Hallo zusammen,
die "noch Frau" meines Freundes mietet nun offiziell eine Wohnung mit ihrem Lebensgefährten an. Mein Freund und seine "noch Frau" haben vor über 1,5 Jahren die Scheidung beantragt, die aber noch nicht durch ist. Seit knapp über einem Jahr ist seine "noch Frau" mit ihrem jetztigen Lebensgefährten zusammen. Die zwei ziehen nun gemeinsam in eine neue Mietwohnung.
Ändert sich dadurch was an ihrem Unterhalt, den sie von meinem Freund bekommen soll (bis dato hat er noch nichts an sie gezahlt da die Anwälte sich nicht einig werden)?!
Kindesunterhalt für den gemeinsamen Sohn wird regelmäßig an sie gezahlt ... der steht da eh außen vor 😉
Hoffe ihr könnt mir weiter helfen?!
LG ...
Hallo Tink,
wie Du aus diesem Forum weißt, braucht es 2-3 Jahre der partnerschaftlichen "Eingewöhnung", bis eine Beziehung als auf Dauer angelegt angesehen wird. So lange die Scheidung noch nicht durch ist, dürfte es eh mau aussehen.
Wäre der neue Partner denn leistungsfähig?
LG, Uli
@Uli:
Und wenn beide im Mietvertrag stünden, wäre das nicht ein unwiderlegbares Zeichen dafür, dass "eine Beziehung als auf Dauer angelegt angesehen wird"?
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Und wie .. er ist selber Anwalt der mit einem Kollegen zusammen eine Kanzlei schmeißt.
Ich nochmal 😉 :
Da müssen wir dann mal über unseren Anwalt nachforschen ob beide wirklich im Mietvertrag stehen. Fakt ist nur dass sie sich die neue Wohnung alleine nicht leisten könnte (weitaus größer und bessere Lage). Die jetztige (die sie bis dato "alleine" bewohnt hat) liegt schon über dem Satz so dass sie zubezahlen muss.
LG und danke schon mal im Voraus für eure Antworten/ Meinungen
@Uli:
Und wenn beide im Mietvertrag stünden, wäre das nicht ein unwiderlegbares Zeichen dafür, dass "eine Beziehung als auf Dauer angelegt angesehen wird"?
@ 82Marco
Meine Exe hatte ihren langjähren Lebensgefärten, mit dem sie schon mehr als 4 Jahre zusammen war, in Schriftsätzen dem Jugenamt gegenüber als ihren zukünftigen Ehemann bezeichnet. Es langte für meine OLG-Verhandlung im Frühjahr letzten Jahres offensichtlich nicht aus.
Moin....
vielleicht wird ihr ein "fiktives Einkommen" angerechnet,so dass er etwas weniger zahlen muß.Ist bei mir so.
Meine Exfrau hat mit ihrem LG ein gemeinsames Haus.Reichte dem Gericht auch nicht,weil sie erst seit knapp einem Jahr mit ihm zusammen ist.Erst nächstes Jahr beantragen wir eine Abänderung.
LG balduin
Kleiner Insider-Witz:...jetzt wieder voller E-LAN mit W-LAN
Hinzuzufügen ist noch dass sie arbeitet ... sie hat sich dieses Jahr selbstständig gemacht ... was auch wohl ganz gut läuft soweit wir das beurteilen können.