!) ein Recht auf den Titel. So ist nämlich die Beitreibung des KU im Ernstfall schneller möglich.

Aber jetzt mal zu meinem Verständnis: Weshalb stört Dich denn die Titulierung, wenn Du doch ohnehin ausreichend und pünktlich zahlst? Kommst Du stets Deinen Zahlungsverpflichtungen nach, dann wird dieser Titel auch nie aus der Schublade geholt werden müssen.

UND: Es geht um Geld für DEIN KIND. Ich habe den Eindruck, Du fühlst Dich von der KM bevormundet...?

Liebe Grüße Püppi


Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti

AntwortZitat
Geschrieben : 11.04.2006 14:19
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ich kann mich auch täuschen .... mich beschleicht aber das Gefühl, wenn Du den vom gegnerischen Anwalt errechneten Unterhalt zahlst, dass diese wissen das er nicht richtig ist, und dieses nun über einen Titel fixieren wollen.

Denn einen Titel kann man nur schwer wieder abändern.

Ach ja, grundsätzlich ist der Titel dafür gut, wenn einmal nicht gezahlt wird, dass sofort aus diesem gepfändet werden kann.

Gruß
Kasper


Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.04.2006 14:44
(@Harpyie)

Ab dem 18. Lebensjahr muss das Kind den Unterhalt von Dir selbst einfordern. Mit 18 ist das JA, die KM - alle sind draussen und Dein alleiniger Ansprechpartner in Sachen Unterhalt ist Dein Kind.

Das JA kann gegen eine Begrenzung bis zum 18. Lj nichts machen.

Ein Titel hat für die KM noch einen Vorteil - um diesen zu ändern, musst Du eine Abänderungsklage einreichen, wenn sich Deine finanziellen Mittel grundlegend geändert haben, so dass Du nicht mehr in der titulierten Höhe zahlen kannst.

Denn sooo schnell, wie sich das bei Dir ändern kann, wird sich der vollstreckbare Titel nicht ändern. Ich kann Dein Mißtrauen nachempfinden, ich wollte auch keinen Titel haben, den ich - ob arbeitslos oder nicht - bedienen muss, egal, ob mir das Wasser bis zum Halse steht.

Prüfe die vom gegnerischen RA errechnete Summe auf jeden Fall nach !!!

Wie hier schon von anderen geschrieben, am Titel selbst kommst Du nicht vorbei.

Gruss Harpyie


AntwortZitat
Geschrieben : 11.04.2006 15:39
(@mwadmin)
Schon was gesagt Registriert

Hi,

Kurzer Einwand von mir: Hatte vor über drei Monaten den Antrag auf Betitelung im Postfach. Meine Argumentationskette sah so aus, dass ich bis dato immer pünktlich und freiwillig weit aus mehr bezahlt habe, als ich eigentlich müsste, bzw. mehr als das was der Titel hergibt. Ich habe dem Gericht mitgeteilt, dass der Titel seitens der KM nur eingereicht wird, um mich zu verärgern und weiterhin, dass ich nicht bereit bin, auch nur einen "Pfennig" mehr zu zahlen, als der im Titel festgelegte Betrag, sollte der Titel durchgesetzt werden. Vater Staat müsste dann z. Zt. ca. 80 Euro aus Steuerngeldern in meinem Fall selbst drauf legen. Habe seitdem nichts wieder vom Gericht oder sonst wem gehört. Vor einigen Tagen habe ich das Gericht gebeten, falls ich etwaige Dokumente nicht erhalten haben sollte, mir diese doch bitte zukommen zu lassen.

Es sieht daher in meinem Fall bisher so aus, als würde es wg. meiner Argumente nicht zum Titel kommen. Vorsichtig ausgedürckt: Wer mehr zahlt herrscht, vielleicht!

Ich halte es übrigens auch für wichtig einen Titel nach Möglichkeit zu vereiteln, da man nie weiss, wie einem das Leben in den nächsten Jahren so mitspielt. Zeit heilt bekannterweise Wunden und Parteien können über das Kind wieder zueinander finden und reden mehr miteinander. Wenn ich mal ehrlich kein Geld mehr habe, dann sollte sich die KM gut überlegen, ob sie pfändet, wenn sie vielleicht den KU für einige Monate selbst abdecken kann. Mit dem Tiel in der Tasche ist sie wohlmöglich etwas vorschnell in ihrer Entscheidung. Eine solche Pfändung ist nicht grade schön und reisst neue Wunden.

Grüße


http://www.vatersein.de/forum-topic-5879.0.html
Meine Geschichte

AntwortZitat
Geschrieben : 11.04.2006 18:17
(@washabeichverbrochen)
Schon was gesagt Registriert

Der Sinn des Ganzen (Titulierung) besteht darin, daß im Falle einer Nichtzahlung durch Dich sofort vollstreckt werden kann. Besteht kein Titel und Du stellst die Zahlung ein bzw. zahlst zu spät/zu wenig, muß die KM erst (kosten)aufwändig und zeitraubend einen Titel beantragen.

Frage: Wenn aus was für Gründen mal nicht gezahlt wird/ werden kann, kann sofort Vollstreckt werden. Bezahle ich nach der Titullierung denn auf ein anderes Konto, JU evt. die dann den Betrag an meine Ex weiter überweist? Und das JU bei Nichtzahlung sofort Vollstreckt?

Könnte ich um eine Titullierung herum kommen, wenn meine Ex, bzw. Gegenpartei diese nicht mehr fordert?

Weiter wurde beschrieben das aus Zahlungsunfähigkeit, und da das leben /Berufsleben so einige Überraschungen bereit hält könnten so einige hinzukommen, wegen diesem Titel gepfändet werden kann.
D.h., ohne Titel keine Pfändung, und wenn mal nicht gezahlt wird/ werden kann, wird halt Nachgezahlt, dann ist das ganze denke ich viel Entspannter!

Danke für die vielen Antworten
Grüße
Jörg


Für diejenigen die es noch nicht wissen:
Die Frauen haben die Weltherrschaft an sich genommen!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.04.2006 19:40




(@flyaway)
Nicht wegzudenken Registriert

Lässt sich das JU überhaupt darauf ein, den Titel bis zum 18. Lebensjahr zu begrenzen?

Hi Jörg,

das JA wird von sich aus sicher nicht eine Begrenzung vorschlagen. Diese Idee muß von Dir kommen. Bei mir waren die JA-Urkundsbeamtinnen recht verwundert über diesen Vorschlag und versuchten mir das auszureden. Habe aber knapp und freundlich darauf bestanden, einen entsprechenden Vermerk zur Begrenzung bis zum 18. LJ aufzunehmen. So war es dann auch, auch wenn sie meinten, so etwas hätten sie noch nie erlebt.

Es wird tituliert, was DU vorgibst!

Viele Grüße

flyaway


Es ist besser beizeiten Dämme zu bauen, als darauf zu hoffen, dass die Flut Vernunft annimmt (E. Kästner)

AntwortZitat
Geschrieben : 11.04.2006 22:14