Hallo zusammen,
ein glücklicher Gerald schreibt euch hier 🙂
denn : der 31.12.2009 ist vergangen und es wurden keinerlei Schreiben an mich verfasst von gegnerischen Anwälten oder sonstwem... trotz Ankündigungen.
Frage : Ok - juhuuu - der Januar ist für mich eingesackt , right ? Aber - rein juristisch betrachtet - wie lange hat jetzt die gegnerische Partei theoretisch noch die Möglichkeit das ganze einzufordern ? Gibt es da eine Frist ? Wenn ich jetzt ein halbes Jahr lang nichts höre, ist das ganze dann verwirkt ?
Ein SCHÖNES Probleme erstmals für mich - das ich auch jedem anderen von euch gönnen würde !!!
Gruss und ein gutes neues Jahr euch allen !
Gerald
Hallo,
mir ist dein Fall nicht mehr parat, bei unzähligen, die hier durchkommen, kein Wunder. Wenn du also mein Gedächtnis kurz auffrischen würdest - worum geht es?
/elwu
Hi Elwu,
null problemo -
- Hatte einen Vergleich vor Gericht gemacht, der eine Regelung des Ehegatten-Unterhalts bis zum 31.12.2009 definierte.
Das habe ich auch alles brav bezahlt - und dann am 2.12.2009 das letzte Mal bezahlt.
Zwischendurch kam im Oktober ein Brief einer Anwältin, die mit Prozeß drohte, falls ich nicht schon vor Ablauf freiwillig unterschreiben würde, den gleichen Betrag weiter zu zahlen.
Daraufhin Antwort von mir und Anwalt, dass dies ja lachhaft wäre, da nach 7 Jahre Ehedauer und 3,5 Jahre Unterhalt freiwillig laut Vergleich unserer Ansicht nach GAR KEIN Anspruch mehr darauf besteht.
Und daß die Ex nur halbtags arbeitet kann ja nicht mein Problem sein, sie hätte in den 3,5 Jahren schon etwas mehr erreichen können.
Mein Anwalt hat dann vor drei Wochen oder so diese Anwältin vor Gericht getroffen und mal angefragt, ob nu noch was kommt oder das Thema erledigt wäre.
Darauf hin sagte sie, es werde einen Prozeß geben.
Aber nachdem jetzt ja überhaupt NICHTS bis zum heutigen Tag schriftlich kam denke ich hat sich der Januar erledigt. Gezahlt habe ich natürlich nur noch den KU.
Tja - jetzt ist meine Frage, wann den selbst ein theoretischer Anspruch dann verwirkt ist - nach einem halben Jahr, einem Jahr, zwei ohne Forderungen, oder gar nicht ???
Keine Ahnung ... :exclam:
Gruss -
Gerald
Hallo zusammen,
weiss keiner was, oder ist meine Frage schon "zu tief gerutscht" ?
Falls jemand was dazu weiß wäre es lieb was zu schreiben - wenn nicht wünsche ich trotzdem allen hier einen guten Wochenanfang morgen ! 😉
Gruss -
Gerald
Hi,
eine absolute Sicherheit, gegen EU gibt es nicht.
Schon garnicht, wenn deine Zahlungen gerade erst ausgelaufen sind.
Da aber die Anspruchsgründe und noch viel mehr die Phantasie der Anwälte und Richter groß und vielfältig sind, gibt es auf deine Frage auch keine klare Antwort.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Aber nachdem jetzt ja überhaupt NICHTS bis zum heutigen Tag schriftlich kam denke ich hat sich der Januar erledigt. Gezahlt habe ich natürlich nur noch den KU.
Hallo Gerald,
dadaurch, dass Du im Oktober angeschrieben wurdest, hat sich der Januar natürlich nicht endgültig erledigt. Sollte ein eventueller Prozess der Ex erfolgreich sein, müsstest Du wohl ab Januar nachbezahlen. Beginnen, Dich in Sicherheit zu wiegen, würde ich an Deiner Stelle erst ab 1 Jahr nach Auslaufen der Zahlungen, also zum Dez. 2010.
LG, Uli
Hallo,
vielen Dank für die Antworten erstmal.
Das Anschreiben der RA - es war im Juli - ich habe es nochmal ganz genau nachgeschaut, war irgendwie Wischiwaschi...
Leider habe ich es nur als Scan bekommen und schief, der Aufwand ist da zu groß es zu konvertieren.
Aber ich würde das Ding noch nicht mal als geeignet betrachten, mich in Verzug gesetzt zu haben bisher...
Da wurde nur angedroht, daß - wenn ich mich nicht freiwillig bereit erkläre alles mit den Beträgen wie bisher weiter zu zahlen ab Januar,
ich dann ab Anfang November verklagt werden würde. Hmm... very strange. Und bis jetzt überhaupt nichts neues mehr.
Nicht, daß ich darum bettele, aber diese Ungewissheit ist auch ätzend irgendwie.
Vermutlich werde ich im Zweifelsfalle sagen, daß dieses Wischiwaschi keine in Verzugsetzung ist !
Schaun mer mal.
Naja - ich werde mal abwarten ob sich noch was tut oder mich jeden Monatswechsel mal zumindest unter Vorbehalt freuen -
und sei es nur über eine vielleicht nur temporäre Liquidität ... :rofl2:
Gruss -
Gerald
