Das Pferd mal von h...
 
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Das Pferd mal von hinten Aufzäumen

 
(@wertyha)
Rege dabei Registriert

Eine generelle Frage an alle und rein Hypothetisch !

Eine Frau darf nicht durch den Betreuungsunterhalt besser dargestellt sein als vor der geburt des Kindes bei unverheirateten . Mindestens muss ihr 700 Euro zustehen laut XII ZR 109/09 FAMRZ 2008 1739

FAll1)
Die Frau hatte vorher ein durchschnittliches Monatseinkommen von 1250 Euro

-Verklagt den Mann auf Betreuungsunterhalt 600 Euro
-hat einen Geldwerten Vorteil von 350 Euro da sie mietfrei wohnt
-erhält 200 Euro KU
-180 Euro Kindergeld

Somit hätte Sie Gesamteinnahmen von über ihrem vorherigen monatlichen Durchschnittslohn ! Oder werden die Einnahmen von KU und Kindergeld nicht berücksichtigt ? BZW Selbstbehalt größer ?

Fall2)
genau wie vorher jedoch nur monatliches Monatseinkommen vor Geburt von 800 Euro

Wäre die Klage nicht abzuweisen da Sie in beiden Fällen besser da steht als Ihr Einkommen vor der Geburt. ?


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 07.01.2010 17:25
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nein, KU und KG sind kein Einkommen der Mutter.

KG ist nur Einkommen des Vaters, um davon mehr Unterhalt bezahlen zu können.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.01.2010 17:29
(@wertyha)
Rege dabei Registriert

Bei Fall 2 wäre aber der geldwerte Voteil zu berücksichtigen, damit hätte Sie 950 Euro und das wäre über dem Standardeinkommen oder?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.01.2010 17:46
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wo kommt der Wohnvorteil her?

Gab es den vor der Geburt auch schon?


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.01.2010 17:49